201011-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Leitbild und ISEK für Bad Godesberg; Koordination der Umsetzung und Information der Bezirksvertretung
Kerndaten
- Nummer
- 201011-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 29.06.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Entscheidung federführend
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 201011-1 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Leitbild und ISEK für Bad Godesberg; Koordination der Umsetzung und Information der Bezirksvertretung Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 19.08.2020 Entscheidung Inhalt der Stellungnahme: Zu 1: Die Umsetzung derjenigen Maßnahmen aus dem ISEK Bad Godesberg, die aus Fördermitteln des Landes co-finanziert werden sollen, ist ab 2022 möglich. Voraussetzung ist hierfür die Bewilligung der Fördermittel durch die Bezirksregierung Köln im September 2021. Maßnahmen, die nicht förderfähig sind, können unabhängig davon bereits zuvor umgesetzt bzw. erarbeitet werden. Sogenannte förderunschädliche, vorbereitende Maßnahmenbestandteile (z.B. A1 Wettbewerb zu Masterplan öffentlicher Raum) werden aktuell verwaltungsintern erarbeitet und abgestimmt. Federführend übernimmt das Stadtplanungsamt die Koordination dieser Maßnahmenerarbeitung in Vorbereitung der Förderantragsstellung. Die einzelnen Maßnahmen werden von den zuständigen, im Ratsbeschluss zu Leitbild und ISEK genannten, Fachstellen umgesetzt. Bestandteil des Förderantrages wird eine externe Prozesssteuerung, mit dem Ziel die schnellstmögliche Umsetzung der ISEK-Maßnahmen ab 2022 zu koordinieren. Verwaltungsintern sind die zeitlichen Ressourcen zur Prozesssteuerung nicht gegeben. Eine externe Prozesssteuerung kann im Gegensatz zu den förderunschädlichen Maßnahmen nicht nachträglich gefördert werden und soll daher nach Förderzusage eingerichtet werden. Zu 2. Um den Informationsgehalt der jeweiligen Mitteilung zu erhöhen, wird vorgeschlagen grundsätzlich zu jeder dritten Sitzung, d.h. ca. im dreimonatigen Rhythmus, über den Fortgang zu informieren. Das Intervall kann bei Bedarf angepasst werden. Anlage/nSeite 1 von 2 Seite 2 KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 01:43 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de