200931 · Beschlussvorlage
Entwurf des Jahresabschlusses 2019 der Bundesstadt Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 200931
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 03.06.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage öffentlich 200931 Der Oberbürgermeister Federführung: 21 Kassen- und Steueramt Dezernat: Dez. II Entwurf des Jahresabschlusses 2019 der Bundesstadt Bonn Beratungsfolge Rat 18.06.2020 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Rat der Bundesstadt Bonn nimmt den nach § 95 Abs. 5 GO NRW zur Feststellung zugeleiteten Entwurf des Jahresabschlusses 2019 zur Kenntnis und verweist ihn zur Prüfung nach § 102 GO NRW an den Rechnungsprüfungsausschuss. Begründung Auf der Grundlage des Gesetzes zur Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements für die Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen vom 16.11.2004 (GV.NRW S. 644) hat die Bundesstadt Bonn ihr bisheriges kamerales Rechnungswesen zum 01.01.2008 flächendeckend durch das Neue Kommunale Finanzmanagement abgelöst. Die zum Stichtag 01.01.2008 aufgestellte Eröffnungsbilanz ist vom Rat am 04.10.2012 festgestellt worden. Gemäß § 95 Abs. 1 GO NRW hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln und ist zu erläutern. Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht beizufügen. Die ab dem 01.01.2019 geltende Fassung der Gemeindeordnung sowie die zum selben Zeitpunkt in Kraft getretene Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO NRW) wurden beachtet. Hierzu hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung mit Erlass vom 15.02.2019 und ergänzenden Hinweisen vom 17.05.2019 erklärt, dass die neuen Regelungen erstmals auf den zum 31.12.2019 zu erstellenden Jahresabschluss der Kernverwaltung (Einzelabschluss) anzuwenden sind.Seite 1 von 872 Seite 2 Entsprechend der gesetzlichen Vorgabe des § 95 Abs. 5 GO NRW ist der vom Kämmerer/von der Kämmerin aufgestellte und vom Oberbürgermeister bestätigte Entwurf innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres dem Rat zur Feststellung zuzuleiten. Für den Jahresabschluss 2018 wurde der erforderliche Bestätigungsvermerk durch das Rechnungsprüfungsamt am 04.11.2019 erteilt. Die Feststellung und Entlastung des Oberbürgermeisters durch den Rat erfolgte in der Sitzung vom 12.12.2019. Der Jahresabschluss 2019 wird hiermit im Entwurf vorgelegt. Die Vorlage erfolgt im Hinblick auf die in § 95 Abs. 3 GO NRW gesetzlich vorgeschriebene Frist verspätet. Allerdings ist die Fristsetzung 31.03. in Anbetracht der Menge und Komplexität der zu berücksichtigenden Geschäftsvorfälle und der zu berücksichtigenden Abschlussergebnisse von Beteiligungen und verbundenen Unternehmen problematisch, da deren Jahresabschlüsse für den städtischen Jahresabschlussentwurf vorliegen müssen. Der Entwurf des Jahresabschlusses 2019 schließt mit einem Jahresüberschuss von 9.883.196,21 EUR ab. Geplant war für das Haushaltsjahr 2019 ein Fehlbetrag in Höhe von 41.896.143,02 EUR. Das Ergebnis des Jahres 2019 ist im Jahresabschlussentwurf somit um 51.779.339,23 EUR besser als veranschlagt und zeigt wie die Jahresabschlüsse 2017 und 2018 eine positive Tendenz im Vergleich zu den vorherigen Jahresabschlüssen. Der Jahresabschluss 2019 wird dem Rat nach Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss zur Feststellung zugeleitet.Seite 2 von 872 Seite 3 Anlage/n 1 Jahresabschluss 2019-Teil 1-ALLRIS (öffentlich) 2 Jahresabschluss 2019-Teil 2-ALLRIS (öffentlich)Seite 3 von 872 Bundesstadt Bonn Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2019Seite 1 von 870Seite 4 von 872 Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2019 Inhaltsverzeichnis ab Seite 1 Bilanz 3 2 Gesamtergebnis- und Gesamtfinanzrechnung 8 3 Anhang 14 3.1 Anlagenspiegel 109 3.2 Forderungsspiegel 111 3.3 Verbindlichkeitenspiegel 113 3.4 Übersicht übertragene Haushaltsermächtigungen 115 3.5 Sonderpostenspiegel 124 3.6 Rückstellungsspiegel 126 3.7 Anlage Jahresabschlüsse der Stiftungen 128 3.8 Eigenkapitalspiegel 149 4 Lagebericht 151 5 Jahresrechnung 183Seite 2 von 870Seite 5 von 872 %XQGHVVWDGW%RQQ %LODQ] Jahresabschluss 2019Seite 3 von 870Seite 6 von 872 Seite 4 von 870Seite 7 von 872 Seite 5 von 870Seite 8 von 872 Seite 6 von 870Seite 9 von 872 Seite 7 von 870Seite 10 von 872 %XQGHVVWDGW%RQQ *HVDPWHUJHEQLVXQG *HVDPWILQDQ]UHFKQXQJ Jahresabschluss 2019Seite 8 von 870Seite 11 von 872 Jahresabschluss 2019 Bundesstadt Bonn Gesamtergebnisrechnung Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis des Vorjahres 2018 fortgeschriebener Ansatz des Haushaltsjahres 2019 davon Ermächtigungs- übertragungen aus dem Vorjahr Ist-Ergebnis des Haushaltsjahres 2019 Vergleich Ansatz/Ist (Sp. 4 ./. Sp. 2) Ermächtigungs- übertragungen in das Folgejahr 1 Steuern und ähnliche Abgaben 719.652.552,00 655.198.703,14 653.239.438,29 -1.959.264,85 2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 212.388.771,29 257.181.613,80 263.210.074,19 6.028.460,39 3 + Sonstige Transfererträge 12.276.178,32 13.402.415,41 27.008.399,49 13.605.984,08 4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 208.897.138,27 204.235.423,98 216.189.819,40 11.954.395,42 5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 31.536.850,72 32.333.871,21 34.067.007,76 1.733.136,55 6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 123.447.746,34 116.820.949,15 127.526.151,58 10.705.202,43 7 + Sonstige ordentliche Erträge 93.921.563,48 64.683.283,49 84.059.288,54 19.376.005,05 8 + Aktivierte Eigenleistungen 1.117.927,66 1.000.000,00 1.005.468,81 5.468,81 9 +/- Bestandsveränderungen 206.565,66 206.565,66 10 = Ordentliche Erträge 1.403.238.728,08 1.344.856.260,18 0 1.406.512.213,72 61.655.953,54 0 11 - Personalaufwendungen 313.372.832,18 328.519.428,04 530.452,98 339.845.712,20 11.326.284,16 -6.399.163,42 12 - Versorgungsaufwendungen 35.476.225,68 35.247.253,96 43.541.139,85 8.293.885,89 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 209.825.636,83 212.428.246,54 19.688.123,87 201.187.641,58 -11.240.604,96 -13.659.897,92 14 - Bilanzielle Abschreibungen 74.371.728,07 65.844.853,72 76.278.161,95 10.433.308,23 15 - Transferaufwendungen 522.193.635,99 572.804.162,98 25.451.385,33 543.090.585,34 -29.713.577,64 -22.118.528,56 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 212.923.196,55 144.022.391,13 2.214.667,15 164.242.112,69 20.219.721,56 -3.557.296,10 17 = Ordentliche Aufwendungen 1.368.163.255,30 1.358.866.336,37 47.884.629,33 1.368.185.353,61 9.319.017,24 -45.734.886,00 18 = Ordentliches Ergebnis (Zeilen 10 und 17) 35.075.472,78 -14.010.076,19 -47.884.629,33 38.326.860,11 52.336.936,30 45.734.886,00Seite 9 von 870Seite 12 von 872 Jahresabschluss 2019 Bundesstadt Bonn Gesamtergebnisrechnung Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis des Vorjahres 2018 fortgeschriebener Ansatz des Haushaltsjahres 2019 davon Ermächtigungs- übertragungen aus dem Vorjahr Ist-Ergebnis des Haushaltsjahres 2019 Vergleich Ansatz/Ist (Sp. 4 ./. Sp. 2) Ermächtigungs- übertragungen in das Folgejahr 19 + Finanzerträge 3.048.678,12 5.580.057,56 5.577.409,50 -2.648,06 20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 29.548.838,12 34.747.990,00 34.139.797,53 -608.192,47 21 = Finanzergebnis (Zeilen 19 und 20) -26.500.160,00 -29.167.932,44 0 -28.562.388,03 605.544,41 0 22 = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (Zeilen 18 und 21) 8.575.312,78 -43.178.008,63 -47.884.629,33 9.764.472,08 52.942.480,71 45.734.886,00 23 + Außerordentliche Erträge 1.771.947,16 118.724,13 118.724,13 24 - Außerordentliche Aufwendungen 25 = Außerordentliches Ergebnis (Zeilen 23 und 24) 1.771.947,16 0 0 118.724,13 118.724,13 0 26 = Jahresergebnis (Zeilen 22 und 25) 10.347.259,94 -43.178.008,63 -47.884.629,33 9.883.196,21 53.061.204,84 45.734.886,00 27 - Globaler Minderaufwand 1) 28 = Jahresergebnis nach Abzug globaler Minderaufwand (Zeilen 26 und 27) 10.347.259,94 -43.178.008,63 -47.884.629,33 9.883.196,21 53.061.204,84 45.734.886,00 Nachrichtlich: Verrechnung von Erträgen und Aufwendungen mit der allgemeinen Rücklage 29 + Verrechnete Erträge bei Vermögensgegenständen 3.388.838,62 28.084,04 28.084,04 30 + Verrechnete Erträge bei Finanzanlagen 31 - Verrechnete Aufwendungen bei Vermögensgegenständen 548.370,77 74.187,47 74.187,47 32 - Verrechnete Aufwendungen bei Finanzanlagen 450.997,97 627.717,23 627.717,23 33 = Verrechnungssaldo (Zeilen 29 bis 32) 2.389.469,88 0 0 -673.820,66 -673.820,66 0 Fußnote 1: Beim globalen Minderaufwand ist in der Spalte des fortgeschriebenen Ansatzes lediglich der im Ergebnisplan festgesSeite 10 von 870Seite 13 von 872 Jahresabschluss 2019 Bundesstadt Bonn Gesamtfinanzrechnung Ein- und Auszahlungsarten Ergebnis des Vorjahres 2018 fortgeschriebener Ansatz des Haushaltsjahres davon Ermächtigungs- übertragungen aus dem Vorjahr Ist-Ergebnis des Haushaltsjahres 2019 Vergleich Ansatz/Ist (Sp. 4 ./. Sp. 2) Ermächtigungs- übertragungen in das Folgejahr 1 Steuern und ähnliche Abgaben 681.092.778,92 655.198.703,14 640.994.002,56 -14.204.700,58 2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 194.957.196,08 239.519.579,93 235.056.345,45 -4.463.234,48 3 + Sonstige Transfereinzahlungen 10.309.390,15 12.692.415,41 14.157.761,39 1.465.345,98 4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 190.536.091,40 199.598.910,21 191.133.937,66 -8.464.972,55 5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 35.110.534,86 32.334.821,21 34.849.754,59 2.514.933,38 6 + Kostenerstattungen, Kostenumlagen 119.688.337,33 119.022.021,59 126.360.666,07 7.338.644,48 7 + Sonstige Einzahlungen 20.555.060,88 59.931.734,12 26.000.869,63 -33.930.864,49 8 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen 4.116.721,86 5.580.057,56 4.989.164,47 -590.893,09 9 = Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 1.256.366.111,48 1.323.878.243,17 0,00 1.273.542.501,82 -50.335.741,35 0,00 10 - Personalauszahlungen 277.387.336,12 289.402.438,87 530.452,98 277.187.814,81 -12.214.624,06 -6.399.163,42 11 - Versorgungsauszahlungen 33.762.639,85 35.835.832,96 35.160.226,15 -675.606,81 12 - Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen 200.299.880,90 209.515.783,31 19.688.123,87 199.861.916,16 -9.653.867,15 -17.417.314,44 13 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 29.892.417,21 34.747.989,00 34.414.763,92 -333.225,08 14 - Transferauszahlungen 526.088.365,64 573.546.081,63 25.451.385,33 546.117.850,30 -27.428.231,33 -22.118.528,56 15 - Sonstige Auszahlungen 159.687.174,69 149.423.392,27 2.214.667,15 154.541.783,70 5.118.391,43 -3.555.196,10 16 = Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 1.227.117.814,41 1.292.471.518,04 47.884.629,33 1.247.284.355,04 -45.187.163,00 -49.490.202,52 17 = Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit (Zeilen 9 und 16) 29.248.297,07 31.406.725,13 47.884.629,33 26.258.146,78 -5.148.578,35 -49.490.202,52Seite 11 von 870Seite 14 von 872 Jahresabschluss 2019 Bundesstadt Bonn Gesamtfinanzrechnung Ein- und Auszahlungsarten Ergebnis des Vorjahres 2018 fortgeschriebener Ansatz des Haushaltsjahres davon Ermächtigungs- übertragungen aus dem Vorjahr Ist-Ergebnis des Haushaltsjahres 2019 Vergleich Ansatz/Ist (Sp. 4 ./. Sp. 2) Ermächtigungs- übertragungen in das Folgejahr 18 + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 27.692.195,06 41.420.309,42 35.388.982,04 -6.031.327,38 19 + Einzahlungen aus der Veräuß. von Sachanlagen 15.367.373,06 20.150.564,44 5.605.618,73 -14.544.945,71 20 + Einzahlungen aus der Veräuß. von Finanzanlagen 59.896.863,92 8.015.681,13 6.466.127,06 -1.549.554,07 21 + Einzahlungen aus Beiträgen u. ä. Entgelten 4.179.616,35 5.650.000,00 2.701.190,98 -2.948.809,02 22 + sonstige Investitionseinzahlungen 94.838,57 13.728,46 19.074,46 5.346,00 23 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 107.230.886,96 75.250.283,45 0,00 50.180.993,27 -25.069.290,18 0,00 24 - Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 2.544.177,27 415.595,98 2.605.544,79 346.486,48 -69.109,50 -12.224.181,16 25 - Auszahlungen für Baumaßnahmen 54.160.080,61 99.655.038,72 138.391.746,15 57.602.935,66 -42.052.103,06 -152.744.802,27 26 - Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen 10.940.548,37 13.228.767,33 10.188.161,14 10.123.694,86 -3.105.072,47 -12.209.592,96 27 - Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen 121.595.866,47 96.274.328,94 303.240,84 53.375.391,29 -42.898.937,65 -26.145.685,28 28 - Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen 4.582.000,00 5.500.000,00 6.894.763,25 5.500.000,00 29 - Sonstige Investitionsauszahlungen 2.500.000,00 -2.500.000,00 30 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 193.822.672,72 217.573.730,97 158.383.456,17 126.948.508,29 -90.625.222,68 -203.324.261,67 31 = Saldo aus Investitionstätigkeit (Zeilen 23 und 30) -86.591.785,76 -142.323.447,52 158.383.456,17 -76.767.515,02 65.555.932,50 -203.324.261,67 32 = Finanzmittelüberschuss / -fehlbetrag (Zeilen 17 und 31) -57.343.488,69 -110.916.722,39 206.268.085,50 -50.509.368,24 60.407.354,15 -252.814.464,19Seite 12 von 870Seite 15 von 872 Jahresabschluss 2019 Bundesstadt Bonn Gesamtfinanzrechnung Ein- und Auszahlungsarten Ergebnis des Vorjahres 2018 fortgeschriebener Ansatz des Haushaltsjahres davon Ermächtigungs- übertragungen aus dem Vorjahr Ist-Ergebnis des Haushaltsjahres 2019 Vergleich Ansatz/Ist (Sp. 4 ./. Sp. 2) Ermächtigungs- übertragungen in das Folgejahr 33 + Einzahlungen aus der Aufnahme und durch Rückflüsse von Krediten für Investitionen und diesen wirtschaftlich gleichkommenden Rechtsverhältnissen 164.624.010,46 267.419.893,16 -135.073.750,00 127.484.071,53 -139.935.821,63 180.055.426,55 34 + Einzahlungen aus der Aufnahme und durch Rückflüsse von Krediten zur Liquiditätssicherung 2.142.534.103,35 1.710.000,00 2.262.209.996,65 2.260.499.996,65 35 - Auszahlungen für die Tilgung und Gewährung von Krediten für Investitionen und diesen wirtschaftlich gleichkommen- den Rechtsverhältnissen 139.706.619,57 167.041.892,00 100.450.433,67 -66.591.458,33 36 - Auszahlungen für die Tilgung und Gewährung von Krediten zur Liquiditätssicherung 2.112.100.000,00 2.218.100.000,00 2.218.100.000,00 37 = Saldo aus Finanzierungstätigkeit 55.351.494,24 102.088.001,16 -135.073.750,00 71.143.634,51 -30.944.366,65 180.055.426,55 38 = Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln (Zeilen 32 und 37) -1.991.994,45 -8.828.721,23 71.194.335,50 20.634.266,27 29.462.987,50 -72.759.037,64 39 + Anfangsbestand an Finanzmitteln (Liste s. Lagebericht) 15.617.002,43 10.493.747,24 10.493.747,24 40 + Änderung des Bestandes an fremden Finanzmitteln -3.131.260,74 -13.005.497,84 -13.005.497,84 41 = Liquide Mittel (Zeilen 38, 39 und 40) 10.493.747,24 -8.828.721,23 71.194.335,50 18.122.515,67 26.951.236,90 -72.759.037,64Seite 13 von 870Seite 16 von 872 %XQGHVVWDGW%RQQ $QKDQJ Jahresabschluss 2019Seite 14 von 870Seite 17 von 872 Anhang Seite 1 von 94 Dezernat II Bundesstadt Bonn NKF-Jahresabschluss zum 31.12.2019 Anhang Inhalt Seite EINLEITUNG 4 1. INVENTUR ZUM 31.12.2019 5 1.1 Inventur der Vermögensgegenstände 5 1.2 Inventur zu Forderungen, Verbindlichkeiten, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten 8 1.3 Erläuterung weiterer Sachverhalte 8 ERLÄUTERUNGEN ZU EINZELNEN BILANZPOSITIONEN 10 AKTIVA 10 1. Anlagevermögen 10 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 12 1.2 Sachanlagen 12 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 12 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 12 1.2.3 Infrastrukturvermögen 12 1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden 12 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 12 1.2.6 Maschinen, technische Anlagen, Betriebsvorrichtungen, Fahrzeuge 12 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 12 1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau. 12 1.3 Finanzanlagen 15 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 15 1.3.2 Beteiligungen 15 1.3.3 Sondervermögen 16 1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens 16 1.3.5 Ausleihungen 17 2. Umlaufvermögen 18 2.1 Vorräte 18 2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 18 2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen 18 2.2.2 Privatrechtliche Forderungen 19 2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens 21 2.4 Liquide Mittel 21 3. Aktive Rechnungsabgrenzung 22Seite 15 von 870Seite 18 von 872 Anhang Seite 2 von 94 PASSIVA 23 1. Eigenkapital 23 1.1 Allgemeine Rücklage 23 1.2 Sonderrücklagen 27 1.3 Ausgleichsrücklage 28 2. Sonderposten 28 2.1 Sonderposten für Zuwendungen 28 2.2 Sonderposten für Beiträge 30 2.3 Sonderposten für den Gebührenausgleich 31 2.4 Sonstige Sonderposten 32 3. Rückstellungen 33 3.1 Pensionsrückstellungen für Beamte und Versorgungsempfänger 33 3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten 35 3.3 Instandhaltungsrückstellungen 35 3.4 Sonstige Rückstellungen 35 4. Verbindlichkeiten 36 4.1 Anleihen 36 4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 37 4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 38 4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 39 4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 39 4.6 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 39 4.7 Sonstige Verbindlichkeiten 39 4.8 Erhaltene Anzahlungen 40 5. Passive Rechnungsabgrenzung (PRAP) 41 ERLÄUTERUNGEN ZUR ERGEBNISRECHNUNG 42 1. ERTRÄGE 44 1.1 Steuern und ähnliche Abgaben 44 1.2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 45 1.3 Sonstige Transfererträge 47 1.5 Privatrechtliche Leistungsentgelte 49 1.6 Kostenerstattungen/-umlagen 50 1.7 Sonstige ordentlichen Erträge 52 1.8 Aktivierte Eigenleistungen 54 1.9 Bestandsveränderungen 54 2. AUFWENDUNGEN 55 2.1 Personalaufwendungen 55 2.2. Versorgungsaufwendungen 56 2.3 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 57 2.4 Bilanzielle Abschreibungen 58 2.5 Transferaufwendungen 59 2.6 Sonstige ordentliche Aufwendungen 60 3. FINANZERGEBNIS 62 3.1 Finanzerträge 62 3.2 Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 62 ERLÄUTERUNGEN ZUR FINANZRECHNUNG 64 1. Konsumtive Ein- und Auszahlungen 64Seite 16 von 870Seite 19 von 872 Anhang Seite 3 von 94 2. Investitionsmaßnahmen 65 3. Finanzierungstätigkeit 70 WEITERE ANGABEN GEM. § 45 KOMHVO 71 Noch nicht erhobene Beiträge aus fertig gestellten Erschließungsmaßnahmen 71 Verpflichtungen aus Leasingverträgen 71 Treuhandvermögen 72 Bürgschaften 72 Kostenunterdeckungen der kostenrechnenden Einrichtungen nach § 6 KAG 72 Erläuterungen zum Anlagenspiegel 73 Erläuterungen zum Forderungsspiegel 74 Erläuterungen zum Eigenkapitalspiegel 74 Erläuterungen zum Verbindlichkeitenspiegel 74 Erläuterungen zum Sonderpostenspiegel 75 Erläuterungen zum Rückstellungsspiegel 76 ANGABEN ZU DEN MITGLIEDERN DES VERWALTUNGSVORSTANDES UND DES RATES GEMÄß § 95 ABS. 3 GO NRW 77 Mitglieder des Verwaltungsvorstandes 77 Mitglieder des Rates 82 ERMÄCHTIGUNGSÜBERTRAGUNGEN GEMÄß § 95 ABS. 4 GO NRW IN DER AB DEM 01.01.2019 GÜLTIGEN FASSUNG 94Seite 17 von 870Seite 20 von 872 Anhang Seite 4 von 94 NKF-Jahresabschluss zum 31.12.2019 Anhang Einleitung Das Gesetz zur Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements für Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen (NKF Einführungsgesetz NRW - NKFEG NRW) vom 16.11.2004 (GV. NRW 2004, S. 644) verpflichtet in § 1 Abs. 1 Gemeinden und Gemeindeverbände spätestens ab dem Haushaltsjahr 2009, ihre Geschäftsvorfälle nach dem System der doppelten Buchführung in ihrer Finanzbuchhaltung zu erfassen und zum Stichtag 1. Januar 2009 eine Eröffnungsbilanz nach § 92 Abs. 1 bis 3 der Gemeindeordnung aufzustellen. Die Bundesstadt Bonn hat ihren Gesamthaushalt zum 01.01.2008 auf das Neue Kommunale Finanzmanagement umgestellt. Der vorliegende Jahresabschluss 2019 wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und der gesetzlichen Vorschriften der Gemeindeordnung (GO NRW) und Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO NRW) erstellt. Gemäß § 95 Abs. 2 GO NRW der Jahresabschluss um einen Anhang zu erweitern, der im erforderlichen Umfang einzelne Bilanzposten und Positionen der Ergebnisrechnung