200988 · Große Anfrage
Aufstellung neuer "Citylights"-Werbetafeln
Kerndaten
- Nummer
- 200988
- Art
- Große Anfrage
- Veröffentlicht
- 26.05.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Große Anfrage öffentlich 200988 Fragesteller/in: Herbert Spoelgen Elke Apelt SPD Bezirksfraktion Bonn 26.05.2020, gez. BBM Poppe-Reiners Aufstellung neuer "Citylights"-Werbetafeln Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 16.06.2020 Kenntnisnahme Fragestellung Die Verwaltung wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wo im Stadtbezirk Bonn wurden seit dem 1. Januar 2020 neue "Citylights"-Werbetafeln aufgestellt? 2. Von wem wurde entschieden, wo die neuen "Citylights"-Werbetafeln aufgestellt werden? 3. Welche politischen Gremien wurden wie an der Entscheidung zur Aufstellung beteiligt? Wenn keine politischen Gremien beteiligt wurden, warum nicht? Warum wurde seitens der Verwaltung vom Verfahren, das in DS 1713508 skizziert wurde, abgewichen? 4. Welche grundsätzlichen Rahmenbedingungen gibt es zur Aufstellung der "Citylights"-Werbetafeln, etwa in den Gestaltungs- und Werbesatzungen, die im Stadtbezirk Bonn gelten (z.B. Mindestbreite von Straßen in Fußgängerzonen, Abständen zu etwaiger Bebauung, ...)? 5. Hat die Stadt Bonn Einfluss auf den gezeigten Inhalt der "Citylights"- Werbetafeln? Wenn ja, inwiefern? 6. Wie hoch sind die Einnahmen für die Stadt aus den neuen "Citylights"- Werbetafeln? Begründung Die Fragenstellenden reichten am 8. April 2020 eine Kleine Anfrage mit den selben Fragen zur Beantwortung durch die Verwaltung ein. Leider wurde diese Kleine Anfrage bis heute nicht beantwortet und auch kein Zwischenstand mitgeteilt. Daher werden die Fragen nun zur Behandlung in der kommenden Sitzung der Bezirksvertretung Bonn erneut gestellt. Die Begründung der Kleinen Anfrage: In den letzten Tagen wurden die Fragestellenden aus der Bürgerschaft informiert, dass in der Bonner Innenstadt neue "Citylights"-Werbetafeln aufgestellt wurden. Dabei wurde auch darauf hingewiesen, dass sich durch die Aufstellung das Konfliktpotential zwischen dem Fuß- und dem Radverkehr durch verengte Wege erhöht und Sichtachsen beeinträchtigt werden. Daher istSeite 1 von 2 Seite 2 es von Interesse, welche Vorgaben es beispielsweise, aber nicht nur, in der "Gestaltungs- und Werbesatzung Bonn Innenstadt" dazu konkret gibt. Immerhin wird die Aufstellung von Werbeträgern vor den ansässigen Geschäften streng reguliert und kontrolliert. Um den Mehrwert der "Citylights"-Werbetafeln für die Stadt Bonn bewerten zu können, ist es wichtig, die daraus resultierenden Einnahmen für die Stadtkasse zu kennen. Zu dieser Bewertung gehört auch die Frage, ob die Stadt Bonn Einfluss auf die Inhalte der "Citylights"-Werbetafeln hat, etwa indem ein bestimmter Prozentsatz der Werbung dem örtlichen Handel vorbehalten ist. Schließlich sind die Fragenden verwundert, dass die BV Bonn, aber auch andere politische Gremien, offenbar nicht an der Entscheidung beteiligt wurden. Dies insbesondere, da bei der Beschlussfassung über die "Megalights" (DS 1713508) am 5. Dezember 2017 seitens der Verwaltung eine Vorlage über die "Citylights" für das 1. Quartal 2018 angekündigt wurde. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:44 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de