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201011-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Leitbild und ISEK für Bad Godesberg; Koordination der Umsetzung und Information der Bezirksvertretung

Nummer
201011-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
29.06.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 25.08.2020 Entscheidung federführend
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  1. 201011 Leitbild und ISEK für Bad Godesberg; Koordination der Umsetzung und Information der Bezirksvertretung

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
201011-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Leitbild und ISEK für Bad Godesberg; Koordination
der Umsetzung und Information der
Bezirksvertretung
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 19.08.2020 Entscheidung
Inhalt der Stellungnahme:
Zu 1: Die Umsetzung derjenigen Maßnahmen aus dem ISEK Bad Godesberg,
die aus Fördermitteln des Landes co-finanziert werden sollen, ist ab 2022
möglich. Voraussetzung ist hierfür die Bewilligung der Fördermittel durch die
Bezirksregierung Köln im September 2021. Maßnahmen, die nicht förderfähig
sind, können unabhängig davon bereits zuvor umgesetzt bzw. erarbeitet
werden.
Sogenannte förderunschädliche, vorbereitende Maßnahmenbestandteile (z.B.
A1 Wettbewerb zu Masterplan öffentlicher Raum) werden aktuell
verwaltungsintern erarbeitet und abgestimmt.
Federführend übernimmt das Stadtplanungsamt die Koordination dieser
Maßnahmenerarbeitung in Vorbereitung der Förderantragsstellung. Die
einzelnen Maßnahmen werden von den zuständigen, im Ratsbeschluss zu
Leitbild und ISEK genannten, Fachstellen umgesetzt.
Bestandteil des Förderantrages wird eine externe Prozesssteuerung, mit dem
Ziel die schnellstmögliche Umsetzung der ISEK-Maßnahmen ab 2022 zu
koordinieren. Verwaltungsintern sind die zeitlichen Ressourcen zur
Prozesssteuerung nicht gegeben. Eine externe Prozesssteuerung kann im
Gegensatz zu den förderunschädlichen Maßnahmen nicht nachträglich
gefördert werden und soll daher nach Förderzusage eingerichtet werden.
Zu 2. Um den Informationsgehalt der jeweiligen Mitteilung zu erhöhen, wird
vorgeschlagen grundsätzlich zu jeder dritten Sitzung, d.h. ca. im dreimonatigen
Rhythmus, über den Fortgang zu informieren. Das Intervall kann bei Bedarf
angepasst werden.
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