erläutert. Beachtet wurden weiterhin die Regelungen des NKF-Weiterentwicklungsgesetzes (NKFWG NRW) vom 18.09.2012 (GV.NRW S. 432) bzw. des 2. NKF-Weiterentwicklungsgesetzes (2.NKFWG NRW) vom 07.12.2018 (GV. NRW. 2018 S. 759). Wichtige Neuregelungen des NKFWG NRW waren beispielsweise die Dynamisierung der Ausgleichsrücklage (§ 75 Abs. 3 GO NRW), eine geänderte Bilanzstruktur (§ 2 Abs. 2 GemHVO NRW), die Buchführung für Vermögensgegenstände bis zu 410 EUR in Form von Sammellisten, Inventarlisten oder unmittelbar als Aufwand (§§ 33 Abs. 4 und 35 Abs. 2 GemHVO NRW) und die Pflicht, Erträge und Aufwendungen aus dem Abgang von Vermögensgegenständen und Wertveränderungen von Finanzanlagen unmittelbar mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen (§§ 38 Abs. 3 und 43 Abs. 3 GemHVO NRW). Mit dem Inkrafttreten des 2.NKFWG erfolgten Änderungen in der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) sowie die Ablösung der bisherigen Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW) durch die Kommunalhaushaltsverordnung NRW (KomHVO NRW) zum 01.01.2019. Die Wertgrenze der Vermögensgegenstände bis 410 EUR wurde auf 800 EUR erhöht, hierbei besteht weiterhin die Möglichkeit zur Verbuchung als Aufwand (§§ 30 Abs. 4 und 36 Abs. 3 KomHVO NRW). Des Weiteren wurde erstmals das Wahlrecht einer kompontenenweisen Aktivierung von bestimmten Vermögensgegenständen eingeräumt (Komponentenansatz gem. § 36 Abs. 2 und 5 KomHVO NRW). Zudem wurden die Muster für die dem Anhang beizufügenden Spiegel angepasst und um den Eigenkapitalspiegel erweitert („VV Muster zur GO NRW und KomHVO NRW“ Veröffentlichung im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen MBl. NRW. 2019 S. 652). Bei der Bundesstadt Bonn besteht für den Zeitraum 1.1.2019 bis 31.12.2022 ein gültiger Gleichstellungsplan gemäß § 5 des Gesetzes zur Gleichstellung von Männern und Frauen für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz - LGG).Seite 18 von 870Seite 21 von 872 Anhang Seite 5 von 94 1. Inventur zum 31.12.2019 1.1 Inventur der Vermögensgegenstände Gemäß § 91 GO NRW i.V.m. §§ 29/30 KomHVO NRW hat die Gemeinde ihre Vermögensgegenstände zum 31.12. genau zu verzeichnen und dabei den Wert der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden anzugeben. Die Durchführung der Inventur wird in der allgemeinen Inventurrichtlinie geregelt, die am 13.04.2017 in Kraft getreten ist. Die Inventur muss bewegliche und unbewegliche Vermögengegenstände berücksichtigen und zwar: Die Betriebs- und Geschäftsausstattung (bürotechnische Ausrüstung, Mobiliar...). Das sonstige bewegliche Anlagevermögen (technische Anlagen und Maschinen, Betriebsvorrichtungen, Schuleinrichtungen, Fahrzeuge, Kunstgegenstände...). Das unbewegliche Anlagevermögen (Grundstücke, Gebäude, Straßen, Kanäle...). Das immaterielle Anlagevermögen (Lizenzen, Konzessionen). Die Überprüfung der Festwerte. Das zu überprüfende Anlagevermögen hatte zum 31.12.2019 einen Buchwert von 4.726.541.288,70 EUR. Zur ordnungsgemäßen Fortschreibung des Vermögensbestands wurden die Fachbereiche in der Jahresabschlussverfügung des Stadtdirektors in Vertretung der Kämmerin aufgefordert, alle Veränderungen des Vermögensbestands an die Finanzbuchhaltung zu melden. Alle Fachbereiche haben in einem Bestätigungsschreiben erklärt, dass sie dieser Verpflichtung nachgekommen sind. 1.1.1 Inventurmethoden Die körperliche Inventur beinhaltet die Anforderung die materiellen Vermögengegenstände in Augenschein zu nehmen und den Bestand mengen- und wertmäßig zu erfassen (zählen, messen, wiegen). Eine erneute vollständige Erhebung aller Vermögenswerte wäre nur mit externer Unterstützung und erheblichen Kosten möglich gewesen. Der auch bei einer Inventur zu beachtende Grundsatz der Wirtschaftlichkeit hat dazu geführt, dass Inventurformen angewendet wurden, die mit weniger Aufwand verbunden waren bzw. sind und die erforderliche Vollständigkeit und Richtigkeit ausreichend gewährleisten. Für das Vermögen von Aufgabenbereichen, die aufgrund anderweitiger Anforderungen zur regelmäßigen Kontrolle der Vermögensgegenstände verpflichtet sind, z.B. um Verkehrssicherungspflichten oder gesetzliche Auflagen zu erfüllen, wurden diese Kontrollen als Inaugenscheinnahme für die Inventur anerkannt. Da im Rahmen solcher Kontrollen regelmäßig auch Reparatur- oder Sanierungsbedarf festzustellen ist, wird auch die Werthaltigkeit der Vermögengegenstände betrachtet. Solche Vermögensbereiche sind beispielsweise das Kanalvermögen, die Straßen, die Straßenbäume oder die Außensportanlagen der Stadt Bonn.Seite 19 von 870Seite 22 von 872 Anhang Seite 6 von 94 Zusätzlich zur Inaugenscheinnahme wurden Bestandsabgleiche zwischen den Datenbeständen der Fachämter und den Daten der Anlagenbuchhaltung festgelegt, die zukünftig erfolgen sollen bzw. schon durchgeführt werden. Es wurden Sonderrichtlinien zu Bestandskontrolle erstellt, die fachliche Besonderheiten berücksichtigen und die erforderlichen Vorgehensweisen vorgeben. Für folgende Aufgabenbereiche wurden Sonderrichtlinien im Entwurf an die Fachbereiche zur Abnahme bzw. an das Rechnungsprüfungsamt zur Abstimmung übermittelt: Geschäfts -bereich Inventurfeld / Sonderrichtlinie Stand der Bearbeitung Diverse KFZ (ohne Feuerwehr) Abstimmung / Anpassung der Sonderrichtlinie gem. RPA (Anlagenbuchhaltung ggf. Fachbereich) 3799 Inventar Feuerwehr Auftaktgespräch 21-2 mit der jeweiligen Amtsleitung/Fachbereichsleitern/Inventur- beauftragten 4130 Kunstwerke Kunstmuseum Fachliche Ergänzungen des Bereiches im Fachamt 4150 Stadtmuseum Sammlungsbestände Auftaktgespräch 21-2 mit der jeweiligen Amtsleitung/Fachbereichsleitern/Inventur- beauftragten 5299 Aufbauten Außensportanlagen (ohne Boden) Abstimmung auf Arbeitsebene (Anlagenbuchhaltung / Fachbereich) 6699 Kanalnetz Abstimmung / Anpassung der Sonderrichtlinie gem. RPA (Anlagenbuchhaltung ggf. Fachbereich) 6699 Aufbauten Straßen (Straßenbelag, ohne Boden) Auftaktgespräch 21-2 mit der jeweiligen Amtsleitung/Fachbereichsleitern/Inventur- beauftragten 6699 Straßentunnel Godesberg Abstimmung auf Arbeitsebene (Anlagenbuchhaltung / Fachbereich) 6699 Kläranlagen, Pumpwerke, Betriebsdepot (ohne Boden) Abstimmung / Anpassung der Sonderrichtlinie gem. RPA-Rückmeldung (Anlagenbuchhaltung ggf. Fachbereich) 6699 Brücken Abstimmung / Anpassung der Sonderrichtlinie gem. RPA-Rückmeldung (Anlagenbuchhaltung ggf. Fachbereich) 6699 Wasserbauwerke Abstimmung / Anpassung der Sonderrichtlinie gem. RPA-Rückmeldung (Anlagenbuchhaltung ggf. Fachbereich) 6899 Straßenbäume Abstimmung auf Arbeitsebene (Anlagenbuchhaltung / Fachbereich) Die Sonderrichtlinie für die Grundstücke wurde am 05.06.2019 in Kraft gesetzt. Die Sonderrichtlinie zur Inventarkennzeichnung wurde am 17.09.2019 in Kraft gesetzt.Seite 20 von 870Seite 23 von 872 Anhang Seite 7 von 94 Mit dem Einsatz der zur Durchführung der Inventur für bewegliche Vermögensgegenstände beschafften Inventarisierungssoftware wurde in 2019 begonnen. Es konnten zwei Inventurgänge mit Etikettierung der Vermögensgegenstände mittels Inventaraufkleber abgeschlossen werden. Dabei werden auch Vermögensgegenstände mit einem Buchwert von 0,00 EUR inventarisiert. In der Anlagenbuchhaltung wurden für die weiteren Geschäftsbereiche vorbereitende Buchungen (Vereinzelungen sowie Anpassungen hinsichtlich der auf 800,00 EUR erhöhten Wertgrenze) zur Durchführung der Inventur mit der Software vorgenommen. Inventurfeld Art der Bestandsaufnahme Bestandsabgleich durchgeführt Buchwert EUR ausgewerteter / abgeglichener SAP-Bestand 2199 Kassen- und Steueramt Parsec.NET ja 5.744,45 1399 Presseamt Parsec.NET ja 2.077,22 Ergebnis 7.821,67 Bewegliche Vermögensgegenstände sollen zukünftig grundsätzlich einen Barcodeaufkleber erhalten, der im Rahmen der Inventurdurchführung abgescannt werden kann. Das Scanergebnis wird zum elektronischen Abgleich mit den Daten der Anlagenbuchhaltung verwendet. Weiterhin sind Inventurbearbeitungen teilweise noch nicht vollständig abgeschlossen. Beispielsweise soll für das Straßenvermögen eine neue Software eingeführt werden, was in der Sonderrichtlinie zu berücksichtigen ist. Diese Arbeiten konnten noch nicht erledigt werden, da der zuständige Sachbearbeiter langfristig erkrankt war. Unabhängig davon finden regelmäßig Kontrollen des Straßenzustands statt, die inventurmäßig berücksichtigt werden können. Da für einige Aufgabenbereiche noch keine Vorverfahren existieren, die zu einem Bestandsabgleich mit den Buchführungsdaten genutzt werden könnten, wurde von der Finanzbuchhaltung ein Vorschlag zur Einführung solcher Verfahren im Smart City Board zur Fortentwicklung der Digitalisierung der Verwaltung eingebracht. Eine kurzfristige Umsetzung dieses Vorschlags kann allerdings nicht erwartet werden. Wirtschaftsgüter, deren Nettowert 800,00 EUR nicht überschreitet, werden entsprechend der Regelung in § 36 Abs. 3 KomHVO unmittelbar als Aufwand gebucht. Der Hauptverwaltungsbeamte hat die Bundesstadt Bonn im Sinne von § 30 Abs. 4 KomHVO von der körperlichen Inventur dieser Vermögensgegenstände befreit. Investive geleistete Anzahlungen werden bilanziell im Sachanlagevermögen dargestellt und in der Anlagenbuchhaltung erfasst. Das Buchungsverfahren wurde im Juni 2018 umgestellt, sodass alle nachfolgenden Buchungen zutreffend in der Anlagenbuchhaltung und auch im Anlagenspiegel dargestellt werden. Zum Stichtag werden 22.135.399,54 EUR ausgewiesen. Korrekturbuchungen aus dem Umlauf- in das Anlagevermögen sind weiterhin für Anzahlungen der Vergangenheit erforderlich, zu denen noch keine Schlussrechnung vorliegt. Der zugehörige geprüfte und zusätzlich ausgewiesene Wert beträgt zum Jahresabschluss 2019 21.420.999,09 EUR. Das zu erstellende Inventarverzeichnis des Anlagevermögens liegt in Form entsprechender stichtagsbezogener Auswertungen aus dem SAP-System vor.Seite 21 von 870Seite 24 von 872 Anhang Seite 8 von 94 Die Bestandsüberprüfung der Vermögensgegenstände wurde auf Grundlage der vorhandenen gebuchten Bestände/Werte und der im Rahmen der Jahresabschlussverfügung vorgegebenen Meldepflicht für Bestands- oder Wertveränderungen vorgenommen. Zur Erreichung des Ziels, eine effiziente und sichere Vermögensverwaltung für unbewegliche Vermögensbestände durch Buch- bzw. Beleginventuren und automationsunterstützte Prozesse für Grundstücke, Kanäle und weitere Bereiche zu organisieren, sind durch die Sonderrichtlinien zur Inventur entscheidende Umsetzungsschritte erfolgt. 