200955-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
"Lebensraum KiTa und Schule auch am Nachmittag: zusätzliche Wohnnutzung möglich machen", DS 1711160 (alt)
Kerndaten
- Nummer
- 200955-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 24.06.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Schulausschusses Kenntnisnahme
- Sitzung des Betriebsausschusses SGB Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 200955-1 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 40 Schulamt Dezernat: Dez. V 25.05.2020 "Lebensraum KiTa und Schule auch am Nachmittag: zusätzliche Wohnnutzung möglich machen", DS 1711160 (alt) Beratungsfolge Betriebsausschuss SGB 23.06.2020 Kenntnisnahme Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 24.06.2020 Kenntnisnahme Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 12.08.2020 Kenntnisnahme Schulausschuss 10.09.2020 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme - Welche Strategie verfolgt die Verwaltung, um diesen Beschluss umzusetzen? Es erfolgt eine Einzelfallprüfung auf Basis der jeweils geplanten Maßnahme unter Berücksichtigung der in der Stellungnahme mit der Drucksachennummer 1711160ST2 dargelegten und zu beachtenden Rahmenbedingungen (z.B. getrennte Eingänge und Außenanlagen, unterschiedliche Schülerklientel mit und ohne Förderbedarf, ggf. akustische Beeinträchtigungen durch Nutzung der Schulhöfe als Spielplätze nach Unterrichts- bzw. Betreuungsschluss, Umsetzung im vorgegebenen Zeitrahmen ohne Verzögerung durch zusätzliche Planungen, keine Beeinträchtigung der pädagogischen Arbeit etc.). - In der Stellungnahme zur Drucksache hat die Verwaltung mitgeteilt, alle Vorhaben im Einzelfall zu prüfen. Woran scheitert es in der Regel, dass die öffentlichen Gebäude nicht multifunktional und mehrgeschossig gebaut werden? In der Regel sind Kindergarten oder Schulgrundstücke als Flächen für den Gemeinbedarf (Schule bzw. Kindergarten) ausgewiesen. Eine zusätzliche Wohnnutzung, sofern es sich nicht um eine Hausmeisterwohnung handelt, führt zur notwendigen Änderung des Planungsrechts. Bei Neubauten in Bereichen mit bestehenden Baurechten verursacht dies erhebliche Zeitverzögerungen. Gerade die Projekte im Kindergarten- und Schulbau stehen jedoch regelmäßig unter Zeitdruck. Hinzukommt, dass die Grundstücke in der Regel knapp bemessen sind. Die gewünschte Wohnraumnutzung könnte Erweiterungsoptionen entgegenstehen. Dieses muss im Einzelfall geprüft werden.Seite 1 von 4 Seite 2 Sofern für Kita- oder Schulneubauten Bebauungspläne erstmalig aufgestellt oder geändert werden, finden die im Beschluss DS 1711160 geforderten Einzelfallprüfungen im Rahmen der Planaufstellung immer statt. Bei den seitdem aufgestellten bzw. in Aufstellung befindlichen Bebauungsplänen führte die Einzelfallprüfung zu folgenden Ergebnissen: Kita am Sportpark Pennenfeld (Bebauungsplan Nr. 7014-2, Verfahren abgeschlossen): Im Ergebnis ergab die Prüfung der Verwaltung, dass es aufgrund der vorhandenen Lärmimmissionen durch den Sport und die Fahrzeugbewegungen, innerhalb der Außenwohnbereiche einer geplanten Wohnnutzung, zu Überschreitungen der Lärmschutzrichtwerte nach der 18. BImSchV kommen würde. Um die Problematik einer heranrückenden Wohnbebauung an die Lärmemissionsquellen der Sportanlagen zu vermeiden, wird – auch im Hinblick darauf, dass der Betreiber des Sportplatzes aufgrund des immissionsschutzrechtlichen Verursacherprinzips nicht automatisch von Auflagen verschont bleibt - auf die Zulässigkeit einer Wohnnutzung verzichtet. (DS-Nr. 1911377) Kita Medinghoven (Bebauungsplan 6119-1, Verfahren abgeschlossen) Eine weitergehende Nutzung des Geländes, z.B. für Wohnungsbau in weiteren Obergeschossen, ist aufgrund der isolierten Lage des Plangebiets zwischen dem stark befahrenen Konrad-Adenauer-Damm, der TÜV-Prüfstelle und der Förderschule nicht geeignet. Eine höhergeschossige Bebauung ist zudem aufgrund der Nähe zum Baudenkmal der Burg Medinghoven auszuschließen. (DS-Nr. 1910049) Kita Mordkapellenpfad (Bebauungsplan 6420-2, Planverfahren in Aufstellung). Vorläufiges Prüfergebnis: Entsprechend dem Beschluss des Betriebsausschusses SGB vom 13.06.2017 (DS-Nr.: 1711160) wurde seitens der Verwaltung geprüft, inwieweit der Standort am Rudolf-Stöcker-Weg für eine ergänzende Wohnnutzung oberhalb der beiden geplanten Kita-Geschosse geeignet ist. Aus städtebaulicher Sicht ist eine Wohnnutzung aufgrund der integrierten Lage inmitten eines Wohngebietes grundsätzlich denkbar. Eine Aufstockung mit Wohnraum mit einem zusätzlichen dritten zurückversetzten Geschoss (Staffelgeschoss) wäre prinzipiell über eine Laubengang- oder eine Mehrspänner-Erschließung mittels zweitem separaten Treppenhaus möglich. Bei einer angenommenen Geschosstiefe von 12 m ließen sich beispielsweise 5 Wohnungen mit ca. 55 