200972 · Beschlussvorlage
Aufstellungsbeschluss sowie öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 6522-5 "Ehemalige Pestalozzischule", Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Bonn-Innenstadt, Am Alten Friedhof
Kerndaten
- Nummer
- 200972
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 05.08.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Anhörung
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz Anregung
- Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage öffentlich 200972 Der Oberbürgermeister Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Aufstellungsbeschluss sowie öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 6522-5 "Ehemalige Pestalozzischule", Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Bonn- Innenstadt, Am Alten Friedhof Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 25.08.2020 Anhörung Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 18.08.2020 Anregung Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 26.08.2020 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Aufgrund des umfangreichen Abstimmungsbedarfes der Planung konnte die Vorlage nicht fristgerecht zum Anmeldeschluss des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz fertiggestellt werden. Im Hinblick auf die mit der Planung verfolgte dringende Schaffung von Planungsrecht für den Ersatzstandort für das aufgrund von Wasserschäden beeinträchtigte Stadtarchiv im Stadthaus ist es notwendig, die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes noch in diesem Jahr durchzuführen. Hierfür bedarf es des Beschlusses des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz am 26.08.2020. Bei einer nachfolgenden Beratung würde sich dieses Ziel - unter Berücksichtigung der sitzungsfreien Zeiten nach der Kommunalwahl - erst im Jahr 2021 umsetzen lassen. Eine spätere öffentliche Auslegung würde zu einer Verzögerung bei der Planung und Errichtung des neuen Stadtarchivs führen. Beschlussvorschlag Der Bebauungsplan Nr. 6522-5 „Ehemalige Pestalozzischule“, für das Grundstück Budapester Straße 23, im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Bonn- Innenstadt im Bereich zwischen den Straßen Am Alten Friedhof/Budapester Straße und der Noeggerathstraße ist gemäß §§ 2 ff Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB einschließlich seiner Begründung öffentlich auszulegen. Das Planverfahren wird auf der Grundlage des § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung durchgeführt. BegründungSeite 1 von 63 Seite 2 Plangebiet Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 6522-5 liegt im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Bonn-Innenstadt innerhalb des bebauten Stadtzentrums im Bereich zwischen der Straße Am Alten Friedhof/Budapester Straße und der Noeggerathstraße. Es umfasst die ca. 3.500 m² großen Grundstücksflächen der ehemaligen Pestalozzischule (Budapester Straße 23) mit dem denkmalgeschützten Schulgebäude einschließlich Turnhalle. Das Schulgebäude ist viergeschossig, rund 80 m lang mit Satteldach bzw. an der Budapester Straße mit Walmdach. Die kleinere Turnhalle ist dreigeschossig mit Walmdach und Annexbauten. Das Grundstück liegt in unmittelbarer Nähe zum Stadthaus und ist mit ca. 150 m Entfernung zur Stadtbahnhaltestelle „Stadthaus“ und ca. 600 m zum Hauptbahnhof optimal an den ÖPNV angebunden. Die ehemalige Förderschule wurde im Rahmen der Inklusion und des Ausbaus des gemeinsamen Unterrichts mit Ende des Schuljahres 2012/13 geschlossen und wird derzeit als Unterrichtsraum für Integrationskurse genutzt. Die Turnhalle an der Pestalozzischule wird derzeit durch drei Schulen (Robert- Wetzlar-Berufskolleg, Marie-Kahle-Gesamtschule, Abendrealschule), zwei Sportvereine (Bonner Box-Club, Post SV Bonn, Abteilung Boxen) und dem Betriebssport-Kreisverband genutzt. Insbesondere der Bonner Box-Club nutzt die Halle zu Trainingszwecken täglich. Im zweiten Obergeschoss befindet sich das Rheinische Malermuseum, welches eine Sammlung von Zeugnissen aus der traditionsreichen Vergangenheit des Bonner Malerhandwerks ausstellt. Das Plangebiet ist bereits umfassend bebaut und versiegelt. Es existieren nur wenige begrünte Freiflächen. Allerdings finden sich hier acht prägende, alte und durch die Baumschutzsatzung geschützte Laubbäume. Ein städtischer Entwässerungskanal verläuft innerhalb der privaten Grundstücke entlang der westlichen Grundstücksgrenze der Pestalozzischule. Westlich grenzen die ca. 1,2 ha großen Flächen des ehemaligen Collegium Leoninum an. Auf dem Grundstück des früheren Theologenkonvikts befinden sich heute ein Hotel mit 70 Zimmern und ein Bistro in Kombination mit einer Seniorenresidenz. In direkter Nachbarschaft südwestlich an das Plangebiet angrenzend, befinden sich das Caritas-Altenheim Marienhaus (Noeggerathstraße 4-8); östlich und südöstlich grenzen die rückwärtigen Gärten der typischen Stadthausbebauung aus der Gründerzeit an. Planungsrechtliche Situation / Planungsvorgaben Der Flächennutzungsplan der Stadt Bonn stellt für den Bereich zusammen mit den Flächen des Collegium Leoninum und des Alten- und Pflegeheims Gemeinbedarfsflächen mit den Zweckbestimmungen „Schule“, „Kirche und kirchliche Einrichtungen“ sowie „Altenheim“ dar. Der Flächennutzungsplan muss entsprechend der geplanten Zweckbestimmung „Kulturellen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“ im Zuge der Berichtigung gemäß § 13a Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) angepasst werden.Seite 2 von 63 Seite 3 Verbindliches Planungsrecht besteht durch den Bebauungsplan Nr. 7722-37, welcher im Jahr 1991 Rechtskraft erlangt hat. Mit der Aufstellung dieses Bebauungsplanes wurde im Wesentlichen das städtebauliche Ziel verfolgt, städtisches Wohnen sowie wohnverträgliche Nutzungen wie Läden, Praxen und Gemeinbedarfseinrichtungen planungsrechtlich zu sichern bzw. zu ermöglichen. Der räumliche Geltungsbereich der Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6522-5 erstreckt sich auf Teilflächen der im Bebauungsplan Nr. 7722-37 festgesetzten Gemeinbedarfsflächen mit der Zweckbestimmung „Schule“ (Pestalozzischule). Im Bereich des ehemaligen Schulgeländes sind die überbaubaren Grundstücksflächen eng um den Bestand gelegt und im „Sichtbereich“ durch Baulinien bestimmt. Sie lassen keine bauliche Erweiterung zu. Es ist eine zwei- bis viergeschossige Bebauung in geschlossener Bauweise mit Satteldach zulässig. Die vorhandenen städtischen Bäume sind zum Erhalt bestimmt. Für den vorhandenen Leitungskanal ist eine Fläche für ein Leitungsrecht zu Gunsten der Stadt Bonn festgesetzt. Städtebauliche Zielsetzung Das Stadtarchiv befindet sich derzeit mit seinen Magazinräumen in den Untergeschossen des Stadthauses am Berliner Platz. Dieser Standort gilt als problematisch, da er von regelmäßigen Wasserschäden betroffen ist und die Klimatisierung der Magazinräume unzureichend ist. Unter diesen Bedingungen kann wertvolles Kulturgut beschädigt oder unwiederbringlich zerstört werden. Darüber hinaus fehlt es an einer ausreichenden Anzahl an Räumen. Eine Sanierung ist im Hinblick auf den Erweiterungsbedarf und die Anforderungen des Stadtarchivs wirtschaftlich nicht sinnvoll. Daher ist es dringend erforderlich, eine dauerhafte und sichere Unterbringung der kommunalen Archive zu gewährleisten. Auf dem Gelände der ehemaligen Pestalozzi-Schule kann das Stadtarchiv durch Nutzung des Bestandes und durch Neubebauung einen Standort vergleichbarer Zentralität erhalten. Allerdings müssen die z. T. denkmalgeschützten Gebäudeteile der Pestalozzischule baulich hergerichtet, saniert und insbesondere für die Aufbewahrung des Archivguts baulich ergänzt bzw. erweitert werden. Da die Entscheidung über die zukünftige Unterbringung des Stadtmuseums vom Ergebnis des anstehenden Prozesses „Neustrukturierung Stadtmuseum“ abhängig ist, sollen – um dafür alle Optionen offen zu halten – die im Rahmen der Machbarkeitsstudie geprüften überbaubaren Grundstücksflächen eines „Kopfbaus“ für mögliche andere kulturelle Nutzungen in innerstädtischer Lage offenbleiben. Da das bestehende Planungsrecht eine bauliche Erweiterung über den Bestand hinaus nicht zulässt, bedarf es der Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6522-5. PlanungsablaufSeite 3 von 63 Seite 4 Im Rahmen der Beschlussfassung zum „Viktoriakarree - Eckpunkte für eine europaweite Ausschreibung“ hat der Rat am 18.07.2013 (1311904EB7) die Erstellung einer Machbarkeitsstudie für eine Umgestaltung / Erweiterung der Pestalozzischule zur möglichen Aufnahme des Stadtmuseums und der Gedenkstätte für die Bonner Opfer des Nationalsozialismus sowie einer Unterbringung des Stadtarchivs beschlossen, sofern dies technisch, wirtschaftlich und finanziell realisierbar und verantwortbar ist. Nach vorheriger Beratung in der Bezirksvertretung Bonn und im Ausschuss für Planung , Verkehr und Denkmalschutz hat der Rat der Stadt Bonn am 27.03.2014 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7722-37 beschlossen (DS-Nr. 1410485). Diese 1. Änderung des Bebauungsplanes 7722-37 wird nun als Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6522-5 fortgeführt. Ziel der Änderung war die Baurechtschaffung für die kulturellen Einrichtungen Stadtarchiv, Stadtmuseum und Gedenkstätte für die Bonner Opfer des Nationalsozialismus sowie die planungsrechtliche Absicherung vorhandener Nutzungen auf dem Gelände des ehemaligen Collegium Leoninum. Am 02.02.2017 beschloss der Rat, nach vorheriger Prüfung alternativer Standorte, dass das Stadtarchiv auf dem ehemaligen Areal der Pestalozzischule geplant wird (DS-Nr. 1710294), wobei für das Magazin ein Neubau vorgesehen werden soll. Die Verlegung des Stadtmuseums und der Gedenkstätte für die Bonner Opfer des Nationalsozialismus an diesen Standort sollte durch die Verwaltung geprüft werden, da der bisherige Standort im Viktoriakarree aufgegeben werden muss. Nach vorheriger Beratung im Kulturausschuss (DS-Nr. 1710294EB5), im Unterausschuss für Denkmalschutz, im Betriebsausschuss SGB und im Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz hat der Rat am 06.07.2017 (DS-Nr. 1711559) die Verwaltung beauftragt, von zwei vorgelegten Varianten der beauftragten Machbarkeitsstudie das Konzept „Kopfbau“ für die Unterbringung von Stadtarchiv und Stadtmuseum weiter zu verfolgen. Diese Variante wurde auch aus denkmalpflegerischer Sicht bevorzugt. Über eine Realisierung des zweiten Bauabschnitts (Kopfbau) wird nicht bereits jetzt, sondern erst zukünftig und unter Einbeziehung der zukünftigen Gestaltung des Viktoriakarrées und der Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel eine Entscheidung getroffen. (DS-Nr. 1711559EB7). Eine Ausführung der beiden Nutzungen ist bei dieser architektonischen Lösung unabhängig voneinander denkbar. Flächen zur Unterbringung der Gedenkstätte sind im Plangebiet nicht vorgesehen. Die Bezirksvertretung Bonn hat in ihrer Sitzung am 17.10.2017 nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz sowie im Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz die Verwaltung beauftragt, für den Bebauungsplan Nr. 6522-5 das frühzeitige Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen (DS-Nr. 1712835 / 1712835EB3). Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte im Zeitraum vom 16.11.2017 bis einschließlich 30.11.2017 im Rahmen einer öffentlichen Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie einer Anhörung im Stadtplanungsamt der Stadt Bonn bzw. durch Präsentation auf der Internetseite der Stadt Bonn. Zusätzlich fand am 16.11.2017 eine Bürgerinformation im Stadthaus Bonn, Foyer vor dem Ratssaal statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden im Zeitraum vomSeite 4 von 63 Seite 5 21.11.2017 bis 21.12.2017 gemäß § 4 Abs. 1 BauGB am Planverfahren beteiligt. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurden drei Stellungnahmen abgegeben, die insbesondere die folgenden Aspekte der Planung thematisierten: Bebauungsdichte, Höhenentwicklung der Gebäude sowie Anlieferverkehre. Die Grenzabstände zum Collegium Leoninum wurden als zu gering erachtet. Die Bedenken hinsichtlich der Abstandsflächen zum Collegium Leoninum konnten im Rahmen einer Entwurfsüberarbeitung im weiteren Planverfahren berücksichtigt werden. Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden keine wesentlichen Bedenken geäußert. Als Anlagen sind die Auswertungen der während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vorgebrachten Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beigefügt. Die Originale der eingereichten Stellungnahmen liegen eine Viertelstunde vor und während den Sitzungen den Mitgliedern der Ausschüsse sowie der Bezirksvertretung zur Einsicht bereit. Mit Ratsbeschluss vom 28.03.2019 (DS-Nr. 1910641) wurde erneut, nach Vorberatung in verschiedenen Ausschüssen, der schnellstmöglichen Unterbringung des Stadtarchivs im Bereich des Grundstücks der ehemaligen Pestalozzischule zugestimmt, der architektonischen Entwurfsplanung in der Sitzung des Rates am 18.06.2020 (DS-Nr. 200446). Allerdings wurde mit Zustimmung des Änderungsantrags 1910641AA4 die Verwaltung beauftragt, weitere Unterbringungen des Stadtmuseums in Bestandsgebäuden zu prüfen (DS-Nr. 1910641EB5). Diese Standortprüfung wurde seitens der Verwaltung durchgeführt, allerdings konnte eine Beratung bzw. Beschlussfassung in den Gremien – und die damit verbundene Investitionsentscheidung – bislang nicht erfolgen. Wie die Verwaltung die Bezirksvertretung Bonn am 21.04.2020 und den Kulturausschuss am 26.05.2020 informierte (DS-Nr. 200588), wird für das Stadtmuseum ab Herbst 2020 ff. zunächst unter vielfältiger Beteiligung von Expert*innen und Bürger*innen eine Neukonzeption vorgenommen. Erst mit vorliegender Neukonzeption soll über seinen Standort entschieden werden. Inzwischen hat der Hauptausschuss in Vertretung des Rats am 07.05.2020 auch eine Entscheidung über die Zukunft der Gedenkstätte getroffen (siehe DS-Nr. 200352). Neben der beschlossenen Verlagerung in städtische Trägerschaft wird der Bau und der Umzug ins Kloster Endenich befürwortet. Wann das Projekt realisiert werden kann, muss in den kommenden Monaten geklärt werden. Sollte das Viktoriakarree bis dahin aufgrund der Klärung der weiteren Nutzung nicht mehr zur Verfügung stehen, könnte das Gelände der Pestalozzi-Schule ggf. auch für eine Zwischennutzung in Betracht gezogen werden. Darüber hinaus wurde gemäß Beschluss des Betriebsausschusses SGB vom 10.07.2019 (DS-Nr. 1911951) die Verwaltung gebeten zu prüfen, wie beim Bau der Magazinräume für das Stadtarchiv eine Fassadenbegrünung oder Teilfassadenbegrünung umgesetzt werden kann (siehe hierzu weiter unten). Da für das Grundstück des Collegium Leoninum kein akuter städtebaulicher Regelungsbedarf besteht, wurde dieses Grundstück seitens der Verwaltung zurSeite 5 von 63 Seite 6 Offenlage aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplans herausgenommen. Hiermit soll das Planverfahren konzentriert für die planungsrechtliche Sicherung der Baumaßnahme des Stadtarchivs durchgeführt werden. Im weiteren Planverfahren wurden die durch die Umnutzung der ehemaligen Schule verursachten Umweltauswirkungen geprüft. Es wurde ein Schallschutzgutachten erstellt und die rechtlich notwendige Artenschutzprüfung (Stufe I) durchgeführt. Eingriffsminimierende Maßnahmen finden ihren Niederschlag in den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 6522-5 wird hiermit zur Beratung und Beschlussfassung der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB vorgelegt. Die Begründung ist als Anlage beigefügt. Stellungnahme der Verwaltung zum Prüfauftrag des Betriebsausschusses SGB DS-Nr. 1911951: Das mit der Objektplanung des Neubaus Stadtarchiv beauftragte Architekturbüro hat die Möglichkeit einer Fassadenbegrünung eingehend geprüft. Im Ergebnis rät das Architekturbüro von einer Fassadenbegrünung ab, da insbesondere im Neubau des Stadtarchivs die natürliche Lüftung über Lüftungsklappen eventuell durch Bewuchs beeinträchtigt werden könnte. Zudem wird auch aus Gründen der Flächeneffizienz von einer Fassadenbegrünung abgesehen, da entlang der Fassadenwände zusätzliche Pflanzstreifen die geringen Platz- und Wegeflächen einschränken könnten. Daher wird von einer Festsetzung zur Fassadenbegrünung Abstand genommen. Die Begrünung von einzelnen Wandteilen oder Mauern bleiben jedoch unabhängig von planungsrechtlichen Vorschriften – in Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde - unbenommen. Planverfahren Da mit der geplanten Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 6522-5 eine Wiedernutzbarmachung von einstigen Schulflächen beabsichtigt ist, ist die Planung gemäß § 13a Baugesetzbuchs (BauGB) als Maßnahme der Innenentwicklung anzusehen. Die Voraussetzungen gemäß § 13a Abs.1 zur Durchführung eines beschleunigten Verfahrens sind gegeben. Bei Bebauungsplänen der Innenentwicklung ist eine förmliche Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) bzw. die Erarbeitung eines Umweltberichtes gemäß § 2a Baugesetzbuch (BauGB) nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht erforderlich. Die umweltrelevanten Gesichtspunkte werden dennoch im Rahmen des Bauleitplanverfahrens ohne formale Vorgaben geprüft und in die Planung eingestellt. Umweltbelange Im Plangebiet existieren relative wenige, begrünte Freiflächen, die allerdings durch acht, alte und durch die Baumschutzsatzung geschützte Laubbäume geprägt sind. Es handelt sich um vier Amerikanische Roteichen (Alter: 50-80 Jahre) an der Straße Am Alten Friedhof, drei Stiel-Eichen (40-50 Jahre) im mittleren Teil und eine ca. 80 jährige Rosskastanie am südlichen Rand des Plangebiets. Zwei Bäume (Rosskastanie, Roteiche) weisen sogar einen Stammumfang von mehr als 2m auf.Seite 6 von 63 Seite 7 Alter, gut eingewachsener Baumbestand hat nicht nur eine hohe Bedeutung als Pflanzenstandort und Lebensraum für Vögel, Insekten und Fledermäuse, er übernimmt darüber hinaus, gerade im hoch verdichteten Innenbereich, wichtige klimatische und lufthygienische Regulationsfunktionen. Die im vorgelegten Bebauungsplanentwurf festgesetzten überbaubaren Grundstücksflächen überlagern sich vollständig mit den vorhandenen Baumstandorten. Bei Realisierung einer Bebauung gemäß den aktuellen Festsetzungen im Bebauungsplan, muss der gesamte, alte, das Stadtbild in dem Bereich prägende und satzungsgeschützte Laubbaumbestand, gerodet werden. Der Baumbestand kann nur dann erhalten werden, wenn auf die Realisierung zusätzlicher Baukörper im Plangebiet ganz oder teilweise verzichtet wird. Eine Bebauung entlang der Haupterschließung sowie im rückwärtigen Bereich des Stadtarchivs ist dann nicht möglich. Für satzungsgeschützten Baumbestand, der nicht erhalten werden kann, besteht die Verpflichtung von ortsnahen Ersatzpflanzungen. Aufgrund der bereits hoch verdichtenen Bestandsbebauung im Umfeld, sind ortsnahe Baumpflanzungen, die geeignet sind die verlorengehenden Funktionen zu kompensieren, nicht möglich. Ein Angebot von Alternativflächen besteht zumindest für das Stadtarchiv im innerstädtischen Bereich nicht. Hier hat der Rat der Stadt Bonn bereits im März 2019 die Entscheidung zur Verlagerung an den Standort „ehemalige Pestalozzischule“ getroffen, um die drohende Beschädigung oder gar den Verlust des Archivgutes zu verhindern. Bezüglich der verkehrlichen Erschließung des Gebietes ist insbesondere die gute bis sehr gute Anbindung an den ÖPNV sowie die Lage in direkter Nähe zum Stadthaus ausschlaggebend für die Positionierung von öffentlichen Nutzungen an dieser Stelle. Zudem befindet sich das Grundstück im städtischen Eigentum, so dass dieses Grundstück in besonderem Maße für eine Nachverdichtung im Rahmen der Innenentwicklung geeignet ist. Die Auswahl geeigneter Flächen für die Innenentwicklung, d.h. die bauliche Nutzung bereits städtisch geprägter und erschlossener Flächen muss in diesem Fall auch Grünflächen bzw. Baumbestand einschließen. Zielkonflikte zwischen baulicher und freiraumbezogener Entwicklung sind hier nicht vermeidbar. Daher muss im Rahmen der Abwägung eine Entscheidung getroffen werden, über eine bauliche Verdichtung im Bestand oder der Erhaltung bzw. Aufwertung von urbanen Grünflächen bzw. altem Baumbestand. Der Verlust von 8 Bäumen zur Schaffung von dringend benötigten kulturellen Einrichtungen und das hieran bestehende öffentliche Interesse ist in diesem Falle höher zu bewerten. Hierbei ist auch der umfangreiche alte Baumbestand des Alten Friedhof in direkter Nähe zum Plangebiet zu berücksichtigen, welcher sich positiv auf das Stadtklima auswirkt und Lebensraum für Tiere bietet. Auch wenn es planungsrechtlich nicht festgesetzt ist, so ist – neben der vorgeschriebenen Dachbegrünung - als ausgleichende Maßnahme im innenliegenden Hof des Bestandsgebäudes eine Begrünung der Mauer zum Nachbargrundstück mit Hilfe von Rankgerüsten vorgesehen (siehe auch Beschlussvorlage 200446).Seite 7 von 63 Seite 8 Anlage/n 1 Begründung 6522-5 (öffentlich) 2 Auswertung frühz Beteiligung (öffentlich) 3 Übersichtsplan 6522-5_ 1_2500 (öffentlich) 4 FNP Anpassung (öffentlich)Seite 8 von 63 Bundesstadt Bonn Bebauungsplan Nr. 6522-5 Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Bonn-Innenstadt BegründungSeite 9 von 63 Inhalt 1 Allgemeine Vorgaben ........................................................................................... 1 1.1 Plangebiet ............................................................................................................... 1 1.2 Planungsvorgaben .................................................................................................. 2 1.2.1 Regionalplan .................................................................................................... 2 1.2.2 Flächennutzungsplan ....................................................................................... 2 1.2.3 Geltendes Planungsrecht ................................................................................. 2 1.2.4 Sonstige Planungen / Satzungen ..................................................................... 2 1.2.4.1 Denkmalschutz.......................................................................................... 2 1.2.4.2 Baumschutzsatzung .................................................................................. 2 1.3 Planungsablauf / Planverfahren............................................................................... 3 2 Inhalt der Planung ................................................................................................ 6 2.1 Ziele und Zwecke des Bebauungsplans .................................................................. 6 2.2 Planungs- und Standortalternativen ........................................................................ 6 2.3 Vorhabenbeschreibung ........................................................................................... 7 2.4 Festsetzungen des Bebauungsplans ....................................................................... 7 2.4.1 Flächen für den Gemeinbedarf ......................................................................... 7 2.4.2 Maß der baulichen Nutzung ............................................................................. 8 2.4.2.1 Grundflächenzahl / Geschoßflächenzahl ................................................... 8 2.4.2.2 Maximale Gebäudehöhen ......................................................................... 8 2.4.3 Bauweise und überbaubare Grundstücksfläche ............................................... 9 2.4.4 Grün- und Freiflächen / Pflanzgebote ..............................................................12 2.4.5 Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen ..................................................13 2.4.6 Verkehrsflächen ..............................................................................................14 2.4.7 Örtliche Bauvorschriften ..................................................................................14 2.5 Erschließung ..........................................................................................................14 2.5.1 Äußere Erschließung.......................................................................................14 2.5.1.1 Motorisierter Individualverkehr (MIV) ........................................................14 2.5.1.2 ÖPNV .......................................................................................................14 2.5.1.3 Fahrrad- und Fußgängeranbindung..........................................................15 2.5.2 Innere Erschließung ........................................................................................15 2.5.3 Ruhender Verkehr / Mobilitätskonzept .............................................................15 2.5.4 Technische Infrastruktur ..................................................................................16 2.5.4.1 Strom-, Gas- und Wasserversorgung, Telekommunikation ......................16 2.5.4.2 Energiekonzept ........................................................................................16 2.5.4.3 Entwässerung / Kanal ..............................................................................16Seite 10 von 63 2.5.4.4 Abfallsammelplätze ..................................................................................17 3 Auswirkungen der Planung ................................................................................ 