200944 · Dringlichkeitsantrag
Erhaltungsmaßnahmen für die Wechselkröte
Kerndaten
- Nummer
- 200944
- Art
- Dringlichkeitsantrag
- Veröffentlicht
- 20.05.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Dringlichkeitsantrag öffentlich 200944 Antragsteller/in: CDU-Stadtratsfraktion Christian Gold Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Brigitta Poppe-Reiners Fraktion Freie Demokratische Partei Prof. Dr. Wilfried Löbach 20.05.2020 Erhaltungsmaßnahmen für die Wechselkröte Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 20.05.2020 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Die Erhaltungsmaßnahmen dulden auf Grund des schlechten Zustands der Wechselkröten-Population keinen Aufschub. Ein weiterer heißer und trockener Somme könnte einen Zusammenbruch der Population zur Folge haben. Inhalt des Dringlichkeitsantrags Die Verwaltung wird gebeten, noch vor der Sommerpause, Erhaltungsmaßnahmen in Bonn für die Wechselkröte umzusetzen. Begründung Der Fokus der Erhaltungsmaßnahmen richtet sich insbesondere auf die in der Vergangenheit angelegten Ausgleichsmaßnahmen für die Wechselkröte in Dransdorf (Bebauungsplan Gewerbegebiet Dransdorf, Kompensationsflächenkataster ID 108) und die ehemaligen Erdbeerfelder in der Grootestraße. Für eine ausreichende Bewässerung wird Sorge getragen. Die Verwaltung stellt dazu entweder außerplanmäßige Sachkosten zur Verfügung oder verwendet die restlichen Mittel entsprechend der DS 190583, die nicht der Biostation zugutegekommen sind. Die umgehende Maßnahmenumsetzung findet in Abstimmung mit der UNB und der Biostation Bonn statt. Die Stadt ist nach europäischer wie auch nach Bundesgesetzgebung verpflichtet, einen guten Erhaltungszustand streng geschützter Arten zu gewährleisten. Dazu zählt die streng geschützte Wechselkröte des Anhang IV der FFH-Richtlinie. Sie ist nach dem Bundesnaturschutzgesetzt geschützt und steht auf der Roten Liste in Gefährdungsstufe 2 – stark gefährdet. Ihr Zustand in NRW wird als ungünstig eingestuft. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:53 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de