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200968-07 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Neubaus eines Feuerwehrhauses der Löscheinheit Rheindorf der Freiwilligen Feuerwehr in der Karl-Legien-Straße 192a in Bonn-Graurheindorf

Nummer
200968-07 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
18.05.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
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  1. 200968 Neubaus eines Feuerwehrhauses der Löscheinheit Rheindorf der Freiwilligen Feuerwehr in der Karl-Legien-Straße 192a in Bonn-Graurheindorf

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
200968-07 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn
Dezernat:
Neubaus eines Feuerwehrhauses der Löscheinheit
Rheindorf der Freiwilligen Feuerwehr in der Karl-
Legien-Straße 192a in Bonn-Graurheindorf
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 18.05.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zu 200968-06AA, beraten am 21.4.2021 im Ausschusses für Umwelt, Klima
und lokale Agenda.
Zu 1.
Der Neubau soll nach Möglichkeit in Holzbauweise errichtet werden. Dabei
wird das Holz zertifiziert nachhaltig und nach Möglichkeit regional beschafft.
Gegen die Ausführung des Gebäudes in Holzbauweise sprechen folgende
Gründe:
Der Standort des geplanten Neubaus befindet sich im
Hochwasserschutzgebiet. Dementsprechend ist der Fundament- und
Sockelbereich mit wasserundurchlässigem Beton sowie die Tore der
Fahrzeughalle und Eingangstüre mit mobilen Hochwasserschutzelementen zu
versehen.
Das Eigengewicht der massiven Bauweise verhindert im Hochwasserfall den
Auftrieb des Gebäudes. Die Ausführung des Gebäudes in der – im Vergleich –
leichten Holzbauweise würde im Hochwasserfall ggfs. zum Auftrieb des
Gebäudes und dann zu ggfs. erheblichen Schäden führen.
Zum jetzigen Planungsstand - Abschluss der Entwurfsplanung – wäre eine
komplette Neuplanung der Vor- und Entwurfsplanung erforderlich, aus der sich
zusätzliche Planungskosten sowie eine zeitliche Verzögerung von mindestens
einem halben Jahr ergeben.
Gemäß Auskunft der Feuerwehr steigt mit jedem Monat der
Fertigstellungsverzögerung das Ausfallrisiko der Einheit, da die vorhandene
Fahrzeughalle auf Grund ihrer Höhe nur noch wenige Einsatzfahrzeuge
aufnimmt, die ihre geplante Lebensdauer teilweise bereits erheblich
überschritten haben.Seite 1 von 3
Seite 2
Zu 2. und 3.
Das Gebäude soll mindestens den Energieeffizienzstandard KFW40 erfüllen.
und
Zudem wird die Wärmeversorgung durch erneuerbare Energien sichergestellt.
Das Gebäude fällt nicht unter die Anforderungen der Energieeinsparverordnung
(EnEV), da die Nutzungszeiten weniger als vier Monate im Jahr betragen.
Dennoch erfüllen die Außenbauteile, bis auf die transparenten Bauteile
(Fenster und Hallentore, den KfW 40 Standard. Die Fenster könnten ohne
Zeitverlust aber mit höheren Kosten in einem höheren Standard
ausgeschrieben und eingebaut werden. Bei den Hallentoren ist dies jedoch
nicht möglich, da sie mit der dafür notwendigen Verglasung zu schwer werden
würden. Zu berücksichtigen ist auch, dass die Fahrzeughalle, in der
Heizperiode auf durchgängig 11°C und nur in Ausnahmefällen bis 19°C beheizt
wird.
Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit wurde eine auf die Nutzung abgestimmte
Anlagentechnik geplant, die eine kurzfristige Aufheizung des nur sporadisch
genutzten Gebäudes sowie die kurzfristige Warmwasserbereitung unter
Einhaltung der vorgegebenen Wasserhygiene erlaubt.
Dies ist mit den für den KfW 40 Standard geforderten
Niedertemperatursystemen (Wärmepumpen oder Solarthermie) nicht möglich.
Daher ist die Realisierung des KfW 40 Standards für dieses Gebäude nicht
möglich.
Zu 4.
Es wird eine Außentreppen als zweiter baulicher Rettungsweg eingeplant.
Dabei wird eine Lösung gefunden, die platzminimierend wirkt und damit eine
angedeutete Reduzierung an Stellplätzen minimiert wird.
Die Führung eines zweiten baulichen Rettungsweges über das Dach der
Fahrzeughalle ist mit erheblichen zusätzlichen Maßnahmen verbunden, die zu
ca. 145.000,-€ Mehrkosten führen würden, da dafür aufgrund des
Höhenunterschiedes die Raumhöhe erhöht und eine Treppenanlage in den
Unterrichtsraum integriert werden müsste, die die Nutzfläche des Raumes (und
damit auch die maximale Nutzerzahl)verkleinern würde. Darüber hinaus müsste
vom Dach der Fahrzeughalle eine Außentreppe nach unten geführt werden.
Auch die Installation einer Außentreppe dort oder direkt am Unterrichtsraum
wäre grundsätzlich möglich, führt aber vor dem Hintergrund der geringen
Nutzungsfrequenz zu weiteren, unverhältnismäßig hohen Kosten (ca. 20.000
bis 30.000 € zuzüglich Umplanungskosten) und zu einer weiteren Verringerung
der Stellplatzzahl. Gerade die Anzahl der Stellplätze sollte an diesem Standort
möglichst nicht weiter sinken, da ein Ausweichen auf umgebende
Parkmöglichkeiten aufgrund der Parksituation in der Umgebung kaum möglich
sein wird. Die Stellplatzzahl richtet sich im Übrigen nach der DIN 14092, die
mind. 12 Stellplätze empfiehlt und sich an die vorhandenen Sitzplätze in den
Einsatzfahrzeugen, hier 17 Plätze, orientiert. Die geplante Anzahl von 10
Stellplätzen hat die Feuerwehr akzeptiert, da die zur Verfügung stehende
Grundstücksfläche nicht mehr Stellplätze ermöglicht. Eine weitere Verringerung
wird als kritisch eingeschätzt.Seite 2 von 3
Seite 3
Zu 5.
Eine Fassadenbegrünung des Gebäudes soll geprüft werden.
Aufgrund der Anordnung der Hallentore und Fensteranlagen bietet sich nur die
Nord-West Fassade und die Nord-Ost-Fassade zur Fassadenbegrünung an.
Da der Standort mit Ausrichtung nach Norden für viele Pflanzen ungünstig ist,
der Grundstücksbereich zwischen Hauswand und Straße in diesem Bereich zu
schmal für spalierartige Befestigungen ist und zu wenig Regenwasser
versickern könnte,
kann eine Begrünung nur bodengebunden mit Kletterpflanzen wie z.B. dem
Wald-Geißblatt, der Berg-Waldrebe oder der Pfeifenwinde erfolgen. Der
Pflegeaufwand für andere Begrünungsarten wäre nur mit einer zusätzlichen
Installation einer Bewässerung realistisch.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 02:16 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de