200946 · Mitteilungsvorlage
Verzicht auf Sondernutzungsgebühren aus Anlass der Corona-Pandemie
Kerndaten
- Nummer
- 200946
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 26.05.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses Kenntnisnahme
Dateien
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Volltext
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Mitteilungsvorlage öffentlich 200946 Der Oberbürgermeister Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Verzicht auf Sondernutzungsgebühren aus Anlass der Corona-Pandemie Beratungsfolge Hauptausschuss 10.06.2020 Kenntnisnahme Mitteilung: Der Oberbürgermeister hat entschieden, für das Jahr 2020 zu Gunsten der Gewerbetreibenden vollständig auf die Erhebung von Sondernutzungsgebühren sowohl für die Außengastronomien als auch für die Warenauslagen vor Einzelhandelsgeschäften zu verzichten, um dadurch die wirtschaftlichen Belastungen während der Corona-Pandemie zu reduzieren. Die Bonner Sondernutzungssatzung vom 29.09.2015, in der derzeit geltenden Fassung, regelt in § 9 Abs. 2, dass der Oberbürgermeister nach pflichtgemäßem Ermessen ganz oder teilweise von der Erhebung der Sondernutzungsgebühren absehen kann, wenn die zu Grunde liegenden Sondernutzungen ausschließlich oder überwiegend im öffentlichen Interesse liegen. Es ist davon auszugehen, dass erhebliche Teile der Bonner Gastronomie und des Bonner Einzelhandels durch die Corona-Pandemie und die daraus resultierenden Beschränkungen ihrer Gewerbeausübung in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht sind. Die Inanspruchnahme der entsprechenden Sondernutzungen ist für das weitere Bestehen der Gewerbebetriebe von großer Bedeutung. Der Gebührenverzicht soll dabei helfen, die wirtschaftlichen Nöte der betroffenen Gewerbetreibenden zu reduzieren. Ein öffentliche Interesse besteht in dem Fortbestand des örtlichen Gewerbes. Für den Bereich der Außengastronomie hat der Oberbürgermeister überdies entschieden, dass im Jahr 2020 gebührenfreie Erweiterungen der Flächen vorgenommen werden dürfen, sofern keine straßenverkehrlichen Gründe entgegenstehen. Ziel ist es, durch die Erweiterung der Außengastronomieflächen den Gaststättenbetreibern die Möglichkeit zu eröffnen, unter Einhaltung der in der Coronaschutzverordnung NRW vorgeschriebenen Mindestabstände zwischen der Möblierung, dennoch möglichst dieselbe Anzahl an Sitzplätzen wie vor der Pandemie aufstellen können. Finanzielle Auswirkungen:Seite 1 von 2 Seite 2 Produktgruppe 10204 Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung Verkehrsangelegenheiten 1.33.00.02.04.02 Verkehrsr.Genehm.,Parkliz.,sonst.aus n Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen Einzahlungen / Erträge - 630000 133000204/63.100 0 2020 keine Haushaltsbelastung jährlich 630000 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:04 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de