200996-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Gebäude des vormaligen "American Embassy Club"
Kerndaten
- Nummer
- 200996-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 01.07.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW Entscheidung federführend
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Anregung
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 200996-1 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 20 Stadtkämmerei Dezernat: Dez. II Gebäude des vormaligen "American Embassy Club" Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 19.08.2020 Anregung Rat 01.09.2020 Entscheidung Bei Annahme des Antrages ist zu beachten, dass die VEBOWAG seit Übergabe des gesamten Geländes im Wege eines Erbbaurechts an den Trägerverein der Bonn International School keinen Zugriff hat. Mit dem Erbbauvertrag sind auch die Pflichten hinsichtlich des Clubs an den Trägerverein übergegangen. Des Weiteren weist die Verwaltung daraufhin, dass nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes (8 C 16.10, 31.08.2011) im Aktienrecht der Grundsatz gilt, dass Aufsichtsratsmitglieder einer Aktiengesellschaft allein dem Unternehmensinteresse verpflichtet und von Weisungen unabhängig sind. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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