1.2 Inventur zu Forderungen, Verbindlichkeiten, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten Im Rahmen des Jahresabschlusses wurde der Forderungsbestand festgestellt und überprüft - es wurden Einzel- und Pauschalwertberichtigungen vorgenommen. Verbindlichkeiten/Schulden wurden ermittelt und ins Folgejahr vorgetragen. Die erforderlichen Rechnungsabgrenzungsbuchungen wurden durchgeführt. Die zugehörigen Inventarverzeichnisse zu Forderungen und Verbindlichkeiten wurden erstellt. 1.3 Erläuterung weiterer Sachverhalte Die buchhalterische Abwicklung der Entwicklungsmaßnahmen Bundesviertel und Hardtberg wurde abgeschlossen und die Förderquoten wurden abschließend festgestellt. Die Sonderpostenzuordnung bzw. Umbuchung der erhaltenen Anzahlungen ist zu rund 90% erfolgt. Der weitere städtische Eigenanteil an den abgeschlossenen Entwicklungsmaßnahmen Hardtberg und Bundesviertel wurde 2019 in Höhe von 118.724,13 EUR als außerordentlicher Ertrag gebucht (2018: 1.771.947,16 EUR). Für den Bestandsabgleich der Grundstücke wurden weitere Sammelanlagen von der Anlagenbuchhaltung aufgelöst. Diese Bearbeitung konnte bisher für ca. 83 % des Bestandswertes im Geoinformationssystem erfolgen. Die Anzahl der vereinzelten Teilflächen erhöhte sich von 13.639 auf 19.707 Teilflächen (Bilanzwert der ergänzend vereinzelten Teilflächen ca. 157 Mio. EUR). Eine Wertanpassung bei Umbuchung von Grundstücken in andere Anlagenklassen ist mit der durchgeführten Vereinzelung bisher noch nicht vorgenommen worden. Zu den weiterhin bestehenden pauschalen Sonderposten aus der Baumschutzsatzung (ca. 287 TEUR) wurde bisher keine Buchungsanweisung an die Finanzbuchhaltung gegeben. Für zukünftige Bearbeitungen ist durch ein geändertes Buchungskonzept gewährleistet, dass Ausgleichszahlungen aus der Baumschutzsatzung als zuzuordnende Fördermittel gebucht werden. Zum Klärungskonto 189973 ist eine Korrekturbuchung in Höhe von 7.557,03 EUR im Jahr 2019 erfolgt. Der Bestandsabgleich zum 31.12.2018 für die Straßenbeleuchtung (Abgleich zur Bestandsliste der Stadtwerke Bonn) wurde abgeschlossen und die sich darausSeite 22 von 870Seite 25 von 872 Anhang Seite 9 von 94 ergebene Bereinigung des Anlagevermögens (Abgang ca. 512 TEUR, Zugang ca. 145 TEUR) in 2019 verbucht. Ohne Finanzanlagen, deren Wert jährlich von der Beteiligungsverwaltung bestätigt wird, und ohne Anlagen im Bau/geleistete Anzahlungen, ist das Anlagevermögen mit 3.102.995.511,16 EUR zu beziffern. Für folgende Bereiche wurden Bestandsabgleiche zum 31.12.2019 durchgeführt: Inventurfeld Vorsystem Bestandsabgleich durchgeführt Buchwert EUR ausgewerteter / abgeglichener SAP-Bestand Straßenbäume Baumkataster ja 33.574.092,68 Grundstücke Limas/GIS ja 1.103.898.906,12 Ergebnis 1.137.472.998,80 Die durchgeführten Bestandsabgleiche umfassen 36,66 % des o.g. Vermögensbestands. Teilweise sind aufgrund der Bestandsabgleiche festgestellte Abweichungen zwischen Vorsystem und Buchführung noch aufzuklären. Von den sogenannten 'Altfällen' der Anlagen im Bau aus der Abschlussprüfung 2017 wurden inzwischen 1.601.407,58 EUR (entspricht 17%) erledigt. 6.640.509,20 EUR (entspricht 70 %) befinden sich in Bearbeitung: teilweise wurden die Fachämter an die Erledigung erinnert, teilweise wurden Sachverhalte mitgeteilt, aufgrund derer eine Aktivierung noch nicht möglich ist (laufende Ausschreibungen, Planungsstadium, Baumaßnahme noch nicht abgeschlossen, Übertragung an das Städtischen Gebäudemanagement soll in 2021 erfolgen u.ä.).Seite 23 von 870Seite 26 von 872 Anhang Seite 10 von 94 Erläuterungen zu einzelnen Bilanzpositionen AKTIVA 1. Anlagevermögen Allgemeines Der Wertansatz der Vermögensgegenstände geht auf die erstmalige Bewertung des Vermögens im Rahmen der Eröffnungsbilanz zum Stichtag 01.01.2008 zurück. Die in der Eröffnungsbilanz erfassten vorsichtig geschätzten Zeitwerte gelten für die künftigen Haushaltsjahre als Anschaffungs- oder Herstellungskosten und wurden entsprechend fortgeführt. Gegebenenfalls erfolgte die Bewertung aufgrund spezieller gesetzlicher Regelungen in der KomHVO NRW (z.B. Kunstwerke gem. § 56 KomHVO NRW). Der Wertansatz von nach dem Stichtag der Eröffnungsbilanz neu zugegangenem Anlagevermögen richtete sich nach den tatsächlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten. Sofern Vermögensgegenstände durch eine Schenkung oder unentgeltliche Überlassung zugingen, wurden sie mit den tatsächlichen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilanziert, die dem Zuwendungsgeber entstanden sind. Wenn solche Angaben nicht verfügbar waren, wurden Wertansätze durch sachverständige Schätzungen oder Heranziehung passender Vergleichswerte ermittelt. Gleichzeitig erfolgte die Bildung entsprechender Sonderposten. Abweichungen von bisher angewandten Bewertungs- und Bilanzierungsmethoden wurden im Geschäftsjahr 2019 grundsätzlich nicht vorgenommen. Vom Grundsatz der Einzelbewertung wurde, wie bei der Anwendung von Vereinfachungsregeln erläutert, nur im Bereich der Festwerte abgewichen. Im Zuge des 2. NKFWG NRW wurde bezüglich der gemeindlichen Investitionen ein Wahlrecht zur Anwendung des Komponentenansatzes in § 36 Abs. 4 und 5 KomHVO NRW ermöglicht. Demnach können für bestimmte Vermögensgegenstände (Gebäude, Straßen, Wege, Plätze in bituminöser Bauweise) Komponenten gebildet und für diese unterschiedliche Nutzungsdauern hinsichtlich des Abschreibungszeitraumes bestimmt werden. Für alle anderen Vermögensgegenstände ist die Anwendung des Komponentenansatzes ausgeschlossen. Soweit der Komponentenansatz nicht angewendet wird, ist bei einer erheblichen Erhaltungsmaßnahme oder Instandsetzung eines Vermögensgegenstandes, die eine Verlängerung seiner wirtschaftlichen Nutzungsdauer erreicht, dieser neu zu bewerten und die Restnutzungsdauer neu zu bestimmen. Das Wahlrecht wurde für die Bundesstadt Bonn dahingehend ausgeübt: Für den Bereich der Straßen, Wege, Plätze wird auf eine komponentenweise Abschreibung verzichtet. Auch die städtischen Gebäude sollen grundsätzlich nicht komponentenweise angesetzt werden. Dementsprechend erfolgt die Anwendung der Nutzungsdauerverlängerung im Sinne des § 36 Abs. 5 KomHVO NRW bei allen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens. Als Abschreibungsmethode wurde ausschließlich die lineare Abschreibung angewendet (vgl. § 36 Abs. 1 S. 2 KomHVO NRW). Die wirtschaftlichen Nutzungsdauern sind in einer gesonderten Abschreibungstabelle aufgeführt. Das MHKBG hat im Runderlass „MusterSeite 24 von 870Seite 27 von 872 Anhang Seite 11 von 94 für das doppische Rechnungswesen sowie zu Bestimmungen der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen und der Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein- Westfalen (VV Muster zur GO NRW und KomHVO NRW)“ unter anderem das Muster „Abschreibungstabelle“ im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen veröffentlicht (MBl. NRW. 2019 S. 652). Innerhalb der vorgegebenen Rahmenbreite ist die Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der tatsächlichen örtlichen Verhältnisse festgelegt worden. Diese Abschreibungsrahmentabelle entspricht den bei der Bundesstadt Bonn angewendeten Nutzungsdauern. In begründeten Einzelfällen wurde von der Rahmentabelle abgewichen. Durch das NKFWG NRW wurde die NKF-Rahmentabelle für die Gesamtnutzungsdauern geändert: Für die Nutzung von Straßen wurde eine Nutzungsdauer von 25-50 Jahren statt bisher 30-60 Jahre vorgegeben. Die städtische Nutzungsdauertabelle sieht Nutzungsdauern für Straßen zwischen 7 und 60 Jahren vor. Bei der Festlegung wurden die örtlichen Verhältnisse, Bauweise, Straßentyp, Art der Befestigung, Nutzungsform und Belastung durch Schwerlastverkehr oder Busverkehr berücksichtigt. Eine Überprüfung der städtischen Festlegungen hat ergeben, dass eine Anpassung der Nutzungsdauern aufgrund der geänderten NKF- Rahmentabelle nicht erforderlich war. Es erfolgte eine außerplanmäßige Abschreibung des Beteiligungswertes für das Theater. Nähere Ausführungen hierzu finden sich unter Ziffer 1.3.3 - Aktiva. Für Festwerte, Grundstücke, Kunstwerke sowie Anlagen im Bau wurden keine Abschreibungen vorgenommen. Anwendung von Vereinfachungsregeln Wertgrenzen Gemäß § 36 Abs. 3 KomHVO können Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten wertmäßig den Betrag von 800,00 EUR ohne Umsatzsteuer nicht übersteigen, die selbstständig genutzt werden können und einer Abnutzung unterliegen, als geringwertige Vermögensgegenstände in Inventarlisten oder auf einem Sammelposten erfasst werden. Von dieser Vereinfachungsregel wurde in den Jahren 2008 bis 2012 Gebrauch gemacht. Die Abschreibung dieser Vermögensgegenstände erfolgte vollständig im Jahr der Anschaffung. Ab dem Haushaltsjahr 2013 wurden GWG´s entsprechend der geänderten Vorschrift im NKFWG unmittelbar als Aufwand gebucht, ab dem Haushaltsjahr 2019 wurde dies unter Berücksichtigung der erhöhten Wertgrenze (bisher 410 EUR) weiterhin angewandt. Festwerte Abweichend vom Grundsatz der Einzelbewertung wurden für ausgewählte Vermögensgegenstände Festwerte gebildet (vgl. § 29 Abs. 1 KomHVO NRW). Hierbei handelt es sich um den Aufwuchs/die Ausstattung von Grün- und Parkanlagen (ohne die Rheinaue), das Straßenbegleitgrün (ohne Straßenbäume) und den Stadtwald sowie um den Medienbestand der Stadtbibliothek.Seite 25 von 870Seite 28 von 872 Anhang Seite 12 von 94 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände Bilanzwert zum 31.12.2018 7.068.599,65 EUR Bilanzwert zum 31.12.2019 7.121.998,71 EUR 53.399,06 EUR Immaterielle Vermögensgegenstände sind Rechte und Möglichkeiten mit besonderen Vorteilen, zu deren Erlangung der Kommune Aufwendungen aus einem Kauf- oder Tauschvertrag entstanden sein müssen. Die Vermögensgegenstände müssen zudem bewertungsfähig sein. Nur entgeltlich erworbene immaterielle Anlagegüter dürfen aktiviert werden (§ 44 Abs. 1 KomHVO NRW). Neben Software und Lizenzen gehören hierzu Nutzungsrechte (z.B. Wege- oder Leitungsrechte auf Grundstücken oder an der „Dachmarke“ Bonn). Geleistete Anzahlungen für immaterielle Vermögengegenstände waren in Höhe von 123.444,87 EUR zu bilanzieren. 