200986-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
König-Fahd-Akademie
Kerndaten
- Nummer
- 200986-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 17.06.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 200986-1 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 03 Amt für Wirtschaftsförderung Dezernat: Dez. OB König-Fahd-Akademie Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 17.06.2020 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Frage 1: Wie ist der aktuelle Stand der Gespräche mit der saudischen Regierung über die weitere Nutzung des Geländes der ehemalige König-Fahd- Akademie in Lannesdorf? In vorstehender Angelegenheit steht die Verwaltung seit Anfang 2019 in Kontakt mit einer international tätigen Sozietät in Berlin. Diese berät das Königreich Saudi-Arabien in juristischen Belangen und ist mit der Wahrung seiner Interessen beim Verkauf seiner Grundstücke in Bonn beauftragt. Das Interesse der Bundesstadt Bonn an der Immobilie und insbesondere an deren Folgenutzung ist dort bekannt. Mit E-Mail vom 03.06.2020 hat das Königreich Saudi-Arabien mitteilen lassen, dass es zum Verkauf der ehemaligen König- Fahd-Akademie (Grundstücke und Aufbauten im heutigen Zustand) inzwischen bereit ist und erwartet nun ein Kaufpreisangebot der Bundesstadt Bonn. Hierfür wird nun zunächst eine Wertermittlung durch das Amt für Bodenmanagement und Geoinformation erstellt. Die Verwaltung wird über den Fortgang berichten. Frage 2: Beabsichtigt die Verwaltung weiterhin vom vereinbarten Rückkaufsrecht Gebrauch zu machen? Das Wiederkaufsrecht ist durch rangsichere Rückauflassungsvormerkung dinglich gesichert. Sollte es bei einer Weiterveräußerung des Grundstücks opportun erscheinen, vom Wiederkaufsrecht Gebrauch zu machen, schützt die Vormerkung die Rechtsstellung der Stadt. Frage 3: Welchen weiteren Verwendungszweck hält die Verwaltung für das Gelände/Gebäude für möglich?Seite 1 von 2 Seite 2 Nutzungsmöglichkeiten durch die Stadt sind noch in Prüfung, beispielsweise eine kulturelle Nutzung. Konkrete Verwendungsabsichten wären in jedem Einzelfall auf ihre planungs- und bauordnungsrechtliche Genehmigungsfähigkeit hin zu prüfen. Der Verwaltung liegen Anfragen zur Nutzung für kirchliche, schulische und soziale Zwecke sowie zur Nutzung als Bildungsreinrichtung für Zugewanderte und Geflüchtete vor. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:05 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de