201072 · Antrag
Bauvorhaben auf dem Grundstück Bonn-Ippendorf, Am Engelspfad 28
Kerndaten
- Nummer
- 201072
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 04.06.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Untergeordnet
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- BBB-Anfrage: Bauvorhaben auf dem Grundstück Bonn-Ippendorf, Am Engelspfad 28
- BBB-Anfrage: Bauvorhaben auf dem Grundstück Bonn-Ippendorf, Am Engelspfad 28; Sachstandsanfrage
- BBB-Anfrage: Bauvorhaben auf dem Grundstück Bonn-Ippendorf, Am Engelspfad 28
Volltext
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Antrag öffentlich 201072 Antragsteller/in: BBB Fraktion im Rat der Stadt Bonn Marcel Schmitt 03.06.2020 Bauvorhaben auf dem Grundstück Bonn-Ippendorf, Am Engelspfad 28 Beratungsfolge Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 24.06.2020 Entscheidung Inhalt des Antrags Ein auf dem Grundstück „Am Engelspfad 28“ (Ippendorf) beabsichtigtes Bauvorhaben ist vor der Erteilung eines Vorbescheides bzw. einer Baugenehmigung der Bezirksvertretung Bonn und dem Planungsausschuss unter Vorlage von Plänen vorzustellen. Begründung Aus einem Pressebericht vom 8. Mai 2020 geht hervor, dass sich ein Kaufinteressent für das ehemalige Gästehaus der Universität Bonn, der dort offenbar den Bau von zehn Wohneinheiten in zweigeschossiger Bauweise mit einer Tiefgarage beabsichtigt, „in planungsrechtlichen Abstimmungen mit der Kommune“ befindet. Eine Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln als übergeordnete Behörde dazu soll noch ausstehen, so ein Zitat des städtischen Presseamtes aus dem Bericht. Dies lässt befürchten, dass die Verwaltung plant, einen Bau zu genehmigen, der nach geltendem Baurecht als unzulässig anzusehen ist. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:10 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de