1.2 Sachanlagen Bilanzwert zum 31.12.2018 3.271.677.034,48 EUR Bilanzwert zum 31.12.2019 3.286.758.466,41 EUR 15.081.431,93 EUR Folgende Vermögensgegenstände gehörten zu der Bilanzposition: 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Grünflächen: öffentliche Grünflächen, Friedhöfe, Sportflächen, Freibäder, Spielplätze, Dauerkleingärten Ackerland: landwirtschaftlich genutzte Flächen und Gartenland. Wald/Forst sonstige unbebaute Grundstücke: Bauland, Rohbau- und Bauerwartungsland, Unland, Wasserflächen (Bäche incl. Aufbauten), Erbbaurechte. 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Der größte Teil der städtischen Objekte wurde beim Städtischen Gebäudemanagement (SGB) bilanziert. Bei der Stadt selbst wurden nur noch Objekte bilanziert, die kostenrechnenden Einrichtungen oder Betrieben gewerblicher Art zugerechnet wurden, an Dritte vermietet oder zur Veräußerung vorgesehen waren, sowie einige Sonderfälle. 1.2.3 Infrastrukturvermögen Das Infrastrukturvermögen beinhaltet den Grund und Boden des Infrastrukturvermögens, Brücken und Tunnel, Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen, Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen, Lärm- und Stützwände, Hochwasserschutzanlagen. 1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 1.2.6 Maschinen, technische Anlagen, Betriebsvorrichtungen, Fahrzeuge 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau.Seite 26 von 870Seite 29 von 872 Anhang Seite 13 von 94 Insgesamt erhöhte sich der Wert der Bilanzposition 1.2 - Sachanlagen zum 31.12.2019 um 15.081.431,93 EUR. Die wesentlichen Gründe für diese Veränderung waren: Erhöhungen durch Zugänge/Aktivierungen bei 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 10.812.693,01 EUR Nachaktivierung eines Flurstücks, Aktivierung Messanlage Alarmsystem Bachpegel, Aktivierung von Aufbauten für Spielplätze, Aktivierungen für Friedhöfe und Grünanlagen 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 7.182.780,22 EUR Der Zugang resultiert hauptsächlich aus der Aktivierung weiterer Schlussrechnungen zum WCCB. 1.2.3 Infrastrukturvermögen 34.076.690,41 EUR davon Kanalnetz 22.453.237,09 EUR (Überwiegend Aktivierung fertiggestellter Kanäle) davon Straßennetz 9.685.778,03 EUR (Überwiegend Aktivierung fertiggestellter Straßenmaßnahmen) 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 333.177,44 EUR Aktivierung von Kunstgegenständen/-werken 1.2.6 Maschinen, technische Anlagen, Fahrzeuge 5.059.078,87 EUR Aktivierung von Sirenenanlagen, Dienstwagen und Nutz- und Spezialfahrzeugen 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 6.196.040,78 EUR 1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 35.110.484,18 EUR davon für den Erwerb von Vermögensgeg. über 800 EUR 823.553,69 EUR für Baumaßnahmen Tiefbau 17.157.213,08 EUR für sonstige Baumaßnahmen 7.805.960,12 EUR für Anzahlungsrechnungen zu Vermögensgeg. 9.323.757,29 EUR Zuzüglich Umbuchung aus Umlaufvermögen i.d.R. für Baumaßnahmen 21.420.999,09 EUR Die Umbuchung aus dem Umlaufvermögen war aufgrund eines zu verbessernden Buchungskonzeptes zur zutreffenden bilanziellen Ausweisung erforderlich. Das neue Buchungskonzept wurde 2018 umgesetzt und führt zu einer Nachweisung der geleisteten Anzahlung im Sachanlagevermögen. Umbuchungen sind nur für Anzahlungen der Vergangenheit, für die noch keine Schlussrechnung vorliegt, erforderlich.Seite 27 von 870Seite 30 von 872 Anhang Seite 14 von 94 Verminderungen durch Abgänge/Abschreibungen bei 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Überwiegend Abschreibungen auf vorhandene Aufbauten und Betriebsvorrichtungen, Umbuchungen ins Umlaufvermögen und Korrektur eines Bilanzwertes 4.458.044,13 EUR Überwiegend Verkauf von Grundstücken, Korrektur eines Bilanzwertes und Abschreibungen auf Aufbauten und Betriebsvorrichtungen 3.937.556,68 EUR 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Abgänge 291.222,06 EUR Abschreibungen auf Aufbauten und Betriebsvorrichtungen 3.761.458,28 EUR 1.2.3 Infrastrukturvermögen Abgänge 2.308.150,48 EUR Abschreibungen Brücken und Tunnel 4.896.203,25 EUR Abschreibungen Kanalnetz 21.640.101,76 EUR Abschreibungen Straßennetz 21.212.610,91 EUR Abschreibungen sonstige Bauten 814.797,25 EUR 1.2.6 Maschinen, technische Anlagen, Betriebsvorrichtungen, Fahrzeuge Abgänge (in der Regel Verkauf) 1.457.138,81 EUR Abschreibungen 3.908.822,74 EUR 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung Abgänge 451.258,48 EUR Abschreibungen 4.728.265,34 EUR 1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau Es wurde ein Abgang aufgrund einer Aktivierung im Umlaufvermögen in Höhe von 1.785.873,92 EUR gebucht. Insgesamt wurde der Bestand an geleisteten Anzahlungen, Anlagen im Bau durch Umbuchungen im Rahmen von Aktivierungen um 11.334.435,79 EUR reduziert. Betragsmäßig kleinere Veränderungen wurden aufgrund der Vielzahl und der Geringfügigkeit nicht einzeln erläutert. Bezüglich der Anwendung der Nutzungsdauerverlängerung im Sinne des § 36 Abs. 5 KomHVO NRW bei allen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens gab es in 2019 keine konkret zu benennenden Fälle von Bedeutung (Anwendung bislang hinsichtlich bituminöser Deckenerneuerung im Straßenbau).Seite 28 von 870Seite 31 von 872 Anhang Seite 15 von 94 1.3 Finanzanlagen Bilanzwert zum 31.12.2018 1.396.146.900,99 EUR Bilanzwert zum 31.12.2019 1.432.660.823,58 EUR 36.513.922,59 EUR Die Bewertung der städtischen Beteiligungen für die Eröffnungsbilanz der Bundesstadt Bonn erfolgte auf der Grundlage von § 92 Abs. 2 GO NRW i.V.m. § 55 Abs. 6 GemHVO a.F. NRW. Ausgehend vom Grundsatz des vorsichtig geschätzten Zeitwertes sind bei der Ermittlung die zulässigen Bewertungsmethoden Substanzwertverfahren, Ertrags- wertverfahren oder Eigenkapitalspiegelbildmethode verwandt worden. Diese Wertansätze gelten für die Folgejahre als Anschaffungskosten. Die Beteiligungen wurden entsprechend ihrer Bedeutung und ihres Kapitalanteils ausgewiesen. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden unverändert zum Vorjahr über- nommen. 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen Bilanzwert zum 31.12.2018 530.489.824,66 EUR Bilanzwert zum 31.12.2019 530.489.824,66 EUR 0,00 EUR Unter den "Anteilen an verbundene Unternehmen" sind als wertmäßig wesentliche Beteiligungen ausgewiesen: Stadtwerke Konzern (SWB GmbH) Vereinigte Bonner Wohnungsbau Aktiengesellschaft (Vebowag) Müllverwertungsanlage Bonn GmbH (MVA) bonnorange AöR. Es haben sich keine Hinweise auf Wertberichtigungen zum 31.12.2019 für Betei- ligungswerte der verbundenen Unternehmen ergeben. 1.3.2 Beteiligungen Bilanzwert zum 31.12.2018 122.431.798,68 EUR Bilanzwert zum 31.12.2019 122.431.798,68 EUR 0,00 EUR Unter der Bilanzposition „Beteiligungen“ sind als wertmäßig wesentliche Unter- nehmen ausgewiesen: Wahnbachtalsperrenverband (WTV) Zweckverband Rheinische Entsorgungskooperation (REK) Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Rheinland AöR (CVUA). Bei den Beteiligungswerten der „Beteiligungen“ haben sich keine Hinweise auf Wertberichtigungen zum 31.12.2019 ergeben.Seite 29 von 870Seite 32 von 872 Anhang Seite 16 von 94 1.3.3 Sondervermögen Bilanzwert zum 31.12.2018 305.085.127,89 EUR Bilanzwert zum 31.12.2019 312.696.117,36 EUR 7.610.989,47 EUR Unter der Bilanzposition "Sondervermögen" sind die drei eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen Städtisches Gebäudemanagement Bonn (SGB) Theater der Bundesstadt Bonn Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn (SZB) ausgewiesen. Mit Ratsbeschluss vom 07.02.2019 zum Wirtschaftsplan 2019 des SGB werden die vom SGB benötigten Mittel zur Darlehenstilgung in Höhe von rd. 8,2 Mio. EUR in Form einer Kapitalerhöhung zur Verfügung gestellt. Die Bewertung des Theaters der Bundesstadt Bonn erfolgt auf Basis eines vom Theater erstellten Zwischenabschlusses. Der Zwischenabschluss zum 31.12.2018 zeigt einen Jahresfehlbetrag. Es hat sich ein Wertberichtigungsbedarf ergeben, so dass eine außerplanmäßige Abschreibung von rd. 628 TEUR vorgenommen werden musste. Der Zwischenabschluss zum 31.12.2019 liegt noch nicht vor. Dieser wird zusammen mit dem regulären Abschluss des Geschäftsjahres des Theaters zum 31.07.2020 vorgelegt. Vorlage und Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.07.2020 sind für Anfang des Jahres 2021 geplant. Bei dem Beteiligungswert für die Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn haben sich keine Hinweise auf Wertberichtigungen zum 31.12.2019 ergeben. 1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens Bilanzwert zum 31.12.2018 94.516.417,03 EUR Bilanzwert zum 31.12.2019 97.385.201,67 EUR 2.868.784,64 EUR Die Wertpapiere des Anlagevermögens wurden für die Eröffnungsbilanz gem. § 55 Abs. 7 GemHVO a.F. bewertet. An- bzw. Zukäufe wurden mit den tatsäch- lichen Anschaffungskosten bilanziert. Zu den Wertpapieren gehören eine Fonds-Anlage mit der bisher gebildeten Versorgungsrücklage und ein Sparkassenbrief, in den ein Teil des Barwertvorteils aus zwei US-Cross-Border-Lease-Transaktionen geflossen ist. Das US-Cross- Border-Leasinggeschäft wurde im Jahr 2010 beendet. Die abgeschlossene Finanzanlage wurde jedoch weiter fortgeführt, da sich eine vorzeitige Auflösung wirtschaftlich nachteilig dargestellt hat. Außerdem wurden für die rechtlich unselbstständigen Stiftungen in 2016 zwei Vermögensverwaltungsaufträge abgeschlossen, deren Portfolio sich in Aktien, Unternehmens- und Staatsanleihen aufteilt. Für die Geldanlagen der rechtlich unselbstständigen Stiftungen werden auf der Passivseite Sonderposten ausge- wiesen.Seite 30 von 870Seite 33 von 872 Anhang Seite 17 von 94 Die Rücklagemittel für das Kongresszentrum (WorldCCBonn) sind seit Mitte 2018 in einem neu aufgelegten, konservativen Spezialfonds angelegt. Hierfür werden wie bisher auf der Passivseite sonstige Verbindlichkeiten angesetzt. Weitere Geldanlagen werden in Form von Termingeldern gehalten und unter der Bilanzposition „Liquide Mittel“ im Umlaufvermögen ausgewiesen. Erläuterungen hierzu finden sich unter Aktiva Ziffer 2.4. 