201054 · Große Anfrage
Umsetzung der Hygienevorgaben in der Gebäudereinigung
Kerndaten
- Nummer
- 201054
- Art
- Große Anfrage
- Veröffentlicht
- 04.06.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Betriebsausschusses SGB Kenntnisnahme
Dateien
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Große Anfrage öffentlich 201054 Fragesteller/in: David Rupp Dr. Michael Faber DIE LINKE Gesamtfraktion 02.06.2020 Umsetzung der Hygienevorgaben in der Gebäudereinigung Beratungsfolge Betriebsausschuss SGB 23.06.2020 Kenntnisnahme Fragestellung 1. Seit Wiederöffnung der Schulen für bestimmte Jahrgänge gelten strenge Hygienevorgaben des NRW-Schulministeriums, die auch besondere Standards für die Sauberkeit in den Schulen implizieren (vgl. Link). Wie setzt das SGB diese Vorgaben um und welche Maßnahmen und Reinigungsvorgaben hinsichtlich des Infektionsrisikos durch potentiell kontaminierte Kontaktflächen finden in anderen städtischen Gebäuden wie bspw. Kitas oder Verwaltungsgebäuden Anwendung? 2. Wie erfolgt die Vergütung der zusätzlich abgerufenen Reinigungsleistungen (tägliche Wischdesinfektion bzw. Dekontamination von Kontaktflächen wie Tür- und Schrankgriffen, Tischflächen etc.)? Auf welcher Grundlage erfolgt ggf. die Berechnung der genauen Höhe des Mehraufwands und wie die vertragliche Umsetzung? 3. Ist sichergestellt, dass bei den geänderten Rahmenbedingungen die zusätzliche Arbeitszeit in den Objekten durch Reinigungskräfte individuell notiert und festgehalten werden? 4. Wie wird sichergestellt, dass die Vorgaben des Schulministeriums NRW vollumfänglich umgesetzt werden (bspw. Die tägliche Wischdesinfektion aller Händekontaktflächen)? Sind entsprechende Verbrauchsmaterialien (Wischdesinfektion) ausreichend vorhanden? 5. Bisher galt ein Raum als gereinigt, wenn mindestens 50% der Reinigungsleistung erbracht wurde (Erfüllungsgrad 50%). Findet diese Regelung weiterhin jeweils für Normalleistungen und zusätzliche Reinigungen trotz der kritischeren Bedingungen Anwendung? 6. Sind zusätzliche Zwischenreinigungen in Klassenräumen erforderlich, etwa bei Nutzung der Räume durch unterschiedliche Jahrgangsstufen am gleichen Tag? Wie wird das ggf. sichergestellt und sind der Verwaltung Schulen bekannt, an denen eine stärkere Nutzung der Klassenräume an fehlenden Reinigungskapazitäten scheitert? BegründungSeite 1 von 2 Seite 2 Der Arbeitsaufwand der Gebäudereinigung erhöht sich durch Umsetzung der Hygienemaßnahmen zum Infektionsschutz in Schulgebäuden drastisch. Die gemeinsame Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH), der Gesellschaft für Hygiene, Umweltmedizin und Präventivmedizin (GHUP) und des Bundesverbandes der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes e. V. (BVÖGD) zu Präventivmaßnahmen und Rahmenbedingungen bei Wiederaufnahme des Schulbetriebs v. 18.04.2020[1](oder sh. a. Hygieneanforderungen des NRW- Schulministeriums) beinhaltet umfangreiche Vorgaben für die tägliche Unterhaltsreinigung. So müssen beispielsweise sämtliche Kontaktflächen (z.B. gemeinsam benutze Tastaturen, Sanitäranlagen, Türkliniken, Schrankgriffe und Treppenläufe aber u.U. auch Flächen von Stühlen) täglich wischdesinfiziert werden. Hinzu kommt, dass die Stühle wegen der Reinigung der Tischoberflächen nicht auf die Tische gestellt werden können und sich die Bodenreinigung dadurch deutlich zeitintensiver gestaltet. Der so entstehende Mehraufwand muss den Reinigungskräften nach tatsächlichem Zeitaufwand entlohnt werden. Zudem ist davon auszugehen, dass Leistungswerte, die bereits zu Ausschreibungszeitpunkt aus Sicht der Fragesteller realitätsfern kalkuliert waren, unter den geänderten Rahmenbedingungen hinfällig sind. Bereits in der Vergangenheit kam es regelmäßig zu Reinigungsmängeln. Daher ist aus Sicht der Fragesteller fraglich, ob die Hygienevorgaben in vollem Umfang von allen beauftragten Reinigungsunternehmen auch korrekt und umfassend umgesetzt werden. Mit Öffnung der Schulen für alle Jahrgänge stellt sich zudem die Frage, ob ausreichend Reinigungskapazitäten zur Verfügung stehen und diese auch flexibel genug eingesetzt werden können. Den Fragestellern ist zudem berichtet worden, dass eine nicht zu organisierende Zwischenreinigung eine stärkere Nutzung von Klassenräumen an einer Schule verhindert und die betroffenen SchülerInnen daher weniger Präsenztage erhalten. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:03 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de