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201024-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

SARS-CoV-2-Testung bei städtischen MitarbeiterInnen

Nummer
201024-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
15.07.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
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  1. 201024 SARS-CoV-2-Testung bei städtischen MitarbeiterInnen

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
201024-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
53 Gesundheitsamt
Dezernat:
Dez. II
SARS-CoV-2-Testung bei städtischen
MitarbeiterInnen
Beratungsfolge
Hauptausschuss Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
1. Stehen der Stadt insbesondere über die Universitätsklinik Kapazitäten
zur SARS CoV – 2- Testung zur Verfügung? Wenn ja, in welchem
Umfang und unter welchen Bedingungen?
Es stehen Testkapazitäten am UKB (Institut für Virologie) zur Verfügung.
Das Gesundheitsamt beauftragt über das Diagnostikzentrum in der
Gotenstraße bei Verdachtsfällen entsprechende Abstriche, die dann in der
Virologie untersucht werden. Auch die niedergelassenen Ärzte können
Patienten direkt dem Diagnostikzentrum zuweisen.
Die notwendigen Kapazitäten werden mit dem Diagnostikzentrum und der
Virologie abgestimmt.
Bei einem Ausbruchsgeschehen, welches eine hohe Abstrichanzahl
erfordert, kann auch auf andere Labore zusätzlich zugegriffen werden.
Innerhalb von 24 Stunden kann die Anzahl der Untersuchungen am UKB
auf täglich bis zu 1.500 deutlich hochgefahren werden.
2. Welche Kosten fallen bei Inanspruchnahme solcher Testungen an? In
welchen Fällen übernehmen Bund, Länder oder Krankenkassen die
Testkosten und wann die Stadt?
Der Test wird bei medizinisch begründeter Indikation als Leistung der
gesetzlichen Krankenkassen (hat sich im Lauf der Pandemie gemäß Robert
Koch-Institut in Anpassung an die epidemiologische Lage mehrfach
geändert) durchgeführt.
Die Kostenübernahme von Beginn der Pandemie im März 2020 für ggfs.
auch symptomunabhängige Testungen, um präventiv Infektionsketten
aufzudecken, ist weiter auf Bundesebene in der politischen Diskussion.
Eine Anfang Juni verkündete Verordnung sieht vor, dass rückwirkend ab
14. Mai 2020 unter den dort genannten Voraussetzungen bei präventiv
vorgenommenen Testungen die gesetzliche Krankenversicherung die
Kosten der labordiagnostischen Leistungen übernehmen soll. Die weiteren
Kosten zB Durchführung der Abstrichentnahme soll der öGD tragen.Seite 1 von 3

Seite 2
Für über die Verordnung hinausgehende Testungen asymptomatischer
Personen wird die Stadt sämtliche Kosten tragen müssen. Inwieweit ein
geforderter finanzieller Rettungsschirm von Bund/Land Erstattungen für den
kommunalen Haushalt bringt, ist offen.
3. Wie bewertet die Verwaltung den Vorschlag, Beschäftigten der Stadt
in städtischen Kindertageseinrichtungen auf Wunsch oder in
bestimmten, engen Zeitintervallen ab Start des eingeschränkten
Regelbetriebes entsprechende Tests zu ermöglichen und die Kosten
hierfür zu übernehmen?
Neben den krankheitsbedingten Testungen zum Nachweis einer SARS
CoV-2-Infektion und Abklärungen im Kontaktpersonenbereich, sollten
Testungen in Abhängigkeit von der epidemiologischen Lage durchgeführt
werden.
In Bonn findet aktuell eine Kindergartenstudie des Universitätsklinikums
statt, die den Kindergarten des Universitätsklinikums und einen städtischen
Kindergarten einschließen.
Die Kosten für Tests an asymptomatischen Personen würden aber auch in
solchen Einrichtungen nur unter den Voraussetzungen vorgenannter
Verordnung (z.B. Vorhandensein einer infizierten Person) zum Teil von den
Krankenkassen getragen und gingen ansonsten in voller Höhe zu Lasten
des städtischen Haushalts.
4. Wie viele Personen werden bei der Stadt und im öffentlichen Bereich
mit Beginn des eingeschränkten Regelbetriebes im Rahmen der
Kinderbetreuung im Vorschulbereich tätig?
Zu Beginn des eingeschränkten Regelbetriebs waren in 70 städtischen
Kindertageseinrichtungen 917 Kolleginnen und Kollegen im Dienst. Derzeit
arbeiten 52 (Stand: 02.07.2020) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, weil sie
zu einer Risikogruppe gehören, nicht. Diese werden jedoch im Rahmen der
voraussichtlichen Aufnahme des Regelbetriebes nach den Sommerferien
auf Grundlage der vorhandenen Hygienekonzepte und unter Beachtung
einer jeweils individuellen Risikofaktorbewertung wieder eingesetzt werden.
Weitere Ausfälle kommen durch Schwangerschaften, Elternzeit und
Krankheit zustande. Zwischenzeitlich werden befristet Assistenzkräfte
beschäftigt, um den Betrieb gewährleisten zu können. Derzeit sind dies 52
Personen (Stand: 02.07.2020) mit unterschiedlicher Wochenarbeitszeit. Die
Zahl verändert sich fortwährend.
Für den Bereich der öffentlich geförderten 149 Kindertageseinrichtungen in
freier Trägerschaft liegen der Verwaltung keine Informationen hinsichtlich
der Anzahl der aktuell beschäftigten Personen vor. Die Erhebung dieser
Daten ist kumuliert auf Jugendamtsebene nicht vorgesehen. Im Bereich der
Tagespflege sind ca. 300 Personen als Kindertagespflegepersonen tätig.Seite 2 von 3

Seite 3
5. Welchem sonstigen Personenkreis soll unter welchen Bedingungen
der Zugang zu Tests ermöglicht werden?
Medizinisch indizierte Testungen werden zeitnah durchgeführt. Hierbei
werden zunächst die Richtlinien des RKI berücksichtigt.
Sofern epidemiologisch sinnvoll und vom RKI empfohlen, werden auch
andere Personenkreise einbezogen. So wurde in Abstimmung mit dem
Krisenstab der Bundesstadt Bonn bereits Bewohnern und Personal der
Bonner Alten- und Pflegeheime und Einrichtungen der Eingliederungshilfe,
sowie dem Personal der ambulanten Pflegedienste eine Testung angeboten
und durchgeführt. Diese Einrichtungen gehören zu den Ausnahmen
vorgenannter Verordnung, in denen unter Berücksichtigung der
epidemiologischen Lage asymptomatische Personen getestet werden
können und die Krankenkassen die Kosten der labordiagnostischen
Leistungen tragen.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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