1.3.5 Ausleihungen Bilanzwert zum 31.12.2018 343.623.732,73 EUR Bilanzwert zum 31.12.2019 369.657.881,21 EUR 26.034.148,48 EUR Ausleihungen wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Die Gesamtlaufzeit der Darlehen beträgt mehr als ein Jahr. Zu den Ausleihungen gehörten u.a.: diverse Darlehensforderungen Darlehensforderungen aus Transferleistungen Städtische Investitionszuschüsse an das SGB und das Theater Anteil an der Gemeinnützigen Wohnungsgenossenschaft Bonn eG Anteil an der Gemeinnützigen Baugenossenschaft Sankt Augustin eG Anteile an Zweckverbänden Anteil am Rheinischen Studieninstitut für kommunale Verwaltung (RSI). In einem Fall wurde ein zinsloses Darlehen vergeben. Das Darlehen war u.a. zur Teilfinanzierung der Errichtung einer Mehrzweckhalle bestimmt. Insofern besteht eine Gegenleistungsverpflichtung, so dass von einer Abzinsung abgesehen wurde. Bei den Darlehensforderungen hat sich der Wert gegenüber dem Vorjahr im Saldo um insgesamt 693.764,26 EUR reduziert. Unter der Bilanzposition Ausleihungen werden auch die an die beiden eigen- betriebsähnlichen Einrichtungen SGB und Theater geleisteten Investitions- zuschüsse ausgewiesen. Im Jahr 2019 ergeben sich größere Veränderungen durch neu geleistete Zuschüsse sowie jährliche aufwandswirksame Auflösungsbeträge: Neuzugänge inkl. Umbuchungen Auflösungsbeträge inkl. Wertbericht. Bestand 31.12.2019 SGB + 35.900.074,48 EUR - 10.006.118,55 EUR 354.537.646,81 EUR Theater + 1.002.318,81 EUR - 168.362,00 EUR 4.536.690,91 EUR + 36.902.393,29 EUR - 10.174.480,55 EUR 359.074.337,72 EUR Bei den Beteiligungswerten der „Sonstigen Ausleihungen“ haben sich keine Hin- weise auf Wertberichtigungen zum 31.12.2019 ergeben. Insgesamt ist der Wert der Bilanzposition 1.3 Finanzanlagen um 36.513.922,59 EUR höher als zum 31.12.2018.Seite 31 von 870Seite 34 von 872 Anhang Seite 18 von 94 2. Umlaufvermögen 2.1 Vorräte Bilanzwert zum 31.12.2018 695.067,21 EUR Bilanzwert zum 31.12.2019 696.613,94 EUR 1.546,73 EUR Eine Ermittlung und Bilanzierung von Vorratsbeständen „Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe“ erfolgte in folgenden Verwaltungsbereichen: Amt 03 Merchandising-Artikel Bonn-Information Amt 10-2 DV-Verbrauchsmaterial Amt 10-3 Büromaterial der Druckerei sowie Büromobiliar Amt 40 div. Material für die Bonner Schulen Amt 52 Materialien für die Bäder Amt 66 Materiallager Lievelingsweg 110 Amt 68 Wirtschaftshof Es erfolgte eine Bilanzierung zu den jeweiligen Anschaffungskosten. Die Bestände und die zugehörigen Werte wurden zum Jahresende in den Fachbereichen ermittelt und der Finanzbuchhaltung zur Buchung der Bestandsveränderungen gemeldet. Des Weiteren wurde die Skontoverrechnung unter der Bilanzposition Vorräte ausgewiesen. Die Auszahlung der betroffenen kreditorischen Rechnungen mit Skontoabzug erfolgte im Folgejahr und damit auch der Ausgleich des Sachkontos. 2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Bilanzwert zum 31.12.2018 144.295.683,77 EUR Bilanzwert zum 31.12.2019 193.332.778,00 EUR 49.037.094,23 EUR Die Forderungen wurden nach den Vorschriften der KomHVO gegliedert in: 2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen bestehend aus Gebühren (z.B. Abwassergebühren, Straßenreinigungsgebühren, Abfallbeseitigungsgebühren, Verwaltungsgebühren), Beiträge (z.B. Erschließungsbeiträge, Kanalbeiträge), Steuern (z.B. Grundsteuern, Gewerbesteuer), Forderungen aus Transferleistungen (z.B. Rückforderung von Jugendhilfeleistungen, Erstattungen von Sozialleistungen) und sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen (z.B. Elternbeiträge für Kindergärten, Zuweisungen des Landes). Die Bilanzierung der vom Jobcenter und dem Inkassoservice der Bundesagentur für Arbeit verwalteten Forderungen wird seit dem Jahr 2017 vorgenommen. Es erfolgte eine Korrektur des Forderungsbestandes aus 2018 sowie die Anpassung für 2019. Aufgrund der gemeldeten Zahlen bestanden zum Stichtag 31.12.2019 per Saldo Forderungen in Höhe von 7.709.175,95 EUR.Seite 32 von 870Seite 35 von 872 Anhang Seite 19 von 94 Bestandteil der Forderungen aus Transferleistungen war ein Betrag in Höhe von 16.045.492,84 EUR aufgrund des Förderprogramms ‚Gute Schule 2020‘ des Landes NRW. Für konsumtive und investive Darlehen war aufgrund der Tilgungsleistung des Landes NRW die Forderung in 2019 um 182.701,79 EUR zu reduzieren. Die Forderungen aus Transferleistungen für unbegleitete minderjährige Ausländer waren um 9.140.421,36 EUR zu reduzieren. 2.2.2 Privatrechtliche Forderungen (z.B. Einnahmen aus Ersatzansprüchen, Mieteinnahmen, Verkaufserlöse) 2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände Als sonstige Vermögensgegenstände wurden u.a. Spenden und Zuschüsse nachgewiesen. Darüber hinaus erfolgte unter diesem Posten ein Ausweis von Ansprüchen gegen Dritte, die weder aus Lieferung und Leistung, noch aus Beteiligungen, Ausleihungen oder dergleichen entstanden sind sowie der Ausweis des Bestandes an sonstigen Forderungen. Die sonstigen Forderungen dienen dem Nachweis der periodengerechten Ertragszuordnung. Weiterhin wurden hier Vermögensgegenstände ausgewiesen, die dem Geschäftsbetrieb nicht mehr dauerhaft dienen sollen, weil ein Verkauf vorgesehen ist. Hierbei handelte es sich fast ausschließlich um bebaute und unbebaute Grundstücke der Abteilung Liegenschaften. Auch der Bestand der Grundstücke aus der Entwicklungsmaßnahme Wohn- und Wissenschaftspark St. Augustin (WTP), die zum Ende des Geschäftsjahres noch nicht veräußert waren, wurden hier i.H.v. 4.934.405,96 EUR ausgewiesen. Da die Grundstücke von den Entwicklungsträgern (= Treuhänder) in deren Namen, aber für Rechnung der Stadt (= Treugeber) zu veräußern sind, hatte die Bilanzierung bei der Stadt als wirtschaftlichem Eigentümer zu erfolgen. Auf der Passivseite wurden entsprechende Verbindlichkeiten für die Rückzahlungsverpflichtungen der Stadt abgebildet. Im Rahmen der Buchung von geleisteten Anzahlungen wurde festgestellt, dass auch Anzahlungen für Baumaßnahmen dieser Bilanzposition zugeordnet waren. Um eine zutreffende Ausweisung in der Bilanz 2019 vorzunehmen, wurden geleistete Anzahlungen in Höhe von 21.420.999,09 EUR, die zum Stichtag 31.12.2019 ermittelt wurden, umgebucht und in der Bilanzposition Sachanlagen (geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau) dargestellt. Die Buchung konnte nur auf der Sachkontenebene erfolgen und wird daher nicht in der Anlagenbuchhaltung nachvollzogen. Die Umbuchung in das Anlagevermögen war aufgrund eines zu verbessernden Buchungskonzeptes zur zutreffenden bilanziellen Ausweisung erforderlich. Das neue Buchungskonzept wurde 2018 umgesetzt und führt zur unmittelbaren Nachweisung der geleisteten Anzahlung im Sachanlagevermögen. Umbuchungen sind nur für Anzahlungen der Vergangenheit, für die noch keine Schlussrechnung vorliegt, erforderlich. Zum Anlagenspiegel wird eine entsprechende Erläuterung gegeben.Seite 33 von 870Seite 36 von 872 Anhang Seite 20 von 94 Die Forderungen sind zum Bilanzstichtag einer individuellen Risikoprüfung unter Beachtung des § 27 KomHVO zu unterziehen und ggf. in Höhe des geschätzten Ausfalls abzuschreiben. Dabei sind gemäß § 33 KomHVO das Wirklichkeitsprinzip und das Prinzip der Wertaufhellung zu beachten. In diesem Zusammenhang ist für die Vornahme einer Wertberichtigung zu berücksichtigen, wann die wertaufhellenden Tatsachen stattgefunden haben und wann die Kenntnisnahme erfolgen konnte. Sofern nur eine Schätzung möglich ist wird ggfls. eine anteilige Wertberichtigung vorgenommen. Zudem sind Forderungen (Nominalbetrag) gemäß § 34 Abs. 5 KomHVO, soweit ein Ausfallrisiko besteht, entweder durch Einzel- oder durch Pauschalwert- oder durch pauschale Einzelwertberichtigung zu vermindern. Forderungen, die aufgrund ausgeschöpfter Vollstreckungsmöglichkeiten nicht beitreibbar waren, wurden durch befristete/unbefristete Niederschlagungen wertberichtigt. Von der Vollziehung ausgesetzte Forderungen wurden nicht im Forderungsbestand geführt, da sie nicht beigetrieben werden durften. Ein Forderungsbestand in Höhe von 123.846.380,39 EUR war 58.504 Geschäftspartnern / 71.922 Vertragsgegenständen zuzuordnen. Ein hoher Bestand an freiwilligen Zahlungen (ca. 8 Mio. EUR) auf zukünftige Gewerbesteuerfestsetzungen vermindert den Gesamtsaldo der offenen Posten zum 31.12.2019. Zum Bilanzwert gehörten außerdem Forderungen, die nur auf den Bilanzkonten nachgewiesen werden, z.B., wenn noch kein Fälligkeitsdatum festgesetzt werden kann, sowie Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens. Forderungen > 100.000,00 EUR wurden zum Bilanzstichtag einzeln auf ihre Werthaltigkeit überprüft. Hierbei wurden ebenfalls ausgesetzte Forderungen hinsichtlich der Realisierungsaussichten beurteilt. Auf 52 Geschäftspartnern / 163 Vertragsgegenständen wurden Forderungen größer 100.000,00 EUR mit einem Gesamtvolumen von 94.870.653,29 EUR ermittelt. 