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201056-2 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Speed-Radweg auf der Strecke der "Südtangente"

Nummer
201056-2 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
17.08.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 26.08.2020 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 201056 Bürgerantrag: Speed-Radweg auf der Strecke der "Südtangente"

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
201056-2 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Speed-Radweg auf der Strecke der
"Südtangente"
Beratungsfolge
Ausschuss für Planung, Verkehr und
Denkmalschutz
26.08.2020 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Grundsätzlich steht die Verwaltung der Schaffung von Verkehrswegen, die von
Radfahrenden mit höherem Tempo befahren werden können, positiv
gegenüber.
Die Errichtung eines sogenannten Speed-Radweges auf der freigehaltenen
Fläche für die Südtangente wird von der Verwaltung jedoch als schwierig
realisierbar gesehen. Zum einen sind die angesprochenen Flächen größtenteils
nicht in städtischer Hand, zum anderen handelt es sich hierbei in Teilen um
Landschaftsschutzgebiet.
Zudem soll ein Speed-Radweg, wie der Name sagt, ein schnelles
Vorankommen ermöglichen. Durch die Querung der Bahntrasse auf Höhe des
Bahnüberganges Am Südfriedhof würde die Reisegeschwindigkeit von
Radfahrern durch Wartezeiten bei geschlossenen Schranken aber
ausgebremst, was das Konzept Speed-Radweg ad absurdum führen würde. Da
derzeit eine niveaufreie Querung der Bahntrasse in unmittelbarer Nähe an der
Ollenhauerstraße geplant ist, ist aktuell und auf absehbare Zeit nicht davon
auszugehen, dass an dieser Stelle eine weitere niveaufreie Querung, wenn
auch nur mit einem Querschnitt allein für Radfahrende, finanziert werden kann.
Daher ist die Verwaltung der Auffassung, diesen Vorschlag nicht
weiterzuverfolgen.
Vorschlag für abschließendes Votum des Planungsausschusses entsprechend
§ 24 GO NRW:
Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragstellende wird entsprechend den
Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung über die für die
ablehnende Entscheidung maßgeblichen Gründe informiert.
Anlage/n
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