201034 · Mitteilungsvorlage
NEILA – aktueller Sachstand
Kerndaten
- Nummer
- 201034
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 04.06.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
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Mitteilungsvorlage öffentlich 201034 Der Oberbürgermeister Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III NEILA – aktueller Sachstand Beratungsfolge Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 24.06.2020 Kenntnisnahme Mitteilung: Das interkommunale Projekt NEILA „Nachhaltige Entwicklung durch interkommunales Landmanagement“ läuft seit September 2018 (siehe Ds.- Nr.1713454, 1713088, 1912366). Die Verwaltung informierte zuletzt in der Planungsausschusssitzung am 22.01.2020 über das Projekt NEILA. Am 05.03.2020 kamen über 80 Politikerinnen und Politiker in der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg in Sankt Augustin zusammen, um über gemeinsame Perspektiven der Siedlungsentwicklung in der Region zu diskutieren. Dabei wurde erneut deutlich, dass regionale Herausforderungen auch regionaler Lösungen und Kooperation bedürfen. Im Nachgang dieser Veranstaltung ist der zweite NEILA-Infobrief erschienen (siehe Anlage 1: NEILA Infobrief 04/2020). Kriterienkatalog und Potentialflächen Eine entscheidende Arbeitsgrundlage für die Projektarbeit bildet der gemeinsam mit den Planerinnen und Planern der Region erarbeite Kriterienkatalog (siehe Anlage 2: NEILA Kriterienkatalog). Die Kriterien zur Bewertung von Potentialflächen hinsichtlich ihrer Eignung für eine Siedlungsentwicklung, bzw. ihrer Funktion im Sinne der Grünen Infrastruktur erfolgt auf Grundlage der im Kriterienkatalog erarbeiteten Kriterien. Dieser Katalog wurde nach eingehender Beratung durch die Lenkungsgruppe, welche sich aus den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern und weiteren Vertreterinnen und Vertretern der Kommunen und Kreise zusammensetzt, im Dezember 2019 freigegeben. Derzeit werden die darin beschriebenen Kriterien operationalisiert. Anfang Juni 2020 wurde den Kommunen eine umfangreiche Zusammenstellung von Flächen aus verschiedenen Quellen als Geodaten zur Verfügung gestellt. Diese Flächen können vor dem Hintergrund zukünftiger Entwicklung einer näheren Betrachtung und Bewertung unterzogen werden. Die Zusammenstellung setzt sich, neben den durch das Projekt ermittelten Flächen, aus den Flächen der Siedlungsmonitorings der Länder, den Konzepten der Kommunen, den Flächen des Gemeinsamen Gewerbeflächengutachtens sowie den GE- und ASB-Flächen aus dem neuenSeite 1 von 15 Seite 2 Regionalplankonzept zusammen. Diese verschiedenen Flächen wurden von den NEILA-Mitarbeitern digitalisiert, aufbereitet und in einem Geodatensatz zusammengeführt. Dabei wurden auch Flächen, die bisher nur analog in den Konzepten der Kommunen vorlagen, digitalisiert. Somit erhalten alle Kommunen der Projektregion einen umfassenden Überblick über ihre vorhandenen Potentialflächen und die zugrundeliegenden Quellen. Anhand der verabschiedeten Kriterien werden diese Flächen im nächsten Schritt bewertet. So wird ein regionsweit einheitlicher Wissensstand in Bezug auf Eignung und Restriktion der Potentialflächen geschaffen, auf den die Kommunen im Rahmen des Raumentwicklungsmonitorings über ein webbasiertes Geoinformationssystem Zugriff haben werden. Durch Info-Briefe und Mitteilungsvorlagen wird die Verwaltung auch künftig über den Stand des Projekts NEILA informieren. Anlage/n 1 NEILA Infobrief 04/2020 (öffentlich) 2 NEILA Kriterienkatalog (öffentlich)Seite 2 von 15 NEILA – Infobrief Nr. 2 Entscheider aus der Region im Dialog Über 80 Politikerinnen, Politiker und kommunale Vertreterinnen und Vertreter trafen sich am 5. März 2020 in der Hochschule Bonn‐Rhein‐Sieg in Sankt Augustin, um im Rahmen des Projekts NEILA („Nach‐ haltige Entwicklung durch interkommunales Landmanagement“) über gemeinsame Perspektiven für die räumliche Entwicklung der gesamten Region Bonn/Rhein‐Sieg/Ahrweiler zu diskutieren. Eindrücke der Veranstaltung (Quelle: Reinders) Erst im Plenum, anschließend in Kleingruppen ging es um komplexe und vielfältige Zukunftsfragen der Region. Die