13.770.248,64 EUR der Forderungen über 100.000,00 EUR wurden bis zum 31.03.2020 bezahlt. Hiervon waren 2.706.666,06 EUR im Jahr 2020 fällig gestellt und wurden pünktlich bezahlt. Zu den bezahlten Forderungen wurde keine Wertberichtigung gebucht. Die Ergebnisse der Forderungsprüfungen wurden im Rahmen der Einzelwertberichtigung gebucht. Zum 31.12.2019 waren insgesamt Forderungen in Höhe von 54.859.155,51 EUR im Rahmen der Einzelwertberichtigung als nicht werthaltig zu beurteilen. Der im Vergleich zu Vorjahren erhebliche Anstieg des Wertberichtigungsbetrages im Jahr 2018 ist durch eine Veranlagung von Gewerbesteuer auf Sanierungsgewinne für das Veranlagungsjahr 2014 von ca. 42 Mio. EUR und Nachzahlungszinsen hierzu in Höhe von ca. 6 Mio. EUR zu erklären, die aufgrund einer verbindlichen Auskunft (Ratsbeschluss vom 15.05.2014 (DS 1411177) nach endgültiger Steuerfestsetzung zu erlassen sind. Die Stadt Bonn ist an die damalige verbindliche Auskunft gebunden, da diese Auskunft Vertrauensschutz begründet hat. Zwischenzeitlich wurde eine gesetzliche Neuregelung zum Umgang mit Sanierungsgewinnen in beschlossen, sodass derartige Gewinne künftig generell nicht mehr der Gewerbesteuer unterliegen. Im Jahressteuergesetz 2018 findet sich hierzu auch die Öffnung für sogenannte 'Altfälle':Seite 34 von 870Seite 37 von 872 Anhang Seite 21 von 94 Die Steuerbefreiung für Sanierungsgewinne (§ 3a EStG und Folgevorschriften, § 7b GewStG) wird mit dem JStG 2018 rückwirkend zum 05.07.2017 Inkraftgesetzt. Auf Antrag des Steuerpflichtigen sind die Regelungen auch auf Altfälle (Schuldenerlass vor dem 9.2.2017, dem Tag der Veröffentlichung des Sanierungsbeschlusses des Großen Senats v. 28.11.2016 - GrS 1/15, BStBl II 2017, 393) anzuwenden. (§ 52 Abs. 4a, Abs. 5 EStG- E). Für die Forderungen < 100.000,00 EUR wurde eine Pauschalwertberichtigung vorgenommen: Es wurde ermittelt, wie hoch in der Vergangenheit der abzuschreibende %-Anteil der wegen Uneinbringlichkeit abzuschreibenden Forderungen war. Dieser Prozentsatz wurde auf die offenen Forderungen des Jahres angewendet. Im Rahmen der Pauschalwertberichtigung waren 1.964.168,34 EUR als nicht werthaltig zu schätzen. Der Bestand an Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen (Bilanzposition 2.2) zum 31.12.2019 war insgesamt um 49.037.094,23 EUR höher als am 31.12.2018. 2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens Bilanzwert zum 31.12.2018 0,00 EUR Bilanzwert zum 31.12.2019 0,00 EUR 0,00 EUR Unter dieser Bilanzposition ist kein Betrag erfasst. Die Wertpapiere werden unter dem Anlagevermögen ausgewiesen, da grundsätzlich kein Erwerb mit einem Anlagehorizont von weniger als einem Jahr erfolgt. 2.4 Liquide Mittel Bilanzwert zum 31.12.2018 10.493.747,24 EUR Bilanzwert zum 31.12.2019 18.122.515,67 EUR 7.628.768,43 EUR Als liquide Mittel wurden die Bestände der Bankkonten, Termingelder, Handvorschüsse und die Bestände der Schulgirokonten sowie der Schulsparbücher nachgewiesen. Das Termingeld beläuft sich zum 31.12.2019 auf 1.649.298,90 EUR. Hierbei handelt es sich um das Rücklagevermögen der rechtlich unselbstständigen Stiftungen. Auf der Passivseite werden entsprechende Sonderposten ausgewiesen. Alle Termingelder für das WorldCCBonn wurden 2018 und 2019 in den neu aufgelegten, konservativen Spezialfonds überführt. Die Bestände der Konten für liquide Mittel sind durch entsprechende Kontoauszüge der Banken bestätigt. Die Abstimmung mit der Finanzrechnung hat stattgefunden und Differenzen wurden bereinigt. Die Guthabenbestände von Frankiermaschinen betragen 25.092,05 EUR und werden seit 2018 ebenfalls in den liquiden Mitteln dargestellt. Der Bestand an liquiden Mitteln war um rd. 7,6 Mio. EUR höher als am 31.12.2018.Seite 35 von 870Seite 38 von 872 Anhang Seite 22 von 94 3. Aktive Rechnungsabgrenzung Bilanzwert zum 31.12.2018 28.405.394,84 EUR Bilanzwert zum 31.12.2019 35.172.423,53 EUR 6.767.028,69 EUR Geleistete Investitionsförderungen Gemäß § 44 Abs. 2 KomHVO erfolgte bei geleisteten Zuwendungen für Vermögensgegenstände, an denen die Bundesstadt Bonn nicht das wirtschaftliche Eigentum hat, aber die entsprechenden Voraussetzungen (u.a. eine konkrete, einklagbare Gegenleistungsverpflichtung des Zuwendungsempfängers) gegeben sind, eine Berücksichtigung als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten. Diese wurden entsprechend der Erfüllung der Gegenleistungsverpflichtung und der Dauer der Zweckbindung aufgelöst. In 2019 ist die Zuordnung der Stellplatzablösebeträge der Jahre 2008 bis 2015 in Höhe von 4.536.098,56 EUR erfolgt. In Höhe der jeweils vereinnahmten Stellplatzablöse wurden diese dem PRAP (Umbuchung aus den erhaltenen Anzahlungen) zugeführt, in gleicher Höhe die Aufwendungen aus Zuschuss an die Stadtwerke in den ARAP umgebucht. Die anteilige Auflösung erfolgte entsprechend der Dauer der Gegenleistungsverpflichtung. Es werden zum Stichtag 2.624.384,15 EUR ausgewiesen. Darüber hinaus wurden die bereits im Dezember 2019 geleisteten Auszahlungen für Sozialhilfe, Jugendhilfe, Besoldung und Versorgung für den Monat 01/2020, sowie Erstattung kommunaler Leistungen SGB II für 2020 als Rechnungsabgrenzungsposten erfasst. Sofern Zahlungen im Jahr 2019 vorgenommen wurden, die Aufwand des Jahres 2020 (oder weitere Folgejahre) betrafen, wurden diese Werte als aktive Rechnungsabgrenzungsposten gebucht.Seite 36 von 870Seite 39 von 872 Anhang Seite 23 von 94 PASSIVA 1. Eigenkapital 1.1 Allgemeine Rücklage Bilanzwert zum 31.12.2018 1.030.129.561,27 EUR Bilanzwert zum 31.12.2019 1.031.454.886,37 EUR 1.325.325,10 EUR Diese Position stellt die Differenz der Aktivposten zu den übrigen Passivposten dar. Die Allgemeine Rücklage wurde zum 31.12.2019 aus folgenden Gründen verändert: Verrechnungen mit der allgemeinen Rücklage gemäß § 44 Abs. 3 KomHVO: A) Buchungen gegen die allgemeine Rücklage bei Abgängen von Vermögensgegenständen und Wertänderungen von Finanzanlagen gem. § 44 Abs. 3 KomHVO in Verbindung mit § 90 Abs. 3 Satz 1 GO NRW. Seit dem Geschäftsjahr 2013 sind Erträge und Aufwendungen aus dem Abgang und der Veräußerung von Vermögensgegenständen nach § 90 Absatz 3 Satz 1 der GO NRW sowie aus Wertveränderungen von Finanzanlagen unmittelbar mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen. In der Konkretisierung durch die Gesetzesbegründung beschränkt sich diese Regelung auf außergewöhnliche, aber ergebniswirksame Ereignisse außerhalb der laufenden Verwaltungstätigkeit. Die erfolgsneutrale Verbuchung war unabhängig von der Zuordnung der Vermögensgegenstände zum Anlage- oder Umlaufvermögen. Erfolgte aufgrund der Veräußerungsabsicht die Umbuchung eines bisher genutzten Vermögensgegenstandes in das Umlaufvermögen und war infolge des hier geltenden Niederstwertprinzips eine außerplanmäßige Abschreibung vorzunehmen, so war dieser Aufwand ebenfalls erfolgsneutral mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen. Verrechnungen im Umlaufvermögen: Strenges Niederstwertprinzip im Umlaufvermögen, außerplanmäßige Abschreibung bzw. Sonderpostenauflösung für die zum Verkauf stehenden Objekte, Moltkestraße 3, Viktoriabad (Vermerk 15.04.2020) Auflösung Sonderposten -28.084,04 EUR Abschreibung 74.187,47 EUR Verrechnung aufgrund der Werteveränderung einer Finanzanlage: Abschreibung für den Wert des Sondervermögens 'Theater' 627.717,23 EUR (Erläuterung unter Ziff. 1.3.3 - Aktiva) B) Entwicklungsmaßnahmen Zur Entwicklungsmaßnahme WTP (Wohn- und Technologiepark Sankt Augustin) waren verschiedene Grundstücksgeschäfte sowie die Jahresabschlussbuchung zum Treuhandbankkonto gegen die allgemeine Rücklage zu buchen: Verkauf von Grundstücken (Vermerk 10.09.2019 und 01.10.2019) 114,07 EUR Zugänge im Umlaufvermögen (Vermerk 14.01.2020) -287.050,00 EURSeite 37 von 870Seite 40 von 872 Anhang Seite 24 von 94 Korrektur Abgänge (Vermerk 04.12.2019) -2.412.278,25 EUR Bestand Treuhandkonto (Vermerk 14.01.2020) 720.604,53 EUR Abschlussbuchungen zu Konten für Fremde Mittel / Durchlaufende Gelder aus Entwicklungsmaßnahmen 118.724,14 EUR C) Nachträgliche Korrekturen Folgende Sachverhalte wurden aufgrund nachträglicher Überprüfungen korrigiert und gegen die allgemeine Rücklage verrechnet: Nachträgliche Korrektur des Eröffnungsbilanzwertes für einen Sonderposten (Vermerk vom 01.04.2020) -460,00 EUR. Nachträgliche Korrektur des Eröffnungsbilanzwertes für ein Grundstück (Vermerk vom 03.04.2020) 300,00 EUR Nachträgliche Korrektur des Eröffnungsbilanzwertes für ein Grundstück (Vermerk vom 03.09.2019) 114.528,00 EUR Nachträgliche Korrektur des Eröffnungsbilanzwertes für Grundstücke (Vermerk vom 05.12.2019) -0,59 EUR Nachträgliche Korrektur des Eröffnungsbilanzwertes für ein Grundstück (Vermerk vom 06.01.2020) -4.875,00 EUR Nachträgliche Korrektur des Eröffnungsbilanzwertes für Grundstücke (Vermerk vom 06.04.2020) 2.409,75 EUR Nachträgliche Korrektur des Eröffnungsbilanzwertes für Grundstücke (Vermerk vom 09.09.2019) 0,01 EUR Nachträgliche Korrektur des Eröffnungsbilanzwertes für ein Grundstück (Vermerk vom 13.11.2019) 735,75 EUR Nachträgliche Korrektur des Eröffnungsbilanzwertes für Grundstücke (Vermerk vom 14.01.2020) 810,00 EUR Nachträgliche Korrektur des Eröffnungsbilanzwertes für ein Grundstück (Vermerk vom 18.03.2020) -21.520,00 EUR Nachträgliche Korrektur des Eröffnungsbilanzwertes für ein Grundstück (Vermerk vom 19.03.2020) -600,00 EUR Nachträgliche Korrektur des Eröffnungsbilanzwertes für Grundstücke (Vermerk vom 19.06.2019) 40.027,50 EUR Nachträgliche Korrektur des Eröffnungsbilanzwertes für Grundstücke (Vermerk vom 22.05.2019) -53.599,20 EUR Nachträgliche Korrektur des Eröffnungsbilanzwertes für Grundstücke (Vermerk vom 22.08.2019) 9.365,56 EURSeite 38 von 870Seite 41 von 872 Anhang Seite 25 von 94 Nachträgliche Korrektur des Eröffnungsbilanzwertes für ein Grundstück (Vermerk vom 23.03.2020) 3.240,00 EUR Nachträgliche Korrektur des Eröffnungsbilanzwertes für Grundstücke (Vermerk vom 24.06.2019) -157.172,62 EUR Nachträgliche Korrektur des Eröffnungsbilanzwertes für Grundstücke (Vermerk vom 26.08.2019) -150.558,86 EUR Nachträgliche Korrektur des Eröffnungsbilanzwertes für Grundstücke (Vermerk vom 27.01.2020) -902,50 EUR Nachträgliche Korrektur des Eröffnungsbilanzwertes für Grundstücke (Vermerk vom 28.01.2020) -20.115,00 EUR Nachträgliche Korrektur des Eröffnungsbilanzwertes für Grundstücke (Vermerk vom 30.01.2020) -42.997,50 EUR Nachträgliche Korrektur des Eröffnungsbilanzwertes für Grundstücke (Vermerk vom 30.03.2020) -352,50 EUR Nachträgliche Korrektur des Eröffnungsbilanzwertes für Grundstücke (Vermerk vom 30.08.2019) 276.926,74 EUR Nachträgliche Korrektur des Eröffnungsbilanzwertes für Grundstücke (Vermerk vom 31.03.2020) 1.553,25 EUR Ausbuchung von Flurstücken die bei Gründung der bonnorange AöR übertragen wurden (Vermerk vom 18.09.2019 und 15.11.2019) 62.525,69 EUR Nachträgliche