201066 · Bürgerbrief
Bürgerbrief: Kanalsanierung Baumschulallee
Kerndaten
- Nummer
- 201066
- Art
- Bürgerbrief
- Veröffentlicht
- 04.06.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
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An die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, Erbbauberechtigten, Anwohnerinnen und Anwohner der Baumschulallee im Abschnitt Colmantstraße bis Kreuzbergweg und der Agrippinenstraße Sehr geehrte Damen und Herren, das Tiefbauamt der Bundesstadt Bonn lässt in Kürze den Abwasserkanal in der Baumschulallee, im Abschnitt Colmantstraße bis Kreuzbergweg sowie in der Agrippinenstraße im Abschnitt Hausnummer 6 bis Baumschulallee sanieren. Die Kanalsanierung geschieht mittels Schlauchliner, der in den vorhandenen Betonkanal eingezogen wird. Der Baubeginn ist für den 15. Juni 2020 vorgesehen. Das Bauvorhaben wird auf der Grundlage der vom Rat am 09.11.2017 unter der DS-Nummer 1712151 beschlossenen Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes durchgeführt. Wegen des Umfangs der Bauarbeiten ist es unvermeidlich, dass es in den Straßen zu Verkehrsbehinderungen kommt. Der Durchgangsverkehr in der Baumschulallee wird über Colmantstraße und Meckenheimer Allee umgeleitet. Anwohner können die Baustelle passieren, um zu Ihren Häusern zu gelangen. Die Agrippinenstraße ist im Baustellenbereich voll gesperrt. Die Anwohner können bis zur Baustelle vorfahren. Anliegerbeiträge: Die Stadt Bonn erhebt für die Baumaßnahme in der Baumschulallee im Abschnitt zwischen Colmantstraße und Kreuzbergweg Beiträge von den Eigentümern und Erbbauberechtigten der von diesem Abschnitt der Baumschulallee erschlossenen Grundstücke. Grundlage für die Beitragserhebung ist § 8 des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen. Die Eigentümer und Erbbauberechtigten der betroffenen Grundstücke werden diesbezüglich zu gegebener Zeit im Rahmen der Beitragsfestsetzung nähere Informationen erhalten. Eine abschließende Aussage zur Höhe der zu erwartenden Beiträge kann erst nach Abschluss aller straßenbaulichen Maßnahmen und der damit einhergehenden Auswertung aller Unternehmerrechnungen vorgenommen werden. Um Ihnen bereits jetzt einen unverbindlichen Überblick hinsichtlich der zu erwartenden Beiträge zu geben, wurde auf der Grundlage der letzten drei Jahre die durchschnittliche Beitragsbelastung für die Erneuerung der Oberflächenentwässerung ermittelt: - 3,00 EUR bis 6,00 EUR je m² Grundstücksfläche bei eingeschossiger Bebauung (bei überwiegend gewerblicher Nutzung 4,50 EUR bis 9,00 EUR) - 4,00 EUR bis 8,00 EUR je m² Grundstücksfläche bei zweigeschossiger Bebauung (bei überwiegend gewerblicher Nutzung 5,50 EUR bis 11,00 EUR) - 5,00 EUR bis 9,00 EUR je m² Grundstücksfläche bei drei- und viergeschossiger Bebauung (bei überwiegend gewerblicher Nutzung 6,00 EUR bis 12,50 EUR) - 5,50 EUR bis 10,00 EUR je m² Grundstücksfläche bei fünf- und mehrgeschossiger Bebauung (bei überwiegend gewerblicher Nutzung 7,00 bis 13,50 EUR).Seite 1 von 2 Die teilweise Erneuerung des Kanals in der Agrippinenstraße löst keine Beitragspflichten der Anlieger nach § 8 Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen aus. Folglich werden von den Eigentümern und Erbbauberechtigten der an die Agrippinenstraße angrenzenden Grundstücke keine Straßenbaubeiträge erhoben. Bauzeit: Die Baumaßnahme wird voraussichtlich bis Ende Juli 2020 fertig gestellt sein. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass es z.B. durch unvorhersehbare Bedingungen im Untergrund oder durch schlechtes Wetter zu Verzögerungen im Bauablauf bzw. in der Baufertigstellung kommen kann. Ansprechpartner: Alle Fragen zum Tiefbauamt der Stadt Bonn Kanalbau: Stadthaus, Berliner Platz 2, Etage 1 E, Aufzugsgruppe 3 Wolfgang Frömbgen, Telefon 0228 - 77 41 45 wolfgang.froembgen@bonn.de Alle Fragen zu den Anlieger- Bundesstadt Bonn, Bauordnungsamt (63-11) beiträgen: Stadthaus, Berliner Platz 2, Etage 5 C, Aufzugsgruppe 2 Günter Scholz, Telefon 0228 - 77 22 37 guenter.scholz@bonn.de Wenn Sie nicht Eigentümerin/Eigentümer des Grundstücks sind, bitten wir Sie, diesen Bürgerbrief an die Eigentümerin oder den Eigentümer weiterzuleiten. Aufgrund der aktuellen Situation (Coronavirus) wird darum gebeten, Nachfragen bei der Stadt nur schriftlich, per E-Mail oder telefonisch zu stellen. Wir bemühen uns, die Arbeiten möglichst reibungslos und in der vorgegebenen Zeit zu erledigen. Für unvermeidbare Beeinträchtigungen bitten wir Sie um Verständnis. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bonn Bonn, im Mai 2020 Herausgeber: Bundesstadt Bonn - Der Oberbürgermeister, Tiefbauamt, Dezernat des Oberbürgermeisters. Gedruckt auf „Blauer Engel“ zertifiziertem Recyclingpapier.Seite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:57 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de