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200950 · Dringlichkeitsantrag

Erlass der Elternbeiträge im Monat Juni

Nummer
200950
Art
Dringlichkeitsantrag
Veröffentlicht
22.05.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 22.05.2020
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 26.05.2020

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 26.05.2020 Entscheidung federführend
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Dringlichkeitsantrag
öffentlich
200950
Antragsteller/in:
DIE LINKE.
Irmgard Cipa
Dr. Michael Faber
22.05.2020
Erlass der Elternbeiträge im Monat Juni
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 26.05.2020 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Die Wiederaufnahme eines eingeschränkten Regelbetriebes der
Betreuungseinrichtungen und die Aufhebung des Betretungsverbotes im Juni
wurde erst kürzlich bekanntgegeben. Vor dem Hintergrund der zum
Monatswechsel anstehenden Beitragsabbuchung ist eine umgehende
Befassung geboten.
Inhalt des Dringlichkeitsantrags
1. Die Stadt Bonn verzichtet auf die Erhebung von Elternbeiträgen für den
Besuch von öffentlich geförderten Tagespflegestellen, Kitas und OGS
auch für den Monat Juni 2020. Der Oberbürgermeister wird aufgefordert,
eine entsprechende Dringlichkeitsentscheidung herbeizuführen und die
Beitragsabbuchung zum Monatswechsel auszusetzen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, beim Land eine Erstattung (50%) der
Einnahmeausfälle für den Beitragsverzicht Juni geltend zu machen und
zu vereinbaren.
3. Ab Juli erhebt die Stadt für die Dauer des eingeschränkten
Regelbetriebes in o.g. Kinderbetreuungseinrichtungen Beiträge in einer
Höhe, die dem angebotenen (reduzierten) Betreuungsumfang entspricht.
Begründung
Das Betretungsverbot für Kinderbetreuungseinrichtungen wurde vom Land bis
in den Juni hinein verlängert. Wenn die Kitas am 08.06. wieder im
eingeschränkten Regelbetrieb öffnen, wird Kinderbetreuung seit dem letzten
Öffnungstag am 13.03. und damit nahezu drei Monate Corona-bedingt
ausgefallen sein. Vor dem Hintergrund ist es geboten, nach April und Mai auch
für einen dritten Monat auf die Erhebung von Elternbeiträgen zu verzichten.
Das entspricht dann der ungefähren Schließungsdauer und ist ein Beitrag zur
Entlastung von Familien in der aktuellen Krise. Auch die Eltern von Kindern, die
sich bereits in Notbetreuung befanden, sollen aus Gründen der
Familienfreundlichkeit und zur Vermeidung bürokratischer Einzelveranlagung
für einen weiteren Monat nicht zu Beiträgen herangezogen werden (Ziff. 1).Seite 1 von 2

Seite 2
Da der Erlass nahezu der Dauer des vom Land verfügten Betretungsverbotes
entspricht, soll auch insoweit ein Erstattungsanspruch der städtischen
Einnahmeausfälle geltend gemacht werden (Ziff. 2).
Solange der eingeschränkte Regelbetrieb läuft, ist es dann ab Juli geboten,
Beiträge nur entsprechend dem jeweils reduzierten Betreuungsangebot zu
erheben (Ziff. 3).
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 21:57 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de