201032 · Beschlussvorlage
Fitness-Trail auf dem Venusberg
Kerndaten
- Nummer
- 201032
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 08.06.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (7.714 Zeichen)
Beschlussvorlage öffentlich 201032 Der Oberbürgermeister Federführung: 52 Sport- und Bäderamt Dezernat: Dez. IV Fitness-Trail auf dem Venusberg Beratungsfolge Rat 01.09.2020 Entscheidung Beschlussvorschlag Entscheidung nach § 75 Landesnaturschutzgesetz: Der landschaftsrechtlichen Befreiung zur Errichtung eines Fitness-Trails am Venusberg, mit dem Startpunkt am Parkplatz Robert-Koch-Straße entlang des Rheinhöhenweges östlich des Randes des Geländes der Unikliniken, Venusberg, wird gem. § 75 Abs. 1 S. 4 LNatSchG NRW zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Angelegenheit der Bezirksregierung (Höhere Naturschutzbehörde) zur Entscheidung vorzulegen. Begründung I. Zur Rechtslage: Das Widerspruchsverfahren für naturschutzrechtliche Befreiungen und Ausnahmen gemäß § 67 Bundesnaturschutzgesetz ist im § 75 LNatSchG geregelt und lautet wie folgt: Für die Erteilung von Befreiungen nach § 67 Abs. 1 und 2 des Bundesnaturschutzgesetzes ist die untere Naturschutzbehörde zuständig. Der Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde kann einer beabsichtigten Befreiung mit der Folge widersprechen, dass die Vertretungskörperschaft des Kreises oder der kreisfreien Stadt oder ein von ihr beauftragter Ausschuss über den Widerspruch zu entscheiden hat. Hält die Vertretungskörperschaft oder der Ausschuss den Widerspruch für unberechtigt, hat die höhere Naturschutzbehörde darüber zu entscheiden. In der Zuständigkeitsordnung der Ausschüsse des Rates gibt es weder eine Delegation dieser Entscheidung nach LNatSchG NRW auf einen Ausschuss noch sonstige einschlägige Regelungen. Damit ergibt sich in diesem speziellen Fall ausschließlich eine Beratungs- und Beschlusskompetenz des Stadtrates.Seite 1 von 4 Seite 2 II. Zum Sachverhalt: Der Naturschutzbeirat wurde erstmals am 03.03.2020 (DS 200152) um Zustimmung zur landschaftsrechtlichen Befreiung zur Errichtung eines Fitness- Trails gebeten. Der Befreiung wurde nicht zugestimmt. Der Fitness-Trail auf dem Venusberg liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplanes Kottenforst und im Landschaftsschutzgebiet. Seitens der Unteren Naturschutzbehörde bestehen gegen die Errichtung des Trails und der damit verbundenen Errichtung von Geräten keine Bedenken. Die Ausfertigungen sind vor der Umsetzung mit der Unteren Naturschutzbehörde abzustimmen. Mit der Einrichtung des Fitness-Trails schafft man mit wenig Aufwand ein Angebot für Naturerleben in Kombination mit seit Jahren immer weiter zunehmendem individuellem Sporttreiben. Die drei geplanten Stationen des Fitness-Trails liegen an einem bestehenden Weg am Rand des Naturschutzgebietes, direkt an der Mauer zu den Unikliniken. Der Weg ist Teil des Rheinhöhenwegs und wird auch heute von Spaziergängern, Wanderern, Nordic Walkern und Mitarbeitern der Unikliniken genutzt. Das gewählte Material für die zwei Sportgeräte aus Edelstahl ist besonders langlebig und benötigt keine Pflege durch Öle und/oder Beschichtungen, wie es bei Sportgeräten aus heimischem Holz notwendig wäre. Die Edelstahlgeräte sind durch ihr Material und ihre Konstruktion besonders langlebig und vandalismussicher, dementsprechend als sehr nachhaltig anzusehen. Die Entscheidung für Rindenmulch als Fallschutz ist in Abstimmung mit den beteiligten Ämtern bewusst als besonders naturbelassenes Material getroffen worden. Die Verwaltung empfiehlt, der Entscheidung des Naturschutzbeirates nicht zu folgen. ::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::: Die ursprüngliche Vorlage für die Sitzung am 30.03.2020 mit näheren Informationen zur Maßnahmen lautete wie folgt: „Beschreibung der Maßnahme: 1. Hintergrund Sich bewegen und dabei auch noch die Natur erleben und genießen, ist ein großer Trend. Sportliche Betätigungen an der frischen Luft bieten dabei eine ideale Möglichkeit, um dem Bedürfnis nach