200941 · Beschlussvorlage
Zuschüsse 2020 im Stadtbezirk Bonn an kulturelle Vereine und Vereinigungen im Rahmen der Heimatpflege und des Brauchtums sowie an Gesang- und Instrumentalvereine
Kerndaten
- Nummer
- 200941
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 25.05.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 200941 Der Oberbürgermeister Federführung: Bezirksverwaltungsstelle Bonn Dezernat: Dez. I Zuschüsse 2020 im Stadtbezirk Bonn an kulturelle Vereine und Vereinigungen im Rahmen der Heimatpflege und des Brauchtums sowie an Gesang- und Instrumentalvereine Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 16.06.2020 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Im Haushaltsjahr 2020 werden folgende Zuschüsse im Rahmen der Heimatpflege und des Brauchtums gewährt: Ortsausschüsse 7.000,00 € Freiwillige Feuerwehren 2.450,00 € kulturelle Vereine 5.530,00 € Zuschussverteilung aufgrund förderungswürdiger Aktivitäten an: - Kirchenchöre 1.700,00 € - Gesangvereine 3.500,00 € - Instrumentalvereine 950,00 € - Schützenvereine 2.350,00 € - Junggesellenvereine 550,00 € - Karnevalsvereine 6.650,00 € - sonstige Vereine 1.050,00 € 16.750,00 € Insgesamt: 31.730,00 € 2. Alle auf der Grundlage der Richtlinien für die Förderung kultureller Vereine und Vereinigungen im Rahmen der Heimatpflege und des Brauchtums sowie der Gesang- und Instrumentalvereine im Stadtbezirk Bonn gewährten Zuschüsse des Jahres 2020 werden erst ausgezahlt, wenn der für das Jahr 2015 angeforderte prüffähige Verwendungsnachweis nebst Vermögensübersicht vorliegt.Seite 1 von 4 Seite 2 Begründung Auch die Vereine und Vereinigungen der Heimatpflege und des Brauchtums im Stadtbezirk Bonn sind von der Corona-Pandemie massiv betroffen. Sie sehen sich vor enorme Herausforderungen gestellt, sowohl organisatorisch als auch finanziell. Um das traditionelle Vereinswesen im Stadtbezirk Bonn zu unterstützen sollen auf der Grundlage der Richtlinien für die Förderung kultureller Vereine und Vereinigungen im Rahmen der Heimatpflege und des Brauchtums sowie der Gesang- und Instrumentalvereine auch in diesem Jahr Zuschüsse ausgezahlt werden. Dabei sind für die Ortsausschüsse, Feuerwehren und die kulturellen Vereine feste Zuschussbeträge vorgesehen. Für alle anderen Vereine (Kirchenchöre, Gesangvereine, Schützenbruderschaften, Karnevalsvereine etc.) sind im Rahmen der Höchstbeträge Zuschüsse vorgesehen, die der Aktivität des Vereins angemessen sind. Leider ist davon auszugehen, dass aufgrund der herrschenden Corona-Pandemie und den andauernden Einschränkungen insbesondere für die Durchführung von Veranstaltungen die in den Anträgen angegebenen Aktivitäten nicht stattfinden werden. Für Vereine mit einer variablen Berechnungsgrundlage wird daher eine pauschale Bezuschussung vorgeschlagen, die der Höhe des zuletzt gewährten Zuschusses entspricht. Dies ist in der Regel der Zuschussbetrag des Jahres 2019, in zwei Fällen der des Jahres 2018. Bei zwei Vereinen beruht der Vorschlag (Erstantrag bzw. letzter Antrag 2016) auf Vergleichbarkeit mit anderen Antragstellern. Außerdem sollen ausnahmsweise drei verspätet eingegangene Anträge Berücksichtigung finden. Insofern wird im Jahr 2020 gem. Ziffer 2.4 als begründeter Ausnahmefall teilweise von Zuschussgrundlagen nach den