201002 · Mitteilungsvorlage
Institutionalisierung eines betrieblichen Mobilitätsmanagements hier: Mobilitätspaket bei der Stadtverwaltung Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 201002
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 02.06.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 201002 Der Oberbürgermeister Federführung: 10 Personal- und Organisationsamt Dezernat: Dez. I Institutionalisierung eines betrieblichen Mobilitätsmanagements hier: Mobilitätspaket bei der Stadtverwaltung Bonn Beratungsfolge Rat 18.06.2020 Kenntnisnahme Begründung I. Ausgangslage Die Ziele der Stadtverwaltung Bonn, klimaneutral zu werden und insbesondere umweltverträgliche Mobilität zu fördern, wurden vom Personal- und Organisationsamt zum Anlass genommen, dass aktuell praktizierte betriebliche Mobilitätsmanagement zu modernisieren. Zur Unterstützung der Zielerreichung bedarf es bei der Stadtverwaltung eines Mobilitätsmanagements, welches die Mitarbeitenden stärker zur Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und anderer umweltfreundlicher Fortbewegungsmittel motiviert. Hierbei spielen insbesondere die JobTicket- und Parkplatzkonditionen sowie die Nutzung von Fahrrädern und E-Bikes eine wesentliche Rolle. Daneben stellt die Gestaltung der JobTicket- und Parkplatzkonditionen auch einen wesentlichen Baustein für die Attraktivität der Bundesstadt Bonn als Arbeitgeberin dar. Das aktuell praktizierte Mobilitätsmanagement weist vor diesem Hintergrund Optimierungspotential auf. Die JobTicket-Konditionen werden von vielen Mitarbeitenden der Stadtverwaltung als unattraktiv empfunden, was sich insbesondere in der Abnahmequote widerspiegelt. Regelmäßig wird etwa nur die Hälfte der bei der Stadtverwaltung zur Verfügung stehenden JobTickets auch von Mitarbeitenden in Anspruch genommen. Die ungenutzten JobTickets waren im vergangenen Jahr auch bereits Thema im Unterausschuss für Organisation und Personal des Hauptausschusses. Darüber hinaus sind die bestehenden Parkplatzkonditionen nicht geeignet, Mitarbeitende zu einem Umstieg auf umweltfreundlichere Verkehrsmittel zu motivieren, da sie gegenüber den JobTicket-Preisen günstiger sind. Die Parkplatzvergabe unterliegt zudem keinem standardisierten Überprüfungs- und Vergabesystem, so dass Anträge mit teilweise langen Wartezeiten auf einen Parkplatz verbunden sind. II. MaßnahmenSeite 1 von 3 Seite 2 Die Etablierung eines Mobilitätsmanagements, welches die Mitarbeitenden stärker zur Nutzung des ÖPNV und anderer umweltfreundlicher Fortbewegungsmittel motiviert, soll durch die Umsetzung folgender Maßnahmen, die von der Verwaltung gemeinsam mit der Personalvertretung unter Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung und der Gleichstellungsbeauftragten erarbeitet worden sind, erreicht werden. Subventioniertes JobTicket in Höhe von 30,00 Euro monatlich für alle Mitarbeitenden der Stadtverwaltung im Rahmen der Tarifbestimmungen des Verkehrsverbunds Rhein-Sieg (VRS); Ausbildungskräfte erhalten das JobTicket kostenlos. Die erste Preisanpassung wird für das Vertragsjahr 2023/2024 erfolgen. Preiserhöhungen werden zu gleichen Teilen von der Stadtverwaltung und den Mitarbeitenden getragen. Anpassung der Parkplatzpreise auf 90,00 Euro (überdachter Parkplatz) bzw. 65,00 Euro (nicht überdachter Parkplatz). Die Parkberechtigung wird an die Abnahme eines JobTickets gekoppelt, welches im Preis bereits inkludiert ist. Es werden darüber hinaus keine Rabattierungen gewährt. Eine Sonderregelung besteht lediglich für schwerbehinderte Mitarbeitende mit den Merkzeichen „G“ und „aG“. Transparente (Neu-)Vergabe aller Parkplätze nach einem Punktesystem (Entfernung, ÖPNV-Fahrzeit, soziale Kriterien) sowie eine regelmäßige Überprüfung der Kriterien alle 2 Jahre. Für Bestandsfälle besteht eine Übergangsfrist bis zum 30.06.2021. Einrichtung einer betrieblichen Mobilitätskommission zur Begleitung der Umsetzung des Mobilitätspakets; sie entscheidet insbesondere auch über Härtefälle bei der Parkplatzvergabe. Ausweitung des Arbeitszeitrahmens von 6 bis 20 Uhr. Maßnahmen zur Attraktivierung der Radnutzung: bspw. Ausweitung der Abstellmöglichkeiten, Tag des Fahrrads, Fahrsicherheitstraining. III. Kosten Das subventionierte JobTicket führt insgesamt unter Berücksichtigung der entstehenden Mehreinnahmen durch die Parkraumbewirtschaftung und unter Annahme einer 20 %-igen Steigerung der JobTicket-Abnahme zu Mindereinnahmen von ca. 170.000 Euro jährlich. Diese sind in den Haushaltsanmeldungen 2021 ff. bereits berücksichtigt. Nach zwei Jahren werden die Abnahmezahlen im Hinblick auf eine Steigerung kontrolliert. Eine Steuerpflicht entsteht durch die Subventionierung nach derzeitiger Rechtslage nicht.Seite 2 von 3 Seite 3 Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.01.16 Personalmanagement 1.01.16.01 Personaleinsatz- und - steuerung Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 2021/2022 Einzahlungen / Erträge -170.000,00 111000116/64.1000 -170.000,00 EUR Haushaltsbelastung jährlich 170.000,00 Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:02 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de