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200936 · Dringlichkeitsentscheidung OB

„Smart Cities – Made in Germany“ – Die Bewerbung der Bundesstadt Bonn (2. Staffelaufruf)

Nummer
200936
Art
Dringlichkeitsentscheidung OB
Veröffentlicht
20.05.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Rates 18.06.2020 Genehmigung
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Dringlichkeitsentscheidung OB
öffentlich
200936
Der Oberbürgermeister
Federführung:
10 Personal- und Organisationsamt
Dezernat:
Dez. I
„Smart Cities – Made in Germany“ – Die
Bewerbung der Bundesstadt Bonn (2. Staffelaufruf)
Beratungsfolge
Rat 18.06.2020 Genehmigung
Begründung der Dringlichkeit:
Die Frist zur Einreichung des Förderantrags ist der 20.05.2020 24 Uhr. Mit dem
Förderantrag musste ursprünglich ein Ratsbeschluss vorgelegt werden. Aufgrund
der Corona-Pandemie hat der Fördergeber eine Sonderregelung geschaffen,
wonach Dringlichkeits- bzw. Eilbeschlüsse einen Ratsbeschluss vorläufig ersetzen
können, ein Ratsbeschluss müsste dann bis zum 31.07.2020 24 Uhr nachgereicht
werden. Damit besteht aktuell eine Dringlichkeit für diese Entscheidung, der Rat
bzw. der Hauptausschuss werden nachfolgend befasst.
Der Förderaufruf ist vom Februar 2020. Entsprechend fiel die Erarbeitungszeit für
den Antrag mit der Corona-Pandemie zusammen, die insbesondere auch in den
mit der Antragstellung befassten städtischen Organisationseinheiten massiv
Ressourcen gebunden hat und weiterhin bindet. Die Erarbeitung des
umfangreichen Förderantrags konnte daher erst kurzfristig vor
Abgabeschluss abgeschlossen werden, sodass eine Befassung der städtischen
Gremien vor Fristablauf nicht mehr möglich ist.
Beschlussvorschlag
Die Bundesstadt Bonn beteiligt sich an dem vom BMI ausgelobten Wettbewerb
„Smart Cities – Made in Germany“.
Eine Smart City Bonn soll auch im Zuge der digitalen Transformation lebens- und
liebenswert bleiben. Das Projekt bezieht sich auf das gesamte Stadtgebiet. Für
Bonn wird ein Modellprojekt angestrebt, in dem Stadtentwicklung und
Digitalisierung gemeinsam unter enger Einbindung der Bürgerschaft und
Stakeholder in einem transparenten und partizipativen Verfahren diskutiert und
gestaltet werden sollen. Die in der „Smart City Charta“ des Bundes definierten
Ziele und Leitlinien werden ausdrücklich unterstützt und dem Verfahren
zugrundegelegt. "Smart City" wird dabei als übergreifendes Projekt verstanden,
das die Digitalisierung mit allen ihren Wirkungen integrativ betrachtet. Angestrebt
wird zudem ein enger Austausch mit anderen Smart Cities, dem Fördergeber und
weiteren Externen, um dem Modellvorhaben entsprechend voneinander und
miteinander zu lernen.
Bei einem möglichen Bonner Projektvolumen im Rahmen des Wettbewerbs
„Smart Cities made in Germany“ von 14,095 Mio. Euro in den kommenden 7
Jahren hat die Stadt einen Eigenanteil von 10 % zu tragen. Der notwendige
Eigenanteil in Höhe von maximal 37.500 Euro für das Startjahr 2020 wird
überplanmäßig aus dem gesamtstädtischen Haushalt bereitgestellt. Für die JahreSeite 1 von 4

