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201032 · Beschlussvorlage

Fitness-Trail auf dem Venusberg

Nummer
201032
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
08.06.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Rates 01.09.2020 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
201032
Der Oberbürgermeister
Federführung:
52 Sport- und Bäderamt
Dezernat:
Dez. IV
Fitness-Trail auf dem Venusberg
Beratungsfolge
Rat 01.09.2020 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Entscheidung nach § 75 Landesnaturschutzgesetz:
Der landschaftsrechtlichen Befreiung zur Errichtung eines Fitness-Trails am
Venusberg, mit dem Startpunkt am Parkplatz Robert-Koch-Straße entlang des
Rheinhöhenweges östlich des Randes des Geländes der Unikliniken,
Venusberg, wird gem. § 75 Abs. 1 S. 4 LNatSchG NRW zugestimmt. Die
Verwaltung wird beauftragt, die Angelegenheit der Bezirksregierung (Höhere
Naturschutzbehörde) zur Entscheidung vorzulegen.
Begründung
I. Zur Rechtslage:
Das Widerspruchsverfahren für naturschutzrechtliche Befreiungen und
Ausnahmen gemäß § 67 Bundesnaturschutzgesetz ist im § 75 LNatSchG
geregelt und lautet wie folgt:
Für die Erteilung von Befreiungen nach § 67 Abs. 1 und 2 des
Bundesnaturschutzgesetzes ist die untere Naturschutzbehörde zuständig. Der
Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde kann einer beabsichtigten Befreiung
mit der Folge widersprechen, dass die Vertretungskörperschaft des Kreises
oder der kreisfreien Stadt oder ein von ihr beauftragter Ausschuss über den
Widerspruch zu entscheiden hat. Hält die Vertretungskörperschaft oder der
Ausschuss den Widerspruch für unberechtigt, hat die höhere
Naturschutzbehörde darüber zu entscheiden.
In der Zuständigkeitsordnung der Ausschüsse des Rates gibt es weder eine
Delegation dieser Entscheidung nach LNatSchG NRW auf einen Ausschuss
noch sonstige einschlägige Regelungen. Damit ergibt sich in diesem speziellen
Fall ausschließlich eine Beratungs- und Beschlusskompetenz des Stadtrates.Seite 1 von 4

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II. Zum Sachverhalt:
Der Naturschutzbeirat wurde erstmals am 03.03.2020 (DS 200152) um
Zustimmung zur landschaftsrechtlichen Befreiung zur Errichtung eines Fitness-
Trails gebeten. Der Befreiung wurde nicht zugestimmt.
Der Fitness-Trail auf dem Venusberg liegt im Geltungsbereich des
Landschaftsplanes Kottenforst und im Landschaftsschutzgebiet.
Seitens der Unteren Naturschutzbehörde bestehen gegen die Errichtung des
Trails und der damit verbundenen Errichtung von Geräten keine Bedenken. Die
Ausfertigungen sind vor der Umsetzung mit der Unteren Naturschutzbehörde
abzustimmen.
Mit der Einrichtung des Fitness-Trails schafft man mit wenig Aufwand ein
Angebot für Naturerleben in Kombination mit seit Jahren immer weiter
zunehmendem individuellem Sporttreiben.
Die drei geplanten Stationen des Fitness-Trails liegen an einem bestehenden
Weg am Rand des Naturschutzgebietes, direkt an der Mauer zu den
Unikliniken. Der Weg ist Teil des Rheinhöhenwegs und wird auch heute von
Spaziergängern, Wanderern, Nordic Walkern und Mitarbeitern der Unikliniken
genutzt.
Das gewählte Material für die zwei Sportgeräte aus Edelstahl ist besonders
langlebig und benötigt keine Pflege durch Öle und/oder Beschichtungen, wie es
bei Sportgeräten aus heimischem Holz notwendig wäre. Die Edelstahlgeräte
sind durch ihr Material und ihre Konstruktion besonders langlebig und
vandalismussicher, dementsprechend als sehr nachhaltig anzusehen. Die
Entscheidung für Rindenmulch als Fallschutz ist in Abstimmung mit den
beteiligten Ämtern bewusst als besonders naturbelassenes Material getroffen
worden.
Die Verwaltung empfiehlt, der Entscheidung des Naturschutzbeirates nicht zu
folgen.
:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
Die ursprüngliche Vorlage für die Sitzung am 30.03.2020 mit näheren
Informationen zur Maßnahmen lautete wie folgt:
„Beschreibung der Maßnahme:
1. Hintergrund
Sich bewegen und dabei auch noch die Natur erleben und genießen, ist ein
großer Trend. Sportliche Betätigungen an der frischen Luft bieten dabei eine
ideale Möglichkeit, um dem Bedürfnis nach Bewegung und körperlicher Aktivität
nachzukommen. Diese Erkenntnisse ergeben sich insbesondere aus dem im
vergangenen Jahr erstellten Gutachten zur Sportentwicklung in der
Bundesstadt Bonn.
Das zum 01.01.2016 in Kraft getretene Präventionsgesetz legt einen
Schwerpunkt der Aktivitäten auf die Gesundheitsförderung in
Lebenswelten. Die BARMER und der Deutsche Turner-Bund e.V. (DTB) haben
deshalb ein kommunales Präventionsprojekt „Fitness-Locations“ entwickelt.
Dieses Kooperationsprojekt basiert auf neuesten Erkenntnissen aus den
Bereichen Primärprävention, Fitness- und Gesundheitssport und beinhaltet ein
nachhaltiges Bewegungskonzept, um Menschen jeden Alters undSeite 2 von 4