m² Wohnfläche realisieren. Allerdings verbleiben, bei einer Kita-Grundstücksgröße von nur ca. 1.500 m², nach Errichtung des Kita-Gebäudes und der Herstellung der privaten Stellplätze bzw. der öffentlichen Ersatz-Parkplätze lediglich rund 630 m² Außenspielfläche. Bei einer durchschnittlichen Gruppengröße von 15 Kindern sind mind. 600 m² Außenspielfläche (10- 12 m² pro Kind nach den Empfehlungen des LVR-Landschaftsverband Rheinland) erforderlich. Bei einer höheren Anzahl von Kindern erhöht sich der Bedarf einer Außenfläche entsprechend. Die zusätzliche Flächeninanspruchnahme durch ein zweites Treppenhaus (innen oder außen) und die nach der LBauO (Landesbauordnung) erforderlichen Pkw- u. Fahrrad-Stellplätze sowie die Müllstandorte für die zusätzlichen Wohnappartements, würden die ohnehin flächenmäßig eingeschränkten Außenbereichsflächen über ein akzeptables Maß hinaus reduzieren. AufSeite 2 von 4 Seite 3 die Realisierung von Wohnraum wird daher an diesem Standort verzichtet. Darüber hinaus ist grundsätzlich zwischen einer mehrgeschossigen und multifunktionalen Bauweise zu unterscheiden. Derzeit werden mehrere Schulbauvorhaben mehrgeschossig geplant (Neubau Schulzentrum Tannenbusch, Erweiterungsbau KGS Bernhardschule, Erweiterungsbau KGS Rochusschule, Neubau GGS Peter-Klein-Straße, Erweiterungsbau Konrad-Adenauer-Gymnasium, Erweiterungsbau Ernst- Moritz-Arndt-Gymnasium, Erweiterungsbau Beethovengymnasium). Die Gegebenheiten vor Ort lassen aufgrund unterschiedlicher Belange jedoch die Realisierung einer multifunktionalen Nutzung, die nur mit einer Vergrößerung der Kubatur möglich ist, nicht zu. Beispielswiese hätte dies ggf. negative Auswirkungen auf einzuhaltende Abstandsflächen, die nicht mehr sichergestellt werden könnten, Zuwegungen könnten nicht getrennt vom Schulbetrieb sichergestellt werden und würden die oftmals nicht besonders groß dimensionierten Schulhofflächen weiter verkleinern, eine Separation der Nutzergruppen (schulintern vs. schulextern), die im Schulbereich zwingend erforderlich ist, kann nicht gewährleistet werden, Baufelder sind nicht ausreichend groß dimensioniert etc. Bei den Vorhaben, die derzeit eingeschossig geplant sind (z.B. Erweiterungsbau KGS Donatusschule, Erwieterungsbau Carl-von-Ossietzky- Gymnasium, Hardtberg-Gymnasium) sind neben den o.g. Aspekten auch die finanziellen, brandschutzrechtlichen und Anforderungen an die Barrierefreiheit sowie insbesondere die pädagogischen Belange zu berücksichtigen, zumal es sich dabei nicht um große Neubauvorhaben auf frei beplanbaren Arealen, sondern um die Realisierung von max. 5 Räumen auf Bestandsflächen handelt. Pädagogisch sind folgende Punkte von besonderer Bedeutung: - Bessere Beaufsichtigung - Ebenerdige barrierefreie Erschließung ohne zusätzliche Kosten - Keine Separierung der Schülerinnen und Schüler (bei einer zweigeschossigen Bauweise von wenigen Räumen werden Jahrgangsstufen getrennt) - Bessere funktionale Zuordnung der Räumlichkeiten und dadurch flexiblere Nutzungsmöglichkeiten - Gemeinsam zu nutzende Innenbereiche vergleichbar eines „Clusters“ und dadurch Verbesserung der Lernbedingungen sowie Stärkung des Gemeinschaftsgefühls Bei diesen relativ kleinen Bauvorhaben mit verhältnismäßig wenig Räumen ist insofern ein funktional-räumlicher Zusammenhang für die Schule aus den oben genannten Gründen unabdingbar erforderlich. Eine mehrgeschossige Bauweise würde dies konterkarieren (bei der Realisierung größerer Vorhaben wird diesem Erfordernis dadurch Rechnung getragen, dass auf jeder Ebene mehrere Räume in funktionalem Zusammenhang stehen). - Ist für die Umsetzung des Beschlusses das Planungsrecht grundsätzlich geändert oder angepasst worden, damit Zeitverzögerungen durch eine ggf. neue Bearbeitung des Bebauungsplanes verhindert werden? Die oben beschriebenen Rahmenbedingungen schließen eine zusätzliche über den Schulbetrieb hinausgehende Nutzung überwiegend aus.Seite 3 von 4 Seite 4 Eine Änderung des Planungsrechts wäre – unabhängig von dem damit verbunden zeitlichen und personellen Aufwand – nicht ohne Weiteres zielführend. - Welche Gebäude sind bereits eruiert worden, die aufgestockt werden können? Aufstockungen führen in der Regel zur erheblichen Beeinträchtigungen des laufenden Schul- bzw. des Tagesstättenbetriebs. Allein das - zumindest vorübergehende – Abstellen der Heizungs-, Elektro- und Wasserversorgung führt, neben den Beeinträchtigungen durch Lärm und Schmutz, dazu, dass Räumlichkeiten ausgelagert werden müssen. Diese zumindest empfehlenswerten Auslagerungen bzw. Containerlösungen – als Zwischenlösung – sind in der Regel zwar möglich, führen jedoch ebenfalls zu betrieblichen Einschränkungen und erheblichen Mehrkosten. Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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