18 3.1 Städtebauliche Auswirkungen ................................................................................18 3.2 Verkehrliche Auswirkungen ....................................................................................18 3.3 Auswirkungen auf die Umwelt ................................................................................18 3.3.1 Mensch / Gesundheit ......................................................................................19 3.3.1.1 Verkehrslärm / Schutzbedürftigkeit ...........................................................19 3.3.1.2 Belichtung / Besonnung ...........................................................................19 3.3.2 Klima / Luft ......................................................................................................20 3.3.3 Flora / Fauna / Artenschutz .............................................................................20 3.3.3.1 Baumbestand ...........................................................................................20 3.3.3.2 Fauna / Artenschutz .................................................................................21 3.3.4 Boden / Wasser...............................................................................................22 3.3.4.1 Kampfmittel ..............................................................................................22 3.3.4.2 Grundwasser ............................................................................................22 3.3.4.3 Grundwassermessstelle ...........................................................................23 3.3.4.4 Altlasten / Altablagerungen ......................................................................23 3.3.4.5 Böden ......................................................................................................23 3.3.4.6 Starkregen ...............................................................................................23 3.3.5 Landschaftsbild / Erholung ..............................................................................24 3.3.6 Kultur- und Sachgüter .....................................................................................24 3.4 Auswirkungen auf die soziale Infrastruktur .............................................................25 3.5 Kosten und Finanzierung........................................................................................25 Anhang ..................................................................................................................... 26 Auflistung der verwendeten Gutachten .............................................................................26Seite 11 von 63 Stadt Bonn, Bebauungsplan Nr. 6522-5 „Ehemalige Pestalozzischule“ 1 1 Allgemeine Vorgaben 1.1 Plangebiet Der räumliche Geltungsbereich des Plangebiets liegt im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Bonn- Innenstadt innerhalb des bebauten Stadtzentrums im Bereich zwischen den Straßen Am Alten Friedhof / Budapester Straße, der Noeggerathstraße und der Thomas-Mann-Straße. Das ca. 3.600 m² große Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Im Norden durch die Verkehrsflächen der Straße Am Alten Friedhof. Nördlich hieran schließen unmittelbar der „Alte Friedhof“ sowie das Stadthaus an. Im Osten durch die rückwärtigen Grundstücksflächen der Thomas-Mann-Straße 24-30 sowie der Budapester Straße 15-17 und 21. Entlang dieser Straße befindet sich eine drei- bis viergeschossige Stadthausbebauung mit Wohnnutzung, teilweise in Mischform mit gewerblicher Nutzung. Planungsrechtlich ist hier ein Allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Die Gebäude der Thomas-Mann-Straße liegen am Randbereich des Umgriffs zum Zentrum der Bonner Innenstadt. Im Süden durch die nördliche Grenze des Grundstücks des Caritas Altenheims Marienhaus Noeggerathstraße 2a und 4-8 sowie durch die rückwärtigen Grundstücksflächen der Stadthausbebauung Thomas-Mann-Straße 32. Im Westen durch das ca. 1,2 ha große Grundstück der Wohnresidenz Nova Vita und des Hotels Collegium Leoninum (ehemaliger Theologenkonvikt). Hier befindet sich ein denkmalgeschützter dreigeschossiger Gebäudekomplex mit einem Erweiterungsbau aus den 2000er Jahren. Das zu überplanende Grundstück befindet sich im Eigentum der Stadt Bonn. Es ist bestanden mit den Gebäuden der ehemaligen Pestalozzischule: ein viergeschossiges, rund 80 m langes Gebäude mit Satteldach, welches im Bereich der Straße Am Alten Friedhof mit einem, auf das dritte Geschoss heruntergezogenen Walmdach mit Dachgauben abschließt und ein kleineres, zweigeschossiges Einzelgebäude (Turnhalle) mit Walmdach und Vorbauten mit Giebel- und halbem Zeltdach. Beide Gebäude stehen unter Denkmalschutz. Ausgenommen ist der südliche Anbau des Hauptgebäudes. Die ehemalige Förderschule wurde im Rahmen der Inklusion und des Ausbaus des gemeinsamen Unterrichts mit Ende des Schuljahres 2012/13 geschlossen und wird derzeit als Unterrichtsraum für Integrationskurse genutzt. Die Turnhalle an der Pestalozzischule wird derzeit durch drei Schulen (Robert-Wetzlar- Berufskolleg, Marie-Kahle-Gesamtschule, Abendrealschule) sowie zwei Sportvereinen (Bonner Box-Club, Post SV Bonn, Abteilung Boxen) und den Betriebssport-Kreisverband genutzt. Insbesondere der Bonner Box-Club nutzt die Halle zu Trainingszwecken täglich. Das zweite Obergeschoss der Turnhalle wird durch das Rheinische Malermuseum, welches eine Sammlung von Zeugnissen aus der traditionsreichen Vergangenheit des Bonner Malerhandwerks ausstellt, genutzt. Auf dem Grundstück befinden sich acht Bäume, im Übrigen ist das Grundstück versiegelt. Ein städtischer Entwässerungskanal verläuft innerhalb des Grundstücks entlang der westlichen Plangebietsgrenze.Seite 12 von 63 Stadt Bonn, Bebauungsplan Nr. 6522-5 „Ehemalige Pestalozzischule“ 2 1.2 Planungsvorgaben 1.2.1 Regionalplan Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg weist für den Bereich des Plangebietes einen Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) aus. Die geplante Nutzung als Gemeinbedarfsfläche steht dieser Ausweisung nicht entgegen. 1.2.2 Flächennutzungsplan Der Flächennutzungsplan (FNP) der Bundesstadt Bonn stellt für das Plangebiet zusammen mit den Flächen des Collegium Leoninum und des Alten- und Pflegeheims „Marienhaus“ Gemeinbedarfsflächen mit den Zweckbestimmungen „Schule“, „Kirche und kirchliche Einrichtungen“ sowie „Altenheim“ dar. Der Flächennutzungsplan wird entsprechend der geplanten Zweckbestimmung „Kulturellen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“ im Zuge der Berichtigung gemäß § 13a Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) angepasst. Darüber hinaus wird eine Hauptverkehrsstraße (Am Alten Friedhof / B 56) mit der Trasse der Stadtbahn dargestellt. Die Verkehrsfläche wird teilweise im Bebauungsplan übernommen. 1.2.3 Geltendes Planungsrecht Verbindliches Planungsrecht besteht durch den Bebauungsplan Nr. 7722-37, welcher im Jahr 1991 Rechtskraft erlangt hat. Dieser Plan umfasst das Gebiet Thomas-Mann-Straße, Budapester Straße / Am Alten Friedhof und Noeggerathstraße. Mit der Aufstellung dieses Bebauungsplanes wurde im Wesentlichen das städtebauliche Ziel verfolgt, städtisches Wohnen sowie wohnverträgliche Nutzungen wie Läden und Praxen, durch die Festsetzung von Allgemeinen Wohngebieten bzw. die Pestalozzischule, das Collegium Leoninum und Einrichtungen der Seniorenpflege, durch die Festsetzung von Gemeinbedarfsflächen planungsrechtlich zu sichern bzw. zu ermöglichen. Der räumliche Geltungsbereich der Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6522-5 erstreckt sich auf Teilflächen der im Bebauungsplan Nr. 7722-37 festgesetzten Gemeinbedarfsflächen mit der Zweckbestimmung „Schule“ (Pestalozzischule). Im Bereich des ehemaligen Schulgeländes sind die überbaubaren Grundstücksflächen eng um den Bestand gelegt und im „Sichtbereich“ durch Baulinien bestimmt. Sie lassen keine bauliche Erweiterung zu. Es ist eine zwei- bis viergeschossige Bebauung in geschlossener Bauweise mit Satteldach zulässig. Die vorhandenen städtischen Bäume sind zum Erhalt bestimmt. Für den vorhandenen Leitungskanal ist eine Fläche für ein Leitungsrecht zu Gunsten der Stadt Bonn festgesetzt. 1.2.4 Sonstige Planungen / Satzungen 1.2.4.1 Denkmalschutz Der überwiegende Teil der ehemaligen Pestalozzischule unterliegt zusammen mit der Turnhalle dem Denkmalschutz. Neben dem westlich angrenzenden ehemaligen Collegium Leoninum befinden sich noch weitere Einzeldenkmäler aus der Gründerzeit entlang der Budapester Straße und der Thomas-Mann-Straße. 1.2.4.2 Baumschutzsatzung Nach der Bonner Baumschutzsatzung sind Bäume mit einem Stammumfang von 100 cm und mehr, bei Nadelbäumen 150 cm und mehr - gemessen in einer Höhe von 100 cm - geschützt.Seite 13 von 63 Stadt Bonn, Bebauungsplan Nr. 6522-5 „Ehemalige Pestalozzischule“ 3 Diese Vorschriften gelten nicht für Obstbäume mit Ausnahme von Nussbäumen und Esskastanien. Die im Plangebiet befindlichen Laubbäume unterliegen sämtlich dieser Satzung. 1.3 Planungsablauf / Planverfahren Im Rahmen der Beschlussfassung zum „Viktoriakarree - Eckpunkte für eine europaweite Ausschreibung“ hat der Rat am 18.07.2013 die Erstellung einer Machbarkeitsstudie für eine Umgestaltung / Erweiterung der Pestalozzischule zur möglichen Aufnahme des Stadtmuseums und der Gedenkstätte für die Bonner Opfer des Nationalsozialismus sowie einer Unterbringung des Stadtarchivs beschlossen, sofern dies technisch, wirtschaftlich und finanziell realisierbar und verantwortbar ist. Nach vorheriger Beratung in der Bezirksvertretung Bonn und des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz hat der Rat der Stadt Bonn am 27.03.2014 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7722-37 beschlossen. Diese Änderung des Bebauungsplanes wird als Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 6522-5 fortgeführt. Ziel der Änderung war die Baurechtschaffung für die kulturellen Einrichtungen Stadtarchiv, Stadtmuseum und die Gedenkstätte für die Bonner Opfer des Nationalsozialismus sowie die planungsrechtliche Absicherung vorhandener Nutzungen auf dem Gelände des ehemaligen Collegium Leoninum. Am 02.02.2017 beschloss der Rat, nach vorheriger Prüfung alternativer Standorte, dass das Stadtarchiv auf dem ehemaligen Areal der Pestalozzischule geplant wird, wobei für das Magazin ein Neubau vorgesehen werden soll. Die Verlegung des Stadtmuseums und der Gedenkstätte für die Bonner Opfer des Nationalsozialismus an diesen Standort sollte durch die Verwaltung geprüft werden, da der bisherige Standort im Viktoriakarree aufgegeben werden muss. Nach vorheriger Beratung im Kulturausschuss, im Unterausschuss für Denkmalschutz, im Betriebsausschuss SGB (Städtisches Gebäudemanagement Bonn) und im Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz hat der Rat am 06.07.2017 die Verwaltung beauftragt, von zwei vorgelegten Varianten der durch die Architekten Scheidt Kasprusch·󠆲 B+P Reiner Becker GmbH aus Berlin erstellten Machbarkeitsstudie das Konzept „Kopfbau“ für die Unterbringung von Stadtarchiv und Stadtmuseum weiter zu verfolgen. Diese Variante wurde auch aus denkmalpflegerischer Sicht bevorzugt. Über eine Realisierung des zweiten Bauabschnitts (Kopfbau) für das Stadtmuseum sollte erst unter Einbeziehung der zukünftigen Gestaltung des Viktoriakarrées und der Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel eine Entscheidung getroffen werden. Eine Ausführung der beiden Nutzungen ist jedoch unabhängig voneinander denkbar. Flächen zur Unterbringung der Gedenkstätte sind in beiden Planungsvarianten nicht enthalten und im Bebauungsplan nicht vorgesehen. Die Bezirksvertretung Bonn hat in ihrer Sitzung am 17.10.2017 die Verwaltung beauftragt, für den Bebauungsplans Nr. 6522-5 das frühzeitige Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) erfolgte im Zeitraum vom 16.11.2017 bis einschließlich 30.11.2017 im Rahmen einer öffentlichen Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie einer Anhörung im Stadtplanungsamt der Stadt Bonn und durch Präsentation auf der Internetseite der Stadt Bonn. Plangrundlage war die Machbarkeitsstudie „Kopfbau“ zusammen mit der Fläche des Collegium Leoninum. Zusätzlich fand am 16.11.2017 eine Bürgerinformation im Stadthaus Bonn, im Foyer vor dem Ratssaal statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden im Zeitraum vom 21.11.2017 bis 21.12.2017 gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) am Planverfahren beteiligt.Seite 14 von 63 Stadt Bonn, Bebauungsplan Nr. 6522-5 „Ehemalige Pestalozzischule“ 4 Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden drei Stellungnahmen abgegeben, die insbesondere die folgenden Aspekte der Planung thematisierten: Bebauungsdichte, Höhenentwicklung der Gebäude sowie Anlieferverkehre. Die Grenzabstände des Neubaus zum Collegium Leoninum wurden als zu gering erachtet. Die Bedenken hinsichtlich der Abstandsflächen zum Collegium Leoninum konnten im Rahmen einer Entwurfsüberarbeitung überwiegend berücksichtigt werden. Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden keine wesentlichen Bedenken zum Entwurf geäußert. Mit Ratsbeschluss vom 28.03.2019 wurde erneut, nach Vorberatung in verschiedenen Ausschüssen, der schnellstmöglichen Unterbringung des Stadtarchivs im Bereich des Grundstücks der ehemaligen Pestalozzischule zugestimmt, der architektonischen Entwurfsplanung in der Sitzung des Rates am 18.06.2020. Allerdings wurde die Verwaltung beauftragt, weitere Alternativen zur Unterbringung des Stadtmuseums in Bestandsgebäuden zu prüfen. Diese Standortprüfung wurde seitens der Verwaltung durchgeführt, allerdings konnte eine Beratung bzw. Beschlussfassung in den Gremien – und die damit verbundene Investitionsentscheidung – bislang nicht erfolgen. Wie die Verwaltung die Bezirksvertretung Bonn am 21.04.2020 und den Kulturausschuss am 26.05.2020 informierte, wird für das Stadtmuseum ab Herbst 2020 zunächst unter vielfältiger Beteiligung von Expert*innen und Bürger*innen eine Neukonzeption vorgenommen. Erst mit vorliegender Neukonzeption soll über einen Standort entschieden werden. Der Hauptausschuss hat am 07.05.2020 in Vertretung des Rats auch eine Entscheidung über die Zukunft der Gedenkstätte getroffen. Neben der beschlossenen Verlagerung in städtische Trägerschaft wird der Bau und der Umzug ins Kloster Endenich befürwortet. Ggf. könnte das Gelände der ehemaligen Pestalozzischule auch für eine Zwischennutzung in Betracht gezogen werden. Darüber hinaus wurde gemäß Beschluss des Betriebsausschusses SGB vom 10.07.2019 die Verwaltung gebeten zu prüfen, wie beim Bau der Magazinräume für das Stadtarchiv eine Fassadenbegrünung oder Teilfassadenbegrünung umgesetzt werden kann. Von einer Festsetzung zur Fassadenbegrünung wird Abstand genommen, da insbesondere im Neubau des Stadtarchivs die natürliche Lüftung über Lüftungsklappen eventuell durch Bewuchs beeinträchtigt werden könnte. Zudem wird auch aus Gründen der Flächeneffizienz von einer Vorschrift abgesehen, da entlang der Fassadenwände zusätzliche Pflanzstreifen die geringen Platz- und Wegeflächen einschränken könnten. Die Begrünung von einzelnen Wandteilen oder Mauern bleiben jedoch unabhängig von planungsrechtlichen Vorschriften – in Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde - unbenommen. Da für das Grundstück des Collegium Leoninum kein akuter städtebaulicher Regelungsbedarf besteht, wurde dieses zur Offenlage aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplans herausgenommen. Hiermit soll das Planverfahren konzentriert für die planungsrechtliche Sicherung der Baumaßnahme des Stadtarchivs durchgeführt werden. Im weiteren Planverfahren wurden die durch die Nutzungsänderung der ehemaligen Schule verursachten Umweltauswirkungen geprüft. Es wurde ein Schallschutzgutachten erstellt und die rechtlich notwendige Artenschutzprüfung (Stufe I) durchgeführt. Auch wurden die Ergebnisse eines Baugrundgutachtens ausgewertet. Eingriffsminimierende Maßnahmen finden ihren Niederschlag in den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Da mit der geplanten Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 6522-5 eine Wiedernutzbarmachung von einstigen Schulflächen beabsichtigt ist, kann die Planung gemäß § 13a Baugesetzbuchs (BauGB) als Maßnahme der Innenentwicklung angesehen werden. Die Anwendungsvoraussetzungen des § 13a BauGB sind gegeben, da die festgesetzte zulässigeSeite 15 von 63 Stadt Bonn, Bebauungsplan Nr. 6522-5 „Ehemalige Pestalozzischule“ 5 Grundfläche nach § 19 Absatz 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) erheblich weniger als 20.000 m² beträgt. Mit der vorliegenden Bebauungsplanaufstellung wird zudem keine Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) oder nach dem Umweltverträglichkeitsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (UVPG NRW) unterliegen. Schutzgebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und europäische Vogelschutzgebiete sind von der Planung nicht betroffen. Störfallbetriebe sind im innerstädtischen Raum nicht vorhanden.Seite 16 von 63 Stadt Bonn, Bebauungsplan Nr. 6522-5 „Ehemalige Pestalozzischule“ 6 2 Inhalt der Planung 2.1 Ziele und Zwecke des Bebauungsplans Wesentliches Ziel des Bebauungsplans ist die Schaffung von Planungsrecht zur Realisierung eines Stadtarchives auf dem ehemaligen Gelände der Pestalozzischule. Das Stadtarchiv kann fußläufig in Nähe der Stadtverwaltung Bonn und des ÖPNV (Stadtbahn und Hauptbahnhof) zentrumsnah untergebracht werden, so dass eine optimale Erreichbarkeit für die Öffentlichkeit gewährleistet ist. Da sich das Grundstück im Eigentum der Stadt Bonn befindet kann der Grunderwerb von Fremdgrundstücken entfallen. Das Stadtarchiv befindet sich derzeit mit seinen Magazinräumen in den Untergeschossen des Stadthauses am Berliner Platz. Dieser Standort gilt als problematisch, da er von regelmäßigen Wasserschäden betroffen ist und die Klimatisierung der Magazinräume unzureichend ist. Unter diesen Bedingungen kann wertvolles Kulturgut beschädigt oder unwiederbringlich zerstört werden. Darüber hinaus fehlt es an einer ausreichenden Anzahl an Räumen. Eine Sanierung ist im Hinblick auf den Erweiterungsbedarf und den Anforderungen des Stadtarchivs wirtschaftlich nicht sinnvoll. Daher ist es dringend erforderlich, eine dauerhafte und sichere Unterbringung der kommunalen Archive zu gewährleisten. Auf dem Gelände der ehemaligen Pestalozzi-Schule kann das Stadtarchiv durch Nutzung des Bestandes und durch Neubebauung einen Standort vergleichbarer Zentralität erhalten. Allerdings müssen die z. T. denkmalgeschützten Gebäudeteile baulich hergerichtet, saniert und insbesondere für die Aufbewahrung des Archivguts baulich ergänzt bzw. erweitert werden. Da die Entscheidung über die zukünftige Unterbringung des Stadtmuseums vom Ergebnis des anstehenden Prozesses „Neustrukturierung Stadtmuseum“ abhängig ist, sollen - um dafür alle Optionen offen zu halten - die im Rahmen der Machbarkeitsstudie geprüften überbaubaren Grundstücksflächen eines „Kopfbaus“, für mögliche andere kulturelle Nutzungen in innerstädtischer Lage offenbleiben. Das bestehende Planungsrecht lässt eine bauliche Erweiterung über den Bestand hinaus nicht zu, so dass es der Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6522-5 bedarf. Die getroffenen Festsetzungen zu den überbaubaren Grundstücksflächen und den Höhenangaben der Gebäude berücksichtigen zum einen den Denkmalschutz und zum anderen die durch den Rat der Stadt Bonn beschlossenen Entwurf der hierzu beauftragten Machbarkeitsstudie. 2.2 Planungs- und Standortalternativen Standortalternativen „Stadtarchiv“ Bezüglich der verkehrlichen Erschließung des Gebietes ist insbesondere die gute bis sehr gute Anbindung an den ÖPNV sowie die Lage in direkter Nähe zum Stadthaus ausschlaggebend für die Positionierung von öffentlichen Nutzungen an dieser Stelle. Zudem befindet sich das Grundstück im städtischen Eigentum. Hinsichtlich des Stadtarchivs hat die Bundesstadt Bonn bereits im März 2019 die Entscheidung zur Verlagerung an den Standort „ehemalige Pestalozzischule“ getroffen. Vorab wurden diverse Standortalternativen geprüft. Hierzu zählten u.a. eine Bundesliegenschaft an der Oskar-Romero-Allee, das Viktoriakaree, die Ermekeil-Kaserne, die ehemalige Poliklinik, der ehemalige VHS-Standort Wilhelmstraße, mehrere Hochbunker und außerhalb der Innenstadt auch Flächen im Gewerbegebiet Bonn-West. Aus diversen Gründen wie beispielsweise Bauverpflichtungen, Grunderwerb, Planung anderweitiger Nutzungen,Seite 17 von 63 Stadt Bonn, Bebauungsplan Nr. 6522-5 „Ehemalige Pestalozzischule“ 7 Entfernung und mangelhafte Erreichbarkeit mittels ÖPNV oder aufgrund der Bestandsgebäudegröße und der vorgegebenen baulichen Situation wurden diese Standortalternativen jedoch als ungeeignet erachtet. Plankonforme Alternativen Aufgrund des begrenzten Raums / der begrenzten Fläche des Vorhabengrundstückes ergeben sich keine Planungsalternativen hinsichtlich Größe und Umfang der geplanten Nutzungen. Gleichwohl können die beiden denkmalgeschützten Gebäude in das Nutzungsszenario von möglichen kulturellen Einrichtungen in einem neuen „Kopfbau“ bzw. der heutigen Turnhalle sowie des geplanten Stadtarchivs vollständig integriert werden. 2.3 Vorhabenbeschreibung Die überbaubaren Grundstücksflächen sind so bestimmt, dass durch einen möglichen „Kopfbau“ und das neue Stadtarchiv ein zentraler Hof entsteht und somit gegenüber der dicht befahrenen Straße Am Alten Friedhof ein geschützter Bereich mit urbanem Charakter entstehen kann. Dies spiegelt sich auch in der hohen Ausnutzung des Maßes der baulichen Nutzung wider. Vor Einzug des Stadtarchivs in die ehemalige Pestalozzischule ist der denkmalgeschützte Teil zu sanieren. Hier kann die Werkstatt, die Bibliothek und die Verwaltung des Stadtarchivs untergebracht werden. Der nicht denkmalgeschützte Gebäudeanbau aus den 50er Jahren, im südlichen Teil des Grundstücks, wird durch einen Neubau ersetzt und zusammen mit einem neuen Hofgebäude überplant. Der Personaleingang bleibt im heutigen Eingangsbereich, die Anlieferung erfolgt von Süden über die Noeggerathstraße. Die Kubatur des Bestandsgebäudes bleibt einschließlich des Dachgeschosses (geneigtes Dach) erhalten. Das neue Hofgebäude schließt westlich an das Bestandsgebäude viergeschossig (mit zwei Untergeschossen) an. Anders als das Bestandsgebäude wird dieses Gebäude mit Flachdach und einer Höhe von ca. 14 m geplant. Er dient ausschließlich als Magazin des Stadtarchivs, wodurch die klimatischen Bedingungen bautechnisch und kostenmäßig optimiert werden können. Entlang der Straße Am Alten Friedhof kann das ehemalige Schulgebäude um einen „Kopfbau“ ergänzt werden. Der seinerzeit im Zuge des Straßen- und Stadtbahnbaus erfolgte Abriss eines Teils der Schule führte zu einer Öffnung des Gebäudeensembles. Mit einem seitlich an das Schulgebäude und vor die Stirnwand der Turnhalle geplanten Neubau erhält das Grundstück seine geschlossene Raumkante zur Straße zurück. Dieser Neubau kann viergeschossig mit Flachdach in einer Höhe von ca. 17,30 m errichtet werden, wobei die vorhandene Zufahrt zum Hof und zum Gelände der Seniorenresidenz /Hotel erhalten bleibt. Die bestehende Turnhalle könnte nunmehr ebenso einer Nutzung für kulturellen Zwecken zur Verfügung stehen. 2.4 Festsetzungen des Bebauungsplans 2.4.1 Flächen für den Gemeinbedarf Als zulässige Nutzung werden gem. § 9 Abs.1 Nr.5 BauGB (Baugesetzbuch) Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Anlagen für kulturelle Zwecke“ festgesetzt. Zum einen orientiert sich die Festsetzung von Flächen für Gemeinbedarf damit an der bereits im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 7722-5 festgesetzten Nutzung, zum anderen wird durch diese Zweckbestimmung der vom Rat der Stadt Bonn beschlossenen Nachnutzung der ehemaligen Pestalozzischule Rechnung getragen. Die differenzierte Festsetzung erfolgtSeite 18 von 63 Stadt Bonn, Bebauungsplan Nr. 6522-5 „Ehemalige Pestalozzischule“ 8 zudem auf der Grundlage der in Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde vorab erarbeiteten Machbarkeitsstudie. Die derzeit ausgeübten sportlichen Nutzungen innerhalb der denkmalgeschützten Turnhalle können im Sinne des Bestandsschutzes bis zur Inbetriebnahme durch kulturelle Nutzungen weitergeführt werden. Das hier vorhandene Rheinische Malermuseum fügt sich bereits in die geplante Nutzung „Kultur“ ein. 2.4.2 Maß der baulichen Nutzung 2.4.2.1 Grundflächenzahl / Geschoßflächenzahl Das Maß der baulichen Nutzung orientiert sich sowohl am denkmalgeschützten Bestand sowie an den neu geplanten hochbaulichen Anlagen. Zugleich orientiert sich die Festsetzung der Grundflächenzahl (GRZ) und der Geschossflächenzahl (GFZ) an im innerstädtischen Raum und in benachbarter Lage festgesetzten Kerngebieten (MK). Die GRZ wird entsprechend der Obergrenzen eines MK gemäß § 17 BauNVO (Baunutzungsverordnung) mit 1,0, die GFZ mit 3,0 festgesetzt. Diese bauliche Dichte ist notwendig, um das geforderte Raumprogramm der beiden Nutzungen und auch die erforderlichen Zuwegungen auf einem nur ca. 3.500 m² Grundstück realisieren zu können. 