201060-03 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: B-Planverfahren Schloßallee in Mehlem: Offenlegen der Untersuchung des Bedarfs und der Auswirkungen zusätzlicher Einzelhandelsflächen
Kerndaten
- Nummer
- 201060-03 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 11.01.2021
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 201060-03 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Bürgerantrag: B-Planverfahren Schloßallee in Mehlem: Offenlegen der Untersuchung des Bedarfs und der Auswirkungen zusätzlicher Einzelhandelsflächen Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 03.02.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zu 1) und zu 3) Aktuell werden die Planunterlagen als Grundlage für eine Beschlussvorlage zur Durchführung der Frühzeitigen Beteiligung im Verfahren Schlossallee erarbeitet. Als Anlagen der Beschlussvorlage werden, wie in Bonn üblich, der aktuelle Planungstand sowie die Ziele und Zwecke der Planung angefügt. Hier sind alle bereits ermittelten gutachterlichen Aussagen, z.B. zu den Themen Einzelhandel und Verkehr, zusammenfassend dargelegt. Die Verwaltung empfiehlt lediglich abschließend geprüfte Gutachten zu veröffentlichen, da nur so eine fundierte Diskussionsgrundlage gegeben ist. Dem Antragssteller kann insofern entsprochen werden, dass alle zum Zeitpunkt der Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit vorliegenden Gutachten während der Beteiligungsphase einsehbar sind. Dies gilt nicht für Gutachtenentwürfe. Vorläufige Ergebnisse werden als Ersteinschätzungen in der Beschlussvorlage oder während der Beteiligung kommuniziert. Zum Zeitpunkt des zweiten Beteiligungsschrittes, der Offenlage des Bebauungsplanentwurfes, werden alle erforderlichen Gutachten veröffentlicht. Zu 2) Gegenstand des Gutachtens ist die Prüfung der Verträglichkeit des Vorhabens hinsichtlich möglicher Auswirkungen auf die Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche und auf die Versorgung der Bevölkerung. Bundes- und landesgesetzliche Regelungen werden hierfür zugrunde gelegt. Dabei spielen auch versorgungsstrukturelle Aspekte und die Verbesserung der Nahversorgungssituation in Mehlem eine Rolle. Zu 4) Da eine Veröffentlichung von nicht mit der Verwaltung abgestimmten sowie auch den politischen Entscheidungsträgern nicht bekannten Plan- und Gutachtenentwürfen im Bebauungsplanverfahren nicht vorgesehen ist und dies einen unverhältnismäßigen Aufwand für alle Beteiligten bei nicht fundierterSeite 1 von 2 Seite 2 Diskussionsgrundlage bedeuten würde, wird empfohlen diese Forderung abzulehnen. Es bedarf eines Beschlusses der Bezirksvertretung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB zur Legitimation der Veröffentlichung des aktuellen Planungsstandes und der Ziele und Zwecke der Planung. Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bad Godesberg Die Antragsinhalte zu 1 und 4 werden abgelehnt, die Antragsinhalte zu 2 und 3 sind mit den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung erledigt. Der Antragstellende wird entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung informiert. Mit diesem Votum ist das formelle Verfahren für die Behandlung von Bürgeranträgen nach § 24 GO NRW zum Abschluss gelangt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 21:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de