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200993 · Große Anfrage

Zweckentfremdungssatzung

Nummer
200993
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
26.05.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 17.06.2020 Kenntnisnahme
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Untergeordnet

  1. 200993-1 ST Zweckentfremdungssatzung

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Große Anfrage
öffentlich
200993
Fragesteller/in:
Evelyn Simon
Lutz Beine
SPD Bezirksfraktion Bad Godesberg
26.05.2020, gez. BBM Jansen
Zweckentfremdungssatzung
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 17.06.2020 Kenntnisnahme
Fragestellung
Die Verwaltung wird um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen gebeten:
1. Welches Schlüsse zieht die Verwaltung aus dem "Jahresbericht 2019"
der Sachgruppe Zweckentfremdung?
2. Welche Schlüsse werden aus dem Gespräch mit dem Ministerium für
Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW, vom
18.2.20, zur Ausgestaltung einer Zweckentfremdungssatzung
gezogen?
Begründung
Die Zahlen der Kurzzeitvermietung in Bad Godesberg sind im Verhältnis immer
noch sehr hoch. Der Stadtbezirk Bad Godesberg bildet den Schwerpunkt im
Bereich der Zweckentfremdung, vor allem durch Kurzzeitvermietung. Mehrfach
wurden Hemmnisse im Vollzug der Zweckentfremdungssatzung beschrieben;
Instrumente, wie sie in anderen Bundesländern den Kommunen zur Verfügung
stehen, bleiben den Städten in NRW weiterhin vorenthalten.
Hier gilt hier unser Dank der Sachgruppe „Zweckentfremdung“, die sich mit
ihrer Arbeit um eine Verbesserung der Verhältnisse bemühte. Die Überlassung
von Wohnraum als Ferienwohnung führt gerade in Bad Godesberg zur
Anspannung des Wohnungsmarktes. Die Bürgerinnen und Bürger und ihre
Vertreter*innen in der BV haben ein großes Interesse daran, über den Umgang
mit Zweckentfremdung seitens der Stadt informiert zu werden.
Der Antrag der SPD-Landtagsfraktion zur Fortentwicklung des
Wohnungsaufsichtsgesetzes (Drucksache 17/3596) wurde mit den Stimmen
der Fraktionen von CDU, FDP und AfD gegen die Stimmen der Fraktionen von
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, abgelehnt, obwohl vonseiten der
Mieterverbände, aber auch seitens der Städte- und Gemeindevertretung
Vorschläge zur Verbesserung der Bekämpfung von Zweckentfremdung
vorgebracht wurden.Seite 1 von 2

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Die Einführung einer Registrierungspflicht für Kurzzeitvermieter, wie sie der
Antrag der SPD-Landtagsfraktion vorgesehen hatte und auch seitens der
Verwaltung für die Fortentwicklung der Satzung zum Schutz und Erhalt von
Wohnraum als mögliches Instrument angesehen, wurde von der Ministerin für
Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW, Frau
Scharrenbach, abgelehnt.
Die Menschen im Stadtbezirk Bad Godesberg arbeiten an einem positiven Ruf
von einer Stadt, in der man gut wohnen, arbeiten und leben kann. Es ist für das
soziale Leben in Bad Godesberg wichtig, dass alle zur Verfügung stehenden
rechtlichen Mittel genutzt werden, um eine Zweckentfremdung von dringend
benötigtem Wohnraum zu verhindern.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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