200951 · Antrag
BBB-Antrag: Zweckentfremdung von Wohnraum; Änderung Wohnungsaufsichtsgesetz, Zusammenarbeit Kommunen mit Finanzbehörden
Kerndaten
- Nummer
- 200951
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 25.05.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Antrag öffentlich 200951 Antragsteller/in: BBB Fraktion im Rat der Stadt Bonn Marcel Schmitt 22.05.2020 BBB-Antrag: Zweckentfremdung von Wohnraum; Änderung Wohnungsaufsichtsgesetz, Zusammenarbeit Kommunen mit Finanzbehörden Beratungsfolge Rat 18.06.2020 Entscheidung Inhalt des Antrags Der Rat der Stadt Bonn bittet die Bonner Landtagsabgeordneten, Joachim Stamp und Franziska Müller-Rech (beide FDP) sowie Guido Déus und Dr. Christos Katzidis (beide CDU) sich gegenüber der NRW-Landesregierung und den Fraktionen im Landtag NRW aktiv dafür einzusetzen, - dass das Wohnungsaufsichtsgesetz (WAG NRW) in § 10 fortentwickelt und auch den Gemeinden in NRW die Möglichkeit eröffnet wird, gegen Online-Unterkunftsvermittler wie beispielsweise „Airbnb“ Anordnungen zu erlassen, die diese zwingen, Namen und Adressen von örtlichen Anbietern etwa illegal genutzter Ferienwohnungen zu übermitteln. - eine spezialgesetzliche Rechtsgrundlage für die Zusammenarbeit zwischen Kommunen und den zuständigen Finanzbehörden im Bereich Zweckentfremdung von Wohnraum zu schaffen. Begründung In seiner Mitteilung DS 200381 führt der Oberbürgermeister u.a. folgendes aus: „Es bedarf daher aus kommunaler Sicht einer Anpassung des § 10 Wohnungsaufsichtsgesetz (WAG NRW), um eine Auskunftspflicht der Plattformbetreiber (wie z.B. Airbnb, Booking.com etc.) zu ermöglichen. Vonseiten des Ministeriums wurde in Aussicht gestellt, dass man sich an anderen Bundesländern orientieren möchte und eine Registrierungspflicht (ähnlich Hamburg) erarbeiten will. Darüber hinaus wurde eine Zusammenarbeit bei der Entwicklung einer Mustersatzung sowie die Unterstützung bei der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe in Aussicht gestellt.“ Aus Sicht des BBB sollten Landtag und Landesregierung dem Hilfeersuchen des Oberbürgermeisters nachkommen und alles daran zu setzen, ihn bei der Bekämpfung der Zweckentfremdung von Wohnraum zu unterstützen. Die ausSeite 1 von 2 Seite 2 Drucksache 200381 hervorgehende Bilanz, der zufolge in nur 51 von 334 Fällen in 2019 Leerstand bzw. Zweckentfremdung in Bonn durch langfristige Nachvermietung beseitigt werden konnte, zeigt, dass die den Kommunen zur Verfügung stehenden Instrumente zur Bekämpfung der Missstände im Wohnungswesen dringend verbessert werden müssen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:22 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de