2.4.2.2 Maximale Gebäudehöhen Aufgrund der im Altbau teilweise sehr hohen Geschosse, ergeben sich im Vergleich zu Neubauten, üblicherweise eine geringere Anzahl an Geschossen bei ähnlicher Gebäudehöhe. Daher wird auf die Festsetzung von Vollgeschossen verzichtet und ausschließlich die maximale Höhenentwicklung der Gebäude individuell in m ü. NHN (über Normalhöhennull) festgesetzt. Die Festsetzungen sind derart getroffen, dass die denkmalgeschützten Gebäude bestandsnah festgesetzt werden, hinsichtlich der Neubauten jedoch ausreichender Spielraum für im Zuge der Planungskonkretisierung erfolgende Anpassungen verbleibt, ohne zu weit von den Höhenmaßen der denkmalgeschützten Gebäude abzuweichen. Die Höhe der Bestandsgebäude sind mit Traufhöhen (TH) und Firsthöhen (FH) festgesetzt. Auch wenn üblicherweise die Traufhöhe als Schnittpunkt der Außenwand mit der Oberkante Dachhaut definiert wird, so wurde im Bestand durch den Vermesser die Oberkante des Dachüberstands im Bereich der Dachrinne gemessen, welcher nunmehr als Bezugspunkt bestimmt ist. Das Schulgebäude ist als Satteldach bzw. an der Straße Am Alten Friedhof mit Walmdach ausgebildet. Der zur Straße orientierte vorhandene Gebäuderücksprung ist durch eine balustradenartige Terrasse über dem Erdgeschoss markiert. Der sichtbare Traufbereich des Walmdachs ist mit zwingender Traufhöhe (Thz) festgesetzt. Hiermit soll gewährleistet bleiben, dass der Übergang zum angrenzenden dreigeschossigen Altbau gesichert bleibt. Die Höhe des Firstes kann aus der zulässigen maximalen Firsthöhe und der festgelegten Mindestdachneigung abgleitet werden. Ausnahme von den bestandsnahen Höhenfestsetzungen bilden an der östlichen Plangebietsgrenze gelegene überbaubare Grundstücksflächen. Hier wird planungsrechtlich für bauliche Erweiterungen insgesamt eine Gebäudehöhe von 63,0 m ü.NHN festgesetzt, womit eine maximale Gebäudehöhe von ca. 4,80 m zugelassen wird. Im Bestand befinden sich hier ein Lichthof sowie Gebäudeteile eines erhöhten Untergeschosses mit Lichtkuppeln sowie ein erdgeschossiger Raum. Die festgesetzten maximal zulässigen Gebäudehöhen leiten sich aus der Bestandshöhe des Erdgeschossraums im Zusammenhang mit der planungsrechtlichen Zulässigkeit eines Vollgeschosses an der zulässigen grenzseitigenSeite 19 von 63 Stadt Bonn, Bebauungsplan Nr. 6522-5 „Ehemalige Pestalozzischule“ 9 Bebauung des benachbarten Allgemeinen Wohngebiets ab. Für Festsetzungen, welche lediglich auf die Bestandshöhen abstellen, fehlt es aus städtebaulicher Sicht an Erforderlichkeit, auch im Hinblick auf die bislang festgesetzte geschlossene Bauweise (siehe Kap. 1.2.3). Allerdings sieht der vorliegende Architekturentwurf keine weitere Ausnutzung über die bestehende Kubatur hinaus vor. Der vorhandene, über 5,00 m hohe Laternenaufsatz des Firstes bleibt, ebenso wie die erhöhte Brandmauer zwischen dem ehemaligen Schulgebäude und dem Gebäude an der Budapester Straße 21 (50 cm über First), von der Festsetzung zu den Gebäudehöhen unberührt. Die Turnhalle ist als Satteldach, die Anbauten mit einem satteldachförmigen Sheddach bzw. einem halben Zeltdach überdacht. Im Bereich des Turnhallengebäudes werden die bestehenden Gebäudehöhen teilweise zwingend festgesetzt. Hierdurch werden die nach heutigem Bauordnungsrecht fehlenden oder zu geringen Abstandsflächen des Denkmals planungsrechtlich gesichert und können auch künftig erhalten bleiben. Die Neubauten sollen ein Flachdach erhalten und werden mit einer maximal zulässigen Gebäudehöhe (GH) festgesetzt. Die ersten Entwürfe sahen eine viergeschossige Planung vor, wobei der Erdgeschossbereich des „Kopfbaus“ fast vollständig als Durchfahrt offenbleiben muss. Technische Anlagen dürfen planungsrechtlich das festgesetzte Maß um bis zu 1,50 m überschreiten. Um das architektonische Erscheinungsbild nicht negativ zu beeinträchtigen, sind diese jedoch nur, entsprechend ihres eigenen Höhenmaßes, von der Gebäudekante zurückversetzt zu errichten. Belange des Denkmalumgebungsschutzes sind dabei zu beachten. Ergänzend zu den Gebäudehöhen werden lichte Höhen im Bereich der festgesetzten Geh,- und Fahrrechte festgesetzt (vgl. Kap. 2.5.1.1/2.5.1.3); zum einen, um im Bereich der Arkadengänge am nördlichen Endpunkt des denkmalgeschützten Hauptgebäudes, den vorhandenen Durchgang planungsrechtlich zu sichern, zum anderen, um im Bereich des geplanten Kopfbaus des Museums eine ausreichende Höhe zur Befahrbarkeit, insbesondere für die Feuerwehr, zu gewährleisten. 2.4.3 Bauweise und überbaubare Grundstücksfläche Abweichende Bauweise Auf die Festsetzung einer offenen oder geschlossenen Bauweise wird innerhalb der Gemeinbedarfsfläche verzichtet, da sich aus der Umgebung keine eindeutige Struktur bezüglich einer Bebauung mit oder ohne seitlichen Grenzabstand ableiten lässt und da die Festsetzung aufgrund des Erhalts der denkmalgeschützten Gebäude und der eng gefassten Baugrenzen bzw. Baulinien nicht erforderlich ist. Lediglich für den Bereich der östlichen Plangebietsgrenzen wird, im Anschluss an die durch Baulinie verbindlich festgesetzte Grenzbebauung zur Budapester Straße 21, eine abweichende Bauweise bestimmt. Bei Beachtung der getroffenen Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung wird hier sowohl eine Bebauung mit als auch ohne Grenzabstand zugelassen, sofern bei Grenzabstand die Mindesttiefe der Abstandsfläche 0,25 H beträgt. Diese Festsetzung begründet sich mit der planungsrechtlichen Sicherung der bestehenden diffusen Grenzbebauung. Diese ist teilweise bestimmt durch Haupt- bzw. Gebäudeteile der ehemaligen Pestalozzischule in Angrenzung zu rückwärtigen Haupt- und Nebengebäuden des benachbarten Allgemeinen Wohngebietes: Im Bestand der ehemaligen Pestalozzischule grenzt ein Gebäudeteil stirnseitig an die Grenze, ein Teil-Untergeschoss liegt mit ca. 1,60 m und ein Teil-Erdgeschoss mit 4,15 m über vorhandenem Gelände an der Grenze. Rückseitig des heutigen Schuleingangs wurdeSeite 20 von 63 Stadt Bonn, Bebauungsplan Nr. 6522-5 „Ehemalige Pestalozzischule“ 10 wiederum keine Grenzbebauung realisiert, sondern ein Hof mit einer 2,15 m hohen Grenzmauer angelegt. Im Bebauungsplan Nr. 7722-37 wurde daher die geschlossene Bauweise festgesetzt. Neben einer neuen städtebaulichen Konzeption der ehemaligen Gemeinbedarfsflächen „Schule“ sollen einerseits die denkmalgeschützten Gebäude und deren Raumkanten Berücksichtigung finden und andererseits sollen sich die Neuplanungen, im Übergang zum benachbarten Allgemeinen Wohngebiet, in die hier durch bestehendes Planungsrecht bestimmte Eingeschossigkeit und das bereits vorhandene städtebauliche Umfeld einfügen. Überbaubare Grundstücksflächen Die überbaubaren Grundstücksflächen sind durch Baugrenzen und Baulinien bestimmt. Ein Vortreten und bei Baulinien auch ein Zurücktreten der festgesetzten überbaubaren Grundstücksfläche kann nach den Bestimmungen der Baunutzungsverordnung für Gebäudeteile in geringfügigem Ausmaß zugelassen werden. Das denkmalgeschützte ehemalige Turnhallengebäude ist geprägt durch ein Dach- und ein Geschossgesims welches zusammen mit Lisenen (vertikales Architekturelement) der strukturbezogenen Gestaltung bzw. Gliederung von Wandflächen und Fassaden dient. Da die horizontalen Gliederungselemente über die Baulinien ragen, wird klarstellend festgesetzt, dass Gesimse und Dachüberstände diese bis zu 0,50 m überschreiten dürfen. Im südlichen Bereich an der Noeggerathstraße liegen nach den Entwurfsplanungen für das Stadtarchiv die Eingangsbereiche der Anlieferung und des Raumes für die Abfallentsorgung. Es ist erforderlich, diesen Bereich wettergeschützt zu überdachen. Aus diesen Gründen wird eine Überschreitung für Vordächer bis zu 3,50 m zugelassen. Baulinien Der Anschluss des ehemaligen Schulgebäudes an das Nachbargebäude Budapester Straße 21 wird mittels Baulinie geregelt, um die im Bebauungsplan Nr. 7722-37 festgesetzte geschlossene Bauweise fortzuführen. Die sichtbaren Raumkanten der beiden Denkmäler (Schule mit Turnhalle) werden ebenfalls durch Baulinien bestimmt. Die städtebauliche Motivation liegt hier im Denkmalschutz und in der Erhaltung des historisch geprägten Ortsbildes, d.h. hier insbesondere der Stellung der Bauten innerhalb des Grundstücks. Zusammen mit den festgesetzten zwingenden Gebäudehöhen bleiben hierdurch auch die teilweise Grenzbebauung des Turnhallengebäudes sowie die verringerten Abstandsflächen zur westlichen Grundstücksgrenze (3,70 m Entfernung) planungsrechtlich gewährleistet. Baugrenzen Festgesetzt werden Baugrenzen für das Untergeschoss und die Obergeschosse der vorhandenen und geplanten Gebäude. Dies geschieht insbesondere, um eine bestandsnahe Festsetzung der vorhandenen Gebäude zu treffen, zum anderen, um die bereits in der architektonischen Konzeption vorgesehenen Neubauten planungsrechtlich nachvollziehbar zu erfassen und Zulässigkeiten auf das erforderliche Maß zu begrenzen. In den Untergeschoss- Baugrenzen sind zum einen die Bestandsmauern und zum anderen die geplante Erweiterung der beiden Untergeschosse bis an die südliche Plangebietsgrenze berücksichtigt.Seite 21 von 63 Stadt Bonn, Bebauungsplan Nr. 6522-5 „Ehemalige Pestalozzischule“ 11 Abstandsflächen Neubau “Kopfbau“ Im Bereich des möglichen „Kopfbaus“ werden Baugrenzen in ca. 4,0 m Entfernung zur westlichen Plangebietsgrenze festgesetzt, die erforderlichen Abstandsflächen müssen hier durch Rücksprünge im Bereich der Obergeschosse eingehalten werden. Um aufgrund der nicht bestimmten Bauweise auch den Anbau des neuen „Kopfbaus“ an die Turnhalle ermöglichen zu können, wird festgesetzt, dass die Mindesttiefe der Abstandsflächen im Bereich der Grenzen C-D 0,0 H beträgt. Ein Abrücken des Neubaus von der Turnhalle bleibt unbenommen. Neubau Stadtarchiv Im Bereich des neu geplanten Stadtarchivs sind Baugrenzen in ca. 5,50 m Abstand und weniger zur westlichen Grundstücksgrenze festgesetzt, nach den bisherigen Architektenentwürfen können die Abstandsflächen im südlichen Teilabschnitt nicht eingehalten werden. Für die Realisierung bedarf es hier der nachbarrechtlichen Vereinbarung. Turnhalle Im Bereich der denkmalgeschützten Turnhalle sind aufgrund der reduzierten bzw. nicht vorhandenen Abstandsflächen (s.o.) hinsichtlich der Besonnung und Belichtung der Nachbargrundstücke gegenüber dem Bestand keine Veränderungen zu erwarten. Die zulässige Bebauung befindet sich im Nordosten / Osten der auf dem Nachbargrundstück ausgeübten baulichen Nutzung des ehemaligen Collegium Leoninum – in mehr als 20 m Entfernung zum nächsten Gebäude. Insofern sind hier keine Auswirkungen zu erwarten. Hinsichtlich des Brandschutzes sind aufgrund der vorhandenen baulichen Situation ebenso wenig Auswirkungen zu erwarten. Schulgebäude Im Bereich des denkmalgeschützten Schulgebäudes werden Baugrenzen auf der östlichen Grundstücksgrenze zur angrenzenden Bebauung sowie im zentralen und südlichen Abschnitt – entsprechend dem Bestand - in ca. 5,00 m bis 5,20 m Abstand zur Grundstücksgrenze festgesetzt. Hier gilt, wie oben beschrieben, die abweichende Bauweise. Die festgesetzte Tiefe der Abstandsfläche von 0,25 H für die zulässigen Rücksprünge des Hauptgebäudes ist bestimmt aufgrund der festgesetzten Traufhöhe von 76,00 m ü.NHN (die Anrechnung der Höhe des 45° geneigten Dachs kann gemäß Landesbauordnung vernachlässigt werden). Bei einer Geländehöhe von 58,20 m ü.NHN errechnet sich ein Mindestabstand von 17,80 m*0,25 = 4,45 m. Sobald der errechnete Abstand in der rückwärtig gelegenen überbaubaren Grundstücksfläche liegt, gelten die hier festgesetzten Trauf- und Firsthöhen. Im Bereich des Rücksprunges der Baugrenze gegenüber der Grundstücksgrenze Budapester Straße 19 und 21 besteht ein begrünter Lichthof, welcher nach den Architektenentwürfen nicht überbaut werden soll. Aufgrund des Lichthofes besteht eine Minimierung der Auswirkungen auf die nachbarlichen Belange hinsichtlich Belüftung und Besonnung. Hinsichtlich der Belange des Brandschutzes besteht im baulichen Bestand zudem zu allen anschließenden Baukörpern ein ausreichender Abstand der Gebäudeöffnungen, sodass ein Brandüberschlag nicht zu erwarten ist. Ferner befindet sich im Bereich des Lichthofes auch auf der gegenüberliegenden Grundstücksseite ein Lichthof mit Baumbestand, dessen Überbauung planungsrechtlich möglich, jedoch aufgrund der hier einzuhaltenden Grundflächenzahl (GRZ) (B-Plan Nr. 7722- 37) nicht zu erwarten ist.Seite 22 von 63 Stadt Bonn, Bebauungsplan Nr. 6522-5 „Ehemalige Pestalozzischule“ 12 Aufgrund des vorhandenen und geplanten Rücksprunges ab dem 1. Obergeschoss um bis zu 5,20 m bleibt eine ausreichende Besonnung und Belüftung der angrenzenden Privatgärten ermöglicht. Im