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2021 ff. werden die Mittel im Rahmen der zukünftigen Haushaltsplanung
etatisiert.
Begründung
Der Rat hatte in seiner Sitzung vom 15.5.2019 (siehe Drucksachen-Nummer
1911436) die Bewerbung zur ersten von fünf Staffeln des vom BMI ausgelobten
Wettbewerb „Smart Cities – Made in Germany“ beschlossen. Die Bewerbung im
Jahr 2019 basierte auf den vom Rat beschlossenen Vorlagen (siehe Drucksachen-
Nummer 1711808) zur Organisation und Inhalte der Agenda „Digitale Verwaltung“
sowie zur Weiterentwicklung die Verwaltung (siehe Drucksachen-Nummer
1910681). In erster Linie wurde hier aufgezeigt, dass die digitale Transformation
in Bonn über die Digitalisierung der Verwaltung hinaus die digitale
Stadtgesellschaft im Blick hat und daher in einem „Smart City Ansatz“
fortentwickelt wird, der sich an der „Smart City Charta“ der „Nationalen
Dialogplattform Smart Cities“ des BBSR orientieren soll (siehe Anlage).
Was bedeutet das konkret? Die Bonner Digitalisierungsstrategie orientiert sich
hiernach in einem nachhaltigen und integrierten Ansatz an den
stadt(entwicklungs)politischen Zielen, wird partizipativ und kontinuierlich
weiterentwickelt und berücksichtigt in einer gemeinsamen Entwicklung (Co-
Creation) alle gesellschaftlichen Akteure. Eine „Smart City“, so die Charta des
Bundes, ist inklusiv und vielfältig, wettbewerbsfähig und innovativ sowie sicher
und raumgebend. Vor allem aber ist und bleibt sie lebenswert und
handlungsfähig mit dem Fokus auf nutzerorientierte Umsetzungen. Dies kann die
Zukunft Bonns in zentralen Werten, Zielen und Investitionen unterstützen helfen.
Die Bewerbung zum ersten Staffelaufruf im Jahr 2019 war nicht erfolgreich. Die
Bundesstadt Bonn greift mit dem Aufruf für die zweite Staffel erneut die Chance
für die Platzierung für einen Wettbewerbsbeitrag auf. Auch die
erneute Bewerbung ist die konsequente Weiterentwicklung der bisherigen vom
Rat beschlossenen Maßnahmen. Der Verwaltungsvorstand hat die Vision
entwickelt, dass Bonn bis 2025 eine der führenden Smart Cities in NRW werden
soll und notwendige gesamtstädtische Steuerungsgremien etabliert. Kommunen
erhalten für die förderfähigen Kosten Zuschüsse in Höhe von 65% oder bis zu 90%
im Falle kommunaler Haushaltsnotlage. Als Kommune in der Haushaltssicherung
kann die Bundesstadt Bonn insofern von einer 90%igen Förderung bei
erfolgreicher Teilnahme ausgehen.
Die im Folgenden nur kurz beschriebene Bewerbung setzt diesen Weg auf der
Grundlage der mehrjährigen Vorarbeiten und eines hohen
Beteiligungsanspruches weiter fort. Das Projekt ist im Förderantrag wie folgt
zusammengefasst:"Nachhaltige Stadtentwicklung braucht gute Daten und Informationen. Zusätzlich
braucht es eine informierte Debatte der Stadtgesellschaft um das Gemeinwohl.
Wo wollen wir hin? Wie lassen sich legitime Eigeninteressen und Gemeinwohl in
Einklang bringen? Um ins Gespräch zu kommen, braucht es Vertrauen. Das lässt
sich am besten beim gemeinsamen Arbeiten an wichtigen Projekten erlernen. Die
Stadt Bonn nutzt eine Nachhaltigkeitsstrategie mit Zielen und Indikatoren, die
regelmäßig evaluiert werden. Damit sich die Stadtgesellschaft diesen Prozess
aneignen und stärker gestalten kann, starten wir einen Prozess.Seite 2 von 4

