← Vorlagen

200982 · Antrag

Vorfahrtsänderung: Bröltalbahnweg/Rheindorfer Straße

Nummer
200982
Art
Antrag
Veröffentlicht
26.05.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 26.05.2020
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 16.06.2020

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 16.06.2020 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 62,5 KB Öffnen ↗

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (2.707 Zeichen)
Antrag
öffentlich
200982
Antragsteller/in:
Grüne Bezirksfraktion Beuel
Verena Zintgraf
Michael Seeland
26.05.2020, gez. BBM Déus
Vorfahrtsänderung: Bröltalbahnweg/Rheindorfer
Straße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 16.06.2020 Entscheidung
Inhalt des Antrags
Es wird beantragt eine Vorfahrtsänderung an der Kreuzung Bröltalbahnweg /
Rheindorfer Straße vorzunehmen, so dass zu Fuß Gehende und Radfahrende
Vorfahrt vor dem Verkehr auf der Rheindorfer Straße haben.
Begründung
Bereits 2016 wurde ein ähnlicher Bürgerantrag von der Bezirksvertretung
gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und dem
Bürgerbund Bonn abgelehnt. Im Frühjahr 2017 sollte eine Verkehrszählung
vorgenommen werden, um genauere Angaben zu den Verkehrsaufkommen zu
ermitteln. Ob diese Verkehrszählung durchgeführt wurde, entzieht sich der
Kenntnis des Antragstellerenden. Sollte die Verkehrszählung jedoch
durchgeführt worden sein, möge die Verwaltung darüber berichten.
Die automatische Fahrradzählstelle der Stadt Bonn am Bröltalbahnweg
verzeichnete 2019 über 208.000 Radfahrende (2015: 148.000), das ist mit über
40% eine erhebliche Steigerung. Aktuell zeigt sich, u.a. durch die Corona-
Pandemie, eine nochmalige Erhöhung um bis zu 50% (Vergleichzeiträume
2019-2020). Immer mehr VerkehrsteilnehmerInnen denken um und
entscheiden sich für das Rad als Verkehrsmittel; ob aus gesundheitlichen,
ökologischen, finanziellen, zeitlichen oder anderen Gründen.
Dazu kommen noch mindestens ebenso viele FußgängerInnen, die den
Bröltalbahnweg benutzen. Die Tatsache, dass sich dort eine Bushaltestelle
befindet oder auf der Rheindorfer Straße ÖPNV fährt, was in die
Bemessungskriterien der Verwaltung miteinfließen sollte, so die Verwaltung
2017, kann kaum als Hinderungsgrund in Betracht gezogen werden. Vielmehr
bedeutet die allgemeine Vorfahrt des Bröltalbahnweges von der Siegburger
Straße bis zum Rhein eine stringente Weiterentwicklung des Planes,
Radfahrenden ein qualitativ besseres und sichereres Fahren in Beuel zu
gewährleisten. Die zielorientierte Förderung des Radverkehrs ist erklärtes Ziel
der Stadt Bonn (s. Verkehrsentwicklungsplan). Eine dem Antrag entsprechende
Vorfahrtsregelung ginge damit in die richtige Richtung.Seite 1 von 2

Seite 2
Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, ob dies durch die alleinige Anbringung
von Verkehrsschildern möglich ist oder ob eine aufwändigere Veränderung der
Kreuzung nötig ist. Entsprechende Modelle sollen der Bezirksvertretung
vorgelegt werden. Nach einer 1jährigen Probephase soll die Verwaltung über
die Ergebnisse bezüglich fließendem Verkehr, möglicher Behinderung des
ÖPNV, allgemeine Verkehrssicherheit oder andere Aspekte berichten.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 20:04 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de