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200941 · Beschlussvorlage

Zuschüsse 2020 im Stadtbezirk Bonn an kulturelle Vereine und Vereinigungen im Rahmen der Heimatpflege und des Brauchtums sowie an Gesang- und Instrumentalvereine

Nummer
200941
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
25.05.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 16.06.2020 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
200941
Der Oberbürgermeister
Federführung:
Bezirksverwaltungsstelle Bonn
Dezernat:
Dez. I
Zuschüsse 2020 im Stadtbezirk Bonn an kulturelle
Vereine und Vereinigungen im Rahmen der
Heimatpflege und des Brauchtums sowie an
Gesang- und Instrumentalvereine
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 16.06.2020 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Im Haushaltsjahr 2020 werden folgende Zuschüsse im Rahmen der
Heimatpflege und des Brauchtums gewährt:
Ortsausschüsse 7.000,00 €
Freiwillige Feuerwehren 2.450,00 €
kulturelle Vereine 5.530,00 €
Zuschussverteilung aufgrund
förderungswürdiger Aktivitäten an:
- Kirchenchöre 1.700,00 €
- Gesangvereine 3.500,00 €
- Instrumentalvereine 950,00 €
- Schützenvereine 2.350,00 €
- Junggesellenvereine 550,00 €
- Karnevalsvereine 6.650,00 €
- sonstige Vereine 1.050,00 € 16.750,00 €
Insgesamt: 31.730,00 €
2. Alle auf der Grundlage der Richtlinien für die Förderung kultureller Vereine
und Vereinigungen im Rahmen der Heimatpflege und des Brauchtums
sowie der Gesang- und Instrumentalvereine im Stadtbezirk Bonn
gewährten Zuschüsse des Jahres 2020 werden erst ausgezahlt, wenn der
für das Jahr 2015 angeforderte prüffähige Verwendungsnachweis nebst
Vermögensübersicht vorliegt.Seite 1 von 4

Seite 2
Begründung
Auch die Vereine und Vereinigungen der Heimatpflege und des Brauchtums im
Stadtbezirk Bonn sind von der Corona-Pandemie massiv betroffen. Sie sehen
sich vor enorme Herausforderungen gestellt, sowohl organisatorisch als auch
finanziell.
Um das traditionelle Vereinswesen im Stadtbezirk Bonn zu unterstützen sollen
auf der Grundlage der Richtlinien für die Förderung kultureller Vereine und
Vereinigungen im Rahmen der Heimatpflege und des Brauchtums sowie der
Gesang- und Instrumentalvereine auch in diesem Jahr Zuschüsse ausgezahlt
werden.
Dabei sind für die Ortsausschüsse, Feuerwehren und die kulturellen Vereine
feste Zuschussbeträge vorgesehen.
Für alle anderen Vereine (Kirchenchöre, Gesangvereine,
Schützenbruderschaften, Karnevalsvereine etc.) sind im Rahmen der
Höchstbeträge Zuschüsse vorgesehen, die der Aktivität des Vereins
angemessen sind. Leider ist davon auszugehen, dass aufgrund der
herrschenden Corona-Pandemie und den andauernden Einschränkungen
insbesondere für die Durchführung von Veranstaltungen die in den Anträgen
angegebenen Aktivitäten nicht stattfinden werden. Für Vereine mit einer
variablen Berechnungsgrundlage wird daher eine pauschale Bezuschussung
vorgeschlagen, die der Höhe des zuletzt gewährten Zuschusses entspricht.
Dies ist in der Regel der Zuschussbetrag des Jahres 2019, in zwei Fällen der
des Jahres 2018. Bei zwei Vereinen beruht der Vorschlag (Erstantrag bzw.
letzter Antrag 2016) auf Vergleichbarkeit mit anderen Antragstellern.
Außerdem sollen ausnahmsweise drei verspätet eingegangene Anträge
Berücksichtigung finden.
Insofern wird im Jahr 2020 gem. Ziffer 2.4 als begründeter Ausnahmefall
teilweise von Zuschussgrundlagen nach den Richtlinien abgewichen.
Folgende Beträge sollen ausgezahlt werden:
2020 2019 2018
Ortsausschüsse
Freiwillige
Feuerwehren
Zuschuss
lt. Richt-
linien
Anzahl
der An-
träge
Einzel-
zuschuss
vorgesehener
Zuschuss
gewährter
Zuschuss
gewährter
Zuschuss
Ortsausschüsse 700 € 8 700,00 € 7.000,00 € 5.600,00 € 7.700,00 €
Freiwillige
Feuerwehren 350 € 7 350,00 € 2.450,00 € 2.450,00 € 2.450,00 €Seite 2 von 4

