201040-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Kaufwunsch für Grundstück Gemarkung Beuel, Flur 7, Flurstück Nr. 03147/000
Kerndaten
- Nummer
- 201040-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 07.08.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 201040-1 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Bürgerantrag: Kaufwunsch für Grundstück Gemarkung Beuel, Flur 7, Flurstück Nr. 03147/000 Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 11.08.2020 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Antragsteller möchten das in Rede stehende Grundstück 3147 (Flur 7) erwerben. Begründet wird dies dadurch, dass der Weg nicht genutzt wird und durch einen Ausbau die Sicherheitslage im Hinblick auf Einbrüche verschlechtert würde. Weiterhin wird in einer Erwerbsanfrage von 2011 gesagt, dass durch die Aufstellung eines Tores zwischen den Garagen (Hausnummer 8 und 10) die Sicherheitslage verbessert werden könnte. Ein solches Tor besteht nach Kenntnis der Verwaltung bereits seit einigen Jahren. Somit ist die Begehbarkeit des im B-Plan 7925-18 festgesetzten Fußweges demnach heute nicht gegeben. Die städtische Wegeparzelle wurde augenscheinlich im vorderen Bereich gepflastert und dient als Stellplatz. Sie ist im hinteren Bereich durch das oben erwähnte Tor/Zaun zwischen den anliegenden Grundstücken versperrt. Für die Inanspruchnahme liegt keine Genehmigung vor. Aus verkehrsplanerischer Sicht ergibt eine fußläufige Verbindung zwischen dem Schnufertsberg und der Fabristraße grundsätzlich Sinn, da so die Durchlässigkeit für Fußgänger erhöht wird und nicht ausschließlich die Abtstraße genutzt werden muss. Die heutige Route über die Abtstraße genügt aufgrund des starken Gefälles bei gleichzeitig zumeist schmalen bzw. fehlenden Fußwegen nicht heutigen Standards. Kinder müssen auf dem Weg vom Gebiet Schnufertsberg zum Spiel-/Dorfplatz zweimal die Abtstraße queren. Dagegen könnte über die gemäß Bebauungsplan vorgesehene Wegeführung eine kurze kreuzungsfreie Wegebeziehung geschaffen werden. Ein Verkauf des Flurstücks 3147 (Flur 7) an die Antragssteller ist daher aus verkehrsplanerischer Sicht bis auf Weiteres abzulehnen. Selbiges gilt für den parallel zu behandelnden Bürgerantrag 201340, der auf ein Änderungsverfahren des Bebauungsplans mit dem Ziel Aufhebung der Festsetzung als öffentliche Verkehrsflächen gerichtet ist. Darüber hinaus ist die Freifläche zwischen Fabristraße und Schnufertsberg als Potenzialfläche für zukünftige Wohnbebauung eingestuft. Die zukünftige Nutzung des genannten Flurstücks ist daher noch offen, weshalb auch aus diesem Grund das Flurstück in städtischer Hand verbleiben sollte.Seite 1 von 2 Seite 2 Des Weiteren wird auf die Stellungnahme zum gegenläufigen Bürgerantrag 200786 verwiesen, in der die Schwierigkeiten der Realisierung einer Wegeverbindung im heutigen Stand erläutert werden. Insgesamt wird daher empfohlen keinen Beschluss zu fassen, der die heutige Situation verändert bzw. künftige Optionen zur Weiterentwicklung der Nahmobilität versperrt. In der Konsequenz wird empfohlen, die z.t. gegenläufigen Bürgeranträge 200786, 201040 und 201340 sämtlich abzulehnen und den heutigen Zustand bis auf Weiteres beizubehalten. Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Beuel: Der Bezirksvertretung Beuel wird empfohlen, den Bürgerantrag abzulehnen, die Antragstellenden sollen entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung über die für die ablehnende Entscheidung maßgeblichen Gründe informiert werden. Dieser Beschluss schließt das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren ab. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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