Teilnehmenden brachten ihre konkreten Themen mit und schnell wurde dabei deutlich: Ob Staus im Berufsverkehr, ÖPNV‐Ausbau, Wohnungsbau, kommunale Infrastruktur oder Siedlungs‐ entwicklung – nachhaltige Lösungen für den Handlungsdruck auf die politischen Entscheidungsträger in der Region können oft nicht mehr allein im kommunalen Rahmen sondern nur noch im regionalen Zusammenspiel gefunden werden. Siedlungsentwicklung bedeutet dabei auch, den Blick auf Freiräu‐ me, Naherholung und Natur zu richten. Gerade im Angesicht des Klimawandels ist es wichtig, gemeinsam die Qualitäten und Strukturen zu sichern, die den Natur‐ und Landschaftsraum so einzigartig und besonders lebenswert machen. Für diese Kooperationsthemen sind nicht die einzelnen Kommunen, sondern die Region der richtige Entscheidungsrahmen. Die Notwendigkeit, diese Auf‐ gaben gemeinsam anzugehen, wurde von den Teilnehmenden in der Veranstaltung wiederholt bekräftigt. Aber welche Vorteile bietet diese regionale Kooperation? Auch diese Frage wurde von den Teilneh‐ menden rege diskutiert. Effizientere Verwaltungsstrukturen und gemeinsame Projekte entlasten die Haushalte, schaffen neue Entscheidungsspielräume und bieten Potenzial für bessere Planung und mehr Angebote für die Menschen der Region. Wie in jedem Verbund gibt es dabei Nutzen und Lasten, Chancen und Nachteile, die fair verteilt werden müssen. Dabei bieten gemeinsame Konzepte und Projekte die Chance, kommunale Interessen gemeinsam „mit einer Stimme“ nach außen stärker zu vertreten. Was ist also erforderlich, um die Kooperation in der Region voran zu bringen? Auf dem Weg zu einem regionalen Miteinander und mehr Verbindlichkeit braucht es die Anpassung von rechtlichen Rahmen‐ bedingungen, eine Kommunikation auf Augenhöhe und die aktive Moderation des regionalen Prozesses, so die Meinung der Teilnehmenden. Von zentraler Bedeutung ist, dass alle Kommunen unter fairen Rahmenbedingungen miteinander in den Austausch gehen: regional abgestimmte Bau‐ landplanung, ein finanzielles Ausgleichssystem für Aufwendungen und Erträge oder Gremien für einen verbindlicheren Dialog wurden in diesem Zusammenhang genannt. Gegenseitiges Vertrauen und 04/2020Seite 3 von 15 transparente Regeln sind dafür die Basis einer guten Zusammenarbeit. Die Erweiterung des kommunalen Blickes über den eigenen Kirchturm hinaus ist dabei Herausforderung, die Information, Kommunikation und Transparenz verlangt – und ein gemeinsames Verständnis in Politik, Verwaltung und Bevölkerung. Schwierig genug in Zeiten, wo schon lokale Themen in höchstem Maße kontrovers diskutiert werden. Der Kriterienkatalog zur Flächenbewertung als regionales Planungswerkzeug Weil Fläche eine Kernressource für die Region ist, haben kommunale Vertreterinnen und Vertreter gemeinsam einen Kriterienkatalog zur Bewertung von Potenzialflächen entwickelt, den die Lenkungsgruppe aus kommunalen Spitzenvertretern Anfang Dezember 2019 nach eingehender Bera‐ tung freigegeben hat. Auf der Grundlage dieses Auswahlschemas für Flächen kann eine regionsweite Raumentwicklungsbeobachtung (das „Monitoring“) konzipiert werden, um darauf aufbauend die potentiellen Flächen für die Siedlungsentwicklung in der Region zu bewerten. Dies ist ein wesentlicher Schritt auf dem Weg zur Erarbeitung eines integrierten regionalen Siedlungsentwicklungskonzepts. Wie mit einem Filter werden durch den Kriterienkatalog die Flächen der Region Stück für Stück gesiebt. Zunächst sind Kriterien definiert, die eine Siedlungsentwicklung ausschließen wie z. B. Natur‐ schutzgebiete. Dann werden Konfliktpotenziale betrachtet, die gegen eine Entwicklung sprechen können. Damit sind die Flächen nicht ganz aus der Entwicklung raus, es braucht aber eine intensive Abwägung des Für und Wider für bestimmte Nutzungen. Am Ende werden Kriterien definiert, mit Hilfe derer die Eignung einer Fläche z. B. als Wohn‐ oder Gewerbestandort bewertet wird. Beispielhaft sind hier Lage und Verkehrsanbindung zu nennen. Gleichzeitig werden Flächen auf ihre Bedeutung im System der Grünen Infrastruktur hin beurteilt, um so diese Flächen dauerhaft schützen und weiterentwickeln zu können. Zudem werden