201018-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Baufällige Dachkonstruktion der Stadthalle Bad Godesberg
Kerndaten
- Nummer
- 201018-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 17.06.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
- Sitzung des Betriebsausschusses SGB Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 201018-1 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Dezernat: Baufällige Dachkonstruktion der Stadthalle Bad Godesberg Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 17.06.2020 Kenntnisnahme Betriebsausschuss SGB 23.06.2020 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zu 1: Gebäude müssen präventiv auf Schwächen der Stand- und Verkehrssicherheit auch während ihrer Nutzungszeit kontrolliert werden. Art, Umfang und Turnus der Überwachung sind dabei einzelfallbezogen in Abhängigkeit vom Gefahrenpotential. Die Prüfung in 2008 erfolgte seinerzeit im Rahmen der Wiederkehrenden Prüfungen durch ein größeres Deutsches Ingenieurbüro, das unter anderem auf Tragwerksplanung, Prüfstatik und Bauwerksprüfung spezialisiert ist. Die Prüfung hatte (in Bezug auf die Tragkonstruktion) zum Ergebnis, dass „keine Schäden festgestellt werden konnten“. Für die seinerzeit mit der Halle befassten Bearbeiter vom SGB, die die Prüfung in Auftrag gegeben hatten, gab es keine Hinweise, dass an der Richtigkeit des Ergebnisses gezweifelt werden müsste. Warum der Gutachter im Rahmen der Untersuchungen seinerzeit Stahlbetonbinder und nicht Spannbetonbinder identifiziert hat, entzieht sich der Kenntnis der Verwaltung. Aufgrund der Fehlbewertung war somit auch keine Schädigung von Spannbetongliedern zu vermuten. Zu 2: Am 05.02.2020 gab es noch keine Erkenntnisse in Bezug auf die Tragkonstruktion. Die am 05.02.2020 erlangten Erkenntnisse bezogen sich ausschließlich auf die abgehängte Unterdecke. Die Anbringung des Schutznetzes erfolgte ausschließlich als Präventivmaßnahme für die Zeit bis zum ursprünglich geplanten Sanierungsbeginn. Zu 3: Zwischenergebnisse wurden vom SGB zum frühestmöglichen Zeitpunkt abgefragt und auch kommuniziert. Vorherige Maßnahmen waren auch nicht erforderlich, da erst die Gesamtheit der vorhandenen Mängel zu dem jetzt vorliegenden Ergebnis (Gefahr eines plötzlichen Versagens ohne Ankündigung) geführt hat.Seite 1 von 2 Seite 2 Die Sicherungsmaßnahmen wurden unmittelbar nach mündlicher Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses und noch vor Vorlage des schriftlichen Gutachtens durchgeführt. Zu 4: Siehe Antwort zu Frage Nr. 3. Zu 5: Aufgrund der vorliegenden Prüfungsergebnisse ist nicht davon auszugehen, dass ein zweiter Sachverständiger zu einer anderen Meinung kommt, als dass in Anbetracht des Schadensbildes derzeit eine grundsätzliche Einsturzgefahr besteht (siehe Antwort zu Frage Nr. 3). Der zweite Gutachter soll, neben der grundsätzlichen Bewertung, aber Stellung dazu nehmen, ob es sich hier um eine Irreparabilität der „schwerwiegenden Mängel“ handelt (wovon derzeit ausgegangen werden muss) oder eine Mängelbeseitigung im Bestand als noch möglich erachtet wird. Die Verwaltung geht derzeit davon aus, dass das zweite Gutachten Ende Juni vorliegt, sofern keine weiteren physischen Untersuchungen mehr vorgenommen werden müssen. Zu 6: Die Verwaltung prüft derzeit u. a. in Zusammenarbeit mit der Tourismus & Congress GmbH die verfügbaren Ausweichmöglichkeiten und wird für die politischen Gremien eine Stellungnahme vorlegen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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