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201072 · Antrag

Bauvorhaben auf dem Grundstück Bonn-Ippendorf, Am Engelspfad 28

Nummer
201072
Art
Antrag
Veröffentlicht
04.06.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 04.06.2020
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 24.06.2020

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 24.06.2020 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 54,7 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 201072-3 ST Bauvorhaben auf dem Grundstück Bonn-Ippendorf, Am Engelspfad 28
  2. 201072-04 BBB-Anfrage: Bauvorhaben auf dem Grundstück Bonn-Ippendorf, Am Engelspfad 28
  3. 201072-06 BBB-Anfrage: Bauvorhaben auf dem Grundstück Bonn-Ippendorf, Am Engelspfad 28; Sachstandsanfrage
  4. 201072-05 ST BBB-Anfrage: Bauvorhaben auf dem Grundstück Bonn-Ippendorf, Am Engelspfad 28

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Text anzeigen (1.153 Zeichen)
Antrag
öffentlich
201072
Antragsteller/in:
BBB Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Marcel Schmitt
03.06.2020
Bauvorhaben auf dem Grundstück Bonn-Ippendorf,
Am Engelspfad 28
Beratungsfolge
Ausschuss für Planung, Verkehr und
Denkmalschutz
24.06.2020 Entscheidung
Inhalt des Antrags
Ein auf dem Grundstück „Am Engelspfad 28“ (Ippendorf) beabsichtigtes
Bauvorhaben ist vor der Erteilung eines Vorbescheides bzw. einer
Baugenehmigung der Bezirksvertretung Bonn und dem Planungsausschuss
unter Vorlage von Plänen vorzustellen.
Begründung
Aus einem Pressebericht vom 8. Mai 2020 geht hervor, dass sich ein
Kaufinteressent für das ehemalige Gästehaus der Universität Bonn, der dort
offenbar den Bau von zehn Wohneinheiten in zweigeschossiger Bauweise mit
einer Tiefgarage beabsichtigt, „in planungsrechtlichen Abstimmungen mit der
Kommune“ befindet. Eine Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln als
übergeordnete Behörde dazu soll noch ausstehen, so ein Zitat des städtischen
Presseamtes aus dem Bericht.
Dies lässt befürchten, dass die Verwaltung plant, einen Bau zu genehmigen,
der nach geltendem Baurecht als unzulässig anzusehen ist.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 10:10 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de