200959-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Nachfrage zu DS 1710575ST2: Touristisches Gesamtkonzept für den Burgweg
Kerndaten
- Nummer
- 200959-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 20.07.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 200959-1 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 03 Amt für Wirtschaftsförderung Dezernat: Dez. OB Nachfrage zu DS 1710575ST2: Touristisches Gesamtkonzept für den Burgweg Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 25.08.2020 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung nimmt zu den Fragen wie folgt Stellung: Zu 1: Nach Abschluss des Leitbildprozesses für Bad Godesberg ist die Ausarbeitung eines touristischen Gesamtkonzeptes allein für die Godesburg mit Burgweg obsolet geworden. Aufgrund der Erkenntnisse des Gutachters empfiehlt dieser die Ausarbeitung eines übergreifenden Konzeptpapiers „Kultur, Freizeit, Tourismus und Sport“. Dieses Gutachten soll auch eine der Maßnahmen sein, die im Rahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes für die Innenstadt Bad Godesberg (ISEK) umgesetzt und gefördert werden sollen. Hierbei wird der zukünftigen Gestaltung der Godesburg inkl. neuem Nutzungs- und Vermarktungskonzept seitens der Verwaltung einen hoher Stellenwert beigemessen. Ein weiterer touristischer Schwerpunkt ist perspektivisch eine Aufwertung und spürbare Attraktivitätssteigerung der Rheinpromenade. Zu 2: Ein touristisches Gesamtkonzept liegt noch nicht vor. Zu 3: Bisher wurden keine konzeptionellen Grundlagen erarbeitet. Zu 4: Es gibt bisher keine Ausformulierung eines touristischen Gesamtkonzeptes. Zu 5: Mit der konzeptionellen Erstellung eines Gesamtkonzeptes wurde noch nicht begonnen, da noch kein übergreifendes Konzeptpapier „Kultur, Freizeit,Tourismus und Sport“ vergeben bzw. ausgeschrieben werden konnte. Ein verwaltungsinterner Auftakttermin zur ISEK Maßnahme D 1 "Erstellung eines Konzeptes Kultur, Freizeit, Tourismus und Sport" ist für Ende Juli terminiert. Zu 6: Die Antragstellung bei der Bezirksregierung Köln zur Bewilligung der Fördermittel soll bis zum 30.9.2021 erfolgen. Zuvor muss der Antrag von allenSeite 1 von 2 Seite 2 zuständigen politischen Gremien der Stadt Bonn erörtert und verabschiedet werden. Für eine sukzessive Umsetzung der Förderprojekte ist der Zeitraum 2022 bis 2026 anzusetzen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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