201046-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Entkoppelung des Fuß- und Radwegverkehrs auf dem Leinpfad zwischen Graurheindorf und Stadtgrenze (Mondorfer Fähre)
Kerndaten
- Nummer
- 201046-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 08.10.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (3.388 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 201046-1 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Entkoppelung des Fuß- und Radwegverkehrs auf dem Leinpfad zwischen Graurheindorf und Stadtgrenze (Mondorfer Fähre) Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 03.11.2020 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Im Jahr 2012 wurde eine Untersuchung der Radwege entlang des Rheines durchgeführt. Hierbei wurde erarbeitet, welche Radwege am Rhein ausgebaut werden können. Angestrebt wird eine durchgängige gute Verbindung von Norden nach Süden. Auch der im Antrag genannte Abschnitt wurde hierbei behandelt. Die Ergebnisse der Untersuchung haben unter anderem Eingang in die Planungen für die Radwege in den Rheinauen für das EFRE-Projekt „Emissionsfreie Innenstadt“ gefunden. Diese Radwege werden als erstes im Rahmen des Förderprojektes bis 2022 umgesetzt. Weitere Abschnitte am Rhein sollen sukzessive ausgebaut werden. Konkrete Planungen für den angesprochenen Abschnitt am Leinpfad gibt es bisher nicht. Bei den vorhandenen Wegebreiten kann derzeit vor Ort keine Entkopplung erreicht werden, da die Fläche nicht ausreicht, um durch eine Trennung sinnvolle, regelkonforme Wege sowohl für Fuß- als auch für Radverkehr in zwei Richtungen herzustellen. Eine Verbreiterung des Weges oder eine Neuanlage eines Fußweges parallel zum Leinpfad ist hangseitig theoretisch möglich, aber wäre mit erheblichem Eingriff in den Bestand verbunden (Baumfällungen, Errichtung von Stützmauern). Allerdings befindet sich nur ein Teil der dortigen Flächen in städtischer Hand. Flächen aus Privateigentum müssten angekauft werden. Auch der bisher vorhandene Weg befindet sich nicht im Eigentum der Stadt Bonn, sondern gehört dem Bund (Bundeswasserstraßenverwaltung). Die Fläche befindet sich innerhalb des gesetzlich festgesetzten Überschwemmungsgebietes des Rheins und vollständig unterhalb der Wasserspiegelhöhe des 100-jährlichen Hochwassers (BHW100), so dass ggfs. Ausgleichsmaßnahmen erforderlich würden. Hierfür bedarf es auch der Zustimmung der Bundeswasserstraßenverwaltung und einer wasserrechtlichen Genehmigung der Oberen Wasserbehörde. Zudem ist zu beachten, dass der Bereich zum Landschaftsschutzgebiet „Rheindorfer Bach und Auf dem Klosteracker und Lausacker“ gehört.Seite 1 von 2 Seite 2 In der Planung für die Verlegung der Mündung des Rheindorfer Baches ist nur örtlich eine Verschwenkung des gesamten Leinpfades zum Milchgasserweg vorgesehen. Diese soll entsprechend breit ausgeführt werden, bindet aber jeweils an den schmalen Bestand an. Es kann nicht empfohlen werden, die von den Antragstellern angeregte Entkopplung von Rad- und Fußverkehr am Rhein erreichen zu wollen, indem der Radverkehr abseits des Rheins durch Graurheindorf bis zur Mondorfer Fähre geführt wird, da die aktuelle Strecke sowohl Teil des Radwanderweges EuroVelo 15 als auch Teil des Knotenpunktsysstems der RadRegionRheinland im Radroutennetz NRW als auch Teil des überregionalen „Erlebnisweg Rheinschiene“ ist. Die Verwaltung wird prüfen, ob es möglich ist, durch Asphaltierung der Grünstreifen unmittelbar rechts und links des Weges eine geringfügige Verbreiterung der Verkehrsfläche zu erreichen und so das Konfliktpotenzial zu verringern. Dies muss in Abstimmung mit der Bundeswasserstraßenverwaltung und unter Berücksichtigung des Landschaftsschutzes geschehen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 06:03 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de