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201061 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Keine Kommerzialisierung des Rheinauenparks

Nummer
201061
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
12.06.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 12.06.2020
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 25.06.2020

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda 25.06.2020 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 8 MB Öffnen ↗

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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
201061
Der Oberbürgermeister
Federführung:
Bürgerbüro/Bürgerbeteiligung/Ombudsstelle
Dezernat:
Dez. OB
17.04.2020
Bürgerantrag: Keine Kommerzialisierung des
Rheinauenparks
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger und Lokale Agenda
25.06.2020 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
Ich beantrage hiermit die Nutzung der Bonner Rheinaue wieder auf die
Nutzung durch die Bürger zu beschränken, statt kommerzielle Interessen
Einzelner zu bedienen, deren Angebote für Wenige, den Park ganzjährig
für alle Besucher einschränkt.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag
+ Anlagen.
Anlage/n
1 Bürgerantrag + Anlagen (öffentlich)
2 Bürgerantrag + Anlagen komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 25

Bürgerantrag Online
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Hiermit versichere ich, der Erhebung und der Verarbeitung meiner Daten zuzustimmen und über meine Rechte belehrt
worden zu sein.
Datum
07.04.2020
Anrede Vorname Nachname
Straße Hausnummer
Postleitzahl Ort
Telefon E-Mail
Betreff
BÜRGERANTRAG - KEINE KOMMERZIONALISIERUNG DES RHEINAUENPARKS
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Artikel-Nr.: KFAS_01_002
ID=KFAS_01_002
KSxF5LX3
07.04.20 21:30Seite 2 von 25

Ihr Antrag
BÜRGERANTRAG - KEINE KOMMERZIONALISIERUNG DES RHEINAUENPARKS
Der Rheinauenpark wurde für die Bundesgartenschau 1979 auf einer landwirtschaftlich genutzten Fläche
angelegt.
Der Park sollte nach der BGS allen Bürgern zur Verfügung stehen.
Die Anlegung und Gestaltung des Parks wurde zum Großteil aus Mitteln der städtebaulichen
Entwicklungsmaßnahme Parlaments- und Regierungsviertel bestritten. Riesen-Events für einen Bruchteil der
Bevölkerung ergeben sich daraus nicht.
Die Parknutzung durch Bonner Bürger und Besucher wird ganzjährig durch die immer zahlreicher werdenden
kommerziellen Veranstaltungen eingeschränkt.
Abgesehen von den Zeiten durch Auf- und Abbau und Ablauf der Veranstaltungen,
sind insbesondere die Blumenwiese, aber auch der Kunst!rasenbereich, selbst im April des Folgejahres nicht
wieder intakt.
Die ebenfalls zahlreichen nichtkommerziellen Veranstaltungen und eintrittsfreie Veranstaltungen, z.B. Flohmarkt,
sind kurzfristige Ereignisse, die sich zudem gut in den Charakter des Parks einfügen. Auch die jährliche Bonsai-
Ausstellung im jap. Garten, die zwar 2 € Eintritt kostet oder das Labyrinth passen zum Parkcharakter und
belästigen niemanden.
Ich beantrage hiermit die Nutzung der Bonner Rheinaue wieder auf die Nutzung durch die Bürger zu
beschränken, statt kommerzielle Interessen Einzelner zu bedienen, deren Angebote für Wenige, den Park
ganzjährig für alle Besucher einschränkt.
Eine ausführliche Begründung folgt kurzfristig als Anlage.
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Datenstand: 02.11.2026, 19:11 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de