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200985 · Beschlussvorlage

Umsetzung der Leitlinien Bürgerbeteiligung - Veröffentlichung der Vorhabenliste

Nummer
200985
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
03.06.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 11.08.2020 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Beirates Bürgerbeteiligung 19.06.2020 Anregung
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Beschlussvorlage
öffentlich
200985
Der Oberbürgermeister
Federführung:
Bürgerbüro/Bürgerbeteiligung/Ombudsstelle
Dezernat:
Dez. OB
Umsetzung der Leitlinien Bürgerbeteiligung -
Veröffentlichung der Vorhabenliste
Beratungsfolge
Beirat Bürgerbeteiligung 19.06.2020 Anregung
Bezirksvertretung Beuel 11.08.2020 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der von der Verwaltung vorgesehenen Art der Bürgerbeteiligung bei dem
Vorhaben
164618 – Vorhabenbezogener Bebauungsplan 6920-1 Rastenweg
sowie dessen Aufnahme in die Vorhabenliste wird zugestimmt und ggfs. die
Erstellung des jeweiligen Beteiligungskonzepts beauftragt.
Begründung
Gemäß den Leitlinien Bürgerbeteiligung berät der Beirat Bürgerbeteiligung über
die von der Verwaltung vorgesehene Art der Bürgerbeteiligung der einzelnen
Vorhaben, die Veröffentlichung der Vorhabenliste sowie die Erstellung der
Beteiligungskonzepte bei komplexen Verfahren. Die konkreten finanziellen
Auswirkungen können derzeit noch nicht beziffert werden.
Anlage/n
1 Vorhabenblatt (öffentlich)Seite 1 von 2

Vorhabenbezogener Bebauungsplan 6920-1 Rastenweg
Vorhabennummer: 164618
Inhaltliche Beschreibung: Ziel der städtebaulichen Planung ist es auf einem untergenutzten
Grundstück einen Lebensmittelvollsortimenter zu entwickeln. Die Änderung des Planungsrechts
erfolgt mit einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan. Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk Beuel am
südlichen Rand des Ortsteils Ramersdorf. Die etwa 7.800m² große Fläche grenzt im Süden an den
Trassenverlauf der BAB 562, südwestlich verläuft die Stadtbahnlinie, nordwestlich befindet sich eine
Tennissportanlage. Nördlich grenzt ein Grünstreifen an das Plangebiet, der die Straße "Im Alten
Wingert" begleitet. Östlich führt der Trassenverlauf der "Königswinterer Straße" an dem Grundstück
vorbei, von hier aus wird dieses über eine bereits bestehende Wendeschleife erschlossen. Westlich
dieser Wendeanlage erstreckt sich eine Tennisanlage mit insgesamt 10 Plätzen. Zwei dieser Plätze
werden im Zuge der Umsetzung der Planung entfallen und durch zwei neue Tennisplätze westlich des
Standortes ersetzt.
Politischer Beschluss: Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3 Abs.1
BauGB
Bearbeitungszeit: Schaffung von Planungsrecht ca. 2 Jahre
Aktueller Bearbeitungsstand: Beratung in den politischen Gremien
Nächster Schritt: Vorbereitung der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3(1) BauGB
Kosten des Vorhabens: -
Stadtbezirk: Beuel
Zuständigkeit : Bezirklich
Begründung: Verbesserung der Nahversorgung im Stadtbezirk Beuel
Adresse: Rastenweg
Kategorien: Stadtentwicklung, Stadtplanung
Art der Beteiligung: Standardisiertes Beteiligungsverfahren
Beschreibung des Verfahrens: Es handelt sich um ein zweistufiges Verfahren. Durch die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) wird über die allgemeinen Ziele, Zwecke und Inhalte
der von der Stadt in Aussicht genommenen Bauleitplanung, wesentlich unterscheidende Lösungen und
der voraussichtlichen Auswirkungen der Planung frühzeitig im Rahmen einer
Bürgerinformationsveranstaltung -ggf. in einer an die Pandemielage angepassten Form- und einer zwei
Wochen dauernden Auslegung der Pläne unterrichtet. Ort und Dauer der Beteiligungsmöglichkeit
sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, werden
mindestens eine Woche vorher ortsüblich im Amtsblatt/Wochenblatt „Schaufenster“ /Internet
bekanntgemacht. Bei der öffentlichen Auslegung (gem. § 3 Abs. 2 BauGB) hat jedermann erneut die
Gelegenheit, zu dem Entwurf des Bebauungsplanes, der Begründung sowie der erforderlichen
Gutachten Stellung zu nehmen. Die abgegebenen Stellungnahmen werden durch die Verwaltung
geprüft und den zuständigen politischen Gremien mit einem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zur
Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Das Ergebnis wird den Verfassern/Verfasserinnen der
Stellungnahme mitgeteilt.
Kosten der Beteiligung: -
Ansprechpartner: Frau Blümel, Stadtplanungsamt (Amt 61-21), Tel. 0228 77 4498, Mail:
katharina.bluemel@bonn.de
Weitere Infos: -Seite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 02:32 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de