Richtlinien abgewichen. Folgende Beträge sollen ausgezahlt werden: 2020 2019 2018 Ortsausschüsse Freiwillige Feuerwehren Zuschuss lt. Richt- linien Anzahl der An- träge Einzel- zuschuss vorgesehener Zuschuss gewährter Zuschuss gewährter Zuschuss Ortsausschüsse 700 € 8 700,00 € 7.000,00 € 5.600,00 € 7.700,00 € Freiwillige Feuerwehren 350 € 7 350,00 € 2.450,00 € 2.450,00 € 2.450,00 €Seite 2 von 4 Seite 3 2020 2019 2018 Kulturelle Vereine Zuschuss lt. Richtlinien vorgesehener Zuschuss gewährter Zuschuss gewährter Zuschuss Bonner Geschichtswerkstatt e.V. 230,00 € 230,00 € 230,00 € 230,00 € Bonner Heimat- und Geschichtsverein 4.000,00 € 4.000,00 € 4.000,00 € 4.000,00 € Gesellschaft der Freunde und Förderer des Alten Friedhofs in Bonn e.V. entfällt 400,00 € 400,00 € 400,00 € Numismatische Gesellschaft Bonner Münzfreunde e.V. entfällt 200,00 € 200,00 € 200,00 € Förderverein Poppelsdorfer Geschichte 150,00 € 150,00 € kein Antrag 150,00 € Poppelsdorfer Heimatsammlung Stöcker 150,00 € 150,00 € kein Antrag 150,00 € Lenné Gesellschaft Bonn e.V. entfällt 400,00 € kein Antrag 400,00 € Summe: 5.530,00 € 4.830,00 € 5.530,00 € 2020 2019 2018 Variable Zuschüsse Zuschuss lt. Richtlinien An- zahl der An- träge Einzel- zuschuss vorgesehener Zuschuss gewährter Zuschuss gewährter Zuschuss Kirchenchöre Bis 200 € 9 150 – 200 € 1.700,00 € 1.700,00 € 1.600,00 € Gesangvereine Bis 700 € 11 200 – 450 € 3.500,00 € 4.100,00 € 3.100,00 € Instrumentalvereine Bis 700 € 3 250 – 400 € 950,00 € 1.400,00 € 750,00 € Tanzgruppen Bis 700 € 0 entfällt 0,00 € 0,00 € 250,00 € Schützenvereine Bis 700 € 6 250 – 600 € 2.350,00 € 2.650,00 € 2.000,00 € Junggesellenvereine Bis 700 € 1 550 € 550,00 € 900,00 € 550,00 € Karnevalsgesellschaften Bis 700 € 18 200 – 700 € 6.650,00 € 7.050,00 € 5.750,00 € Sonstige Vereine Bis 700 € 4 200 – 350 € 1.050,00 € 1.250,00 € 1.000,00 € Summe: 16.750,00 € 19.050,00 € 15.000,00 € Entsprechende Transferleistungen stehen für diesen Zweck zur Verfügung. Die Bezirksvertretung Bonn hat mit Beschluss vom 27.10.2015 für alle auf der Grundlage der Förderrichtlinien der Heimat- und Brauchtumspflege gewährten Zuschüsse im Jahr 2015 die Vorlage eines prüffähigen Verwendungsnachweises nebst Vermögensübersicht beschlossen. Entsprechende Nachweise sind von den Zuschussempfängern eingefordert worden. Sofern diese bisher nicht eingegangen sind, ist an die Vorlage, auch mehrfach, erinnert worden. Der für das Jahr 2020 vorgesehene Zuschuss wird, sofern nicht alleSeite 3 von 4 Seite 4 notwendigen Unterlagen vorliegen, nur unter Vorbehalt gewährt. Dies ist bei Antragstellern möglich, die für 2016 oder die darauffolgenden Jahre keinen Zuschuss beantragt oder deren Zuschuss nicht ausgezahlt wurde. Ist der Zuschussempfänger nicht bereit, entsprechende Angaben zur Verwendung der gewährten Zuwendung im Jahr 2015 und/oder zum Stand des Vereinsvermögens zu machen, erfolgt keine Auszahlung. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.01.30 BezVSt.Bonn 1.10.66.01.30.01 BezVSt.Bonn Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 31.370,00 € 110660130 2020 aus lfd. Ansatz Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich einmalig 31.370,00 € Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:04 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de