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200952 · Antrag

BBB-Antrag: Senkung Grunderwerbsteuersatz

Nummer
200952
Art
Antrag
Veröffentlicht
25.05.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 25.05.2020
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 22.06.2020

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Rates 22.06.2020 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 56,2 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 200952-1 ST BBB-Antrag: Senkung Grunderwerbsteuersatz

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Antrag
öffentlich
200952
Antragsteller/in:
BBB Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Marcel Schmitt
22.05.2020
BBB-Antrag: Senkung Grunderwerbsteuersatz
Beratungsfolge
Rat 18.06.2020 Entscheidung
Inhalt des Antrags
Der Rat der Stadt Bonn bittet die Bonner Landtagsabgeordneten, Guido Déus
und Dr. Christos Katzidis (beide CDU) sowie Joachim Stamp und Franziska
Müller-Rech (beide FDP), sich gegenüber der NRW-Landesregierung und den
Fraktionen im Landtag NRW aktiv dafür einzusetzen, dass der derzeit in NRW
gültige Grunderwerbsteuersatz von 6,5 % auf den vor 2006 deutschlandweit
und heute noch in Bayern und Sachsen geltenden Satz von 3,5% zurückgeführt
wird.
Begründung
Die beim Erwerb eines Grundstücks oder Grundstücksanteils, mithin auch beim
Kauf einer Eigentumswohnung anfallende Grunderwerbssteuer liegt in NRW
bei 6,5 Prozent und somit im bundesweiten Ländervergleich an der Spitze. Der
hohe Steuersatz erschwert vielen finanziell weniger gut gestellten Bürgern den
Kauf einer eigenen Immobilie und die Schaffung einer Vorsorge für das Alter.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 22:56 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de