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201008 · Dringlichkeitsentscheidung OB

Erstattung der Elternbeiträge für die Zeit des Betretungsverbotes aufgrund der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 2 im Bereich der Betreuungsinfrastruktur (Coronabetreuungsverordnung - CoronaBetrVO) des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW vom 20.05.2020 und während des eingeschränkten Regelbetriebs ab 08.06.2020

Nummer
201008
Art
Dringlichkeitsentscheidung OB
Veröffentlicht
03.06.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Rates 18.06.2020 Genehmigung
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Dringlichkeitsentscheidung OB
öffentlich
201008
Der Oberbürgermeister
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Erstattung der Elternbeiträge für die Zeit des
Betretungsverbotes aufgrund der Verordnung zum
Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus
SARS-CoV-2 2 im Bereich der
Betreuungsinfrastruktur
(Coronabetreuungsverordnung - CoronaBetrVO)
des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und
Soziales NRW vom 20.05.2020 und während des
eingeschränkten Regelbetriebs ab 08.06.2020
Beratungsfolge
Rat 18.06.2020 Genehmigung
Begründung der Dringlichkeit:
Das Land NRW hat am 26.05.2020 mit den kommunalen Spitzenverbänden
vereinbart, dass den Eltern in den Monaten Juni und Juli die Hälfte der
Elternbeiträge erlassen werden. Darüber hinaus ist zur zeitnahen
verwaltungstechnischen Umsetzung ein unverzüglicher Beschluss notwendig.
Eine Beschlussfassung durch die politischen Gremien kann bis dahin nicht
herbeigeführt werden.
Beschlussvorschlag
Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Oberbürgermeisters wird
genehmigt.
Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW
Die Bundesstadt Bonn verzichtet aufgrund des Betretungsverbotes bzw. des
eingeschränkten Regelbetriebs auf die Erhebung von 50 % der Elternbeiträge
für den Besuch von öffentlich geförderten Tagespflegestellen und Kitas für
die Monate Juni und Juli 2020. Für die OGS wird in dieser Zeit ein Betrag in
Höhe von 20 % des satzungsgemäß zu zahlenden Elternbeitrags erhoben. In
Härtefällen, in denen Kinder wegen eines gesundheitlichen Risikos den
Kindergarten in den Monaten Juni und Juli 2020 nicht besuchen können, kann
das Jugendamt im Einzelfall auf die Erhebung von Elternbeiträgen verzichten.Seite 1 von 4

Seite 2
Begründung
Durch Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW vom
13.03.2020 und Verordnung vom 20.05.2020 wurde der Zutritt zu allen
Kindertagesbetreuungseinrichtungen, Kindertagespflegestellen für die Zeit vom
16.03.2020 bis 05.06.2020 für alle Kinder und deren Erziehungsberechtigte
untersagt. Für den Bereich der Offenen Ganztagsschulen waren Erlass und
Verordnung analog anzuwenden.
Ausgenommen sind nur Kinder, deren Eltern oder Elternteile in einer
unentbehrlichen Schlüsselposition arbeiten, bzw. berufstätige Alleinerziehende
sowie ab 14.05.2020 Kinder, die ab August die Schule besuchen werden und
Leistungen nach dem BuT erhalten. Im Bereich der Tagespflege können ab
14.05.2020 alle Kinder, die älter sind als zwei Jahre betreut werden.
Da in dem Zeitraum vom 16.03. - 31.05.2020 für die überwiegende Anzahl der
ca. 15.000 Familien mit ca. 21.000 Kindern keine Betreuungsmöglichkeit zur
Verfügung stand, wurde bereits mit Dringlichkeitsentscheidung auf die
Erhebung von Elternbeiträge für die Monate April und Mai verzichtet.
Ab dem 28.05.2020 dürfen nun alle Vorschulkinder und ab 08.06.2020, nach
Aufhebung des Betretungsverbots, alle Kinder in der Tagespflege und der Kita
betreut werden. Allerdings findet im Bereich der Kita nur ein eingeschränkter
Regelbetrieb statt, d.h. die Kinder werden jeweils 10 Stunden pro Woche
weniger betreut als vertraglich vereinbart. Auch im Bereich der Tagespflege
kann es zu Einschränkungen kommen.
Im Bereich der OGS werden die Kinder allerdings nur durchschnittlich einmal
pro Woche betreut.
Die Elternbeitragssatzung der Bundesstadt Bonn sieht bei Betreuungsausfall
grundsätzlich keine Erstattung der Elternbeiträge vor. Die derzeitige Krisenlage
mit einem staatlich verordneten Betretungsverbot in Kindertageseinrichtungen,
Tagespflegestellen und OGS dürfte beim Beschluss der Satzung allerdings
nicht im Fokus von Politik und Verwaltung gestanden sein. Die Corona-Krise
stellt die Stadtgesellschaft vor bisher ungeahnte Herausforderungen. Die
Bonnerinnen und Bonner haben zahlreiche Situationen zu bewältigen, für die
es keine Handreichungen gibt. Eltern müssen auf Einkommen verzichten, um
die Kinderbetreuung sicherstellen zu können.
Da mit dem ab 08.06.2020 startenden eingeschränkten Regelbetrieb weiterhin
sowohl quantitative als auch qualitative Einschränkungen verbunden sind, hat
das Land am 26.05.2020 mit den kommunalen Spitzenverbänden vereinbart,
dass den Eltern in den Monaten Juni und Juli die Hälfte der Elternbeiträge
erlassen werden. Das Land beteiligt sich dabei zur Hälfte an den
Einnahmeausfällen.
Dieser Regelung schließt sich die Bundesstadt Bonn an.Seite 2 von 4

Seite 3
Für den Bereich der OGS werden nur 20 % des Elternbeitrags eingezogen, da
das Betreuungsangebot nur an einem Tag in der Woche und teilweise
beschränkt in Anspruch genommen werden kann. Auch kann aktuell nicht
abgeschätzt werden, inwieweit die Ferienbetreuung in vollem Umfang zur
Verfügung gestellt werden kann.
Da in städtischen Einrichtungen alle Kinder die Möglichkeit haben, an der
Mittagsverpflegung teilzunehmen, werden die Essensgelder für die
Kindertageseinrichtungen wieder vollständig erhoben. Eltern, die ihr Kind nicht
bringen, können eine Erstattung beantragen.
Im Bereich der städtischen OGS werden 20 % des Essensgeldbeitrags
erhoben.
Die finanziellen Folgen belaufen sich auf Mindereinnahmen von ca. 2.920.000 €
für beide Monate. Hieran beteiligt sich das Land mit 1.460.000 €.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.06.01
1.06.02
1.03.01
Förderung von Kindern in
Tagespflege
Tageseinrichtungen für Kinder
Grundschulen
1.51.10.06.01.02
1.51.10.06.02.06
1.51.10.06.02.07
1.40.00.03.01.01
Förd. von Kindern in Tagespflege
Städt. Kindertageseinrichtungen
Tageseinrichtungen freier Träger
Grundschulen
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
Einzahlungen /
Erträge
Elternbeiträge -2.920.000,00 €
1.460.000,00
151000601/ 631000
151000602/ 631000
140000301/ 631000
151000601/ 611000Seite 3 von 4

Seite 4
Landeszuweisungen € 151000602/ 611000
140000301/ 611000
Haushaltsbelastung
jährlich
-1.460.000,00 €
28.05.2020/03.06.2020 gez. Sridharan gez. Gold
Datum Oberbürgermeister Stadtverordnete/r
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 03.11.2026, 00:09 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de