200985 · Beschlussvorlage
Umsetzung der Leitlinien Bürgerbeteiligung - Veröffentlichung der Vorhabenliste
Kerndaten
- Nummer
- 200985
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 03.06.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Entscheidung federführend
- Sitzung des Beirates Bürgerbeteiligung Anregung
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (4.068 Zeichen)
Beschlussvorlage öffentlich 200985 Der Oberbürgermeister Federführung: Bürgerbüro/Bürgerbeteiligung/Ombudsstelle Dezernat: Dez. OB Umsetzung der Leitlinien Bürgerbeteiligung - Veröffentlichung der Vorhabenliste Beratungsfolge Beirat Bürgerbeteiligung 19.06.2020 Anregung Bezirksvertretung Beuel 11.08.2020 Entscheidung Beschlussvorschlag Der von der Verwaltung vorgesehenen Art der Bürgerbeteiligung bei dem Vorhaben 164618 – Vorhabenbezogener Bebauungsplan 6920-1 Rastenweg sowie dessen Aufnahme in die Vorhabenliste wird zugestimmt und ggfs. die Erstellung des jeweiligen Beteiligungskonzepts beauftragt. Begründung Gemäß den Leitlinien Bürgerbeteiligung berät der Beirat Bürgerbeteiligung über die von der Verwaltung vorgesehene Art der Bürgerbeteiligung der einzelnen Vorhaben, die Veröffentlichung der Vorhabenliste sowie die Erstellung der Beteiligungskonzepte bei komplexen Verfahren. Die konkreten finanziellen Auswirkungen können derzeit noch nicht beziffert werden. Anlage/n 1 Vorhabenblatt (öffentlich)Seite 1 von 2 Vorhabenbezogener Bebauungsplan 6920-1 Rastenweg Vorhabennummer: 164618 Inhaltliche Beschreibung: Ziel der städtebaulichen Planung ist es auf einem untergenutzten Grundstück einen Lebensmittelvollsortimenter zu entwickeln. Die Änderung des Planungsrechts erfolgt mit einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan. Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk Beuel am südlichen Rand des Ortsteils Ramersdorf. Die etwa 7.800m² große Fläche grenzt im Süden an den Trassenverlauf der BAB 562, südwestlich verläuft die Stadtbahnlinie, nordwestlich befindet sich eine Tennissportanlage. Nördlich grenzt ein Grünstreifen an das Plangebiet, der die Straße "Im Alten Wingert" begleitet. Östlich führt der Trassenverlauf der "Königswinterer Straße" an dem Grundstück vorbei, von hier aus wird dieses über eine bereits bestehende Wendeschleife erschlossen. Westlich dieser Wendeanlage erstreckt sich eine Tennisanlage mit insgesamt 10 Plätzen. Zwei dieser Plätze werden im Zuge der Umsetzung der Planung entfallen und durch zwei neue Tennisplätze westlich des Standortes ersetzt. Politischer Beschluss: Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3 Abs.1 BauGB Bearbeitungszeit: Schaffung von Planungsrecht ca. 2 Jahre Aktueller Bearbeitungsstand: Beratung in den politischen Gremien Nächster Schritt: Vorbereitung der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3(1) BauGB Kosten des Vorhabens: - Stadtbezirk: Beuel Zuständigkeit : Bezirklich Begründung: Verbesserung der Nahversorgung im Stadtbezirk Beuel Adresse: Rastenweg Kategorien: Stadtentwicklung, Stadtplanung Art der Beteiligung: Standardisiertes Beteiligungsverfahren Beschreibung des Verfahrens: Es handelt sich um ein zweistufiges Verfahren. Durch die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) wird über die allgemeinen Ziele, Zwecke und Inhalte der von der Stadt in Aussicht genommenen Bauleitplanung, wesentlich unterscheidende Lösungen und der voraussichtlichen Auswirkungen der Planung frühzeitig im Rahmen einer Bürgerinformationsveranstaltung -ggf. in einer an die Pandemielage angepassten Form- und einer zwei Wochen dauernden Auslegung der Pläne unterrichtet. Ort und Dauer der Beteiligungsmöglichkeit sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich im Amtsblatt/Wochenblatt „Schaufenster“ /Internet bekanntgemacht. Bei der öffentlichen Auslegung (gem. § 3 Abs. 2 BauGB) hat jedermann erneut die Gelegenheit, zu dem Entwurf des Bebauungsplanes, der Begründung sowie der erforderlichen Gutachten Stellung zu nehmen. Die abgegebenen Stellungnahmen werden durch die Verwaltung geprüft und den zuständigen politischen Gremien mit einem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Das Ergebnis wird den Verfassern/Verfasserinnen der Stellungnahme mitgeteilt. Kosten der Beteiligung: - Ansprechpartner: Frau Blümel, Stadtplanungsamt (Amt 61-21), Tel. 0228 77 4498, Mail: katharina.bluemel@bonn.de Weitere Infos: -Seite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 02:32 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de