u. a. Kriterien zu Verfügbarkeit, Topographie oder Lärm erfasst. Das System des Aussiebens und Abwägens ist vergleichbar mit den lokalen Prozessen bei Bauleitplanung oder dem Flächennutzungsplan – nur dass es hier die ganze Region umfasst. In einem nächsten Schritt müssen die Kriterien gewichtet werden, um eine sinnvolle und nachhaltige Entwick‐ lung von Flächen umzusetzen. Austausch mit der Regionalplanung Die Entwicklung regionaler Ziele durch NEILA braucht den intensiven Austausch mit der formalen Regionalplanung in NRW und RLP (Bezirksregierung Köln und die Planungsgemeinschaft Mittelrhein‐ Westerwald). Neben den gemeinsamen Stellungnahmen im Rahmen der Regionalforen Region+ der Bezirksregierung Köln gibt es aktuell eine enge Abstimmung mit den Bezirksregierungen z. B. im Rahmen der Überarbeitung des Regionalplans Köln und der angestrebten Überarbeitung des Zentrale‐ Orte‐Konzepts in RLP. Ausblick auf die nächsten Arbeitsschritte Nach der Erarbeitung des oben genannten Raumentwicklungsmonitorings für die :rak‐Region im Sommer diesen Jahres sollen bis zum Ende des Jahres 2020 Arbeitsschritte zur Entwicklung eines Siedlungsentwicklungskonzepts folgen. Um regional zu planen braucht es ein System, um die Lasten und Gewinne dieser Funktionsverteilung zwischen den Kommunen fair zu verteilen. Dieses regionale Bewertungssystem für das Tauschen und Teilen soll ein Mehrwert von NEILA sein, um das gemeinsame Planen der Flächen mit der regionalen Brille konkret erst möglich zu machen. „Biete Oper und Theater, suche Natur und Naherholung“ oder „Hier wird gearbeitet, wo kann gewohnt werden?“, dieser Prozess der Aufgabenteilung wird die Region für die Herausforderungen der Zukunft stärken. Die NEILA‐Verbundpartner sind: TU Dortmund, ILS Dortmund, Bundesstadt Bonn, Rhein‐ Sieg‐Kreis, Kreis Ahrweiler, WWG Königswinter. Kontakt: info@neila‐rak.de Weitere Informationen sowie die erste Ausgabe des NEILA‐Infobriefs finden Sie unter www.neila‐rak.deSeite 4 von 15 Kriterienkatalog zur Flächenbewertung Stand: 12.12.2019Seite 5 von 15 Inhaltsverzeichnis 1 Vorbemerkungen .......................................................................................................................... 1 2 Ausschlusskriterien ....................................................................................................................... 3 3 Konkurrenzen für die Siedlungsentwicklung (Konfliktpotenzial) ................................................. 3 4 Eignungskriterien .......................................................................................................................... 4 4.1 Erreichbarkeit (Verkehrserschließung) ................................................................................. 4 Erreichbarkeit durch öffentliche Verkehrsmittel .................................................................. 4 Erreichbarkeit durch den MIV ............................................................................................... 5 Erreichbarkeit durch den Radverkehr ................................................................................... 5 Gewerbespezifische Erreichbarkeit ....................................................................................... 5 4.2 Geplante Verkehrsinfrastrukturen und bedingte Potenzialflächen (zukünftiges Netz) ....... 5 4.3 Versorgung: Erreichbarkeit zentralörtlicher Funktionen (grundzentrale Daseinsvorsorge) 6 4.4 Ökologische Verträglichkeit: Grüne Infrastruktur und ihre Funktionen ............................... 6 Landnutzung .......................................................................................................................... 6 Wasser/ Klima/ Boden........................................................................................................... 6 Schutzwürdigkeit ................................................................................................................... 7 Freizeit/Erholung ................................................................................................................... 7 4.5 Zugang zu Freizeit und Erholung........................................................................................... 