200993 · Große Anfrage
Zweckentfremdungssatzung
Kerndaten
- Nummer
- 200993
- Art
- Große Anfrage
- Veröffentlicht
- 26.05.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
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Große Anfrage öffentlich 200993 Fragesteller/in: Evelyn Simon Lutz Beine SPD Bezirksfraktion Bad Godesberg 26.05.2020, gez. BBM Jansen Zweckentfremdungssatzung Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 17.06.2020 Kenntnisnahme Fragestellung Die Verwaltung wird um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen gebeten: 1. Welches Schlüsse zieht die Verwaltung aus dem "Jahresbericht 2019" der Sachgruppe Zweckentfremdung? 2. Welche Schlüsse werden aus dem Gespräch mit dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW, vom 18.2.20, zur Ausgestaltung einer Zweckentfremdungssatzung gezogen? Begründung Die Zahlen der Kurzzeitvermietung in Bad Godesberg sind im Verhältnis immer noch sehr hoch. Der Stadtbezirk Bad Godesberg bildet den Schwerpunkt im Bereich der Zweckentfremdung, vor allem durch Kurzzeitvermietung. Mehrfach wurden Hemmnisse im Vollzug der Zweckentfremdungssatzung beschrieben; Instrumente, wie sie in anderen Bundesländern den Kommunen zur Verfügung stehen, bleiben den Städten in NRW weiterhin vorenthalten. Hier gilt hier unser Dank der Sachgruppe „Zweckentfremdung“, die sich mit ihrer Arbeit um eine Verbesserung der Verhältnisse bemühte. Die Überlassung von Wohnraum als Ferienwohnung führt gerade in Bad Godesberg zur Anspannung des Wohnungsmarktes. Die Bürgerinnen und Bürger und ihre Vertreter*innen in der BV haben ein großes Interesse daran, über den Umgang mit Zweckentfremdung seitens der Stadt informiert zu werden. Der Antrag der SPD-Landtagsfraktion zur Fortentwicklung des Wohnungsaufsichtsgesetzes (Drucksache 17/3596) wurde mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, FDP und AfD gegen die Stimmen der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, abgelehnt, obwohl vonseiten der Mieterverbände, aber auch seitens der Städte- und Gemeindevertretung Vorschläge zur Verbesserung der Bekämpfung von Zweckentfremdung vorgebracht wurden.Seite 1 von 2 Seite 2 Die Einführung einer Registrierungspflicht für Kurzzeitvermieter, wie sie der Antrag der SPD-Landtagsfraktion vorgesehen hatte und auch seitens der Verwaltung für die Fortentwicklung der Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum als mögliches Instrument angesehen, wurde von der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW, Frau Scharrenbach, abgelehnt. Die Menschen im Stadtbezirk Bad Godesberg arbeiten an einem positiven Ruf von einer Stadt, in der man gut wohnen, arbeiten und leben kann. Es ist für das soziale Leben in Bad Godesberg wichtig, dass alle zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel genutzt werden, um eine Zweckentfremdung von dringend benötigtem Wohnraum zu verhindern. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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