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200969 · Beschlussvorlage: Einleitung

Einleitung des Vergabeverfahrens für die Ausführung von "Unterhaltungsarbeiten an den Fließgewässern" als 3-Jahresvertrag

Nummer
200969
Art
Beschlussvorlage: Einleitung
Veröffentlicht
28.05.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses 25.06.2020 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage: Einleitung
öffentlich
200969
Der Oberbürgermeister
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Einleitung des Vergabeverfahrens für die
Ausführung von "Unterhaltungsarbeiten an den
Fließgewässern" als 3-Jahresvertrag
Beratungsfolge
Bau- und Vergabeausschuss 25.06.2020 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Einleitung des Vergabeverfahrens für folgende Maßnahme wird
zugestimmt:
 Ausführung von Erdbauarbeiten an den Bonner Gewässern (Los 1)
 Entleerung von Sandfängen (Los 2)
 Ausführung von Gehölzpflege- und Fällungsarbeiten an den Bonner
Gewässern (Los 3)
als 3- Jahresvertrag (2021-2023).
Begründung
Los 1: Zum Zuge der Gewässerunterhaltung sind Erdarbeiten zur Erhaltung des
Gewässerbettes und der Ufer sowie die Erhaltung und Förderung der
ökologischen Funktionsfähigkeit der Gewässer erforderlich.
Weiterhin können durch Starkregenereignisse entstandene Schäden am
Gewässer im Rahmen des Jahresvertrages schnell beseitigt werden.
Los 2: In den Sandfängen werden im Gewässer mitgeführte Sedimente
abgelagert, um die Funktionsfähigkeit des Gewässers einschließlich der
Verrohrungen zu erhalten. Eine Entleerung der Sandfänge wird insbesondere
nach Starkregenereignissen erforderlich.
Los 3: Zur Erfüllung der städtischen Verkehrssicherungspflicht ist eine
kontinuierliche Pflege und gegebenenfalls Fällung von Bäumen am Gewässer
erforderlich.
Das Tiefbauamt der Stadt unterhält die Bonner Bäche auf ca. 130 km Länge.
Hinzu kommen ca. 28 km Rheinufer (inkl. Hochwasserschutzdeiche) und der
Siegdeich auf Bonner Stadtgebiet.Seite 1 von 2

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Die gesetzlichen Grundlagen zur Durchführung dieser Arbeiten ergeben sich
aus dem § 39 des Wasserhaushaltsgesetzes sowie des § 91 des
Landeswassergesetzes. Weitere Maßnahmen ergeben sich aus dem
Umsetzungsfahrplan der Wasserrahmenrichtlinie.
Die Schätzkosten teilen sich wie folgt auf:
Los 1, Erdarbeiten, 235.000 Euro.
Los 2, Entleerung von Sandfängen, 145.000 Euro.
Los 3, Pflege und Fällung von Bäumen am Gewässer, 35.000 Euro
Vergabeart
X öffentlich offen (EU) aufgeforderte Firmen
beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem
Teilnahmewettbewerb
Freihändig bzw.
Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der
vorgeschriebenen Vergabeart
Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto
BN-2020-665 X VOB UVgO VgV 2021-2023 415.000 €
Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv) /
Finanzposition (investiv)
CO-Kontierung
(konsumtiv) /
Finanzstelle (investiv)
1.13.08 Hochwasserschutz und Gewässer 521110 166001308
Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Haushaltsresten Mittel
ja X nein ja X nein freigegeben X vorgesehen
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 18:21 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de