Bewegung und körperlicher Aktivität nachzukommen. Diese Erkenntnisse ergeben sich insbesondere aus dem im vergangenen Jahr erstellten Gutachten zur Sportentwicklung in der Bundesstadt Bonn. Das zum 01.01.2016 in Kraft getretene Präventionsgesetz legt einen Schwerpunkt der Aktivitäten auf die Gesundheitsförderung in Lebenswelten. Die BARMER und der Deutsche Turner-Bund e.V. (DTB) haben deshalb ein kommunales Präventionsprojekt „Fitness-Locations“ entwickelt. Dieses Kooperationsprojekt basiert auf neuesten Erkenntnissen aus den Bereichen Primärprävention, Fitness- und Gesundheitssport und beinhaltet ein nachhaltiges Bewegungskonzept, um Menschen jeden Alters undSeite 2 von 4 Seite 3 Fitnessniveaus zu erreichen. Das Konzept der Fitness-Locations besteht aus zwei Hauptmodulen: dem Fitness-Trail und dem Fitness-Hotspot. 2. Konzeption eines Fitness-Trails am Venusberg Zur Verwirklichung gemeinsamer präventiver und gesundheitsfördernder Ziele beabsichtigen die BARMER, der DTB und das Universitätsklinikum Bonn angrenzend an das Gelände des Universitätsklinikums die Installation des Fitness-Locations-Moduls „Fitness-Trail“ auf dem Venusberg in Bonn. Hierzu haben die Projektpartner eine gemeinsame Vereinbarung abgeschlossen. Bei dem geplanten Fitness-Trail handelt es sich um eine abgemessene Laufstrecke (Rundstrecke: ca. 1.600 m) in Verbindung mit örtlich festgelegten, beschilderten Stationen in unterschiedlichen Abständen für Fitnessübungen mit dem eigenen Körpergewicht. Insgesamt ist der Fitness-Trail für fünf Laufrunden ausgelegt, so dass bis zu 8000 Meter zugrückgelegt und 15 verschiedene Übungen absolviert werden können. Der genaue Streckenverlauf ergibt sich aus dem Anhang. Das Training beginnt am Start/Ziel-Punkt. Nach Absolvierung von drei Stationen und 800 m wird der Wendepunkt erreicht. Von dort aus wird die Strecke in umgekehrter Richtung zurückgelegt, ohne an den Stationen zu halten. Nach dem ersten Durchlauf können noch bis maximal vier weitere Durchläufe vorgenommen werden. 3. Ausstattung Zwei der insgesamt drei Stationen werden mit speziellen Fitnessgeräten ausgestattet, eine Station benötigt kein zusätzliches Equipment. Station eins wird auf dem Boden durchgeführt. Bei Station zwei wird eine tiefe Barrenstange (Länge: 1,80 m – 2,00 m, Höhe 0,50 m) in den Boden einbetoniert Bei Station drei wird ein Parallelbarren (Länge: 1,80 m – 2,00 m, Höhe: 1,20 -1,30 m) in den Boden einbetoniert. Die Stationen werden mit Rindenmulch als Fallschutz ausgelegt. 4. Informationstafeln und Wegweiser Am Start/Ziel-Punkt werden die Nutzerinnen und Nutzer mit Hilfe einer Anleitungstafel (DIN A0) über die Funktionsweise, den Streckenverlauf, die Geräteausstattung der Stationen und die allgemeinen Sicherheitshinweise informiert. Für die Orientierung werden entlang des Trails Wegweiser (ca. zehn Stück, Durchmesser: 130 mm) angebracht. Die Stationen verfügen jeweils über eine Infotafel (DIN A1), auf der die Nutzerinnen und Nutzer Übungsbeschreibungen einsehen können. Für alle Übungen werden leichte, mittlere und schwere Variationen beschrieben. 5. Betreuung des Fitness-Trails Zur Sicherstellung der nachhaltigen Nutzung des Fitness-Trails soll dieser durch den Betriebssport des Universitätsklinikums betreut werden.Seite 3 von 4 Seite 4 6. Finanzierung und Unterhaltung Die Beschaffung, Finanzierung und Montage der Geräte, Informationstafeln, Wegweiser und Untergründe erfolgt durch die Projektpartner. Die Pflege und Wartung der Fitness-Trail-Stationen und –Geräte wird durch das Universitätsklinikum übernommen. Somit ist die Errichtung des Fitness-Trails auf dem Venusberg für die Bundesstadt Bonn haushaltsneutral. Allerdings steigen für die Bundesstadt Bonn die Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht für die an die Stationen angrenzenden Bäume. Diese Bäume werden künftig in einem dichteren Takt als bisher zu kontrollieren sein. Anlage/n KeineSeite 4 von 4
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:51 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de