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201046-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Entkoppelung des Fuß- und Radwegverkehrs auf dem Leinpfad zwischen Graurheindorf und Stadtgrenze (Mondorfer Fähre)

Nummer
201046-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
08.10.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 05.10.2021 Kenntnisnahme
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  1. 201046 Entkoppelung des Fuß- und Radwegverkehrs auf dem Leinpfad zwischen Graurheindorf und Stadtgrenze (Mondorfer Fähre)

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
201046-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Entkoppelung des Fuß- und Radwegverkehrs auf
dem Leinpfad zwischen Graurheindorf und
Stadtgrenze (Mondorfer Fähre)
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 03.11.2020 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Im Jahr 2012 wurde eine Untersuchung der Radwege entlang des Rheines
durchgeführt. Hierbei wurde erarbeitet, welche Radwege am Rhein ausgebaut werden
können. Angestrebt wird eine durchgängige gute Verbindung von Norden nach Süden.
Auch der im Antrag genannte Abschnitt wurde hierbei behandelt.
Die Ergebnisse der Untersuchung haben unter anderem Eingang in die Planungen für
die Radwege in den Rheinauen für das EFRE-Projekt „Emissionsfreie Innenstadt“
gefunden. Diese Radwege werden als erstes im Rahmen des Förderprojektes bis 2022
umgesetzt. Weitere Abschnitte am Rhein sollen sukzessive ausgebaut werden.
Konkrete Planungen für den angesprochenen Abschnitt am Leinpfad gibt es bisher
nicht.
Bei den vorhandenen Wegebreiten kann derzeit vor Ort keine Entkopplung erreicht
werden, da die Fläche nicht ausreicht, um durch eine Trennung sinnvolle,
regelkonforme Wege sowohl für Fuß- als auch für Radverkehr in zwei Richtungen
herzustellen.
Eine Verbreiterung des Weges oder eine Neuanlage eines Fußweges parallel zum
Leinpfad ist hangseitig theoretisch möglich, aber wäre mit erheblichem Eingriff in den
Bestand verbunden (Baumfällungen, Errichtung von Stützmauern). Allerdings befindet
sich nur ein Teil der dortigen Flächen in städtischer Hand. Flächen aus Privateigentum
müssten angekauft werden. Auch der bisher vorhandene Weg befindet sich nicht im
Eigentum der Stadt Bonn, sondern gehört dem Bund
(Bundeswasserstraßenverwaltung).
Die Fläche befindet sich innerhalb des gesetzlich festgesetzten
Überschwemmungsgebietes des Rheins und vollständig unterhalb der
Wasserspiegelhöhe des 100-jährlichen Hochwassers (BHW100), so dass ggfs.
Ausgleichsmaßnahmen erforderlich würden. Hierfür bedarf es auch der Zustimmung
der Bundeswasserstraßenverwaltung und einer wasserrechtlichen Genehmigung der
Oberen Wasserbehörde. Zudem ist zu beachten, dass der Bereich zum
Landschaftsschutzgebiet „Rheindorfer Bach und Auf dem Klosteracker und Lausacker“
gehört.Seite 1 von 2

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In der Planung für die Verlegung der Mündung des Rheindorfer Baches ist nur örtlich
eine Verschwenkung des gesamten Leinpfades zum Milchgasserweg vorgesehen. Diese
soll entsprechend breit ausgeführt werden, bindet aber jeweils an den schmalen
Bestand an.
Es kann nicht empfohlen werden, die von den Antragstellern angeregte Entkopplung
von Rad- und Fußverkehr am Rhein erreichen zu wollen, indem der Radverkehr abseits
des Rheins durch Graurheindorf bis zur Mondorfer Fähre geführt wird, da die aktuelle
Strecke sowohl Teil des Radwanderweges EuroVelo 15 als auch Teil des
Knotenpunktsysstems der RadRegionRheinland im Radroutennetz NRW als auch Teil
des überregionalen „Erlebnisweg Rheinschiene“ ist.
Die Verwaltung wird prüfen, ob es möglich ist, durch Asphaltierung der Grünstreifen
unmittelbar rechts und links des Weges eine geringfügige Verbreiterung der
Verkehrsfläche zu erreichen und so das Konfliktpotenzial zu verringern. Dies muss in
Abstimmung mit der Bundeswasserstraßenverwaltung und unter Berücksichtigung des
Landschaftsschutzes geschehen.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 06:03 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de