200950 · Dringlichkeitsantrag
Erlass der Elternbeiträge im Monat Juni
Kerndaten
- Nummer
- 200950
- Art
- Dringlichkeitsantrag
- Veröffentlicht
- 22.05.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Entscheidung federführend
Dateien
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Dringlichkeitsantrag öffentlich 200950 Antragsteller/in: DIE LINKE. Irmgard Cipa Dr. Michael Faber 22.05.2020 Erlass der Elternbeiträge im Monat Juni Beratungsfolge Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 26.05.2020 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Die Wiederaufnahme eines eingeschränkten Regelbetriebes der Betreuungseinrichtungen und die Aufhebung des Betretungsverbotes im Juni wurde erst kürzlich bekanntgegeben. Vor dem Hintergrund der zum Monatswechsel anstehenden Beitragsabbuchung ist eine umgehende Befassung geboten. Inhalt des Dringlichkeitsantrags 1. Die Stadt Bonn verzichtet auf die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von öffentlich geförderten Tagespflegestellen, Kitas und OGS auch für den Monat Juni 2020. Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, eine entsprechende Dringlichkeitsentscheidung herbeizuführen und die Beitragsabbuchung zum Monatswechsel auszusetzen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, beim Land eine Erstattung (50%) der Einnahmeausfälle für den Beitragsverzicht Juni geltend zu machen und zu vereinbaren. 3. Ab Juli erhebt die Stadt für die Dauer des eingeschränkten Regelbetriebes in o.g. Kinderbetreuungseinrichtungen Beiträge in einer Höhe, die dem angebotenen (reduzierten) Betreuungsumfang entspricht. Begründung Das Betretungsverbot für Kinderbetreuungseinrichtungen wurde vom Land bis in den Juni hinein verlängert. Wenn die Kitas am 08.06. wieder im eingeschränkten Regelbetrieb öffnen, wird Kinderbetreuung seit dem letzten Öffnungstag am 13.03. und damit nahezu drei Monate Corona-bedingt ausgefallen sein. Vor dem Hintergrund ist es geboten, nach April und Mai auch für einen dritten Monat auf die Erhebung von Elternbeiträgen zu verzichten. Das entspricht dann der ungefähren Schließungsdauer und ist ein Beitrag zur Entlastung von Familien in der aktuellen Krise. Auch die Eltern von Kindern, die sich bereits in Notbetreuung befanden, sollen aus Gründen der Familienfreundlichkeit und zur Vermeidung bürokratischer Einzelveranlagung für einen weiteren Monat nicht zu Beiträgen herangezogen werden (Ziff. 1).Seite 1 von 2 Seite 2 Da der Erlass nahezu der Dauer des vom Land verfügten Betretungsverbotes entspricht, soll auch insoweit ein Erstattungsanspruch der städtischen Einnahmeausfälle geltend gemacht werden (Ziff. 2). Solange der eingeschränkte Regelbetrieb läuft, ist es dann ab Juli geboten, Beiträge nur entsprechend dem jeweils reduzierten Betreuungsangebot zu erheben (Ziff. 3). Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:57 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de