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Fitnessniveaus zu erreichen. Das Konzept der Fitness-Locations besteht aus
zwei Hauptmodulen: dem Fitness-Trail und dem Fitness-Hotspot.
2. Konzeption eines Fitness-Trails am Venusberg
Zur Verwirklichung gemeinsamer präventiver und gesundheitsfördernder Ziele
beabsichtigen die BARMER, der DTB und das Universitätsklinikum Bonn
angrenzend an das Gelände des Universitätsklinikums die Installation des
Fitness-Locations-Moduls „Fitness-Trail“ auf dem Venusberg in Bonn. Hierzu
haben die Projektpartner eine gemeinsame Vereinbarung abgeschlossen.
Bei dem geplanten Fitness-Trail handelt es sich um eine abgemessene
Laufstrecke (Rundstrecke: ca. 1.600 m) in Verbindung mit örtlich festgelegten,
beschilderten Stationen in unterschiedlichen Abständen für Fitnessübungen mit
dem eigenen Körpergewicht. Insgesamt ist der Fitness-Trail für fünf Laufrunden
ausgelegt, so dass bis zu 8000 Meter zugrückgelegt und 15 verschiedene
Übungen absolviert werden können.
Der genaue Streckenverlauf ergibt sich aus dem Anhang. Das Training beginnt
am Start/Ziel-Punkt. Nach Absolvierung von drei Stationen und 800 m wird der
Wendepunkt erreicht. Von dort aus wird die Strecke in umgekehrter Richtung
zurückgelegt, ohne an den Stationen zu halten. Nach dem ersten Durchlauf
können noch bis maximal vier weitere Durchläufe vorgenommen werden.
3. Ausstattung
Zwei der insgesamt drei Stationen werden mit speziellen Fitnessgeräten
ausgestattet, eine Station benötigt kein zusätzliches Equipment.
 Station eins wird auf dem Boden durchgeführt.
 Bei Station zwei wird eine tiefe Barrenstange (Länge: 1,80 m – 2,00 m,
Höhe 0,50 m) in den Boden einbetoniert
 Bei Station drei wird ein Parallelbarren (Länge: 1,80 m – 2,00 m, Höhe:
1,20 -1,30 m) in den Boden einbetoniert.
Die Stationen werden mit Rindenmulch als Fallschutz ausgelegt.
4. Informationstafeln und Wegweiser
Am Start/Ziel-Punkt werden die Nutzerinnen und Nutzer mit Hilfe einer
Anleitungstafel (DIN A0) über die Funktionsweise, den Streckenverlauf, die
Geräteausstattung der Stationen und die allgemeinen Sicherheitshinweise
informiert. Für die Orientierung werden entlang des Trails Wegweiser (ca. zehn
Stück, Durchmesser: 130 mm) angebracht.
Die Stationen verfügen jeweils über eine Infotafel (DIN A1), auf der die
Nutzerinnen und Nutzer Übungsbeschreibungen einsehen können. Für alle
Übungen werden leichte, mittlere und schwere Variationen beschrieben.
5. Betreuung des Fitness-Trails
Zur Sicherstellung der nachhaltigen Nutzung des Fitness-Trails soll dieser
durch den Betriebssport des Universitätsklinikums betreut werden.Seite 3 von 4

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6. Finanzierung und Unterhaltung
Die Beschaffung, Finanzierung und Montage der Geräte, Informationstafeln,
Wegweiser und Untergründe erfolgt durch die Projektpartner.
Die Pflege und Wartung der Fitness-Trail-Stationen und –Geräte wird durch das
Universitätsklinikum übernommen.
Somit ist die Errichtung des Fitness-Trails auf dem Venusberg für die
Bundesstadt Bonn haushaltsneutral.
Allerdings steigen für die Bundesstadt Bonn die Anforderungen an die
Verkehrssicherungspflicht für die an die Stationen angrenzenden Bäume. Diese
Bäume werden künftig in einem dichteren Takt als bisher zu kontrollieren sein.
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 19:51 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de