südlichen Teilabschnitt des Plangebietes wird der nicht unter Denkmalschutz stehende Teil des bestehenden Gebäudekomplexes durch eine neue hochbauliche Anlage ersetzt. Wie das Bestandsgebäude soll der neue Gebäudeteil auch an die südliche Plangebietsgrenze anschließen. Dies ist mit der Festsetzung einer Baugrenze auf der Grundstücksgrenze berücksichtigt. Allerdings wird – wie oben erläutert - auf eine generelle Festsetzung der Bauweise verzichtet, da die vorgegebene Gebäudestruktur im Kontext mit der Nachbebauung eine diesbezügliche städtebauliche Zielsetzung nicht herleitet. Dies trifft auch auf die südliche Grenzbebauung zu, da ein baulicher Anschluss weder vorhanden noch planungsrechtlich zulässig ist. Die Festsetzung einer Baulinie bedarf ebenso einer städtebaulichen Zielsetzung, die in diesem Grundstücksteil allein aus dem Bestand der einseitigen Grenzbebauung nicht abgeleitet werden kann. Die Zulässigkeit einer Grenzbebauung ist daher im Rahmen der Baugenehmigung zu gewährleisten. Gemäß § 6 Abs. 12 BauO NRW 2018 können in überwiegend bebauten Gebieten geringere Tiefen der Abstandsflächen gestattet oder verlangt werden, wenn die Gestaltung des Straßenbildes oder besondere städtebauliche Verhältnisse dies auch unter Würdigung nachbarlicher Belange rechtfertigen. In den Gebieten nach Satz 1 kann gestattet werden, dass an der Stelle eines Gebäudes, das die Abstandsflächen nicht einhält, aber Bestandsschutz genießt, ein nach Kubatur gleichartiges Gebäude errichtet wird, wenn das Vorhaben ansonsten dem öffentlichen Recht entspricht und die Rechte der Angrenzer nicht nachteilig betroffen werden. Aufgrund der geplanten Kubatur des Neubaus, welche der des im Bestand vorhandenen Gebäudeabschnittes entspricht, können die Anforderungen nach § 6 Abs. 12 BauO NRW 2018 erfüllt werden. Auch hier sind die nachbarlichen Belange zu würdigen. Nach Süden hin befinden sich auf den angrenzenden Grundstücksflächen (Thomas-Mann-Straße 32) private Stellplatzflächen, so dass eine Beeinträchtigung der nachbarlichen Belange nicht erwartet wird. 2.4.4 Grün- und Freiflächen / Pflanzgebote Aufgrund des eng begrenzten Raumes ist die Anlage von Grünflächen innerhalb des Plangebietes nicht möglich. Um die stadtklimatischen, entwässerungstechnischen und ökologischen Auswirkungen einer baulichen Inanspruchnahme des Plangebietes zu minimieren, trifft der Bebauungsplan eine textliche Festsetzung zur extensiven Begrünung von Flachdächern. Aus Gründen der Belichtung sind Dachflächenbereiche mit Oberlichtern von einer Begrünung ausgenommen. Gleiches gilt für Dachflächen mit technisch notwendigen Dachaufbauten (z.B. Aufzugschächte, Heizungs- und Lüftungsbauten). Die Teilverdunstung auf den dachbegrünten Flächen bewirkt Kühlungseffekte der Umgebungsluft im Sommer, was sich im bebauten Umfeld positiv auf das Mikroklima auswirken kann. Ebenso reduzieren Gründächer die Wärmeabstrahlung im Sommer, was die Aufheizung in bebauten und versiegelten Bereichen wirksam minimiert. In heißen, wie auch in kühlen Jahreszeiten leisten Gründächer einen zusätzlichen Dämmeffekt, was sich kostenreduzierend auf die Energieaufwendungen auswirkt. Mit Gründächern kann in Teilen dem Aspekt der Klimaanpassung Rechnung getragen werden.Seite 23 von 63 Stadt Bonn, Bebauungsplan Nr. 6522-5 „Ehemalige Pestalozzischule“ 13 Gründächer leisten gleichzeitig einen Beitrag zur Rückhaltung bzw. Verzögerung des Niederschlagswasserabflusses und entlasten somit das Kanalnetz. Insbesondere bei Starkregenereignissen dämpfen Dachbegrünungen die Überflutungsgefahr. Extensivbegrünungen sind Vegetationsformen auf geringmächtigen Substratschichten, die sich weitgehend selbst erhalten. Es sind Pflanzen mit besonderer Anpassung an die vorhandenen Standortbedingungen und hoher Regenerationsfähigkeit zu verwenden. Im Normalfall ist der Pflegeaufwand sehr gering. Die statischen Voraussetzungen sind gebäudeseits sicherzustellen. Auf die Festsetzung von Fassadenbegrünung wird verzichtet. Allerdings sieht der Architektenentwurf die Begrünung der Mauer im vorhandenen rückwärtigen Lichthof des Schulgebäudes vor. 2.4.5 Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen Im Plangebiet ergeben sich Verkehrslärmweinwirkungen (vgl. Kap. 3.3.1.1) von der Schienentrasse der Stadtbahn sowie des Verkehrs in der Umgebung. Im Rahmen eines schalltechnischen Prognosegutachtens1 wurden daher die Auswirkungen auf das Plangebiet bewertet. Als Baugebietstyp wurde ein „Sonstiges Sondergebiet“ zugrunde gelegt mit Orientierungswerten der DIN 18005 von 65 dB(A) am Tag und in der Nacht. Demnach konnten folgende Ergebnisse abgeleitet werden: Bei freier Schallausbreitung sind im südlichen Bereich Beurteilungspegel durch Verkehrslärm von tags Lr ≤ 59 dB(A) und nachts Lr ≤ 53 dB(A) zu erwarten. Die Orientierungswerte für Sonstige Sondergebiete werden eingehalten. Im nördlichen Plangebiet werden im Nahbereich der Straßen Beurteilungspegel durch Verkehrslärm von bis zu Lr = 80 dB(A) tags und Lr = 75 dB(A) nachts ermittelt. Die Orientierungswerte der DIN 18005 für Sonstige Sondergebiete werden tags um ca. 15 dB und nachts um bis zu 10 dB überschritten. Aufgrund der vorhandenen örtlichen Gegebenheiten können aktive Schallschutzmaßnahmen in Form von Schallschutzwänden bzw. –wällen nicht realisiert werden. Zur Sicherstellung eines ausreichenden Schallschutzes kommen bei Neu-, Um- und Anbaumaßnahmen passive Schallschutzmaßnahmen nach DIN 4109 in Betracht, die den erforderlichen Schallschutz in den Gebäuden in Form von Mindestanforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen schutzbedürftiger Nutzungen im Tagzeitraum sicherstellen. Da es sich bei den zulässigen Nutzungen ausschließlich um Verwaltungs- bzw. Büro,- Ausstellungs- und Archivräume handelt, ist eine Sicherung der Nachtruhe nicht zwingend erforderlich. Im Bebauungsplan werden entsprechend den Ergebnissen der schalltechnischen Untersuchung passive Schallschutzmaßnahmen anhand der maßgeblichen Außenlärmpegel festgesetzt. Die den passiven Schallschutzmaßnahmen (bauliche Maßnahmen an den Gebäuden) zugrundeliegenden maßgeblichen Außenlärmpegel wurden in 5 m Höhe ohne Berücksichtigung der abschirmenden Wirkung der neu geplanten Gebäude ermittelt. Bei der vorgesehenen Nutzung, Büroräume und ähnliches ergeben sich eine Anforderung an das bewertete Bauschaldämmmaß R´w,ges = La-KRaumart von 35 dB. Wohnungen sind innerhalb des Plangebietes nicht vorgesehen. Die baulichen Maßnahmen an Außenbauteilen zum Schutz gegen Außenlärm sind nur bei geschlossenen Fenstern wirksam. Ein ausreichender Luftwechsel kann während der 1 Graner + Partner Ingenieure: Schalltechnisches Prognosegutachten – Bebauungsplan 6522-5 – Neubau Stadtarchiv Bonn; Bergisch-Gladbach (12/2019).Seite 24 von 63 Stadt Bonn, Bebauungsplan Nr. 6522-5 „Ehemalige Pestalozzischule“ 14 Tageszeit durch sog. Stoßbelüftung, indirekte Belüftung über Nachbarräume oder sonstige geeignete Lüftungssysteme sichergestellt werden. Unter Berücksichtigung der konkreten Gebäudeanordnung sind überwiegend niedrigere Außenlärmpegel zu erwarten. Auf Grundlage von Einzelnachweisen im Baugenehmigungsverfahren können niedrigere Außenlärmpegel zur Dimensionierung der Lärmschutzmaßnahmen angesetzt werden. 2.4.6 Verkehrsflächen Die Festsetzung öffentlicher Verkehrsflächen erfolgt, um die Anbindung des Gebietes an verkehrliche Anlagen zu verdeutlichen; bei Berücksichtigung von bestehenden Plangebietsgrenzen des Vorgängerbebauungsplans Nr. 7722-37. Mit den Festsetzungen werden keine, über die bestehenden Anlagen hinausgehenden Neuanlagen von Verkehrsflächen, begründet. 2.4.7 Örtliche Bauvorschriften Aufgrund der Vorprägungen des Stadtbildes durch die denkmalgeschützten Gebäude (Schule mit Turnhalle) mit den geneigten Dächern ist zum Erhalt dieser Kubatur festgesetzt, dass innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen der Bestandsgebäude nur geneigte Dächer zulässig sind. Dabei ist für das Hauptdach eine Dachneigung von mindestens 45° am Fuße des Daches einzuhalten. Diese Dachneigung entspricht in etwa der Dachneigungen der vorhandenen Satteldächer, das Walmdach weist üblicherweise steilere Neigungen auf. 2.5 Erschließung 2.5.1 Äußere Erschließung Die Anbindung des Plangebiets erfolgt über die Straßen Am Alten Friedhof und die Noeggerathstraße. Der Anlieferungsverkehr des Stadtarchivs erfolgt über die Noeggerathstraße und wird mit 1-2 Anlieferungen in der Woche mit einem Kleintransporter prognostiziert. 2.5.1.1 Motorisierter Individualverkehr (MIV) Ein Anschluss des Plangebietes an den motorisierten Individualverkehr kann grundsätzlich über die Straße Am Alten Friedhof als Teil des Bonner City-Rings bzw. die B 56 (Bornheimer Straße) im Norden sowie über die Noeggerathstraße im Süden erfolgen. Gleichwohl befinden sich im Plangebiet keine Stellplätze (siehe Kap. 2.5.3). Die Anlieferung des neuen Stadtarchivs erfolgt von Süden über einen städtischen Stichweg, der von der Noeggerathstraße abzweigt. Hierüber wurden schon die Schule und das Malermuseum angeliefert, so dass die Auswirkungen für vertretbar gehalten werden. Zusätzlicher Zielverkehr wird durch das geplante Vorhaben nicht induziert. Von der Straße Am Alten Friedhof bleibt eine Durchfahrt zum Hof erhalten. Dies ist gleichzeitig die Zufahrt für die Feuerwehr. Es wird in der Planzeichnung eine lichte Höhe von mindestens 4,30 m festgelegt. 2.5.1.2 ÖPNV Der Standort ist optimal in das örtliche und überörtliche Nah- und Fernverkehrsnetz eingebunden. Anschlüsse an den öffentlichen Personennahverkehr bestehen über die Straßenbahn (Linien 61, 62) und die Stadtbahn (Linie 66, 67) mit der nah gelegenen Haltestelle „Stadthaus“ sowie über Bushaltestellen in ca. 150 m Entfernung mit Anbindung an die BonnerSeite 25 von 63 Stadt Bonn, Bebauungsplan Nr. 6522-5 „Ehemalige Pestalozzischule“ 15 Innenstadt und den Hauptbahnhof. Der Hauptbahnhof ist in einer fußläufigen Entfernung von 400 -600 m erreichbar. Da ein Großteil der städtischen Mitarbeiter in den künftigen Kultureinrichtungen über ein Job-Ticket verfügen, kann davon ausgegangen werden, dass der ÖPNV von einem überwiegenden Anteil der Mitarbeiter in Anspruch genommen wird. 2.5.1.3 Fahrrad- und Fußgängeranbindung Das Plangebiet ist in das innerstädtische Fuß- und Radwegenetz der Bundesstadt Bonn eingebunden. Direkt angrenzend an das Grundstück der ehemaligen Pestalozzischule verlaufen Geh- und Radwege. Über diese kann man auch zum ca. 400 -600 m entfernt liegenden Bonner Hauptbahnhof gelangen. Die in der Planzeichnung am nördlichen Ende der ehemaligen Pestalozzischule festgesetzte Fläche für ein Gehrecht „G“ zugunsten der Allgemeinheit dient der planungsrechtlichen Vorbereitung zur Sicherung der bereits langjährig genutzten Fußwegebeziehung unter den Arkaden des denkmalgeschützten Bestandsgebäudes als Verbreiterung des Gehweges parallel zur Straße Am Alten Friedhof. In Kombination wird eine lichte Höhe von mindestens 2,50 m festgesetzt. Diese ist ausreichend für die Begehbarkeit bemessen. 2.5.2 Innere Erschließung Das in westlicher Nachbarschaft befindliche Hotel bzw. die Seniorenresidenz (Hotel Collegium Leoninum, Nova Vita Residenz) wird über eine Zufahrtsrampe über das ehemalige Schulgrundstück angedient bzw. angefahren. Hierzu wurde im Jahr 1976 mit der Stadt Bonn ein Überfahrrecht vereinbart. Diese Zufahrt bleibt erhalten, wird jedoch mit dem neu geplanten „Kopfbau“ überbaut. Im Bebauungsplan wird hierzu eine Fläche für ein Geh- und Fahrrecht „GF“ zu Gunsten des Flurstücks 105 der Flur 76 (Seniorenresidenz) eingetragen. Zusätzlich besitzt die Seniorenresidenz an der südöstlichen Grundstücksgrenze eine Feuerwehrzufahrt über die Noeggerathstraße. Hier wird eine lichte Höhe von mindestens 4,40 m festgesetzt. Diese ist ausreichend für die Befahrbarkeit durch Feuerwehrfahrzeuge bemessen. 