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201054 · Große Anfrage

Umsetzung der Hygienevorgaben in der Gebäudereinigung

Nummer
201054
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
04.06.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Betriebsausschusses SGB 26.08.2020 Kenntnisnahme
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Untergeordnet

  1. 201054-1 ST Umsetzung der Hygienevorgaben in der Gebäudereinigung

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Große Anfrage
öffentlich
201054
Fragesteller/in:
David Rupp
Dr. Michael Faber
DIE LINKE Gesamtfraktion
02.06.2020
Umsetzung der Hygienevorgaben in der
Gebäudereinigung
Beratungsfolge
Betriebsausschuss SGB 23.06.2020 Kenntnisnahme
Fragestellung
1. Seit Wiederöffnung der Schulen für bestimmte Jahrgänge gelten
strenge Hygienevorgaben des NRW-Schulministeriums, die auch
besondere Standards für die Sauberkeit in den Schulen implizieren (vgl.
Link). Wie setzt das SGB diese Vorgaben um und welche Maßnahmen
und Reinigungsvorgaben hinsichtlich des Infektionsrisikos durch
potentiell kontaminierte Kontaktflächen finden in anderen städtischen
Gebäuden wie bspw. Kitas oder Verwaltungsgebäuden Anwendung?
2. Wie erfolgt die Vergütung der zusätzlich abgerufenen
Reinigungsleistungen (tägliche Wischdesinfektion bzw.
Dekontamination von Kontaktflächen wie Tür- und Schrankgriffen,
Tischflächen etc.)? Auf welcher Grundlage erfolgt ggf. die Berechnung
der genauen Höhe des Mehraufwands und wie die vertragliche
Umsetzung?
3. Ist sichergestellt, dass bei den geänderten Rahmenbedingungen die
zusätzliche Arbeitszeit in den Objekten durch Reinigungskräfte
individuell notiert und festgehalten werden?
4. Wie wird sichergestellt, dass die Vorgaben des Schulministeriums NRW
vollumfänglich umgesetzt werden (bspw. Die tägliche Wischdesinfektion
aller Händekontaktflächen)? Sind entsprechende Verbrauchsmaterialien
(Wischdesinfektion) ausreichend vorhanden?
5. Bisher galt ein Raum als gereinigt, wenn mindestens 50% der
Reinigungsleistung erbracht wurde (Erfüllungsgrad 50%). Findet diese
Regelung weiterhin jeweils für Normalleistungen und zusätzliche
Reinigungen trotz der kritischeren Bedingungen Anwendung?
6. Sind zusätzliche Zwischenreinigungen in Klassenräumen erforderlich,
etwa bei Nutzung der Räume durch unterschiedliche Jahrgangsstufen
am gleichen Tag? Wie wird das ggf. sichergestellt und sind der
Verwaltung Schulen bekannt, an denen eine stärkere Nutzung der
Klassenräume an fehlenden Reinigungskapazitäten scheitert?
BegründungSeite 1 von 2

Seite 2
Der Arbeitsaufwand der Gebäudereinigung erhöht sich durch Umsetzung der
Hygienemaßnahmen zum Infektionsschutz in Schulgebäuden drastisch. Die
gemeinsame Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für
Krankenhaushygiene (DGKH), der Gesellschaft für Hygiene, Umweltmedizin
und Präventivmedizin (GHUP) und des Bundesverbandes der Ärztinnen und
Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes e. V. (BVÖGD) zu
Präventivmaßnahmen und Rahmenbedingungen bei Wiederaufnahme des
Schulbetriebs v. 18.04.2020[1](oder sh. a. Hygieneanforderungen des NRW-
Schulministeriums) beinhaltet umfangreiche Vorgaben für die tägliche
Unterhaltsreinigung. So müssen beispielsweise sämtliche Kontaktflächen (z.B.
gemeinsam benutze Tastaturen, Sanitäranlagen, Türkliniken, Schrankgriffe und
Treppenläufe aber u.U. auch Flächen von Stühlen) täglich wischdesinfiziert
werden. Hinzu kommt, dass die Stühle wegen der Reinigung der
Tischoberflächen nicht auf die Tische gestellt werden können und sich die
Bodenreinigung dadurch deutlich zeitintensiver gestaltet.
Der so entstehende Mehraufwand muss den Reinigungskräften nach
tatsächlichem Zeitaufwand entlohnt werden. Zudem ist davon auszugehen,
dass Leistungswerte, die bereits zu Ausschreibungszeitpunkt aus Sicht der
Fragesteller realitätsfern kalkuliert waren, unter den geänderten
Rahmenbedingungen hinfällig sind. Bereits in der Vergangenheit kam es
regelmäßig zu Reinigungsmängeln. Daher ist aus Sicht der Fragesteller
fraglich, ob die Hygienevorgaben in vollem Umfang von allen beauftragten
Reinigungsunternehmen auch korrekt und umfassend umgesetzt werden. Mit
Öffnung der Schulen für alle Jahrgänge stellt sich zudem die Frage, ob
ausreichend Reinigungskapazitäten zur Verfügung stehen und diese auch
flexibel genug eingesetzt werden können. Den Fragestellern ist zudem berichtet
worden, dass eine nicht zu organisierende Zwischenreinigung eine stärkere
Nutzung von Klassenräumen an einer Schule verhindert und die betroffenen
SchülerInnen daher weniger Präsenztage erhalten.
Anlage/n
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