7 4.6 Verfügbarkeit ........................................................................................................................ 7 Planungsrechtliche Vorgaben................................................................................................ 7 Eigentumsverhältnisse .......................................................................................................... 8 Entwicklungsabsicht der Kommune ...................................................................................... 8 4.7 Kriterien einer nachhaltigen Entwicklung............................................................................. 8 Lagetypen .............................................................................................................................. 8 Wiedernutzung von Brachflächen ......................................................................................... 8 (beabsichtigte) Siedlungsstruktur ......................................................................................... 8 4.8 Sonstige (nutzungsbezogene) Kriterien ................................................................................ 8 Topographie .......................................................................................................................... 8 Altlasten ................................................................................................................................ 9 Lärmimmissionen .................................................................................................................. 9 Abstandserfordernisse .......................................................................................................... 9 4.9 Besondere Begabungen der Teilräume ................................................................................ 9 Berücksichtigung der Begabungen der Teilräume ................................................................ 9Seite 6 von 15 1 1 Vorbemerkungen Ein Ziel des Projektes NEILA (Nachhaltige Entwicklung durch interkommunales Landmanagement in der Region Bonn/Rhein-Sieg/Ahrweiler) ist die Erarbeitung eines Siedlungsentwicklungskonzeptes und die Etablierung eines Raumentwicklungsmonitorings für den gesamten Raum des :rak (regionaler Ar- beitskreis Bonn/Rhein-Sieg/Ahrweiler). Der vorliegende Kriterienkatalog stellt dazu einen Zwischen- schritt dar, indem er eine Grundlage zur Datenerfassung festlegt. Der Katalog ist eine Empfehlung für die regionsweite Bewertung von Potenzialflächen ab 0,2 ha und als Grundlage zur Erarbeitung des Siedlungsentwicklungskonzepts zu verstehen. Er umfasst damit noch keine Aussagen zur Gewichtung der Kriterien und damit auch keine Festlegungen darüber, welche konkreten Flächen sich für die wei- tere Siedlungsentwicklung in der Region eignen. Der Kriterienkatalog definiert: - Kriterien, die Potenzialflächen auf Grund bestehender Vorgaben für eine Wohn- oder Gewerbe- nutzung ausschließen (sog. Ausschlusskriterien, Kapitel 2). - Vorgaben, z. B. aus Raumordnungsplänen, die mit einer Siedlungsentwicklung (Wohnen und Ge- werbe) potenziell im Konflikt stehen (Kapitel 3) - Eignungskriterien, die die besondere Eignung einer Fläche für Wohnen, Gewerbe oder Freiraum bewerten (Kapitel 4) Die Abbildung auf Seite 2 gibt einen der Methodik entsprechenden Überblick über die Themenberei- che des Katalogs. Der Katalog wurde gemeinsam mit der AG Siedlungsentwicklung und zentralörtliche Funktionen auf Basis landes- und regionalplanerischer Vorgaben und Monitoringsysteme sowie Erfahrungen der Pro- jektpartner von NEILA entwickelt. Damit wird sichergestellt, dass die für die Praxis relevanten Rege- lungen berücksichtigt werden und der Aufwand der Datenerhebung möglichst gering ausfällt. Die meisten Kriterien können durch vorhandene Daten unterschiedlicher Quellen (z. B. Geodatenportale der Länder NRW und RLP) erhoben werden, einige wenige Aspekte sollen durch die Kommunen an- hand kurzer Steckbriefe ergänzt werden. Nach Beschlusses des Kriterienkatalogs durch die Lenkungsgruppe werden die Kriterien in einem nächsten Schritt von der AG Monitoring