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200988 · Große Anfrage

Aufstellung neuer "Citylights"-Werbetafeln

Nummer
200988
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
26.05.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 25.08.2020 Kenntnisnahme
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  1. 200988-1 ST Aufstellung neuer "Citylights"-Werbetafeln

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Große Anfrage
öffentlich
200988
Fragesteller/in:
Herbert Spoelgen
Elke Apelt
SPD Bezirksfraktion Bonn
26.05.2020, gez. BBM Poppe-Reiners
Aufstellung neuer "Citylights"-Werbetafeln
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 16.06.2020 Kenntnisnahme
Fragestellung
Die Verwaltung wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
1. Wo im Stadtbezirk Bonn wurden seit dem 1. Januar 2020 neue
"Citylights"-Werbetafeln aufgestellt?
2. Von wem wurde entschieden, wo die neuen "Citylights"-Werbetafeln
aufgestellt werden?
3. Welche politischen Gremien wurden wie an der Entscheidung zur
Aufstellung beteiligt? Wenn keine politischen Gremien beteiligt wurden,
warum nicht? Warum wurde seitens der Verwaltung vom Verfahren, das
in DS 1713508 skizziert wurde, abgewichen?
4. Welche grundsätzlichen Rahmenbedingungen gibt es zur Aufstellung
der "Citylights"-Werbetafeln, etwa in den Gestaltungs- und
Werbesatzungen, die im Stadtbezirk Bonn gelten (z.B. Mindestbreite
von Straßen in Fußgängerzonen, Abständen zu etwaiger Bebauung,
...)?
5. Hat die Stadt Bonn Einfluss auf den gezeigten Inhalt der "Citylights"-
Werbetafeln? Wenn ja, inwiefern?
6. Wie hoch sind die Einnahmen für die Stadt aus den neuen "Citylights"-
Werbetafeln?
Begründung
Die Fragenstellenden reichten am 8. April 2020 eine Kleine Anfrage mit den
selben Fragen zur Beantwortung durch die Verwaltung ein. Leider wurde diese
Kleine Anfrage bis heute nicht beantwortet und auch kein Zwischenstand
mitgeteilt. Daher werden die Fragen nun zur Behandlung in der kommenden
Sitzung der Bezirksvertretung Bonn erneut gestellt.
Die Begründung der Kleinen Anfrage:
In den letzten Tagen wurden die Fragestellenden aus der Bürgerschaft
informiert, dass in der Bonner Innenstadt neue "Citylights"-Werbetafeln
aufgestellt wurden. Dabei wurde auch darauf hingewiesen, dass sich durch die
Aufstellung das Konfliktpotential zwischen dem Fuß- und dem Radverkehr
durch verengte Wege erhöht und Sichtachsen beeinträchtigt werden. Daher istSeite 1 von 2

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es von Interesse, welche Vorgaben es beispielsweise, aber nicht nur, in der
"Gestaltungs- und Werbesatzung Bonn Innenstadt" dazu konkret gibt. Immerhin
wird die Aufstellung von Werbeträgern vor den ansässigen Geschäften streng
reguliert und kontrolliert.
Um den Mehrwert der "Citylights"-Werbetafeln für die Stadt Bonn bewerten zu
können, ist es wichtig, die daraus resultierenden Einnahmen für die Stadtkasse
zu kennen. Zu dieser Bewertung gehört auch die Frage, ob die Stadt Bonn
Einfluss auf die Inhalte der "Citylights"-Werbetafeln hat, etwa indem ein
bestimmter Prozentsatz der Werbung dem örtlichen Handel vorbehalten ist.
Schließlich sind die Fragenden verwundert, dass die BV Bonn, aber auch
andere politische Gremien, offenbar nicht an der Entscheidung beteiligt wurden.
Dies insbesondere, da bei der Beschlussfassung über die "Megalights" (DS
1713508) am 5. Dezember 2017 seitens der Verwaltung eine Vorlage über die
"Citylights" für das 1. Quartal 2018 angekündigt wurde.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 18:44 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de