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200945-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Wohncontainer in Beuel

Nummer
200945-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
24.02.2021
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 17.03.2021 Kenntnisnahme
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  1. 200945 Wohncontainer in Beuel

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
200945-1 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn
Dezernat:
Wohncontainer in Beuel
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 24.02.2021 Kenntnisnahme
Stellungnahme:
1.) Wie teuer ist eine Nachrüstung/energetische Ertüchtigung von
Wohncontainern (WoCo), die in der Flüchtlingskrise angeschafft
wurden? Ist an eine solche gedacht? Wie lange dauert sie?
Müssen dafür Container leergezogen werden?
und
2.) Wie wird derzeit der monetäre Wert eines WoCo geschätzt, wie
teuer waren die WoCo im Einkauf?
Sofern die Standzeit der vorhandenen Wohncontainer über den genehmigten
Zeitraum verlängert werden soll, wird eine wärmetechnische Ertüchtigung der
wärmeübertragenden Bauteile auf Grundlage der derzeit gültigen
Energieeinsparverordnung (EnEV) erforderlich. Die bisherigen Angebote waren
unwirtschaftlich – eine entsprechende Ertüchtigung ist, gerade im Verhältnis
zum Zeitwert des Containers – daher nicht sinnvoll.
Ein Wohncontainer am WTP Siegburger Straße hat inkl. Lieferung und
sonstigen Nebenkosten insgesamt 22.800,00 Euro gekostet.
Welche Nutzung der WoCo plant die Verwaltung, wenn Flüchtlinge und
Migranten sie nicht mehr benötigen?
Die Verwaltung geht davon aus, dass aufgrund einiger nur befristet nutzbarer
Unterbringungskapazitäten bei gleichzeitig steigendem Bedarf z.B. in der
Unterbringung von Obdachlosen auch langfristig eine höhere Anzahl von
Plätzen in verschiedenen Formen von Unterkünften benötigt wird.
In der Siegburger Straße wäre eine weitere Wohnnutzung in diesem
Mischgebiet bauordnungsrechtlich möglich. Voraussetzung hierfür wäre zum
einen eine energetische Ertüchtigung auf den derzeit geltenden Stand der
Energieeinsparverordnung (EnEV), auf den für nur temporär genutzte
Flüchtlingsunterkünfte verzichtet werden konnte. Zum anderen müsste das
Grundstück dauerhaft zur Verfügung stehen, damit sich diese Investition
amortisiert. Dies widerspräche jedoch den Zielen der städtebaulichen
Entwicklungsmaßnahme (WTP), weshalb ein dauerhafter Betrieb der
Containeranlage nicht weiter verfolgt wird.Seite 1 von 2

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Nach jetzigem Stand wird die Nutzung als Flüchtlingsunterkunft daher mit
Ablauf der Baugenehmigung im Mai 2022 aufgegeben, obwohl die Nutzung des
Grundstücks durch NRW.Urban derzeit bis Ende 2023 möglich wäre.
Anschließend ist ein Rückbau an diesem Standort vorzunehmen, um die WTP
Maßnahme zu ermöglichen. Die Verwaltung wird mit Blick auf den hohen
Wohnraummangel in Bonn zu gegebener Zeit die Möglichkeit der Duldung
eines Weiterbetriebs der Gebäude bis zu ihrem notwendigen Rückbau, der
auch ohne energetische Ertüchtigung genehmigungsfähig wäre, prüfen. Die
Rückmeldungen aus der Nachbarschaft sind insoweit positiv, sodass hier ein
längerer Betrieb durch die Verwaltung angestrebt wird, auch um längeren
Leerstand zu vermeiden.
Welche Ersatzgrundstücke zur Umsetzung der WoCo hält die Verwaltung
vor und wie viele davon sind geeignet für längeres Containerwohnen?
Die Verwaltung hält keine weiteren Grundstücke vor – im Gegenteil wurden fest
eingeplante Grundstücke wieder zurückgegeben (Herz-Jesu-Kloster)
Welche Möglichkeiten bietet das Baurecht, den WoCo den Status eines
festen Gebäudes zu ermöglichen?
Die Sonderregelungen nach § 246 BauGB zur Unterbringung von Flüchtlingen
sind inzwischen kraft Gesetzes abgelaufen.
Im Übrigen sind Container gemäß § 25 Energiesparverordnung (EnEV) nur
maximal zwei Jahren nutzbar.
Auf diesen Rechtsgrundlagen können somit keine neuen Baugenehmigungen
erteilt werden.
Die Beurteilung, Wohncontainer als Wohngebäude zu nutzen, richtet sich somit
wie bei jedem anderen Gebäude nach den Vorschriften der BauO NRW und
EnEV.
An neuen Standorten sind lediglich Aufstellmöglichkeiten bis zu 2 Jahren mit
verringertem Wärmeschutz möglich (§ 1 Abs. 3 Nr. 6 EnEV).
Anlage/n
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