200952-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
BBB-Antrag: Senkung Grunderwerbsteuersatz
Kerndaten
- Nummer
- 200952-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 05.06.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (1.320 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 200952-1 ST Der Oberbürgermeister Federführung: Dezernat II Dezernat: 22.05.2020 BBB-Antrag: Senkung Grunderwerbsteuersatz Beratungsfolge Bei der Grunderwerbsteuer handelt es sich um eine Verkehrsteuer, die dem Land zusteht. In § 2 Abs. 1 des Gemeindefinanzierungsgesetz 2019 wird geregelt, dass Gemeinden und Gemeindeverbände durch das Land in Höhe des Verbundsatzes an 4/7 seiner Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer beteiligt werden. Damit gehen 1.840.579.461 EUR in die Verbundgrundlage ein, die dann zu 23% in der zu verteilenden Finanzausgleichsmasse eingehen. Für das Jahr 2019 macht dies für den Bonner Haushalt eine Betrag von rund 3,7 Mio. EUR aus, wobei dies kein Betrag ist, der im Finanzausgleich gemeindescharf berechnet bzw. ausgewiesen wird, sondern über den Anteil an der Schlüsselmasse für Gemeinden, den Ausgleichsatz sowie dem Anteil der Stadt Bonn an der zu verteilenden Schlüsselmasse berechnet wurde. Dieser Betrag kann jedoch starken Schwankungen unterliegen, da die fiktive Steuerkraft als auch der fiktive Bedarf der einzelnen Gemeinden von Jahr zu Jahr starken Schwankungen unterliegt. Im Hinblick auf die anhaltend angespannte haushaltswirtschaftliche Lage der Bundesstadt Bonn befürwortet die Verwaltung diesen Antrag nicht. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 02:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de