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201044-02 · Mitteilungsvorlage

"Tempo 30“ in der Bahnhofstraße in Lessenich (Stadtbezirk Bonn) sowie Planung eines Fußgängerüberweges

Nummer
201044-02
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
02.03.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 05.04.2022 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 201044 "Tempo 30“ in der Bahnhofstraße in Lessenich (Stadtbezirk Bonn) sowie Planung eines Fußgängerüberweges

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
201044-02
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
"Tempo 30“ in der Bahnhofstraße in Lessenich
(Stadtbezirk Bonn) sowie Planung eines
Fußgängerüberweges
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 05.04.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Mitteilungsvorlage:
Die Verwaltung hat zur Feststellung der Fußgänger- und Kfz-Zahlen die
notwendigen Verkehrszählungen durchgeführt und informiert hiermit die
Bezirksvertretung Bonn über das Ergebnis im Hinblick auf die Frage, ob die
Voraussetzungen zur Errichtung eines Fußgängerüberweges vorliegen.
Gemäß §26 StVO in Verbindung mit den hierzu maßgeblichen Richtlinien R-
FGÜ 2001 ist erforderlich, dass bestimmte Mindestbelastungen für den
Fahrzeug- bzw. Fußgängerverkehr in der Spitzenstunde erreicht werden, damit
die Anlage eines Fußgängerüberweges in Betracht kommt.
Gezählt wurden in der Spitzenstunde 31 querende Fußgänger.
An Kraftfahrzeugen wurden in der Spitzenstunde 595 Kraftfahrzeuge gezählt.
Damit wurden die Mindestbelastungszahlen nicht erreicht.
Bei einer Belastung von ca. 200 Fahrzeugen müsste mindestens eine Anzahl
von 50 querenden Fußgängern erreicht werden.
Bei einer Belastung von ca. 600 Fahrzeugen in der Stunde wird die Anlage
eines Fußgängerüberweges bei einem querenden Fußgängeraufkommen in
Höhe von 100-150 Personen empfohlen. Als Minimum gelten weiterhin 50
querende Fußgänger.
Daher sind die verkehrlichen Voraussetzungen für die Anlage eines
Zebrastreifens nicht gegeben.
Anlage/n
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