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200946 · Mitteilungsvorlage

Verzicht auf Sondernutzungsgebühren aus Anlass der Corona-Pandemie

Nummer
200946
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
26.05.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses 10.06.2020 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
200946
Der Oberbürgermeister
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Verzicht auf Sondernutzungsgebühren aus Anlass
der Corona-Pandemie
Beratungsfolge
Hauptausschuss 10.06.2020 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Der Oberbürgermeister hat entschieden, für das Jahr 2020 zu Gunsten der
Gewerbetreibenden vollständig auf die Erhebung von
Sondernutzungsgebühren sowohl für die Außengastronomien als auch für die
Warenauslagen vor Einzelhandelsgeschäften zu verzichten, um dadurch die
wirtschaftlichen Belastungen während der Corona-Pandemie zu reduzieren.
Die Bonner Sondernutzungssatzung vom 29.09.2015, in der derzeit geltenden
Fassung, regelt in § 9 Abs. 2, dass der Oberbürgermeister nach
pflichtgemäßem Ermessen ganz oder teilweise von der Erhebung der
Sondernutzungsgebühren absehen kann, wenn die zu Grunde liegenden
Sondernutzungen ausschließlich oder überwiegend im öffentlichen Interesse
liegen.
Es ist davon auszugehen, dass erhebliche Teile der Bonner Gastronomie und
des Bonner Einzelhandels durch die Corona-Pandemie und die daraus
resultierenden Beschränkungen ihrer Gewerbeausübung in ihrer
wirtschaftlichen Existenz bedroht sind. Die Inanspruchnahme der
entsprechenden Sondernutzungen ist für das weitere Bestehen der
Gewerbebetriebe von großer Bedeutung. Der Gebührenverzicht soll dabei
helfen, die wirtschaftlichen Nöte der betroffenen Gewerbetreibenden zu
reduzieren. Ein öffentliche Interesse besteht in dem Fortbestand des örtlichen
Gewerbes.
Für den Bereich der Außengastronomie hat der Oberbürgermeister überdies
entschieden, dass im Jahr 2020 gebührenfreie Erweiterungen der Flächen
vorgenommen werden dürfen, sofern keine straßenverkehrlichen Gründe
entgegenstehen. Ziel ist es, durch die Erweiterung der
Außengastronomieflächen den Gaststättenbetreibern die Möglichkeit zu
eröffnen, unter Einhaltung der in der Coronaschutzverordnung NRW
vorgeschriebenen Mindestabstände zwischen der Möblierung, dennoch
möglichst dieselbe Anzahl an Sitzplätzen wie vor der Pandemie aufstellen
können.
Finanzielle Auswirkungen:Seite 1 von 2

Seite 2
Produktgruppe
10204
Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
Verkehrsangelegenheiten 1.33.00.02.04.02 Verkehrsr.Genehm.,Parkliz.,sonst.aus
n
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
Einzahlungen /
Erträge
- 630000 133000204/63.100
0
2020 keine
Haushaltsbelastung
jährlich
630000
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 22:04 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de