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200986-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

König-Fahd-Akademie

Nummer
200986-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
17.06.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 25.08.2020 Kenntnisnahme
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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
200986-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
03 Amt für Wirtschaftsförderung
Dezernat:
Dez. OB
König-Fahd-Akademie
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 17.06.2020 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Frage 1:
Wie ist der aktuelle Stand der Gespräche mit der saudischen Regierung
über die weitere Nutzung des Geländes der ehemalige König-Fahd-
Akademie in Lannesdorf?
In vorstehender Angelegenheit steht die Verwaltung seit Anfang 2019 in
Kontakt mit einer international tätigen Sozietät in Berlin. Diese berät das
Königreich Saudi-Arabien in juristischen Belangen und ist mit der Wahrung
seiner Interessen beim Verkauf seiner Grundstücke in Bonn beauftragt. Das
Interesse der Bundesstadt Bonn an der Immobilie und insbesondere an deren
Folgenutzung ist dort bekannt. Mit E-Mail vom 03.06.2020 hat das Königreich
Saudi-Arabien mitteilen lassen, dass es zum Verkauf der ehemaligen König-
Fahd-Akademie (Grundstücke und Aufbauten im heutigen Zustand) inzwischen
bereit ist und erwartet nun ein Kaufpreisangebot der Bundesstadt Bonn.
Hierfür wird nun zunächst eine Wertermittlung durch das Amt für
Bodenmanagement und Geoinformation erstellt. Die Verwaltung wird über den
Fortgang berichten.
Frage 2:
Beabsichtigt die Verwaltung weiterhin vom vereinbarten Rückkaufsrecht
Gebrauch zu machen?
Das Wiederkaufsrecht ist durch rangsichere Rückauflassungsvormerkung
dinglich gesichert. Sollte es bei einer Weiterveräußerung des Grundstücks
opportun erscheinen, vom Wiederkaufsrecht Gebrauch zu machen, schützt die
Vormerkung die Rechtsstellung der Stadt.
Frage 3:
Welchen weiteren Verwendungszweck hält die Verwaltung für das
Gelände/Gebäude für möglich?Seite 1 von 2

Seite 2
Nutzungsmöglichkeiten durch die Stadt sind noch in Prüfung, beispielsweise
eine kulturelle Nutzung. Konkrete Verwendungsabsichten wären in jedem
Einzelfall auf ihre planungs- und bauordnungsrechtliche
Genehmigungsfähigkeit hin zu prüfen.
Der Verwaltung liegen Anfragen zur Nutzung für kirchliche, schulische und
soziale Zwecke sowie zur Nutzung als Bildungsreinrichtung für Zugewanderte
und Geflüchtete vor.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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