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201002 · Mitteilungsvorlage

Institutionalisierung eines betrieblichen Mobilitätsmanagements hier: Mobilitätspaket bei der Stadtverwaltung Bonn

Nummer
201002
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
02.06.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Rates 22.06.2020 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
201002
Der Oberbürgermeister
Federführung:
10 Personal- und Organisationsamt
Dezernat:
Dez. I
Institutionalisierung eines betrieblichen
Mobilitätsmanagements
hier: Mobilitätspaket bei der Stadtverwaltung Bonn
Beratungsfolge
Rat 18.06.2020 Kenntnisnahme
Begründung
I. Ausgangslage
Die Ziele der Stadtverwaltung Bonn, klimaneutral zu werden und insbesondere
umweltverträgliche Mobilität zu fördern, wurden vom Personal- und
Organisationsamt zum Anlass genommen, dass aktuell praktizierte betriebliche
Mobilitätsmanagement zu modernisieren. Zur Unterstützung der Zielerreichung
bedarf es bei der Stadtverwaltung eines Mobilitätsmanagements, welches die
Mitarbeitenden stärker zur Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs
(ÖPNV) und anderer umweltfreundlicher Fortbewegungsmittel motiviert. Hierbei
spielen insbesondere die JobTicket- und Parkplatzkonditionen sowie die
Nutzung von Fahrrädern und E-Bikes eine wesentliche Rolle. Daneben stellt die
Gestaltung der JobTicket- und Parkplatzkonditionen auch einen wesentlichen
Baustein für die Attraktivität der Bundesstadt Bonn als Arbeitgeberin dar.
Das aktuell praktizierte Mobilitätsmanagement weist vor diesem Hintergrund
Optimierungspotential auf. Die JobTicket-Konditionen werden von vielen
Mitarbeitenden der Stadtverwaltung als unattraktiv empfunden, was sich
insbesondere in der Abnahmequote widerspiegelt. Regelmäßig wird etwa nur
die Hälfte der bei der Stadtverwaltung zur Verfügung stehenden JobTickets
auch von Mitarbeitenden in Anspruch genommen. Die ungenutzten JobTickets
waren im vergangenen Jahr auch bereits Thema im Unterausschuss für
Organisation und Personal des Hauptausschusses. Darüber hinaus sind die
bestehenden Parkplatzkonditionen nicht geeignet, Mitarbeitende zu einem
Umstieg auf umweltfreundlichere Verkehrsmittel zu motivieren, da sie
gegenüber den JobTicket-Preisen günstiger sind. Die Parkplatzvergabe
unterliegt zudem keinem standardisierten Überprüfungs- und Vergabesystem,
so dass Anträge mit teilweise langen Wartezeiten auf einen Parkplatz
verbunden sind.
II. MaßnahmenSeite 1 von 3

Seite 2
Die Etablierung eines Mobilitätsmanagements, welches die Mitarbeitenden
stärker zur Nutzung des ÖPNV und anderer umweltfreundlicher
Fortbewegungsmittel motiviert, soll durch die Umsetzung folgender
Maßnahmen, die von der Verwaltung gemeinsam mit der Personalvertretung
unter Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung und der
Gleichstellungsbeauftragten erarbeitet worden sind, erreicht werden.
 Subventioniertes JobTicket in Höhe von 30,00 Euro monatlich für alle
Mitarbeitenden der Stadtverwaltung im Rahmen der Tarifbestimmungen
des Verkehrsverbunds Rhein-Sieg (VRS); Ausbildungskräfte erhalten
das JobTicket kostenlos. Die erste Preisanpassung wird für das
Vertragsjahr 2023/2024 erfolgen. Preiserhöhungen werden zu gleichen
Teilen von der Stadtverwaltung und den Mitarbeitenden getragen.
 Anpassung der Parkplatzpreise auf 90,00 Euro (überdachter Parkplatz)
bzw. 65,00 Euro (nicht überdachter Parkplatz). Die Parkberechtigung
wird an die Abnahme eines JobTickets gekoppelt, welches im Preis
bereits inkludiert ist. Es werden darüber hinaus keine Rabattierungen
gewährt. Eine Sonderregelung besteht lediglich für schwerbehinderte
Mitarbeitende mit den Merkzeichen „G“ und „aG“.
 Transparente (Neu-)Vergabe aller Parkplätze nach einem Punktesystem
(Entfernung, ÖPNV-Fahrzeit, soziale Kriterien) sowie eine regelmäßige
Überprüfung der Kriterien alle 2 Jahre. Für Bestandsfälle besteht eine
Übergangsfrist bis zum 30.06.2021.
 Einrichtung einer betrieblichen Mobilitätskommission zur Begleitung der
Umsetzung des Mobilitätspakets; sie entscheidet insbesondere auch
über Härtefälle bei der Parkplatzvergabe.
 Ausweitung des Arbeitszeitrahmens von 6 bis 20 Uhr.
 Maßnahmen zur Attraktivierung der Radnutzung: bspw. Ausweitung der
Abstellmöglichkeiten, Tag des Fahrrads, Fahrsicherheitstraining.
III. Kosten
Das subventionierte JobTicket führt insgesamt unter Berücksichtigung der
entstehenden Mehreinnahmen durch die Parkraumbewirtschaftung und unter
Annahme einer 20 %-igen Steigerung der JobTicket-Abnahme zu
Mindereinnahmen von ca. 170.000 Euro jährlich. Diese sind in den
Haushaltsanmeldungen 2021 ff. bereits berücksichtigt. Nach zwei Jahren
werden die Abnahmezahlen im Hinblick auf eine Steigerung kontrolliert.
Eine Steuerpflicht entsteht durch die Subventionierung nach derzeitiger
Rechtslage nicht.Seite 2 von 3

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Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.01.16 Personalmanagement 1.01.16.01 Personaleinsatz- und -
steuerung
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
2021/2022
Einzahlungen /
Erträge
-170.000,00 111000116/64.1000 -170.000,00 EUR
Haushaltsbelastung
jährlich
170.000,00
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 20:02 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de