Seite 3Die Stadt garantiert den Rahmen. Mit vielfältigen Formaten (Open Space, Design
Thinking, Peer-to-Peer, Reallabore usw.). Gemeinsam werden Ziele
weiterentwickelt, Ideen und Konzepte erarbeitet und begonnen. Das nennen wir
„BonnLabore“. Sie sind auf Dauer angelegt. Gemeinsam wird auch eine Grundlage
für eine nachhaltige Gestaltung geschaffen: gute Daten und Informationen. Open
Data nicht nur von der Stadt, sondern von allen. Open Innovation der
Unternehmen, Citizen Science von Bürgerinnen und Bürgern. Zugänglich nicht nur
für Profis, sondern für alle. Für Alltag, Arbeit, Bildung, Kultur, Politisches
Engagement. Das nennen wir Urban Data Platform."
Leitlinie der Bonner Bewerbung ist die Erkenntnis, dass Digitalisierung nur
erfolgreich gelingen kann, wenn Menschen ausreichend qualifiziert bzw. „digital
mündig“ sind und dabei eine systematische Beteiligung möglichst breiter
Zielgruppen möglich ist. Dies deckt sich mit der Anforderung des BMI-
Wettbewerbs, wonach hiermit Test- und Experimentierfelder gefördert werden
sollen, um für deutsche Kommunen auf regionaler, gesamtstädtischer und
Quartiers-Ebene beispielhafte und übertragbare Lösungen im Zeitalter der
Digitalisierung zu finden. Diese Herausforderung betrifft sowohl
verwaltungsinterne Prozesse wie auch die gesamte Stadtgesellschaft. Daher ist es
sinnvoll, die bestehenden Teil- Digitalisierungsstrategien in einer Smart City -
Strategie zu bündeln und mit zusätzlichen Ressourcen einen umfassenden
Prozess auszurollen, um gemeinwohlorientierte Digitalisierung innerhalb und
außerhalb der Verwaltung voranzutreiben.
Die Bewerbung der Bundesstadt Bonn betont die vom Rat im Februar 2019
verabschiedete Nachhaltigkeitsstrategie (DS-Nr. 1812770EB8) und die darin
enthaltenen 6 Themenfelder mit ihren strategischen Zielen als Leitbilder für die
Entwicklung der Stadt. Wesentliche Herausforderung ist eine sozial, ökologisch
und ökonomisch nachhaltige Gestaltung des Wachstums. Viele Akteure stehen bei
einer umfassenden Digitalisierung noch am Anfang. Die digitale Inklusion
schwächerer Gruppen ist besondere Herausforderung der Stadt.
Die Bundesstadt Bonn bewirbt sich für die Förderphasen A (Strategieentwicklung,
Dauer max. 2 Jahre) und B (Projektumsetzung, Dauer max. 5 Jahre) des
Förderaufrufs. Eine Bewerbung nur für die Phase A ist nicht möglich. In
Förderphase A soll die fachübergreifende Smart City-Strategie erarbeitet werden.
Diese soll die bestehenden bzw. gerade in Erarbeitung befindlichen strategischen
Ansätze vervollständigen bzw. abrunden. Dazu gehört auch, in den verschiedenen
Handlungsfelder Digitalisierungsprojekte zu identifizieren und die
Umsetzungsschritte und Verantwortlichkeiten zu identifizieren. Bestandteil des
Förderantrags in dieser Phase A ist entsprechend insbesondere die Beantragung
von finanziellen und personellen Ressourcen für diesen Prozess. Vorab sollen in
Phase A konkrete Maßnahmen zum Aufbau einer Urban Data Platform gegangen
werden. In Förderphase B, vom Volumen her bedeutend umfangreicher als
Phase A, sollen neben allgemeinen Mitteln zur Umsetzung der Strategie
insbesondere Mittel für die BonnLabore und weiteren Ausbauschritte für die
Urban Data Platform beantragt werden.
Weiteres Vorgehen
Auch wenn der BMI-Wettbewerb als Katalysator der Bonner Smart City Strategie
und deren Projekte wirkt, so dient diese Phase der Fokussierung und
Weiterentwicklung der bisherigen Ansätze. Der Wettbewerbsbeitrag soll insofern
auch in dem Fall, dass Bonn erneut nicht gefördert werden kann, weiter
Handlungs- und Leitlinie sein. Die Verwaltung beabsichtigt insofern, die StrategieSeite 3 von 4

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„Smart City Bonn“ und deren Projekte auch losgelöst vom Wettbewerb zu
verfolgen und wird im Rahmen der kommenden Haushaltsberatungen Vorschläge
zu deren Umsetzung einzubringen.
20.05.20 / 20.05.20 gez. Sridharan gez. Freitag
Datum Oberbürgermeister Stadtverordneter
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 23:50 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de