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201060-03 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: B-Planverfahren Schloßallee in Mehlem: Offenlegen der Untersuchung des Bedarfs und der Auswirkungen zusätzlicher Einzelhandelsflächen

Nummer
201060-03 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
11.01.2021
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 17.03.2021 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 201060 Bürgerantrag: Mehlem, Aktualisierung des Teils 267, Mehlem, des "Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzept"

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
201060-03 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: B-Planverfahren Schloßallee in
Mehlem: Offenlegen der Untersuchung des Bedarfs
und der Auswirkungen zusätzlicher
Einzelhandelsflächen
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 03.02.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zu 1) und zu 3)
Aktuell werden die Planunterlagen als Grundlage für eine Beschlussvorlage zur
Durchführung der Frühzeitigen Beteiligung im Verfahren Schlossallee
erarbeitet. Als Anlagen der Beschlussvorlage werden, wie in Bonn üblich, der
aktuelle Planungstand sowie die Ziele und Zwecke der Planung angefügt. Hier
sind alle bereits ermittelten gutachterlichen Aussagen, z.B. zu den Themen
Einzelhandel und Verkehr, zusammenfassend dargelegt. Die Verwaltung
empfiehlt lediglich abschließend geprüfte Gutachten zu veröffentlichen, da nur
so eine fundierte Diskussionsgrundlage gegeben ist. Dem Antragssteller kann
insofern entsprochen werden, dass alle zum Zeitpunkt der Frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit vorliegenden Gutachten während der
Beteiligungsphase einsehbar sind. Dies gilt nicht für Gutachtenentwürfe.
Vorläufige Ergebnisse werden als Ersteinschätzungen in der Beschlussvorlage
oder während der Beteiligung kommuniziert. Zum Zeitpunkt des zweiten
Beteiligungsschrittes, der Offenlage des Bebauungsplanentwurfes, werden alle
erforderlichen Gutachten veröffentlicht.
Zu 2)
Gegenstand des Gutachtens ist die Prüfung der Verträglichkeit des Vorhabens
hinsichtlich möglicher Auswirkungen auf die Entwicklung zentraler
Versorgungsbereiche und auf die Versorgung der Bevölkerung. Bundes- und
landesgesetzliche Regelungen werden hierfür zugrunde gelegt. Dabei spielen
auch versorgungsstrukturelle Aspekte und die Verbesserung
der Nahversorgungssituation in Mehlem eine Rolle.
Zu 4)
Da eine Veröffentlichung von nicht mit der Verwaltung abgestimmten sowie
auch den politischen Entscheidungsträgern nicht bekannten Plan- und
Gutachtenentwürfen im Bebauungsplanverfahren nicht vorgesehen ist und dies
einen unverhältnismäßigen Aufwand für alle Beteiligten bei nicht fundierterSeite 1 von 2

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Diskussionsgrundlage bedeuten würde, wird empfohlen diese Forderung
abzulehnen.
Es bedarf eines Beschlusses der Bezirksvertretung über die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB zur Legitimation der
Veröffentlichung des aktuellen Planungsstandes und der Ziele und Zwecke der
Planung.
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bad Godesberg
Die Antragsinhalte zu 1 und 4 werden abgelehnt, die Antragsinhalte zu 2 und 3
sind mit den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung erledigt.
Der Antragstellende wird entsprechend den Ausführungen in der
Stellungnahme der Verwaltung informiert. Mit diesem Votum ist das formelle
Verfahren für die Behandlung von Bürgeranträgen nach § 24 GO NRW zum
Abschluss gelangt.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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