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200979-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Gesundheitliche Gefahren bei Bedarfsampeln

Nummer
200979-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
09.06.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 16.06.2020 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 200979 Gesundheitliche Gefahren bei Bedarfsampeln

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
200979-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Gesundheitliche Gefahren bei Bedarfsampeln
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 16.06.2020 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Es gibt derzeit keine nachgewiesenen Fälle, dass sich Menschen auf diesem
Weg infiziert haben. Bei Beachtung der allgemeinen Hygiene- und
Abstandsregeln ist die Ansteckungsgefahr im öffentlichen Verkehrsraum, also
außerhalb geschlossener Räume, nach derzeitigem Kenntnisstand relativ
gering.
An Knotenpunkten mit hoher Verkehrsbelastung und starker Frequentierung
durch Fußgängerverkehr ist eine Anforderung der Fußgängergrünzeit durch
Drücken der Anforderungstaster im Allgemeinen nicht erforderlich. Die Taster
werden erfahrungsgemäß jedoch trotzdem regelmäßig betätigt. Um im Sinne
der Antragsteller zu verfahren, wäre daher der Abbau der Taster erforderlich.
In der Regel handelt es sich jedoch um Kombinationstaster, die blinden und
sehbehinderten Menschen durch akustische Signalisierung der Grün- und Rot-
Zeiten eine aktive Teilnahme am Verkehrsgeschehen ermöglichen. Ein Abbau
kommt daher nicht in Frage.
Im gesamten Stadtgebiet betreut das Tiefbauamt ca. 390 Signalanlagen. Auf
den Stadtbezirk Beuel entfallen dabei ca. 60 Anlagen.
Anlage/n
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