Seite 3
2020 2019 2018
Kulturelle Vereine
Zuschuss lt.
Richtlinien
vorgesehener
Zuschuss
gewährter
Zuschuss
gewährter
Zuschuss
Bonner Geschichtswerkstatt e.V. 230,00 € 230,00 € 230,00 € 230,00 €
Bonner Heimat- und Geschichtsverein 4.000,00 € 4.000,00 € 4.000,00 € 4.000,00 €
Gesellschaft der Freunde und Förderer des
Alten Friedhofs in Bonn e.V. entfällt 400,00 € 400,00 € 400,00 €
Numismatische Gesellschaft
Bonner Münzfreunde e.V. entfällt 200,00 € 200,00 € 200,00 €
Förderverein Poppelsdorfer Geschichte 150,00 € 150,00 € kein Antrag 150,00 €
Poppelsdorfer Heimatsammlung Stöcker 150,00 € 150,00 € kein Antrag 150,00 €
Lenné Gesellschaft Bonn e.V. entfällt 400,00 € kein Antrag 400,00 €
Summe: 5.530,00 € 4.830,00 € 5.530,00 €
2020 2019 2018
Variable Zuschüsse
Zuschuss
lt.
Richtlinien
An-
zahl
der
An-
träge
Einzel-
zuschuss
vorgesehener
Zuschuss
gewährter
Zuschuss
gewährter
Zuschuss
Kirchenchöre Bis 200 € 9 150 – 200 € 1.700,00 € 1.700,00 € 1.600,00 €
Gesangvereine Bis 700 € 11 200 – 450 € 3.500,00 € 4.100,00 € 3.100,00 €
Instrumentalvereine Bis 700 € 3 250 – 400 € 950,00 € 1.400,00 € 750,00 €
Tanzgruppen Bis 700 € 0 entfällt 0,00 € 0,00 € 250,00 €
Schützenvereine Bis 700 € 6 250 – 600 € 2.350,00 € 2.650,00 € 2.000,00 €
Junggesellenvereine Bis 700 € 1 550 € 550,00 € 900,00 € 550,00 €
Karnevalsgesellschaften Bis 700 € 18 200 – 700 € 6.650,00 € 7.050,00 € 5.750,00 €
Sonstige Vereine Bis 700 € 4 200 – 350 € 1.050,00 € 1.250,00 € 1.000,00 €
Summe: 16.750,00 € 19.050,00 € 15.000,00 €
Entsprechende Transferleistungen stehen für diesen Zweck zur Verfügung.
Die Bezirksvertretung Bonn hat mit Beschluss vom 27.10.2015 für alle auf der
Grundlage der Förderrichtlinien der Heimat- und Brauchtumspflege gewährten
Zuschüsse im Jahr 2015 die Vorlage eines prüffähigen
Verwendungsnachweises nebst Vermögensübersicht beschlossen.
Entsprechende Nachweise sind von den Zuschussempfängern eingefordert
worden. Sofern diese bisher nicht eingegangen sind, ist an die Vorlage, auch
mehrfach, erinnert worden.
Der für das Jahr 2020 vorgesehene Zuschuss wird, sofern nicht alleSeite 3 von 4

Seite 4
notwendigen Unterlagen vorliegen, nur unter Vorbehalt gewährt. Dies ist bei
Antragstellern möglich, die für 2016 oder die darauffolgenden Jahre keinen
Zuschuss beantragt oder deren Zuschuss nicht ausgezahlt wurde. Ist der
Zuschussempfänger nicht bereit, entsprechende Angaben zur Verwendung der
gewährten Zuwendung im Jahr 2015 und/oder zum Stand des
Vereinsvermögens zu machen, erfolgt keine Auszahlung.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.01.30 BezVSt.Bonn 1.10.66.01.30.01 BezVSt.Bonn
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
31.370,00 € 110660130 2020 aus lfd. Ansatz
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich einmalig
31.370,00 €
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 21:04 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de