← Vorlagen

201063 · Bürgerbrief

Bürgerbrief: Kanalsanierungsarbeiten Am Wichelshof

Nummer
201063
Art
Bürgerbrief
Veröffentlicht
04.06.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
  2. Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
  3. Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 181,3 KB Öffnen ↗

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (4.119 Zeichen)
An die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, Erbbauberechtigten, Anwohnerinnen
und Anwohner in der Straße Am Wichelshof in Bonn
Kanalsanierungsarbeiten Am Wichelshof
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Jahr 2020 investiert die Stadt Bonn etwa 20 Millionen Euro in den umweltgerechten Ausbau des
Kanalnetzes. Dies gilt auch für die Straße Am Wichelshof.
Das Tiefbauamt der Bundesstadt Bonn beginnt voraussichtlich am Montag, 15. Juni, mit der Ka-
nalsanierung Am Wichelshof. Die Sanierung des Kanals erfolgt grabenlos im Schauchliningverfah-
ren.
Die Sanierungsabschnitte sind wie folgt aufgeteilt:
Abschnitt 1: Von Haus-Nr. 1 bis Badener Straße
Abschnitt 2: Von Haus-Nr. 4 bis Haus-Nr. 10
Abschnitt 3: Von Haus-Nr. 25 bis Haus-Nr. 31
Das Bauvorhaben wird auf der Grundlage des vom Rat der Stadt Bonn am 09. November 2017
unter der Drucksachennummer 1712151 beschlossenen Abwasserbeseitigungskonzepts durch-
geführt.
Hierbei handelt es sich um die im Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Bonn unter der ABK-
Nummer 181015 aufgeführten Maßnahme.
Wegen des Umfangs der Bauarbeiten ist es unvermeidlich, dass es in der Straße zu Verkehrsbe-
hinderungen kommt. Für die Durchführung der Sanierungsarbeiten sind Teilsperrungen im Fahr-
bahn- und Gehwegbereich erforderlich.
Anliegerbeiträge:
Die Stadt Bonn erhebt für die Baumaßnahme Am Wichelshof Beiträge von den Eigentümern und
Erbbauberechtigten der Grundstücke, die an die oben genannten Bereiche der Straße Am Wi-
chelshof angrenzen. Grundlage für die Beitragserhebung ist § 8 des Kommunalabgabengesetzes
Nordrhein-Westfalen. Die Eigentümer und Erbbauberechtigten der betroffenen Grundstücke wer-
den diesbezüglich zu gegebener Zeit im Rahmen der Beitragsfestsetzung nähere Informationen
erhalten.
Eine abschließende Aussage zur Höhe der zu erwartenden Beiträge kann erst nach Abschluss
aller straßenbaulichen Maßnahmen und der damit einhergehenden Auswertung aller Unterneh-
merrechnungen vorgenommen werden. Um Ihnen bereits jetzt einen unverbindlichen Überblick
hinsichtlich der zu erwartenden Beiträge zu geben, wurde auf der Grundlage der letzten drei Jahre
die durchschnittliche Beitragsbelastung für die Erneuerung der Oberflächenentwässerung ermittelt:Seite 1 von 2

3,00 EUR bis 6,00 EUR je m² Grundstücksfläche bei eingeschossiger Bebauung (bei überwie-
gend gewerblicher Nutzung 4,50 EUR bis 9,00 EUR)
4,00 EUR bis 8,00 EUR je m² Grundstücksfläche bei zweigeschossiger Bebauung (bei überwie-
gend gewerblicher Nutzung 5,50 EUR bis 11,00 EUR)
5,00 EUR bis 9,00 EUR je m² Grundstücksfläche bei drei- und viergeschossiger Bebauung (bei
überwiegend gewerblicher Nutzung 6,00 EUR bis 12,50 EUR)
5,50 EUR bis 10,00 EUR je m² Grundstücksfläche bei fünf- und mehrgeschossiger Bebauung (bei
überwiegend gewerblicher Nutzung 7,00 bis 13,50 EUR)
Bauzeit:
Die Baumaßnahme wird voraussichtlich bis Ende Juli 2020 fertig gestellt sein. Es ist jedoch nicht
auszuschließen, dass es z.B. durch unvorhersehbare Bedingungen oder durch schlechtes Wetter
zu Verzögerungen im Bauablauf bzw. in der Baufertigstellung kommen kann.
Ansprechpartner:
Alle Fragen zum Kanalbau: Tiefbauamt der Stadt Bonn
Stadthaus, Berliner Platz 2, Etage 1E
André Branquinho, Telefon 0228 - 77 22 66
andre.branquinho@bonn.de
Alle Fragen zu den Anliegerbeiträgen: Bundesstadt Bonn, Bauordnungsamt (63-11)
Stadthaus, Berliner Platz 2, 53111 Bonn
Günter Scholz, Telefon 0228 - 77 22 37
guenter.scholz@bonn.de
Aufgrund der aktuellen Situation (Coronavirus) wird darum gebeten, Nachfragen bei der Stadt nur
schriftlich, per E-Mail oder telefonisch zu stellen.
Wenn Sie nicht Eigentümerin/Eigentümer des Grundstücks sind, bitten wir Sie, diesen Bürgerbrief
an die Eigentümerin oder den Eigentümer weiterzuleiten.
Wir bemühen uns, die Arbeiten möglichst reibungslos und in der vorgegebenen Zeit zu er-
ledigen. Für unvermeidbare Beeinträchtigungen bitten wir Sie um Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Stadt Bonn
Bonn, im Mai 2020
Herausgeber: Bundesstadt Bonn - Der Oberbürgermeister, Tiefbauamt, Dezernat des Oberbürgermeisters. Gedruckt auf „Blauer Engel“
zertifiziertem Recyclingpapier.Seite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 10:11 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de