200982 · Antrag
Vorfahrtsänderung: Bröltalbahnweg/Rheindorfer Straße
Kerndaten
- Nummer
- 200982
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 26.05.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Antrag öffentlich 200982 Antragsteller/in: Grüne Bezirksfraktion Beuel Verena Zintgraf Michael Seeland 26.05.2020, gez. BBM Déus Vorfahrtsänderung: Bröltalbahnweg/Rheindorfer Straße Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 16.06.2020 Entscheidung Inhalt des Antrags Es wird beantragt eine Vorfahrtsänderung an der Kreuzung Bröltalbahnweg / Rheindorfer Straße vorzunehmen, so dass zu Fuß Gehende und Radfahrende Vorfahrt vor dem Verkehr auf der Rheindorfer Straße haben. Begründung Bereits 2016 wurde ein ähnlicher Bürgerantrag von der Bezirksvertretung gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und dem Bürgerbund Bonn abgelehnt. Im Frühjahr 2017 sollte eine Verkehrszählung vorgenommen werden, um genauere Angaben zu den Verkehrsaufkommen zu ermitteln. Ob diese Verkehrszählung durchgeführt wurde, entzieht sich der Kenntnis des Antragstellerenden. Sollte die Verkehrszählung jedoch durchgeführt worden sein, möge die Verwaltung darüber berichten. Die automatische Fahrradzählstelle der Stadt Bonn am Bröltalbahnweg verzeichnete 2019 über 208.000 Radfahrende (2015: 148.000), das ist mit über 40% eine erhebliche Steigerung. Aktuell zeigt sich, u.a. durch die Corona- Pandemie, eine nochmalige Erhöhung um bis zu 50% (Vergleichzeiträume 2019-2020). Immer mehr VerkehrsteilnehmerInnen denken um und entscheiden sich für das Rad als Verkehrsmittel; ob aus gesundheitlichen, ökologischen, finanziellen, zeitlichen oder anderen Gründen. Dazu kommen noch mindestens ebenso viele FußgängerInnen, die den Bröltalbahnweg benutzen. Die Tatsache, dass sich dort eine Bushaltestelle befindet oder auf der Rheindorfer Straße ÖPNV fährt, was in die Bemessungskriterien der Verwaltung miteinfließen sollte, so die Verwaltung 2017, kann kaum als Hinderungsgrund in Betracht gezogen werden. Vielmehr bedeutet die allgemeine Vorfahrt des Bröltalbahnweges von der Siegburger Straße bis zum Rhein eine stringente Weiterentwicklung des Planes, Radfahrenden ein qualitativ besseres und sichereres Fahren in Beuel zu gewährleisten. Die zielorientierte Förderung des Radverkehrs ist erklärtes Ziel der Stadt Bonn (s. Verkehrsentwicklungsplan). Eine dem Antrag entsprechende Vorfahrtsregelung ginge damit in die richtige Richtung.Seite 1 von 2 Seite 2 Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, ob dies durch die alleinige Anbringung von Verkehrsschildern möglich ist oder ob eine aufwändigere Veränderung der Kreuzung nötig ist. Entsprechende Modelle sollen der Bezirksvertretung vorgelegt werden. Nach einer 1jährigen Probephase soll die Verwaltung über die Ergebnisse bezüglich fließendem Verkehr, möglicher Behinderung des ÖPNV, allgemeine Verkehrssicherheit oder andere Aspekte berichten. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:04 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de