2.5.3 Ruhender Verkehr / Mobilitätskonzept Aufgrund der geplanten Nutzungen sowie der erforderlichen Aufstellflächen für die Feuerwehr, der Zufahrten zur Seniorenresidenz und der erforderlichen Andienung des städtischen Kanals können im Plangebiet weder oberirdische Stellplätze noch Stellplätze in Tiefgaragen hergestellt werden. Die Nutzflächen der neuen Stadtarchiv-Untergeschosse werden als Depot benötigt. Ausreichende Freiflächen innerhalb des Grundstücks sind nicht vorhanden. Besucher müssen daher auf umliegende Parkhäuser (Stadthaus, Friedensplatz, Rabinstraße, Bahnhof) ausweichen. Das Stadtarchiv ist heute in den Untergeschossen des Stadthauses angesiedelt. Aufgrund der geringen Entfernung des Plangebiets zum Stadthaus und zum ÖPNV (ca. 200 m) bleibt insbesondere für Mitarbeiter des Stadtarchives die heute bestehende Parkplatzsituation weiterhin unverändert. Mitarbeiter der Stadtverwaltung besitzen aufgrund der guten ÖPNV- Anbindung zum größten Teil ein Job-Ticket. Für die wenigen Mitarbeiter welche mit privatem Pkw anreisen müssen, besteht die Möglichkeit einen Stellplatz im Stadthaus zu mieten. Die Entscheidung über die nachzuweisende Anzahl an Stellplätzen, insbesondere für den “Kopfbau“, ist im Rahmen der Baugenehmigung zu treffen. Hierbei sind neben der Anzahl der Mitarbeiter welche mit dem Pkw anreisen auch die günstige ÖPNV-Anbindung und Pkw- reduzierende Mobilitätsmaßnahmen (Ladestationen für E-bikes, car-sharing usw.) zu berücksichtigen. Sofern Ausstellungsflächen im „Kopfbau“ durch das Stadtarchiv genutztSeite 26 von 63 Stadt Bonn, Bebauungsplan Nr. 6522-5 „Ehemalige Pestalozzischule“ 16 werden, können diese Flächen bei der Berechnung des erforderlichen Stellplatzbedarfs entfallen. Das Stadthaus bietet auch Abstellplätze für Fahrräder an, so dass auch aufgrund des vorhandenen Radwegenetzes, insgesamt mit einem hohen modal-Split Anteil im ÖPNV und Radverkehr zu rechnen ist. Eine fußläufige, bzw. ÖPNV gestützte Erreichbarkeit ist damit sowohl hinsichtlich des zukünftigen Besucherverkehrs als auch des Mitarbeiter- /Angestelltenverkehrs vorhanden. 2.5.4 Technische Infrastruktur 2.5.4.1 Strom-, Gas- und Wasserversorgung, Telekommunikation Das Plangebiet ist bereits im Bestand an alle erforderlichen Einrichtungen der Ver- und Entsorgung, Strom, Wasserversorgung (erfolgt durch die EnW), Gasversorgung (erfolgt durch die Bonn-Netz), Entwässerungsanlagen angebunden. Diese liegen im Bereich der Straße „Am Alten Friedhof“. Hinsichtlich der Löschwasserversorgung besteht ein Grundschutz in Höhe von 96 m³/h. Die Grundschutzmenge steht über Hydranten im öffentlichen Versorgungsnetz bereit. Im 1. Untergeschoss des Schulgebäudes – neben dem Treppenhaus - befindet sich ein Raum mit einer Trafostation der Bonn-Netz GmbH zur Versorgung der umliegenden Gebäude in der Nachbarschaft. Diese Umformerstation ist bei Umbaumaßnahmen zu berücksichtigen. Die im Baufeld des künftigen „Kopfbaus“ befindlichen Kabeltrassen sind erforderlichenfalls umzulegen. In der Planzeichnung ist im Bereich der Kabeltrassen eine Fläche für ein Leitungsrecht zu Gunsten des Versorgungsträgers festgesetzt. 2.5.4.2 Energiekonzept Die städtischen Neubauten sollen gemäß Ratsbeschluss der Stadt Bonn im Standard KfW55 errichtet werden. Es soll demzufolge 45% weniger Primärenergie benötigt werden als vergleichbare Neubauten des KfW100 Standards. Das Bestandsgebäude der Pestalozzischule wird heute durch Fernwärme versorgt. In diesem Zusammenhang wird auch ein Anschluss an das städtische Fernwärmenetz geprüft. Die hierzu erforderlichen Leitungssysteme sind in der Straße „Am Alten Friedhof“ vorhanden. Ebenfalls geprüft wird die Anlage von Photovoltaikanlagen. Aufgrund des Denkmalschutzes kann die Installation solcher Anlagen lediglich im Zusammenhang mit den Neubauten verwirklicht werden. Entsprechend ist eine Festsetzung zur bau- und anlagenseitigen Vorbereitung von Dachflächen zur Nutzung von solarer Strahlenenergie getroffen. 2.5.4.3 Entwässerung / Kanal Innerhalb der Plankarte wird ein vorhandener Kanal am westlichen Gebietsrand nachrichtlich dargestellt. Der Kanal befindet sich im Eigentum der Bundesstadt Bonn. Aufgrund der Eigentumssituation ist die Festsetzung eines Leitungsrechtes grundsätzlich nicht erforderlich, dennoch wird in Fortführung des Bebauungsplans Nr. 7722-37 eine Fläche für ein Leitungsrecht zu Gunsten des Versorgungsträgers festgesetzt.Seite 27 von 63 Stadt Bonn, Bebauungsplan Nr. 6522-5 „Ehemalige Pestalozzischule“ 17 Die Anfahrbarkeit des Kanals zu Wartungszwecken zwischen Turnhalle und neuem Archivbau bleibt möglich. Ein erforderlicher Sicherheitsabstand von 1,00 m zwischen Baugrube und Kanalaußenwandung ist bei der Architekturplanung zu berücksichtigen. Da das Plangebiet bis zu 100 % versiegelt werden kann, ist die Einleitung der Niederschlagswasser in das städtische Kanalnetz erforderlich. Das Grundstück war bereits vor dem 01.01.1996 erstmalig bebaut und an die Mischkanalisation angeschlossen, somit besteht keine Verpflichtung, das Niederschlagswasser gemäß § 44 Abs. 1 Landeswassergesetz (LWG) nach Maßgabe des § 55 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ortsnah zu versickern, zu verrieseln oder direkt oder über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer einzuleiten. Versickerungswirksame Flächen sind bereits im Bestand nicht vorhanden. Im Zuge der Planungsverwirklichung bleibt eine nahezu vollständige Versiegelung erhalten. 2.5.4.4 Abfallsammelplätze Nach bisherigem Planungsstand wird die Sammlung von Abfällen im Stadtarchiv innerhalb des Gebäudes vorgesehen. Bei Planung des „Kopfbaus“ ist eine entsprechende Lösung im Rahmen der Um- und Neuplanung zu finden. Die Festlegung eines Sammelplatzes ist bauleitplanerisch nicht erforderlich.Seite 28 von 63 Stadt Bonn, Bebauungsplan Nr. 6522-5 „Ehemalige Pestalozzischule“ 18 3 Auswirkungen der Planung 3.1 Städtebauliche Auswirkungen Mit Umsetzung der Planung wird eine derzeit untergenutzte Fläche einer neuen Nutzung zugeführt. Auf dem Gelände der ehemaligen Pestalozzi-Schule kann das Stadtarchiv einen Standort vergleichbarer früherer Zentralität erhalten. Zudem kann hier auf bereits vorhandene Erschließungsinfrastrukturen und ÖPNV-Haltepunkte zurückgegriffen werden. Insbesondere die denkmalgeschützten Gebäude der ehemaligen Pestalozzischule können so einer neuen und dauerhaften Nutzung zugeführt werden. Die hochbauliche Ergänzung der Bestandsgebäude findet dabei in denkmalverträglicher Weise statt. Aus städtebaulicher Sicht hält sich das geplante Vorhaben Stadtarchiv / „Kopfbau“ hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung und der Bebauungsdichte innerhalb eines innerstädtisch üblichen Rahmens. In ihrer Höhenentwicklung passen sich die Baukörper an den vorhandenen Gebäudebestand an und fügen sich ebenso in den umgebenden Bestand des Hotels Collegium Leoninum, des Pflegeheims Marienhaus und der Stadthausbebauung ein. Die geplanten Flachdächer heben sich vom Gebäudebestand ab, sind jedoch in der beabsichtigten Gesamtwirkung des städtebaulichen Entwurfs mit seiner zeitgemäßen Architektur und im Rahmen der Nachverdichtung im Stadtbild verträglich. Zudem erhalten sie durch ihre Dachbegrünung eine ökologische und klimatische Bedeutung. Der neu gebildete Innenhof erhält durch eine Umgestaltung eine Aufwertung und schützt gleichzeitig vor Lärmimmissionen des Straßenverkehrs auf der stark befahrenen Straße Am Alten Friedhof. Für die bestehenden Nutzungen sind vor Realisierung der Vorhaben alternative Unterbringungsmöglichkeiten zu finden. 3.2 Verkehrliche Auswirkungen Das Plangebiet selbst verfügt über keinerlei Stellplatzangebote. Aufgrund der zentralen Lage in der Bonner Innenstadt, direkt an der ÖPNV Haltestelle „Bonn Stadthaus“ sowie der zum Stadthaus zugehörigen Garage mit ausreichendem Stellplatzangebot ist davon auszugehen, dass sämtliche Mitarbeiter und Besucher die dort vorhandenen Möglichkeiten nutzen können. Ferner liegt in nur etwa 600 m Entfernung der Bonner Hauptbahnhof. Darüber hinaus ist das Plangebiet in das innerstädtische Fuß- und Radwegesystem eingebunden. Im Rahmen des erstmaligen Gebäudebezugs / der Umzugswoche ist mit einem vorübergehend erhöhten Lieferverkehrsaufkommen zu rechnen. Nach Innutzungnahme der Gebäude ist lediglich mit einem Verkehrsaufkommen von durchschnittlich ein bis zwei Lieferungen pro Woche mit einem Kleintransporter zu rechnen. Aufgrund des sehr geringen Verkehrsaufkommens ist nicht mit erheblichen hieraus resultierenden Lärmbelastungen der benachbarten Wohnbebauung bzw. auf die in unmittelbarer Nachbarschaft vorhandenen Seniorenheime zu rechnen. 3.3 Auswirkungen auf die Umwelt Bei Bebauungsplänen der Innenentwicklung gelten Eingriffe in Boden, Natur und Landschaft, die aufgrund der Aufstellung des Bebauungsplanes zu erwarten sind, als im Sinne des § 1 a Absatz 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Ein Ausgleich für Eingriffe in Boden, Natur und Landschaft ist damit nicht erforderlich. Die wesentlichenSeite 29 von 63 Stadt Bonn, Bebauungsplan Nr. 6522-5 „Ehemalige Pestalozzischule“ 19 Umweltauswirkungen, die durch die vorliegende Planung zu erwarten sind, werden nachfolgend beschrieben und bewertet. 3.3.1 Mensch / Gesundheit 3.3.1.1 Verkehrslärm / Schutzbedürftigkeit Auf das Plangebiet wirken sowohl Immissionen durch das Verkehrsaufkommen auf dem stark befahrenen City-Ring (Am Alten Friedhof) ein als auch durch den Stadtbahnverkehr auf der ca. 100 m weit entfernt gelegenen Bahntrasse. Daher wurde zum Bebauungsplan eine schalltechnische Untersuchung durchgeführt2. Die Orientierungswerte in einem Sondergebiet werden tags um 15 dB(A) und nachts um 10 dB(A) überschritten. Dies steht der Ausweisung einer tagsüber genutzten Gemeinbedarfsfläche für kulturelle Einrichtungen jedoch nicht grundsätzlich entgegen. Insbesondere im städtischen Bereich ist eine Lärmbeeinträchtigung durch Verkehr durchaus üblich. Um die Lärmbelastungen für die Einrichtungen möglichst gering zu halten ist festgesetzt, dass bei künftigen Objektplanungen für Außenbauteile ein festgelegtes Schalldämmmaß einzuhalten ist. Da die Festsetzung auf Grundlage der freien Schallausbreitung ermittelt wurde, ist anzunehmen, dass nach Errichtung eines „Kopfbaus“ eine deutliche Verbesserung der tatsächlichen Immissionswerte im südlichen Bereich des Plangebietes erreicht wird. Vom Plangebiet selbst gehen keine relevanten Lärmemissionen auf die Nachbarschaft aus; der Lieferverkehr wird sich voraussichtlich nach Inbetriebnahme des Stadtarchivs und des Museums auf etwa zwei Kleintransporter je Woche beschränken. 3.3.1.2 Belichtung / Besonnung Die Situation hinsichtlich Belichtung / Besonnung der benachbarten Grundstücke ändert sich gegenüber dem Bestand nicht bzw. nicht wesentlich. Aufgrund der vorhandenen und geplanten Bebauung ist davon auszugehen, dass eine entsprechende Belichtung / Besonnung sichergestellt ist. Da die festgesetzten überbaubaren Grundstücksflächen ein Heranrücken an insbesondere die westlich benachbarte wohnbauliche Nutzung zum Teil erstmalig zulassen, ist im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens nachzuweisen, dass die erforderlichen Abstandsflächen eingehalten bzw. durch Baulast gesichert werden. Im zentralen Bereich des Plangebietes, zwischen dem denkmalgeschützten Bestandsgebäude der ehemaligen Pestalozzischule sowie dem angrenzenden Neubau für das Stadtarchiv, weisen die festgesetzten Baugrenzen und -linien lediglich einen Abstand von weniger als 2,0 m auf. Da es sich jedoch um ein zusammenhängendes Gebäude handelt, sind hier insbesondere die Belange des Brandschutzes zu würdigen. Bei entsprechender Ausbildung einer Brandwand, bzw. Verhinderung des Brandüberschlags ist der Abstand zwischen beiden Gebäudeteilen ausreichend. Da auf Ebene des Bebauungsplans keine konkrete Raumnutzung festgesetzt wird, muss die Sicherstellung einer ausreichenden Belichtung / Besonnung der Arbeitsplätze in Abwägung mit einem ebenfalls sicherzustellenden Brandschutz im Zuge des Bauantragsverfahrens abschließend geklärt werden. 2 Graner + Partner Ingenieure: Schalltechnisches Prognosegutachten – Bebauungsplan 6522-5 – Neubau Stadtarchiv Bonn; Bergisch-Gladbach (12/2019).Seite 30 von 63 Stadt Bonn, Bebauungsplan Nr. 6522-5 „Ehemalige Pestalozzischule“ 20 3.3.2 Klima / Luft Bereits im Bestand handelt es sich bei dem Plangebiet um ein weitestgehend versiegeltes Areal mit nur geringfügiger Begrünung. Durch das geplante Bauvorhaben müssen acht Bäume gefällt werden, die auf dem Grundstück nicht ersetzt werden können. Im Bestand ist das Plangebiet zu ca. 90 % durch den Gebäudekomplex mit Schulhofflächen und Zufahrten versiegelt. Aus stadtklimatischer Sicht ist eine weitere Versiegelung im innerstädtischen Bereich zu vermeiden, da Lebensraum für bestimmte Arten verlorengeht und der innerstädtischen Erwärmung Vorschub geleistet werden kann. Vor dem Gesichtspunkt der besonderen Standortgunst des Areals für die geplanten Einrichtungen und dem bestehenden öffentlichen Interesse an kulturellen Einrichtungen, insbesondere dem Neubau des Stadtarchivs, muss hier einer weiteren Verdichtung und damit Versiegelung des Grundstücks Vorrang vor einer Entsiegelung bzw. Beibehaltung des derzeitigen Versiegelungsgrades eingeräumt werden. Um den negativen Effekten einer Versiegelung entgegen zu treten, trifft der Bebauungsplan Festsetzungen zur Begrünung der Flachdächer. Neben der optischen Bereicherung des Plangebietes wirkt sich die Begrünung der Flachdächer der Gebäudekomplexe positiv auf den Wasserhaushalt (Wasserrückhaltung) aus. Ebenso führt eine extensive Dachbegrünung zur Verbesserung des Kleinklimas durch geringere Aufheizungen der Gebäude, Senkung der Lufttemperatur und Erhöhung der relativen Luftfeuchtigkeit. Weiterhin werden verschiedene Lebensräume für Pflanzen und Tiere geschaffen. Dies trifft auch auf die geplante Begrünung der Mauer im Innenhof des Schulgebäudes zu. Die Dächer von Neubauten werden mindestens für die mögliche Installation solarenergetischer Anlagen vorgerüstet. Die geplante Dachbegrünung wird dabei berücksichtigt. Im Ergebnis können die Auswirkungen auf die Schutzgüter Klima und Luft bei vollständiger Bebauung des Areals lediglich durch die oben benannten Maßnahmen minimiert werden. 