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200968-4 AA · Änderungsantrag

Neubaus eines Feuerwehrhauses der Löscheinheit Rheindorf der Freiwilligen Feuerwehr in der Karl-Legien-Straße 192a in Bonn-Graurheindorf Antrag zur Vorlage 200968

Nummer
200968-4 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
29.09.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sondersitzung der Bezirksvertretung Bonn 06.10.2020 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 200968 Neubaus eines Feuerwehrhauses der Löscheinheit Rheindorf der Freiwilligen Feuerwehr in der Karl-Legien-Straße 192a in Bonn-Graurheindorf

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Änderungsantrag
öffentlich
200968-4 AA
Antragsteller/in:
Alois Saß
Sabrina Lipprandt
SPD Bezirksfraktion Bonn
29.09.2020 gez. Poppe-Reiners
Neubaus eines Feuerwehrhauses der Löscheinheit
Rheindorf der Freiwilligen Feuerwehr in der Karl-
Legien-Straße 192a in Bonn-Graurheindorf
Antrag zur Vorlage 200968
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 06.10.2020 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Die Verwaltung wird beauftragt, einen 2. Rettungsweg für die Räume im 1.
Obergeschoss zu planen.
Begründung
Ein zweiter Rettungsweg kann baulich eingerichtet werden auch ohne unmittelbar aus
dem Schulungs- und Seminarraum über das Dach der Fahrzeughalle in den
Außenbereich zu gelangen. Eine Möglichkeit besteht, in dem ein Fenster des
Schulungs- und Seminarraums zu einem Ausgang ungeplant wird, von dem eine
Außentreppe direkt nach unten geführt wird. Es besteht weiterhin die Möglichkeit, von
einem entsprechend umgeplanten Fenster eine Außentreppe in Richtung des
Fahrzeughallendaches zu führen und sodann im Außenbereich neben dem Lager, dort
wo Fläche für ein Notstromaggregat geplant ist, eine Wendeltreppe herunter zu führen.
Das Notstromaggregat kann entsprechend in Richtung Karl-Legien-Straße versetzt
werden. Weitere Möglichkeiten können auch geprüft werden.
Bei Vorliegen eines zweiten Rettungsweges dürften aus brandschutzrechtlichen Gründen
keine Einschränkungen gegeben sein, bis die Voraussetzungen der
Versammlungsstättenverordnung greifen, die jedoch erst ab 200 Personen einschlägig ist.
Der von der Verwaltung dargestellten Beschränkung der baulichen Eignung inklusive eines
2. Rettungsweges für nicht mehr als 40 Personen dürfte die Fläche des Schulungs- und
Seminarraums inklusive Erweiterung um den Jugendtraum von 60 m² und einem Bedarf
von 1,5 m² pro Person für Unterrichtsbestuhlung zugrunde liegen. Hierbei ist jedoch nicht
berücksichtigt, dass eine entsprechende raumgreifende Bestuhlung nicht für jede Nutzung
notwendig ist, und mit dem Büro und Aufenthaltsraum noch weitere Flächen zur
Verfügung stehen, die parallel zum Schulungs- und Seminarraum genutzt werden können,
hinsichtlich der brandschutzrechtlichen Beschränkung auf 30 Personen im 1.
Obergeschoss ohne zweiten Rettungsweg jedoch berücksichtigt werden müssen.Seite 1 von 2

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Im Rahmen der Bedarfsfeststellung dürfte die Verwaltung auch fälschlich davon
ausgehen, dass die verschiedenen Abteilungen die Räumlichkeiten niemals gleichzeitig
nutzen. Es dürften jedoch auch Szenarien denkbar sein, in denen die Mitglieder Kinder-
und oder Jugendfeuerwehr mit Betreuungspersonal in den Räumlichkeiten anwesend sind
und dass Büro besetzt ist. Es wäre dann aus brandschutzrechtlicher Sicht nicht mehr
möglich, mit der Einsatzabteilung den Aufenthaltsraum auch nur kurzzeitig zu nutzen
ohne abzählen zu müssen.
Laut Homepage der Löscheinheit (www.ffrh.de) besteht die Einheit zurzeit aus 21
Mitgliedern der Einsatzabteilung, 2 Mitgliedern der Tagesalarm-Unterstützung, 2
Mitgliedern der Ehrenabteilung, 12 Mitgliedern der Jugendfeuerwehr und 14 Mitgliedern
der Kinderfeuerwehr. Die Löscheinheit scheint im Vergleich zu den von der Verwaltung
vorgelegten Zahlen daher nachhaltig zu wachsen. Nach derzeitigem Stand der Planungen
wäre es noch nicht einmal möglich, die Mitglieder der Kinder- oder der Jugendabteilung
vollständig nebst Betreuungspersonen und Eltern den Zugang zu den Räumen zu
gestatten, wenn möglicherweise Ergebnisse aus der Kinder- und Jugendarbeit präsentiert
werden sollen. Eine konsequente Kinder- und Jugendarbeit ist jedoch notwendig um aus
diesen Abteilungen Nachwuchskräfte für die Einsatzabteilung zu gewinnen.
Die Möglichkeit der Nutzung der Fahrzeughalle für außerordentliche Veranstaltungen
unter Bereitstellung entsprechenden Equipments kann im Hinblick auf eine
zukunftsorientierte Planung nicht überzeugen. Fahrzeughallen sind in aller erster Linie
Fahrzeughallen. Es mag durchaus Sinn ergeben, in bestehenden Räumlichkeiten die
Fahrzeughalle nach entsprechender Reinigung für Veranstaltungen in Ausnahmefällen zu
nutzen. Eine entsprechende Nutzung bereits bei einem Neubau zu planen ergibt dagegen
keinen Sinn, wenn andere Alternativen verfügbar sind.
Die Fahrzeughalle soll für einen Zeitraum von bis zu 80 Jahren geplant und sodann in
diesem Zeitraum betrieben werden, diesbezüglich ist es notwendig, dass auch der bereits
heute vorliegende bedarf entsprechend gedeckt ist.
Anlage/n
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