200968-4 AA · Änderungsantrag
Neubaus eines Feuerwehrhauses der Löscheinheit Rheindorf der Freiwilligen Feuerwehr in der Karl-Legien-Straße 192a in Bonn-Graurheindorf Antrag zur Vorlage 200968
Kerndaten
- Nummer
- 200968-4 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 29.09.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sondersitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 200968-4 AA Antragsteller/in: Alois Saß Sabrina Lipprandt SPD Bezirksfraktion Bonn 29.09.2020 gez. Poppe-Reiners Neubaus eines Feuerwehrhauses der Löscheinheit Rheindorf der Freiwilligen Feuerwehr in der Karl- Legien-Straße 192a in Bonn-Graurheindorf Antrag zur Vorlage 200968 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 06.10.2020 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags Die Verwaltung wird beauftragt, einen 2. Rettungsweg für die Räume im 1. Obergeschoss zu planen. Begründung Ein zweiter Rettungsweg kann baulich eingerichtet werden auch ohne unmittelbar aus dem Schulungs- und Seminarraum über das Dach der Fahrzeughalle in den Außenbereich zu gelangen. Eine Möglichkeit besteht, in dem ein Fenster des Schulungs- und Seminarraums zu einem Ausgang ungeplant wird, von dem eine Außentreppe direkt nach unten geführt wird. Es besteht weiterhin die Möglichkeit, von einem entsprechend umgeplanten Fenster eine Außentreppe in Richtung des Fahrzeughallendaches zu führen und sodann im Außenbereich neben dem Lager, dort wo Fläche für ein Notstromaggregat geplant ist, eine Wendeltreppe herunter zu führen. Das Notstromaggregat kann entsprechend in Richtung Karl-Legien-Straße versetzt werden. Weitere Möglichkeiten können auch geprüft werden. Bei Vorliegen eines zweiten Rettungsweges dürften aus brandschutzrechtlichen Gründen keine Einschränkungen gegeben sein, bis die Voraussetzungen der Versammlungsstättenverordnung greifen, die jedoch erst ab 200 Personen einschlägig ist. Der von der Verwaltung dargestellten Beschränkung der baulichen Eignung inklusive eines 2. Rettungsweges für nicht mehr als 40 Personen dürfte die Fläche des Schulungs- und Seminarraums inklusive Erweiterung um den Jugendtraum von 60 m² und einem Bedarf von 1,5 m² pro Person für Unterrichtsbestuhlung zugrunde liegen. Hierbei ist jedoch nicht berücksichtigt, dass eine entsprechende raumgreifende Bestuhlung nicht für jede Nutzung notwendig ist, und mit dem Büro und Aufenthaltsraum noch weitere Flächen zur Verfügung stehen, die parallel zum Schulungs- und Seminarraum genutzt werden können, hinsichtlich der brandschutzrechtlichen Beschränkung auf 30 Personen im 1. Obergeschoss ohne zweiten Rettungsweg jedoch berücksichtigt werden müssen.Seite 1 von 2 Seite 2 Im Rahmen der Bedarfsfeststellung dürfte die Verwaltung auch fälschlich davon ausgehen, dass die verschiedenen Abteilungen die Räumlichkeiten niemals gleichzeitig nutzen. Es dürften jedoch auch Szenarien denkbar sein, in denen die Mitglieder Kinder- und oder Jugendfeuerwehr mit Betreuungspersonal in den Räumlichkeiten anwesend sind und dass Büro besetzt ist. Es wäre dann aus brandschutzrechtlicher Sicht nicht mehr möglich, mit der Einsatzabteilung den Aufenthaltsraum auch nur kurzzeitig zu nutzen ohne abzählen zu müssen. Laut Homepage der Löscheinheit (www.ffrh.de) besteht die Einheit zurzeit aus 21 Mitgliedern der Einsatzabteilung, 2 Mitgliedern der Tagesalarm-Unterstützung, 2 Mitgliedern der Ehrenabteilung, 12 Mitgliedern der Jugendfeuerwehr und 14 Mitgliedern der Kinderfeuerwehr. Die Löscheinheit scheint im Vergleich zu den von der Verwaltung vorgelegten Zahlen daher nachhaltig zu wachsen. Nach derzeitigem Stand der Planungen wäre es noch nicht einmal möglich, die Mitglieder der Kinder- oder der Jugendabteilung vollständig nebst Betreuungspersonen und Eltern den Zugang zu den Räumen zu gestatten, wenn möglicherweise Ergebnisse aus der Kinder- und Jugendarbeit präsentiert werden sollen. Eine konsequente Kinder- und Jugendarbeit ist jedoch notwendig um aus diesen Abteilungen Nachwuchskräfte für die Einsatzabteilung zu gewinnen. Die Möglichkeit der Nutzung der Fahrzeughalle für außerordentliche Veranstaltungen unter Bereitstellung entsprechenden Equipments kann im Hinblick auf eine zukunftsorientierte Planung nicht überzeugen. Fahrzeughallen sind in aller erster Linie Fahrzeughallen. Es mag durchaus Sinn ergeben, in bestehenden Räumlichkeiten die Fahrzeughalle nach entsprechender Reinigung für Veranstaltungen in Ausnahmefällen zu nutzen. Eine entsprechende Nutzung bereits bei einem Neubau zu planen ergibt dagegen keinen Sinn, wenn andere Alternativen verfügbar sind. Die Fahrzeughalle soll für einen Zeitraum von bis zu 80 Jahren geplant und sodann in diesem Zeitraum betrieben werden, diesbezüglich ist es notwendig, dass auch der bereits heute vorliegende bedarf entsprechend gedeckt ist. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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