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201018-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Baufällige Dachkonstruktion der Stadthalle Bad Godesberg

Nummer
201018-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
17.06.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 17.06.2020 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Betriebsausschusses SGB 26.08.2020 Kenntnisnahme
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  1. 201018 Baufällige Dachkonstruktion der Stadthalle Bad Godesberg

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
201018-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn
Dezernat:
Baufällige Dachkonstruktion der Stadthalle Bad
Godesberg
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 17.06.2020 Kenntnisnahme
Betriebsausschuss SGB 23.06.2020 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zu 1:
Gebäude müssen präventiv auf Schwächen der Stand- und Verkehrssicherheit
auch während ihrer Nutzungszeit kontrolliert werden. Art, Umfang und Turnus
der Überwachung sind dabei einzelfallbezogen in Abhängigkeit vom
Gefahrenpotential.
Die Prüfung in 2008 erfolgte seinerzeit im Rahmen der Wiederkehrenden
Prüfungen durch ein größeres Deutsches Ingenieurbüro, das unter anderem
auf Tragwerksplanung, Prüfstatik und Bauwerksprüfung spezialisiert ist. Die
Prüfung hatte (in Bezug auf die Tragkonstruktion) zum Ergebnis, dass „keine
Schäden festgestellt werden konnten“. Für die seinerzeit mit der Halle
befassten Bearbeiter vom SGB, die die Prüfung in Auftrag gegeben hatten, gab
es keine Hinweise, dass an der Richtigkeit des Ergebnisses gezweifelt werden
müsste.
Warum der Gutachter im Rahmen der Untersuchungen seinerzeit
Stahlbetonbinder und nicht Spannbetonbinder identifiziert hat, entzieht sich der
Kenntnis der Verwaltung. Aufgrund der Fehlbewertung war somit auch keine
Schädigung von Spannbetongliedern zu vermuten.
Zu 2:
Am 05.02.2020 gab es noch keine Erkenntnisse in Bezug auf die
Tragkonstruktion. Die am 05.02.2020 erlangten Erkenntnisse bezogen sich
ausschließlich auf die abgehängte Unterdecke. Die Anbringung des
Schutznetzes erfolgte ausschließlich als Präventivmaßnahme für die Zeit bis
zum ursprünglich geplanten Sanierungsbeginn.
Zu 3:
Zwischenergebnisse wurden vom SGB zum frühestmöglichen Zeitpunkt
abgefragt und auch kommuniziert. Vorherige Maßnahmen waren auch nicht
erforderlich, da erst die Gesamtheit der vorhandenen Mängel zu dem jetzt
vorliegenden Ergebnis (Gefahr eines plötzlichen Versagens ohne Ankündigung)
geführt hat.Seite 1 von 2

Seite 2
Die Sicherungsmaßnahmen wurden unmittelbar nach mündlicher Bekanntgabe
des Prüfungsergebnisses und noch vor Vorlage des schriftlichen Gutachtens
durchgeführt.
Zu 4:
Siehe Antwort zu Frage Nr. 3.
Zu 5:
Aufgrund der vorliegenden Prüfungsergebnisse ist nicht davon auszugehen,
dass ein zweiter Sachverständiger zu einer anderen Meinung kommt, als dass
in Anbetracht des Schadensbildes derzeit eine grundsätzliche Einsturzgefahr
besteht (siehe Antwort zu Frage Nr. 3). Der zweite Gutachter soll, neben der
grundsätzlichen Bewertung, aber Stellung dazu nehmen, ob es sich hier um
eine Irreparabilität der „schwerwiegenden Mängel“ handelt (wovon derzeit
ausgegangen werden muss) oder eine Mängelbeseitigung im Bestand als noch
möglich erachtet wird.
Die Verwaltung geht derzeit davon aus, dass das zweite Gutachten Ende Juni
vorliegt, sofern keine weiteren physischen Untersuchungen mehr
vorgenommen werden müssen.
Zu 6:
Die Verwaltung prüft derzeit u. a. in Zusammenarbeit mit der Tourismus &
Congress GmbH die verfügbaren Ausweichmöglichkeiten und wird für die
politischen Gremien eine Stellungnahme vorlegen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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