201024-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
SARS-CoV-2-Testung bei städtischen MitarbeiterInnen
Kerndaten
- Nummer
- 201024-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 15.07.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 201024-1 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 53 Gesundheitsamt Dezernat: Dez. II SARS-CoV-2-Testung bei städtischen MitarbeiterInnen Beratungsfolge Hauptausschuss Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: 1. Stehen der Stadt insbesondere über die Universitätsklinik Kapazitäten zur SARS CoV – 2- Testung zur Verfügung? Wenn ja, in welchem Umfang und unter welchen Bedingungen? Es stehen Testkapazitäten am UKB (Institut für Virologie) zur Verfügung. Das Gesundheitsamt beauftragt über das Diagnostikzentrum in der Gotenstraße bei Verdachtsfällen entsprechende Abstriche, die dann in der Virologie untersucht werden. Auch die niedergelassenen Ärzte können Patienten direkt dem Diagnostikzentrum zuweisen. Die notwendigen Kapazitäten werden mit dem Diagnostikzentrum und der Virologie abgestimmt. Bei einem Ausbruchsgeschehen, welches eine hohe Abstrichanzahl erfordert, kann auch auf andere Labore zusätzlich zugegriffen werden. Innerhalb von 24 Stunden kann die Anzahl der Untersuchungen am UKB auf täglich bis zu 1.500 deutlich hochgefahren werden. 2. Welche Kosten fallen bei Inanspruchnahme solcher Testungen an? In welchen Fällen übernehmen Bund, Länder oder Krankenkassen die Testkosten und wann die Stadt? Der Test wird bei medizinisch begründeter Indikation als Leistung der gesetzlichen Krankenkassen (hat sich im Lauf der Pandemie gemäß Robert Koch-Institut in Anpassung an die epidemiologische Lage mehrfach geändert) durchgeführt. Die Kostenübernahme von Beginn der Pandemie im März 2020 für ggfs. auch symptomunabhängige Testungen, um präventiv Infektionsketten aufzudecken, ist weiter auf Bundesebene in der politischen Diskussion. Eine Anfang Juni verkündete Verordnung sieht vor, dass rückwirkend ab 14. Mai 2020 unter den dort genannten Voraussetzungen bei präventiv vorgenommenen Testungen die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten der labordiagnostischen Leistungen übernehmen soll. Die weiteren Kosten zB Durchführung der Abstrichentnahme soll der öGD tragen.Seite 1 von 3 Seite 2 Für über die Verordnung hinausgehende Testungen asymptomatischer Personen wird die Stadt sämtliche Kosten tragen müssen. Inwieweit ein geforderter finanzieller Rettungsschirm von Bund/Land Erstattungen für den kommunalen Haushalt bringt, ist offen. 3. Wie bewertet die Verwaltung den Vorschlag, Beschäftigten der Stadt in städtischen Kindertageseinrichtungen auf Wunsch oder in bestimmten, engen Zeitintervallen ab Start des eingeschränkten Regelbetriebes entsprechende Tests zu ermöglichen und die Kosten hierfür zu übernehmen? Neben den krankheitsbedingten Testungen zum Nachweis einer SARS CoV-2-Infektion und Abklärungen im Kontaktpersonenbereich, sollten Testungen in Abhängigkeit von der epidemiologischen Lage durchgeführt werden. In Bonn findet aktuell eine Kindergartenstudie des Universitätsklinikums statt, die den Kindergarten des Universitätsklinikums und einen städtischen Kindergarten einschließen. Die Kosten für Tests an asymptomatischen Personen würden aber auch in solchen Einrichtungen nur unter den Voraussetzungen vorgenannter Verordnung (z.B. Vorhandensein einer infizierten Person) zum Teil von den Krankenkassen getragen und gingen ansonsten in voller Höhe zu Lasten des städtischen Haushalts. 4. Wie viele Personen werden bei der Stadt und im öffentlichen Bereich mit Beginn des eingeschränkten Regelbetriebes im Rahmen der Kinderbetreuung im Vorschulbereich tätig? Zu Beginn des eingeschränkten Regelbetriebs waren in 70 städtischen Kindertageseinrichtungen 917 Kolleginnen und Kollegen im Dienst. Derzeit arbeiten 52 (Stand: 02.07.2020) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, weil sie zu einer Risikogruppe gehören, nicht. Diese werden jedoch im Rahmen der voraussichtlichen Aufnahme des Regelbetriebes nach den Sommerferien auf Grundlage der vorhandenen Hygienekonzepte und unter Beachtung einer jeweils individuellen Risikofaktorbewertung wieder eingesetzt werden. Weitere Ausfälle kommen durch Schwangerschaften, Elternzeit und Krankheit zustande. Zwischenzeitlich werden befristet Assistenzkräfte beschäftigt, um den Betrieb gewährleisten zu können. Derzeit sind dies 52 Personen (Stand: 02.07.2020) mit unterschiedlicher Wochenarbeitszeit. Die Zahl verändert sich fortwährend. Für den Bereich der öffentlich geförderten 149 Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft liegen der Verwaltung keine Informationen hinsichtlich der Anzahl der aktuell beschäftigten Personen vor. Die Erhebung dieser Daten ist kumuliert auf Jugendamtsebene nicht vorgesehen. Im Bereich der Tagespflege sind ca. 300 Personen als Kindertagespflegepersonen tätig.Seite 2 von 3 Seite 3 5. Welchem sonstigen Personenkreis soll unter welchen Bedingungen der Zugang zu Tests ermöglicht werden? Medizinisch indizierte Testungen werden zeitnah durchgeführt. Hierbei werden zunächst die Richtlinien des RKI berücksichtigt. Sofern epidemiologisch sinnvoll und vom RKI empfohlen, werden auch andere Personenkreise einbezogen. So wurde in Abstimmung mit dem Krisenstab der Bundesstadt Bonn bereits Bewohnern und Personal der Bonner Alten- und Pflegeheime und Einrichtungen der Eingliederungshilfe, sowie dem Personal der ambulanten Pflegedienste eine Testung angeboten und durchgeführt. Diese Einrichtungen gehören zu den Ausnahmen vorgenannter Verordnung, in denen unter Berücksichtigung der epidemiologischen Lage asymptomatische Personen getestet werden können und die Krankenkassen die Kosten der labordiagnostischen Leistungen tragen. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 03:06 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de