operationalisiert, wobei die Festlegung von Schwellenwerten, Klassenbildungen etc. in Zusammenarbeit mit den Gemeinden in einem weiteren Schritt stattfindet. Die Erhebungsmerkmale, die sich durch die Operationalisierung des Kriterienkatalogs ergeben, werden sukzessiv in das regionsweite Monitoring des :rak eingespeist. Anhand der Bewertung werden geeig- nete Nutzungen (Wohnen, Gewerbe, Freiraum) für potentielle Flächen identifiziert und in ein gemein- sames Siedlungsentwicklungskonzept integriert. Dabei stellt der Umgang mit Flächen, die sich für un- terschiedliche Nutzungen gleichermaßen eignen einen wesentlichen Arbeitsschritt dar. Folgende Grundsätze gelten für den Kriterienkatalog: Der Kriterienkatalog dient dazu, die Bewertung von Flächen vereinfacht zu gestalten. Jede Potenzial- fläche wird anhand der aufgeführten Kriterien bewertet, die in ihrer Summe ein individuelles Ergebnis für jede Fläche bilden.Seite 7 von 15 2 Abbildung 1: Kriterien und Merkmale (eigener Entwurf)Seite 8 von 15 3 2 Ausschlusskriterien Ausschlusskriterien für Wohn- und Gewerbenutzungen sind Gewässer, gesetzlich festgesetzte Über- schwemmungsgebiete, Wasserschutzgebiete I, II und II a, Naturschutzgebiete, Flora-Fauna-Habitat Ge- biete, Anbauverbotszone an Autobahn und Bundesstraßen. In diesen Bereichen findet keine regional- bedeutsame Siedlungsentwicklung statt. Diese entsprechen den Zielvorgaben der Landesplanungen der Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. 3 Konkurrenzen für die Siedlungsentwicklung (Konfliktpotenzial) Es werden weitere für die Flächenentwicklung relevanten Kriterien erhoben wie z. B. weitere Vorga- ben der regional- und Landesplanung oder planerischen Konzepten, die mit einer Siedlungsentwick- lung (Wohnen und Gewerbe) potenziell im Konflikt stehen. Natur und Landschaft - Landschaftsschutzgebiete - Vogelschutzgebiete (in RLP, in Bonn/Rhein-Sieg-Kreis bereits über NSG ausgeschlossen) - Biotopverbund - Grünes C (Bonn und Umlandkommunen in NRW) - Chance7 (Rhein-Sieg-Kreis, Bonn), chance.natur / Naturschutzgroßprojekt „Obere Ahr-Hoch- eifel“(Kreis Ahrweiler) - Landwirtschaftliche Nutzung - Wald - Regionale Grünzüge (Vorranggebiete in NRW und RLP) - Wasserschutzgebiete Zone IIb und III - Vorgaben aus Landschaftsplänen, die eine bauliche Entwicklung untersagen, sofern diese Vorgaben noch nicht durch die aufgeführten Schutzgebiete abgegolten sind. Weitere Vorgaben in NRW (u. a. Regionalplan Köln) - Flughafenschutzzone I und II - Pufferzone FFH-Gebiete (300m) - Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche mit sonstigen Zweckbindungen - ASB für zweckgebundene Nutzungen - GIB für zweckgebundene Nutzungen - Waldbereiche mit sonstiger Zweckbindung - Bedeutsame Kulturlandschaftsbereiche: Baudenkmäler und deren Umgebungsschutz1 Weitere Vorgaben durch den regionalen Raumordnungsplan Mittelrhein-Westerwald (Vorrangge- biete) - Rohstoffabbau - Ressourcenschutz - Grundwasserschutz - Forstwirtschaft - Landwirtschaft 1 Fachbeitrag des Dezernat Kultur und Landschaftliche Kulturpflege – Umgebungsschutz ist Teil der Bauleitpla- nung / UVP. Umgebungsschutzzonen sind zudem abhängig vom geplanten Vorhaben.Seite 9 von 15 4 Landschaftsbestimmende Gesamtanlagen und deren Umgebungsschutz nach Tab. 2 RROP (Einzelfallprüfung) 4 Eignungskriterien Im Folgenden werden die Eignungskriterien zur Flächenbewertung dargelegt. Dabei werden zunächst alle Flächen unabhängig von einer möglichen Nutzungsart bewertet. Im weiteren Verlauf soll anhand verschiedener Kriterien die Eignung einer Fläche für bestimmte Nutzungen (z. B. Wohnen, Gewerbe, Freiraum) abgeleitet werden. 