← Vorlagen

200944 · Dringlichkeitsantrag

Erhaltungsmaßnahmen für die Wechselkröte

Nummer
200944
Art
Dringlichkeitsantrag
Veröffentlicht
20.05.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 20.05.2020
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 20.05.2020

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz 20.05.2020 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 57,4 KB Öffnen ↗

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (1.803 Zeichen)
Dringlichkeitsantrag
öffentlich
200944
Antragsteller/in:
CDU-Stadtratsfraktion
Christian Gold
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Brigitta Poppe-Reiners
Fraktion Freie Demokratische Partei
Prof. Dr. Wilfried Löbach
20.05.2020
Erhaltungsmaßnahmen für die Wechselkröte
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 20.05.2020 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Die Erhaltungsmaßnahmen dulden auf Grund des schlechten Zustands der
Wechselkröten-Population keinen Aufschub. Ein weiterer heißer und trockener
Somme könnte einen Zusammenbruch der Population zur Folge haben.
Inhalt des Dringlichkeitsantrags
Die Verwaltung wird gebeten, noch vor der Sommerpause,
Erhaltungsmaßnahmen in Bonn für die Wechselkröte umzusetzen.
Begründung
Der Fokus der Erhaltungsmaßnahmen richtet sich insbesondere auf die in der
Vergangenheit angelegten Ausgleichsmaßnahmen für die Wechselkröte in
Dransdorf (Bebauungsplan Gewerbegebiet Dransdorf,
Kompensationsflächenkataster ID 108) und die ehemaligen Erdbeerfelder in der
Grootestraße. Für eine ausreichende Bewässerung wird Sorge getragen.
Die Verwaltung stellt dazu entweder außerplanmäßige Sachkosten zur Verfügung
oder verwendet die restlichen Mittel entsprechend der DS 190583, die nicht der
Biostation zugutegekommen sind.
Die umgehende Maßnahmenumsetzung findet in Abstimmung mit der UNB und der
Biostation Bonn statt.
Die Stadt ist nach europäischer wie auch nach Bundesgesetzgebung verpflichtet,
einen guten Erhaltungszustand streng geschützter Arten zu gewährleisten. Dazu
zählt die streng geschützte Wechselkröte des Anhang IV der FFH-Richtlinie. Sie ist
nach dem Bundesnaturschutzgesetzt geschützt und steht auf der Roten Liste in
Gefährdungsstufe 2 – stark gefährdet. Ihr Zustand in NRW wird als ungünstig
eingestuft.
Anlage/n
KeineSeite 1 von 1

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 00:53 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de