201008 · Dringlichkeitsentscheidung OB
Erstattung der Elternbeiträge für die Zeit des Betretungsverbotes aufgrund der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 2 im Bereich der Betreuungsinfrastruktur (Coronabetreuungsverordnung - CoronaBetrVO) des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW vom 20.05.2020 und während des eingeschränkten Regelbetriebs ab 08.06.2020
Kerndaten
- Nummer
- 201008
- Art
- Dringlichkeitsentscheidung OB
- Veröffentlicht
- 03.06.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Genehmigung
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (6.254 Zeichen)
Dringlichkeitsentscheidung OB öffentlich 201008 Der Oberbürgermeister Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V Erstattung der Elternbeiträge für die Zeit des Betretungsverbotes aufgrund der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 2 im Bereich der Betreuungsinfrastruktur (Coronabetreuungsverordnung - CoronaBetrVO) des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW vom 20.05.2020 und während des eingeschränkten Regelbetriebs ab 08.06.2020 Beratungsfolge Rat 18.06.2020 Genehmigung Begründung der Dringlichkeit: Das Land NRW hat am 26.05.2020 mit den kommunalen Spitzenverbänden vereinbart, dass den Eltern in den Monaten Juni und Juli die Hälfte der Elternbeiträge erlassen werden. Darüber hinaus ist zur zeitnahen verwaltungstechnischen Umsetzung ein unverzüglicher Beschluss notwendig. Eine Beschlussfassung durch die politischen Gremien kann bis dahin nicht herbeigeführt werden. Beschlussvorschlag Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Oberbürgermeisters wird genehmigt. Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW Die Bundesstadt Bonn verzichtet aufgrund des Betretungsverbotes bzw. des eingeschränkten Regelbetriebs auf die Erhebung von 50 % der Elternbeiträge für den Besuch von öffentlich geförderten Tagespflegestellen und Kitas für die Monate Juni und Juli 2020. Für die OGS wird in dieser Zeit ein Betrag in Höhe von 20 % des satzungsgemäß zu zahlenden Elternbeitrags erhoben. In Härtefällen, in denen Kinder wegen eines gesundheitlichen Risikos den Kindergarten in den Monaten Juni und Juli 2020 nicht besuchen können, kann das Jugendamt im Einzelfall auf die Erhebung von Elternbeiträgen verzichten.Seite 1 von 4 Seite 2 Begründung Durch Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW vom 13.03.2020 und Verordnung vom 20.05.2020 wurde der Zutritt zu allen Kindertagesbetreuungseinrichtungen, Kindertagespflegestellen für die Zeit vom 16.03.2020 bis 05.06.2020 für alle Kinder und deren Erziehungsberechtigte untersagt. Für den Bereich der Offenen Ganztagsschulen waren Erlass und Verordnung analog anzuwenden. Ausgenommen sind nur Kinder, deren Eltern oder Elternteile in einer unentbehrlichen Schlüsselposition arbeiten, bzw. berufstätige Alleinerziehende sowie ab 14.05.2020 Kinder, die ab August die Schule besuchen werden und Leistungen nach dem BuT erhalten. Im Bereich der Tagespflege können ab 14.05.2020 alle Kinder, die älter sind als zwei Jahre betreut werden. Da in dem Zeitraum vom 16.03. - 31.05.2020 für die überwiegende Anzahl der ca. 15.000 Familien mit ca. 21.000 Kindern keine Betreuungsmöglichkeit zur Verfügung stand, wurde bereits mit Dringlichkeitsentscheidung auf die Erhebung von Elternbeiträge für die Monate April und Mai verzichtet. Ab dem 28.05.2020 dürfen nun alle Vorschulkinder und ab 08.06.2020, nach Aufhebung des Betretungsverbots, alle Kinder in der Tagespflege und der Kita betreut werden. Allerdings findet im Bereich der Kita nur ein eingeschränkter Regelbetrieb statt, d.h. die Kinder werden jeweils 10 Stunden pro Woche weniger betreut als vertraglich vereinbart. Auch im Bereich der Tagespflege kann es zu Einschränkungen kommen. Im Bereich der OGS werden die Kinder allerdings nur durchschnittlich einmal pro Woche betreut. Die Elternbeitragssatzung der Bundesstadt Bonn sieht bei Betreuungsausfall grundsätzlich keine Erstattung der Elternbeiträge vor. Die derzeitige Krisenlage mit einem staatlich verordneten Betretungsverbot in Kindertageseinrichtungen, Tagespflegestellen und OGS dürfte beim Beschluss der Satzung allerdings nicht im Fokus von Politik und Verwaltung gestanden sein. Die Corona-Krise stellt die Stadtgesellschaft vor bisher ungeahnte Herausforderungen. Die Bonnerinnen und Bonner haben zahlreiche Situationen zu bewältigen, für die es keine Handreichungen gibt. Eltern müssen auf Einkommen verzichten, um die Kinderbetreuung sicherstellen zu können. Da mit dem ab 08.06.2020 startenden eingeschränkten Regelbetrieb weiterhin sowohl quantitative als auch qualitative Einschränkungen verbunden sind, hat das Land am 26.05.2020 mit den kommunalen Spitzenverbänden vereinbart, dass den Eltern in den Monaten Juni und Juli die Hälfte der Elternbeiträge erlassen werden. Das Land beteiligt sich dabei zur Hälfte an den Einnahmeausfällen. Dieser Regelung schließt sich die Bundesstadt Bonn an.Seite 2 von 4 Seite 3 Für den Bereich der OGS werden nur 20 % des Elternbeitrags eingezogen, da das Betreuungsangebot nur an einem Tag in der Woche und teilweise beschränkt in Anspruch genommen werden kann. Auch kann aktuell nicht abgeschätzt werden, inwieweit die Ferienbetreuung in vollem Umfang zur Verfügung gestellt werden kann. Da in städtischen Einrichtungen alle Kinder die Möglichkeit haben, an der Mittagsverpflegung teilzunehmen, werden die Essensgelder für die Kindertageseinrichtungen wieder vollständig erhoben. Eltern, die ihr Kind nicht bringen, können eine Erstattung beantragen. Im Bereich der städtischen OGS werden 20 % des Essensgeldbeitrags erhoben. Die finanziellen Folgen belaufen sich auf Mindereinnahmen von ca. 2.920.000 € für beide Monate. Hieran beteiligt sich das Land mit 1.460.000 €. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.06.01 1.06.02 1.03.01 Förderung von Kindern in Tagespflege Tageseinrichtungen für Kinder Grundschulen 1.51.10.06.01.02 1.51.10.06.02.06 1.51.10.06.02.07 1.40.00.03.01.01 Förd. von Kindern in Tagespflege Städt. Kindertageseinrichtungen Tageseinrichtungen freier Träger Grundschulen Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen Einzahlungen / Erträge Elternbeiträge -2.920.000,00 € 1.460.000,00 151000601/ 631000 151000602/ 631000 140000301/ 631000 151000601/ 611000Seite 3 von 4 Seite 4 Landeszuweisungen € 151000602/ 611000 140000301/ 611000 Haushaltsbelastung jährlich -1.460.000,00 € 28.05.2020/03.06.2020 gez. Sridharan gez. Gold Datum Oberbürgermeister Stadtverordnete/r Anlage/n KeineSeite 4 von 4
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:09 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de