4.1 Erreichbarkeit (Verkehrserschließung) Potenzialflächen sollen hinsichtlich ihrer Erreichbarkeit bewertet werden. Das dafür verwendete Mo- dell enthält folgende Komponenten: I. Erreichbarkeit durch öffentliche Verkehrsmittel (ÖV) a. Bewertung der Haltepunkte anhand der Linientypen b. Anbindung der Haltepunkte an Oberzentren der Region c. Bewertung der nahräumlichen Haltepunkterreichbarkeit II. Erreichbarkeit durch den MIV III. Erreichbarkeit durch den Radverkehr IV. Gewerbespezifische Erreichbarkeit Die Komponenten I, II und III werden für alle Flächen gleichermaßen angewandt. Die Komponente IV dient als zusätzliches Eignungskriterium für Gewerbeflächen. Erreichbarkeit durch öffentliche Verkehrsmittel (LEP NRW Ziel 6.2-2 / LEP RLP Ziel 32 Ausrichtung der Siedlungsentwicklung an SPNV/ ÖPNV) I. A Bewertung der Haltepunkte anhand der Linientypen Die Bewertung eines Haltepunktes erfolgt durch die angebotenen Linientypen. Für jeden ange- botenen Linientyp der Haltestelle findet eine Bepunktung statt. Je größer das Angebot an ver- schiedenen Linientypen, desto höher die Bepunktung. Folgende drei Linientypen werden unter- schieden: - SPNV (RE, RB, S-Bahn) - Stadtbahn / Tram - Bus Dieses Vorgehen berücksichtigt linientyp übliche Eigenschaften wie Reichweite, Vernetzung und Taktung. Haltepunkte mit ausschließlich bedarfsorientierten Angeboten (AST, Taxi-Bus, RufBus usw.) werden auf Grund ihrer eher ergänzenden Funktion nicht erhoben. Es besteht zusätzlich die Möglichkeit, Haltepunkte durch Zusatzinformationen auf- bzw. abzuwer- ten. Unter anderem sind folgende Aspekte denkbar (beispielhaft): • Haltepunkte mit Fernverkehr (ICE/ IC)Seite 10 von 15 5 • Linien mit Kapazitätsreserven / Linien am Rande der Kapazitätsgrenze • Haltepunkte mit besonders guter Bedienung / mit besonders schlechter Bedienung • Haltepunkte mit P+R oder intermodalen Angeboten (z. B. Mobilstationen) I. B Anbindung der Haltepunkte an Oberzentren der Region Zur Ergänzung der Haltepunktbewertung wird näherungsweise die Bedeutung der Haltepunkte über ihre Anbindung an die drei für die Region bedeutsamen Oberzentren (Köln, Bonn, Koblenz) berücksichtigt. I. C Bewertung der Haltepunkterreichbarkeit Die Bewertung der Fläche leitet sich aus der Bepunktung der Haltestellen in ihrer Nähe ab. Der Weg dorthin wird über das Straßennetz ermittelt. Erreichbarkeit durch den MIV Die Erreichbarkeit der Oberzentren der Region (Köln, Bonn, Koblenz) wird für den Motorisierten In- dividualverkehr (MIV) ermittelt und bewertet. Diese wird als Bruttofahrtzeit von der Potenzialfläche zum jeweiligen Stadtzentrum gemessen. Ebenso wie bei der Erreichbarkeit im ÖV können auch hier qualitative Informationen als Bonus/ Ab- zug hinterlegt werden, sofern es die Datenverfügbarkeit ermöglicht. Denkbar sind z. B. Abzüge für Strecken, die bereits überlastet sind. Die MIV-Komponente wird neben der ÖPNV-Komponente erhoben und nicht mit dieser verrechnet. Eine Gewichtung beider Komponenten zueinander ist möglich. Erreichbarkeit durch den Radverkehr Zusätzlich zur Erreichbarkeit mit ÖV und MIV sollen Flächen anhand ihrer Lage zu Radverkehrsinfra- struktur bewertet werden. Dabei soll der Blick insbesondere auf ausgewiesene Radrouten gerichtet werden. Gewerbespezifische Erreichbarkeit Für die Ermittlung der Gewerbeeignung wird zusätzlich die Verkehrsausstattung bewertet. Dieses Kriterium zeigt die Eignung für verkehrsintensives Gewerbe auf (bspw. für Logistikunternehmen). Für diese jeweilige Eignung wird überprüft, inwiefern die Flächen über einen Bundesautobahn-Anschluss verfügen, ob eine konfliktfreie Ortsdurchfahrt bzw. -umgehung möglich ist oder inwiefern der Stand- ort multimodal erreichbar ist. 4.2 Geplante Verkehrsinfrastrukturen und bedingte Potenzialflächen (zukünftiges Netz) Um die langfristige Siedlungsentwicklung der Region in verschiedenen Szenarien zu betrachten, wird auch die zukünftige (geplante) verkehrliche Infrastruktur berücksichtigt. Diese zusätzlichen Informati- onen schaffen die Grundlage, um „bedingte Potenzialflächen“ zu identifizieren, die nur im Falle des tatsächlichen Ausbaus entwickelt werden sollten. Durch die zusätzliche Berechnung erhalten diese Flä- chen eine entsprechende Bewertung der Erreichbarkeit. Die Flächen verfügen dann über BewertungenSeite 11 von 15 6 für die aktuelle sowie für die zukünftige Erreichbarkeit. Berücksichtig werden geplanter Infrastruktur- maßnahmen mit regionaler Bedeutung, wie etwa der Ausbau des SPNV, Radpendlerrouten, Mobilitäts- stationen etc.. 4.3 Versorgung: Erreichbarkeit zentralörtlicher Funktionen (grundzentrale Daseins- vorsorge) Im Hinblick auf den Grundsatz der Daseinsvorsorge (§2 (2) ROG) soll der Siedlungsraum