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200971 · Beschlussvorlage

Erweiterung der Umkleideeinrichtungen an der Integrierten Gesamtschule Bonn Beuel

Nummer
200971
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
03.06.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 11.08.2020 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
200971
Der Oberbürgermeister
Federführung:
52 Sport- und Bäderamt
Dezernat:
Dez. IV
Erweiterung der Umkleideeinrichtungen an der
Integrierten Gesamtschule Bonn Beuel
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 11.08.2020 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, für die nutzenden Sportvereine des
Kunstrasenplatzes an der Integrierten Gesamtschule (IGS) Bonn-Beuel
dauerhafte Umkleide- und Sanitärmöglichkeiten zu schaffen und diese als
Erweiterungsbau an die Sporthalle zu errichten.
Begründung
Da der Sportverein TuS Pützchen an seinem alten Standort aufgrund der
Veranstaltung Pützchens Markt aus technischen Gründen keinen
Kunstrasenplatz erhalten konnte, wurde der Verein mit dem Trainings- und
Spielbetrieb für seine fünf Junioren- und fünf Seniorenmannschaften im Jahre
2018 auf den sanierten Platz an der IGS Bonn-Beuel verlagert. Er nutzt dort
den neuen Kunstrasenplatz gemeinsam mit dem Fußballverein Rot-Weiss
Beuel, der über fünf Junioren- und 2 Seniorenmannschaften verfügt.
Mit der Sanierung des Spielfeldes zum Kunstrasenplatz und der Errichtung
einer Trainingsbeleuchtungsanlage wurde somit die Auslastung an diesem
Standort deutlich erhöht. In den Umkleiden in der Sporthalle stehen durch den
gleichzeitigen Trainings- und Spielbetrieb der Hallensportler keine Kapazitäten
zur Verfügung. Deshalb wurden mit der Sanierung des Platzes temporäre
Umkleiden durch zwei Doppelcontainer errichtet. Diese Umkleidecontainer sind
noch bis Ende 2021 genehmigt und müssen absehbar zurückgebaut werden.
In dem Erweiterungsbau sollen insgesamt 4 Umkleideeinheiten mit den
entsprechenden Dusch- und Sanitärmöglichkeiten vorgesehen werden. Das
Planungskonzept ist mit den beiden Vereinen bereits abgestimmt worden. Auf
Basis dieses Konzeptes wird die Verwaltung zeitnah mit der Planung beginnen
und die Kosten ermitteln.Seite 1 von 2

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Im Wirtschaftplan des SGB wurden bereits 100.000 Euro für Planungskosten
berücksichtigt.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 18:19 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de