200969 · Beschlussvorlage: Einleitung
Einleitung des Vergabeverfahrens für die Ausführung von "Unterhaltungsarbeiten an den Fließgewässern" als 3-Jahresvertrag
Kerndaten
- Nummer
- 200969
- Art
- Beschlussvorlage: Einleitung
- Veröffentlicht
- 28.05.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage: Einleitung öffentlich 200969 Der Oberbürgermeister Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Einleitung des Vergabeverfahrens für die Ausführung von "Unterhaltungsarbeiten an den Fließgewässern" als 3-Jahresvertrag Beratungsfolge Bau- und Vergabeausschuss 25.06.2020 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Einleitung des Vergabeverfahrens für folgende Maßnahme wird zugestimmt: Ausführung von Erdbauarbeiten an den Bonner Gewässern (Los 1) Entleerung von Sandfängen (Los 2) Ausführung von Gehölzpflege- und Fällungsarbeiten an den Bonner Gewässern (Los 3) als 3- Jahresvertrag (2021-2023). Begründung Los 1: Zum Zuge der Gewässerunterhaltung sind Erdarbeiten zur Erhaltung des Gewässerbettes und der Ufer sowie die Erhaltung und Förderung der ökologischen Funktionsfähigkeit der Gewässer erforderlich. Weiterhin können durch Starkregenereignisse entstandene Schäden am Gewässer im Rahmen des Jahresvertrages schnell beseitigt werden. Los 2: In den Sandfängen werden im Gewässer mitgeführte Sedimente abgelagert, um die Funktionsfähigkeit des Gewässers einschließlich der Verrohrungen zu erhalten. Eine Entleerung der Sandfänge wird insbesondere nach Starkregenereignissen erforderlich. Los 3: Zur Erfüllung der städtischen Verkehrssicherungspflicht ist eine kontinuierliche Pflege und gegebenenfalls Fällung von Bäumen am Gewässer erforderlich. Das Tiefbauamt der Stadt unterhält die Bonner Bäche auf ca. 130 km Länge. Hinzu kommen ca. 28 km Rheinufer (inkl. Hochwasserschutzdeiche) und der Siegdeich auf Bonner Stadtgebiet.Seite 1 von 2 Seite 2 Die gesetzlichen Grundlagen zur Durchführung dieser Arbeiten ergeben sich aus dem § 39 des Wasserhaushaltsgesetzes sowie des § 91 des Landeswassergesetzes. Weitere Maßnahmen ergeben sich aus dem Umsetzungsfahrplan der Wasserrahmenrichtlinie. Die Schätzkosten teilen sich wie folgt auf: Los 1, Erdarbeiten, 235.000 Euro. Los 2, Entleerung von Sandfängen, 145.000 Euro. Los 3, Pflege und Fällung von Bäumen am Gewässer, 35.000 Euro Vergabeart X öffentlich offen (EU) aufgeforderte Firmen beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb Freihändig bzw. Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der vorgeschriebenen Vergabeart Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto BN-2020-665 X VOB UVgO VgV 2021-2023 415.000 € Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv) / Finanzposition (investiv) CO-Kontierung (konsumtiv) / Finanzstelle (investiv) 1.13.08 Hochwasserschutz und Gewässer 521110 166001308 Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Haushaltsresten Mittel ja X nein ja X nein freigegeben X vorgesehen Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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