bedarfsgerecht an den vorhandenen Infrastrukturen ausgerichtet werden (LEP NRW Ziel 6.1-1, LEP RLP Grundsatz G 56 und Ziel 64). Die Erreichbarkeit von Infrastruktureinrichtungen wird ebenfalls berücksichtig. Die Bewertung kann für Wohnen und Gewerbe gleichermaßen berechnet, im Ranking aber unterschiedlich gewichtet wer- den. Für die Bewertung von Potenzialflächen werden neben der Erreichbarkeit von Versorgungsberei- chen das Versorgungsangebot von Schulen (Grund- und allgemeinbildende Schulen), sonstigen Versor- gungseinrichtungen (Jugendeinrichtungen, Bücherei, Bibliothek, Sportanlagen) sowie Einzelhandel des täglichen Bedarfs (Discounter und Vollsortimenter) ermittelt. Darüber hinaus soll die Erreichbarkeit von medizinischen Versorgungseinrichtungen (inkl. Apotheken) als zusätzlich positiv zu wertender Fak- tor erhoben werden. 4.4 Ökologische Verträglichkeit: Grüne Infrastruktur und ihre Funktionen Grüne Infrastruktur erfüllt eine Vielzahl verschiedener Funktionen und Ökosystemleistungen und hat einen entscheidenden Einfluss auf die Lebensqualität in der Region. Zu den Funktionen der Grünen Infrastruktur gehören bspw. regulierende Funktionen für Klima und Wasser, bereitstellende Funktio- nen für die Land- und Forstwirtschaft sowie Erholungs- und Freizeitfunktion. Neben der Eignung für Siedlungs- bzw. Gewerbeentwicklung werden Potenzialflächen daher auch hin- sichtlich der Bedeutung und Wertigkeit ihrer Funktion im Sinne der grünen Infrastruktur bewertet. Aufgrund der Größe der Projektregion und des Betrachtungsmaßstabs wird das Vorkommen geschütz- ter Arten nicht gesondert erhoben. Für die Entwicklung grüner Infrastruktur in der Region wird im weiteren Projektverlauf ein Raumbild erarbeitet, das mögliche Entwicklungsziele für die Grüne Infrastruktur abbildet. Dabei werden Natur- parks, Naturschutz- und FFH-Gebiete, Flächen des Grünen C, etc. berücksichtigt. Ein Fokus wird auf regionstypischen Highlights und identitätsstiftenden Landschaften, wie bspw. dem Siebengebirge und dem Ahrtal, liegen. Landnutzung Die aktuelle Landnutzung bzw. Landbedeckung (z. B. Ackerland, Grünland, Wald) der zu bewertenden Fläche wird als zusätzliche Information erfasst. Wasser/ Klima/ Boden Innerhalb der regulierenden und bereitstellenden Ökosystemleistungen der grünen Infrastruktur las- sen sich unter anderem die Kategorien Wasser, Klima und Boden unterscheiden.Seite 12 von 15 7 II. A Wasser Die Funktion einer Freifläche im Hinblick auf ihre Bedeutung für die Trink- und Grundwasserge- winnung wird in die Bewertung aufgenommen. II. B Klima Frei- und Grünflächen zeichnen sich durch klimawirksame Funktionen aus, weshalb deren Klimarelevanz bewertet wird. Hierzu zählen vor allem Frischluftschneisen, thermische Aus- gleichsflächen und Kaltluftentstehungsgebiete. II. C Boden Böden stellen eine endliche Ressource dar und spielen eine wichtige Rolle bei der Versorgung der Bevölkerung. Hochwertige und schutzwürdige Böden fließen daher als Kriterium in die Flä- chenbewertung ein. Schutzwürdigkeit Im Rahmen von Flächenentwicklungen können Abstände zu schutzwürdigen Naturbereichen relevant sein. Aus diesem Grund werden neben den Schutzgebieten auch Abstände zu FFH-, Natur- und Vo- gelschutzgebieten als Kriterium erhoben. Ebenso ist die Lage einer Potenzialfläche bspw. innerhalb oder in Nähe eines Biotopverbunds oder innerhalb von Engstellen des Grüns zwischen geschlossenen Siedlungskörpern zu berücksichtigen. Ebenfalls wird die Naturnähe (im Sinne des menschlichen Ein- flusses auf die Natur) erhoben. Freizeit/Erholung Eine weitere Funktion der Grünen Infrastruktur stellt die Erholungs- und Freizeitnutzung dar. Gerade in einem verdichteten Raum ist es wichtig, Flächen für die Naherholung zu sichern und zu qualifizie- ren. Die Bedeutung von Flächen für die Naherholung wird daher im Zuge der Flächenbewertung er- hoben. 4.5 Zugang zu Freizeit und Erholung Neben der Bewertung der Grünen Infrastruktur ist auch der Zugang zu dieser zu erheben. Dabei wird, ausgehend von möglichen Potenzialflächen, die räumliche Erreichbarkeit von naherholungsrelevanten Flächen bewertet. 