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200952-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

BBB-Antrag: Senkung Grunderwerbsteuersatz

Nummer
200952-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
05.06.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Rates 22.06.2020 Entscheidung federführend
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  1. 200952 BBB-Antrag: Senkung Grunderwerbsteuersatz

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
200952-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
Dezernat II
Dezernat:
22.05.2020
BBB-Antrag: Senkung Grunderwerbsteuersatz
Beratungsfolge
Bei der Grunderwerbsteuer handelt es sich um eine Verkehrsteuer, die dem
Land zusteht. In § 2 Abs. 1 des Gemeindefinanzierungsgesetz 2019 wird
geregelt, dass Gemeinden und Gemeindeverbände durch das Land in Höhe
des Verbundsatzes an 4/7 seiner Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer
beteiligt werden. Damit gehen 1.840.579.461 EUR in die Verbundgrundlage
ein, die dann zu 23% in der zu verteilenden Finanzausgleichsmasse eingehen.
Für das Jahr 2019 macht dies für den Bonner Haushalt eine Betrag von rund
3,7 Mio. EUR aus, wobei dies kein Betrag ist, der im Finanzausgleich
gemeindescharf berechnet bzw. ausgewiesen wird, sondern über den Anteil an
der Schlüsselmasse für Gemeinden, den Ausgleichsatz sowie dem Anteil der
Stadt Bonn an der zu verteilenden Schlüsselmasse berechnet wurde. Dieser
Betrag kann jedoch starken Schwankungen unterliegen, da die fiktive
Steuerkraft als auch der fiktive Bedarf der einzelnen Gemeinden von Jahr zu
Jahr starken Schwankungen unterliegt.
Im Hinblick auf die anhaltend angespannte haushaltswirtschaftliche Lage der
Bundesstadt Bonn befürwortet die Verwaltung diesen Antrag nicht.
Anlage/n
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