3.3.3 Flora / Fauna / Artenschutz 3.3.3.1 Baumbestand Grünflächen bestehen innerhalb des Plangebietes nur rudimentär in Form von Pflanzinseln. Es befinden sich im Plangebiet acht Bäume (Amerikanische Rot-Eiche/Quercus rubra) im Bestand; vier an der Straße Am Alten Friedhof und vier im Schulhof: Bis auf einen Baum sind die Bäume in einem guten Bewertungszustand. Ein Baum ist als befriedigend zu bewerten. Sämtliche vorhandenen Bäume stehen gemäß der Baumschutzsatzung Bonn (siehe auch Kap. 1.2.4) unter Schutz. Insofern ist für die zur Planungsverwirklichung erforderlichen Rodungsmaßnahmen im Plangebiet eine Genehmigung erforderlich. Nach den Vorgaben der Baumschutzsatzung der Stadt Bonn besteht die Verpflichtung, Ersatzpflanzungen bzw. -zahlungen zu leisten. Ersatzpflanzungen auf dem Grundstück selbst können nicht realisiert werden. Um die Realisierung des Stadtarchivs bzw. eines neuen „Kopfbaus“ zu gewährleisten, muss die Fällung der acht Bäume hingenommen werden. Die vorhandenen Bäume sind in der Planzeichnung nachrichtlich übernommen.Seite 31 von 63 Stadt Bonn, Bebauungsplan Nr. 6522-5 „Ehemalige Pestalozzischule“ 21 3.3.3.2 Fauna / Artenschutz Zum Bebauungsplan wurde eine artenschutzfachliche Überprüfung der Stufe I (ASP I) durchgeführt 3 . Ermittelt wurden Vorkommen und Nutzung planungsrelevanter Arten im Plangebiet. Hierzu wurde eine Potentialanalyse durchgeführt, die sich aus einer konkreten Suche und der Bewertung vorhandener Strukturen zusammensetzt. Hierbei wurden auch Umgebungsfaktoren (Entfernung zu Grünstrukturen, Wäldern, Gewässern etc.) sowie seitens des LANUV bereitgestellte Daten ausgewertet. Maßgeblich ist hierbei die Bewertung hinsichtlich des Eintritts der Verbotstatbestände gemäß § 44 BNatSchG. Der Gutachter kommt zu folgendem Ergebnis: Biotope: Im Eingriffsbereich der Bebauung „Budapester Str. 23“, liegen keine gesetzlich geschützten Biotope nach §62 LG NRW (nach Vorgabe §30 BNatSchG). FFH-Gebiete, Vogelschutzgebiete oder Gebiete für den Schutz der Natur liegen nicht in näherem Umkreis (1 km). Fledermäuse: Von den 19 in Bonn verbreiteten Fledermausarten sind für den Innerstädtischen Bereich vor allem Zwerg-, Rauhhaut- und Mückenfledermaus zu erwarten. Das Vorkommen von Breitflügelfledermaus, Bartfledermaus, Großer Abendsegler und Zweifarbfledermaus ist möglich. Avifauna: Bei den Brutvögeln ist neben den für Bonn typischen Siedlungsarten durch die Nähe zum Rhein und den Bürogebäuden mit Kiesdeckung auf den Flachdächern auch die Mittelmeermöwe als Brutvogel zu erwarten. Reptilien werden aufgrund fehlender Habitate (keine Mauern, Sandflächen, Offene Strukturen) ausgeschlossen. Amphibien: Wasserflächen sind auf dem Grundstück und den Nachbargärten nicht vorhanden, daher können Amphibienvorkommen ausgeschlossen werden. Im Zuge der Planungsumsetzung können baubedingte und betriebsbedingte Wirkfaktoren potentiell zu einer Störung / Verletzung / Tötung von Exemplaren führen. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass die Dachbereiche des Altbaus und der Turnhalle an der Pestalozzischule Bonn ein Potential als Fortpflanzungs- oder Ruhestatte für Fledermausarten aufweisen. Ein Quartierverlust durch Umbau- und/oder Sanierungsarbeiten in den Dachböden ist möglich. Es wird daher empfohlen, im Firstaufsatz des Schulgebäudes (in der ASP I Feuerturm genannt) Einflugmöglichkeiten für Fledermäuse zu schaffen. Zudem sind die zeitlichen Beschränkungen der Baumaßnahmen zu beachten. Nach Aussagen der ASP I sind keine Baumaßnahmen außerhalb der Wochenstuben zwischen Ende Mai und Ende August durchzuführen. Im Rahmen einer fachgutachterlichen Überprüfung kann in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde eine Befreiung von der zeitlichen Bauvorgabe erteilt werden. Eine ASP II (artenschutzfachliche Überprüfung der Stufe II) zur Überprüfung der Fledermausquartiere wurde bereits beauftragt und kann in den relevanten Zeiträumen durchgeführt werden. Sollen in Neubauten großflächige Glaselemente (Fensterscheiben) eingesetzt werden, so können dadurch Verbotstatbestände der Verletzung oder Tötung (vgl. § 44 Abs. 1 BNatSchG) ausgelöst werden, etwa, wenn Glasflächen letztlich zum Tod von Tieren führen (Vogelschlag). 3 Büro für Umweltplanung – Dipl. Ing. agrar Alexandra Königsmark: Artenschutzfachliche Überprüfung Stufe I ASP 1 „Pestalozzischule“ Budapester Str. 23“, Bonn; Bonn (11/2017).Seite 32 von 63 Stadt Bonn, Bebauungsplan Nr. 6522-5 „Ehemalige Pestalozzischule“ 22 Zur Minimierung der Gefährdungsquellen sollten für Glasflächen daher bereits bauseitig wirksame Maßnahmen ergriffen werden. Entsprechende Hinweise zum Artenschutz sind in der Plankarte aufgenommen. 3.3.4 Boden / Wasser 3.3.4.1 Kampfmittel Im Rahmen einer Luftbildauswertung aus dem Jahr 2017 durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf wurde folgendes festgestellt: „Luftbilder […] und andere historische Unterlagen liefern Hinweise auf vermehrte Bodenkampfhandlungen und Bombenabwürfe.“ Es wird daher empfohlen, die zu überbauenden Flächen im Plangebiet zu überprüfen. Ein Hinweis hierzu wurde in der Planzeichnung aufgenommen. 3.3.4.2 Grundwasser Zum Bebauungsplan wurde eine Baugrunduntersuchung durchgeführt4. Hierzu wurden innerhalb des Plangebietes 11 Rammkernsondierungen mit Tiefen bis zu 12,00 m abgeteuft. Zusätzlich wurden 6 schwere Rammkernsondierungen mit Tiefen bis ebenfalls 12,00 m niedergebracht. Ergänzend wurden die im Rahmen einer Voruntersuchung durchgeführten Geländeuntersuchungen zur Bewertung des Areals herangezogen. Insbesondere wurden an den entnommenen Proben Wassergehalte und Konsistenzgrenzen ermittelt. Im Ergebnis der Untersuchungen stellt der Gutachter folgendes fest: Der vorhandene Grund setzt sich in den oberen Schichten insbesondere aus humosem Oberboden sowie darunterliegenden lehmig-sandigen Deckschichten bis zu einer Tiefe von ca. 6,80 m zusammen. Danach folgen Kiese der Niederterrasse des Rheins mit einer Mächtigkeit von 10,00 bis zu 15,00 m, erst dann folgenden Gesteine des Unterdevon ab ca. 21,0 m Tiefe. Teilweise liegen anthropogene Verfüllungen aus Beton-und Ziegelbruch, Mörtel und Kohleresten auf. Hinsichtlich einer potentiellen Erdbebenbetroffenheit wird der Baugrund als Baugrundklasse C (Lockergestein), und ab größeren Tiefen B (mäßig verwitterter Fels) bewertet. Die gemessenen Grundwasserstände liegen in Tiefen > 10,00 m unter Gelände. Bei Ansatz des HGW 200 (Bemessungshochwasser; alle 200 Jahre auftretend) kann das Wasser bis auf weniger als 10,00 m unter Gelände aufsteigen. Im Ergebnis dieser Analyse ergeben sich folgende Erfordernisse: Hinsichtlich der Gründung ist auf die unterschiedlichen Schichten im Untergrund – auch hinsichtlich der Erdbebenprognose – zu achten. Vorhandene Verfüllungen eigenen sich nicht als Gründungsschicht, die vorhandenen Kiesschichten hingegen weisen weitestgehend eine hohe Gründungssicherheit auf. Als möglich benannt werden sowohl Streifen- und Balkenfundamente, als auch Blockfundamente bis hin zu Pfahlgründungen bei höheren erforderlichen Lastabtragungen. Die Anforderungen können im Rahmen der Planungskonkretisierung berücksichtigt werden. 4Kühn Consulting GmbH: SGB Bonn – Neu und Umbau Pestalozzischule in Bonn zum Stadtmuseum und Stadtarchiv – Baugrundgutachten; Bonn (08/2019).Seite 33 von 63 Stadt Bonn, Bebauungsplan Nr. 6522-5 „Ehemalige Pestalozzischule“ 23 Das Grundwasser reicht im HGW 200 teilweise bis in den Sohlbereich der geplanten / vorhandenen Gründungen und Unterkellerungen. Auch kann es aufgrund der Bodenverhältnisse zu Stauwasserbildung kommen. Der Gutachter empfiehlt daher eine Wasserhaltung während der Bauphase sowie entsprechende Abdichtungen / Drainagen. Die Anforderungen können im Rahmen der Planungskonkretisierung berücksichtigt werden. Der Gutachter empfiehlt überdies: „Im Bereich der geplanten Baumaßnahme wurde aufgefülltes Material mit anthropogenen Anteilen (Beton- und Ziegelbruch, Mörtel und Kohlereste usw.) erbohrt. Da es sich nicht um den natürlich anstehenden Boden handelt, ist eine abfallbezogene Untersuchung zur Überprüfung der Möglichkeiten zur Verwertung/Entsorgung erforderlich.“5 Diese kann baubegleitend erfolgen. 3.3.4.3 Grundwassermessstelle Im Planbereich befindet sich eine Grundwassermessstelle (Nr. 651431). Diese Messstelle liegt innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche, welche für den neuen „Kopfbau“ vorgesehen ist - nahe der bestehenden Zufahrt zum Collegium Leoninum. Auf die Messstelle kann nach Auskunft der Unteren Umweltbehörde nicht verzichtet werden. Sollte die Erhaltung der Messstelle aufgrund von Baumaßnahmen nicht möglich sein, so ist in Abstimmung mit der Unteren Umweltbehörde eine Ersatzmessstelle mit einem Vorlauf von mindestens ¼ Jahr zu errichten. D. h. vor Rückbau der alten Messstelle, um in dieser Zeitspanne Vergleichsmessungen durchführen zu können und damit eine übergangslose Nutzung zu erreichen. Ein entsprechender Hinweis ist in der Planzeichnung aufgenommen. 3.3.4.4 Altlasten / Altablagerungen Angrenzend an das Plangebiet befinden sich zwei als Altstandort / Altablagerung im Kataster eingetragene Flächen: Flurstück Gemarkung Bonn, Flur 76, Flst.-Nr. 35 befindet sich die Altstandortverdachtsfläche 76622-128 (Brennstoffhandel, Tankstelle), Flurstück Gemarkung Bonn, Flur 76, Flst.-Nr. 30 befindet sich die Altstandort- Verdachtsfläche 7622-955 (Gießerei u. Maschinenfabrik). Beide Altstandort-Verdachtsflächen befinden sich außerhalb des Plangebiets. Beeinträchtigungen des Plangebietes sind nicht bekannt. 3.3.4.5 Böden Im Plangebiet ist der natürliche Bodenaufbau bereits durch die Vornutzungen anthropogen überformt, schutzwürdige Böden sind nicht betroffen. 3.3.4.6 Starkregen Gegenüber dem bisherigen Versiegelungsgrad wird sich mit der Neubebauung auf dem Pestalozzischulgelände die kaum vorhandene Versickerungsfläche von rund 10 % nahezu auf null Prozent verkleinern. Daher ist eine Versickerung von Niederschlagswasser nicht möglich. Das Niederschlagswasser ist zusammen mit dem Schmutzwasser der bestehenden Mischwasserkanalisation in der Noeggerathstraße zuzuleiten. 5 Kühn Consulting GmbH: SGB Bonn – Neu und Umbau Pestalozzischule in Bonn zum Stadtmuseum und Stadtarchiv – Baugrundgutachten; Bonn (08/2019); S. 29.Seite 34 von 63 Stadt Bonn, Bebauungsplan Nr. 6522-5 „Ehemalige Pestalozzischule“ 24 Starkregenereignisse mit extremen Niederschlägen haben in den letzten Jahren jedoch zu erheblichen Überflutungen geführt. Bei der Planung eines Bauvorhabens ist auszuschließen, dass Gefährdungen durch Überflutungen auf dem eigenen Grundstück entstehen. Auch die Gefährdung bestehender Baukörper im Umfeld durch geplante Bauvorhaben ist unbedingt zu verhindern. Hierzu können objektbezogene Schutzmaßnahmen auf der Basis einer Überflutungsbetrachtung gehören. Neben der Betrachtung von Grundstückslagen ist auf den objektbezogenen Schutz hinzuweisen. Hierzu gehört die Rückstausicherung des Kanalhausanschlusses aber auch der Schutz vor oberflächlichen Überflutungen. Typische Schwachpunkte wie ebenerdige Eingänge und Terrassen, befestigte Flächen und Einfahrten mit Gefälle zum Haus, Souterrainwohnungen, tiefliegende Einfahrten sind zu vermeiden oder mit geeigneten Mitteln zu sichern. Geringfügige Rückhaltevolumen bzw. abflusshemmende Flächen entstehen durch die Anlage von Gründächern auf den geplanten Neubauten. Dies entlastet die Kanalisation und wirkt Überschwemmungen entgegen. 3.3.5 Landschaftsbild / Erholung Das Plangebiet ist Teil städtischer Strukturen der Bonner Innenstadt. Es weist keine Bedeutung für das Landschaftsbild auf. Für das Stadtbild verloren gehen vier amerikanische Roteichen welche derzeit die Raumkante der Straßenrandbebauung prägen. Diese
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:09 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de