4.6 Verfügbarkeit Die Verfügbarkeit von Flächen hängt von den planungsrechtlichen Vorgaben und von der Eigentü- merstruktur ab. Diese Angaben können nur teilweise automatisiert erhoben werden, sodass in diesem Punkt die Mitwirkung der Kommunen notwendig wird. Zur Einschätzung der Flächenverfügbarkeit wer- den folgende Aspekte abgefragt. Planungsrechtliche Vorgaben Hierfür werden die Darstellungen aus dem Flächennutzungsplan und dem Regionalplan sowie die Existenz eines Bebauungsplans erhoben.Seite 13 von 15 8 Eigentumsverhältnisse Zur Umsetzung einer Planung ist relevant, ob eine Fläche in kommunalem Besitz ist bzw. inwieweit Eigentümerinteressen einer Entwicklung entgegenstehen. Entwicklungsabsicht der Kommune Die Absicht der Kommune eine Potenzialfläche zu entwickeln, soll durch die Kommune selbst formu- liert und individuell für die Fläche angegeben werden. Mögliche Begründung für eine Entwicklungs- absicht sind u.a. vorhandene Konzepte (z. B. ISEK), informelle Diskussionen im Planungsausschuss oder in den Kommunalräten. 4.7 Kriterien einer nachhaltigen Entwicklung Diese Angaben können nur teilweise automatisiert erhoben werden, sodass in diesem Punkt die Mit- wirkung der Kommunen notwendig wird. Lagetypen (LEP NRW Ziel 6.1-4/ LEP RLP Ziel 34: Vermeidung von bandartigen Entwicklungen) Eine Potenzialfläche wird anhand ihrer Lage zum Siedlungsbereich typisiert, z. B. die Lage im Sied- lungsbereich oder am Ortsrand. Ziel ist eine einfachere Abgrenzung der Flächen und Integration des Ziels Innen- vor Außenentwicklung (§ 1 (5) BauGB, Ziel 31 LEP RLP Grundsatz 6.1-6 LEP NRW) Wiedernutzung von Brachflächen (LEP NRW Ziel 6.1-8. und LEP RLP Grundsätze 52-55, Daseinsvorsorge) Im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung ist die Inanspruchnahme von Brachflächen der des Frei- raums vorzuziehen. Daher sind Potenzialflächen, die teilweise oder vollständig aus Brachflächen be- stehen, bevorzugt zu entwickeln. (beabsichtigte) Siedlungsstruktur Vor dem Hintergrund der Nachhaltigkeitsziele und in Hinblick auf den hohen Siedlungsdruck in der Region sollen Flächen, die für höhere Dichten eignen, eine zusätzliche positive Wertung erhalten, da Investitions- und Folgekosten der Infrastruktur bei höherer Dichte geringer einzuschätzen sind. 4.8 Sonstige (nutzungsbezogene) Kriterien Faktoren, die die Erschließungskosten von Flächen erhöhen oder ihre Nutzbarkeit einschränken, wer- den im Folgenden aufgelistet. Topographie Insbesondere bei großflächigen gewerblichen Nutzungen bestimmen die topographischen Verhält- nisse die Nutzbarkeit von Flächen. Ab einer bestimmten Hangneigung ist zudem davon auszugehen, dass eine Erschließung der Fläche insbesondere für Gewerbe unwirtschaftlich ist.Seite 14 von 15 9 Altlasten Altlasten können insbesondere für Wohnnutzungen ein starker und kostenrelevanter Raumwider- stand sein, gleichzeitig führen sie dazu, dass eine Fläche ggf. eher für eine gewerbliche Nutzung ge- eignet ist, als für eine Wohnnutzung. Altlasten bzw. der Verdacht auf Altlasten sollen die Wiedernut- zung einer Fläche nicht bereits im Vorfeld ausschließen und sollen daher nur als Information ohne Wertung aufgenommen werden. Lärmimmissionen Zudem sollen Lärmimmissionen einer Potenzialfläche geprüft werden, da diese die Nutzung einer Fläche für Wohnen einschränken. Abstandserfordernisse Zur Ermittlung inwiefern sich Flächen für emittierende Gewerbe- und Industriegebiete eignen sollen mögliche Beschränkungen geprüft werden. 4.9 Besondere Begabungen der Teilräume Berücksichtigung der Begabungen der Teilräume Die unterschiedlichen Begabungen der Teilräume sollen Berücksichtigung finden, weshalb folgende Typologie der Flächen zu Grunde gelegt wird. Die Einteilung erfolgt ohne Wertung und in Anlehnung an die Selbsteinschätzung der Kommunen. Die Einteilung kann als Empfehlung oder Filter der Ergeb- nisse dienen. - Urbanes Wohnen und Arbeiten - Suburbanes Wohnen (und Arbeiten) - Ländliches Wohnen - Büropark - Industriepark Darüber hinaus soll die Lage zu bedeutsamen Kulturlandschaften als qualitatives Merkmal aufgeführt werden (unter Vorbehalt verfügbarer Daten).Seite 15 von 15
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