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200951 · Antrag

BBB-Antrag: Zweckentfremdung von Wohnraum; Änderung Wohnungsaufsichtsgesetz, Zusammenarbeit Kommunen mit Finanzbehörden

Nummer
200951
Art
Antrag
Veröffentlicht
25.05.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 25.05.2020
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 22.06.2020

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Rates 22.06.2020 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 60,2 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 200951-1 ST BBB-Antrag: Zweckentfremdung von Wohnraum; Änderung Wohnungsaufsichtsgesetz, Zusammenarbeit Kommunen mit Finanzbehörden
  2. 200951-2 BBB-Große Anfrage: Zweckentfremdung von Wohnraum; Änderung Wohnungsaufsichtsgesetz, Zusammenarbeit Kommunen mit Finanzbehörden Große Anfrage zur Vorlage 200951

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Antrag
öffentlich
200951
Antragsteller/in:
BBB Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Marcel Schmitt
22.05.2020
BBB-Antrag: Zweckentfremdung von Wohnraum;
Änderung Wohnungsaufsichtsgesetz,
Zusammenarbeit Kommunen mit Finanzbehörden
Beratungsfolge
Rat 18.06.2020 Entscheidung
Inhalt des Antrags
Der Rat der Stadt Bonn bittet die Bonner Landtagsabgeordneten, Joachim
Stamp und Franziska Müller-Rech (beide FDP) sowie Guido Déus und Dr.
Christos Katzidis (beide CDU) sich gegenüber der NRW-Landesregierung und
den Fraktionen im Landtag NRW aktiv dafür einzusetzen,
- dass das Wohnungsaufsichtsgesetz (WAG NRW) in § 10 fortentwickelt
und auch den Gemeinden in NRW die Möglichkeit eröffnet wird, gegen
Online-Unterkunftsvermittler wie beispielsweise „Airbnb“ Anordnungen zu
erlassen, die diese zwingen, Namen und Adressen von örtlichen
Anbietern etwa illegal genutzter Ferienwohnungen zu übermitteln.
- eine spezialgesetzliche Rechtsgrundlage für die Zusammenarbeit
zwischen Kommunen und den zuständigen Finanzbehörden im Bereich
Zweckentfremdung von Wohnraum zu schaffen.
Begründung
In seiner Mitteilung DS 200381 führt der Oberbürgermeister u.a. folgendes aus:
„Es bedarf daher aus kommunaler Sicht einer Anpassung des § 10
Wohnungsaufsichtsgesetz (WAG NRW), um eine Auskunftspflicht der
Plattformbetreiber (wie z.B. Airbnb, Booking.com etc.) zu ermöglichen.
Vonseiten des Ministeriums wurde in Aussicht gestellt, dass man sich an
anderen Bundesländern orientieren möchte und eine Registrierungspflicht
(ähnlich Hamburg) erarbeiten will. Darüber hinaus wurde eine Zusammenarbeit
bei der Entwicklung einer Mustersatzung sowie die Unterstützung bei der
Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe in Aussicht gestellt.“
Aus Sicht des BBB sollten Landtag und Landesregierung dem Hilfeersuchen
des Oberbürgermeisters nachkommen und alles daran zu setzen, ihn bei der
Bekämpfung der Zweckentfremdung von Wohnraum zu unterstützen. Die ausSeite 1 von 2

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Drucksache 200381 hervorgehende Bilanz, der zufolge in nur 51 von 334
Fällen in 2019 Leerstand bzw. Zweckentfremdung in Bonn durch langfristige
Nachvermietung beseitigt werden konnte, zeigt, dass die den Kommunen zur
Verfügung stehenden Instrumente zur Bekämpfung der Missstände im
Wohnungswesen dringend verbessert werden müssen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 18:22 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de