Korrektur des Eröffnungsbilanzwertes für Straßenbeleuchtung (Ergebnis des Bestandsabgleiches zum 31.12.2018, Vermerk 02.07.2019 bzw. 19.02.2020) -92.311,94 EUR Nachträgliche Korrektur des Eröffnungsbilanzwertes zu beweglichem Anlagevermögen (Ergebnis der körperlichen Inventur mit Parsec.NET, Vermerk 13.12.2019) -1.000,00 EUR Sonstige Veränderungen Schuldenerlass des Bundes in Höhe von (Vermerk vom 25.01.2019) -10.859,50 EUR Tilgungszuschuss des Bundes zur Reduzierung der Kreditverbindlichkeiten (Vermerke vom 15.08.2019 und 15.11.2019) -94.303,00 EURSeite 39 von 870Seite 42 von 872 Anhang Seite 26 von 94 Entwicklung der Allgemeinen Rücklage Seit der NKF-Einführung hat die Bundesstadt Bonn nur in den Jahren 2009, 2017 und 2018 einen Überschuss erwirtschaftet, der der Ausgleichsrücklage zugeführt wurde. Für alle weiteren Jahresergebnisse war ein Fehlbetrag zu verzeichnen, der in 2011 teilweise und in den Folgejahren vollständig durch die allgemeine Rücklage gedeckt werden musste. Das Jahresergebnis 2018 wurde nach Ergebnisverwendungsbeschluss durch den Rat zum 31.12.2019 in die Ausgleichsrücklage gebucht. Der Entwurf des Jahresabschlusses 2019 schließt erneut mit einem Jahresüberschuss ab. Der Jahresüberschuss 2019 beträgt 9.883.196,21 EUR. Geplant war für das Haushaltsjahr 2019 ein Fehlbetrag in Höhe von 41.896.143,02 EUR. Der im Jahr 2019 erwirtschaftete Überschuss in Höhe von 9.883.196,21 EUR wird im Rahmen der Ergebnisverwendung im Jahr 2020, nach Beschluss des Rates gem. § 96 Abs. 1 Satz 2 GO, in die Allgemeine Rücklage gebucht. Das Ergebnis des Jahres 2019 ist im Jahresabschlussentwurf somit um 51.779.339,23 EUR besser als veranschlagt und zeigt wie die Jahresabschlüsse 2015 bis 2018 eine positive Tendenz im Vergleich zu den vorherigen Jahresabschlüssen. Aufgrund der Ergebnisse der Jahre 2012 und 2013 hatte die Bundesstadt Bonn für die Jahre 2015/2016 ff ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen, welches von der Bezirksregierung genehmigt wurde. Das Haushaltssicherungskonzept wurde im Doppelhaushalt 2017/2018 erstmals fortgeschrieben. Die zweite Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2019 bis 2024 wurde von der Bezirksregierung mit Schreiben vom 23.01.2019 genehmigt. Ein ausgeglichener Haushalt ist nach den Planwerten des fortgeschriebenen Haushaltssicherungskonzeptes voraussichtlich wieder im Jahr 2021 erreichbar. Bis dahin wird sich das Eigenkapital der Bundesstadt Bonn zunächst weiter reduzieren. Vergleich Allgemeine Rücklage/Fehlbetrag/Überschuss Ausgleichsrücklage am 31.12.2016 0,00 EUR allgemeine Rücklage am 31.12.2016 1.089.533.092,24 EUR Fehlbetrag 2016 64.869.511,07 EUR Ausgleichsrücklage am 31.12.2017 0,00 EUR allgemeine Rücklage am 31.12.2017 1.028.597.429,62 EUR Überschuss 2017 59.514.961,61 EUR Ausgleichsrücklage am 31.12.2018 59.514.961,61 EUR allgemeine Rücklage am 31.12.2018 1.030.129.561,27 EUR Überschuss 2018 10.347.259,94 EURSeite 40 von 870Seite 43 von 872 Anhang Seite 27 von 94 Aufgrund der Planwerte des Haushaltssicherungskonzeptes ist folgende Entwicklung des Eigenkapitals zu erwarten: Die in der Tabelle dargestellten Eigenkapitalwerte beinhalten jeweils schon das festgestellte/geplante Ergebnis des jeweiligen Jahres. 1.2 Sonderrücklagen Bilanzwert zum 31.12.2018 655.065,37 EUR Bilanzwert zum 31.12.2019 805.065,37 EUR 150.000,00 EUR Der Bilanzwert besteht aus der für die selbstständige Beethovenstiftung gebildeten Sonderrücklage in Höhe von 655.065,37 EUR sowie einer in 2019 gebildeten Sonderrücklage aufgrund einer erhaltenen Zuwendung für die Instandsetzung des Foyergartens der Beethovenhalle in Höhe von 150.000,00 EUR.Seite 41 von 870Seite 44 von 872 Anhang Seite 28 von 94 1.3 Ausgleichsrücklage Bilanzwert zum 31.12.2018 59.514.961,61 EUR Bilanzwert zum 31.12.2019 69.862.221,55 EUR 10.347.259,94 EUR Die Ausgleichsrücklage stellt eine separat auszuweisende Position des Eigenkapitals dar. Sie wurde zum Eröffnungsbilanzstichtag gem. § 75 Abs. 3 GO berechnet. Durch den Überschuss des Jahres 2018 wurde die Ausgleichsrücklage auf den ausgewiesenen Stand erhöht. Der im Jahr 2019 erwirtschaftete Überschuss in Höhe von 9.883.196,21 EUR wird im Rahmen der Ergebnisverwendung im Jahr 2020, nach Beschluss des Rates gem. § 96 Abs. 1 Satz 2 GO, in die Allgemeine Rücklage gebucht. Die seit dem 01.01.2019 geltenden neuen gesetzlichen Regelungen der GO und der KomHVO beinhalten veränderte Vorschriften zur Buchung in die Ausgleichsrücklage (§ 75 Abs. 3 GO). Mit Bezug auf den Erlass vom 15.02.2019 und die ergänzenden Hinweise vom 17.05.2019 des MHKBG wurden die neuen Regelungen erstmals auf den zum 31.12.2019 zu erstellenden Jahresabschluss der Kernverwaltung (Einzelabschluss) angewendet. Demnach entfällt die bisherige Beschränkung für die Zuführung von Jahresüberschüssen in die Ausgleichsrücklage. Die Beschränkung besteht nur in zweierlei Hinsicht: Die Allgemeine Rücklage muss einen Mindestbestand von drei Prozent der Bilanzsumme des Jahresabschlusses 2019 ausweisen, was zutrifft (rund 21%). Zudem müssen Jahresüberschüsse zunächst der Allgemeinen Rücklage zugeführt werden, in denen diese in den letzten drei vorhergehenden Haushaltsjahren durch Fehlbetrag der Ergebnisrechnung reduziert wurde. Lediglich der Jahresfehlbetrag 2016 wurde der Allgemeinen Rücklage i.H.v. 64.869.511,07 EUR entnommen, daher ist eine Rückführung des Überschusses 2019 in die Allgemeine Rücklage erforderlich, bevor die Ausgleichsrücklage erhöht werden darf. Der Bestand der Ausgleichsrücklage wird sich daher bei der Verbuchung des Jahresergebnisses 2019 in 2020 nicht verändern. 2. Sonderposten 2.1 Sonderposten für Zuwendungen Bilanzwert zum 31.12.2018 811.798.108,34 EUR Bilanzwert zum 31.12.2019 818.931.927,22 EUR 7.133.818,88 EUR Gemäß § 44 Abs. 5 KomHVO sind erhaltene Zuwendungen für Investitionen, die im Rahmen einer Zweckbindung bewilligt und gezahlt werden, als Sonderposten anzusetzen und entsprechend der Abnutzung des bezuschussten Vermögensgegenstands aufzulösen. Im Jahr 2019 konnten Zuwendungen und unentgeltliche Vermögensübertragungen aus einzelfallbezogenen Fördermaßnahmen zugeordnet werden. Beispiele für Einzelförderungen, die 2019 in den Sonderposten umgebucht wurden, sind: • Bundesförderungen für die abgeschlossenen Entwicklungsmaßnahmen Bundesviertel und Hardtberg (2 Mio. EUR) • Landesförderungen für die abgeschlossenen Entwicklungsmaßnahmen Bundesviertel und Hardtberg (1,9 Mio. EUR) • Investitionen aufgrund des Förderprogramms 'Gute Schule 2020' des Landes NRW (6.878,20 EUR)Seite 42 von 870Seite 45 von 872 Anhang Seite 29 von 94 • Schenkung von Kunstgegenständen durch private Unternehmen und übrige Bereiche (184.663,38 EUR) • Investitionsförderungen von übrigen Bereichen aus einem Umlegungsverfahren (4,5 Mio. EUR) Weiterhin wurden 583.435,46 EUR Sonderposten aus den Mitteln der Feuerschutzpauschale gebucht. Zugeflossen sind diese Mittel in 2018 und 2019 und wurden in 2019 vorständig verwendet. Zusätzlich gingen Zuwendungen Dritter aufgrund verschiedener gesetzlicher Regelungen ein: Allgemeine Investitionspauschale des Landes Die allgemeine Investitionspauschale wird vom Land seit 1979 gewährt und darf nur Vermögensgegenständen zugeordnet werden, die über den Zeitpunkt der Eröffnungsbilanzerstellung hinaus von der Gemeinde genutzt werden. Für den Zeitpunkt der Zurechnung ist auf den Zeitpunkt der Inbetriebnahme abzustellen. Bei einer mehrjährigen Anschaffung oder Herstellung eines Vermögensgegenstandes können auch mehrere jahresbezogene Pauschalen unter Einhaltung der Zuwendungsvorgaben einem Vermögensgegenstand zugeordnet werden. Die allgemeine Investitionspauschale nach § 16 Abs. 3 GFG 2019 für die Stadt Bonn im Jahr 2019 betrug 12.450.795,20 EUR. Hinzu kamen 1.409.547,44 EUR aus der Investitionspauschale für Sozialhilfeträger (§ 16 Abs. 4 GFG 2019). Im Jahr 2019 erfolgte die Zuordnung von Sonderposten in Höhe von 11.554.154,79 EUR auf verschiedene, noch nicht oder nicht zur Gänze, geförderte Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, die in diesem Geschäftsjahr gekauft bzw. aktiviert wurden. Vermögensgegenstände, die nicht linear abgeschrieben werden oder bei denen von einer anderweitigen Förderung auszugehen ist, wurden hierbei nicht berücksichtigt. Dies betrifft z.B. Kanäle und Straßenaufbau, da hier eine Konkurrenz zu einer Förderung aus Beiträgen nach BauGB oder KAG zu erwarten ist. Davon wurde ein Betrag i.H.v. 3.627.418,97 EUR den Aufwendungen aus dem Sachkonto Aufwendungen für Ausstattung bis 800,00 EUR zugeordnet. Der Betrag von 2.306.187,85 EUR wurde Auszahlungen zugeordnet, die noch nicht aktiviert worden sind. Der Sonderposten wird erst mit der Aktivierung der Maßnahme gebildet. Der Anteil nach § 16 Abs. 4 GFG 2019, der in erster Linie für Maßnahmen zur Verbesserung der Altenhilfe und -pflege einzusetzen ist, wurden in Höhe von 42.582,60 Euro den sonstigen Beschaffungen im Geschäftsbereich 5099 zugeordnet. 76.476,26 Euro wurden den Beschaffungen unter 800,00 Euro des Geschäftsbereichs 5099 zugeordnet. Der verbleibende Teil der Investitionspauschale für Sozialhilfeträger in Höhe von 1.290.488,58 Euro wurde wie in den Vorjahren mangels weiterer Investitionen bei der Zuordnung der allgemeinen Investitionspauschale berücksichtigt. Stellplatzablösebeträge In 2019 ist die Zuordnung der Stellplatzablösebeträge der Jahre 2008 bis 2015 in Höhe von 4.536.098,56 EUR in Form der Bildung eines ARAP und PRAP erfolgt. Die verbliebenen ab dem Jahr 2016 vereinnahmten Stellplatzablösebeträge in Höhe von 2.118.299,72 EUR sind noch zu verwenden.Seite 43 von 870Seite 46 von 872 Anhang Seite 30 von 94 Die Bildung von Sonderposten aus Zuwendungen (Landes- und Bundesförderungen sowie finanzielle Zuwendungen durch Dritte) erfolgte auf Basis der tatsächlich zugegangenen Zuwendungsbeträge. Bei unentgeltlichen Übertragungen (z.B. im Rahmen von privatrechtlichen Erschließungsverträgen) erfolgt eine Bilanzierung zu den beim Übertragenden entstandenen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, denen in der Regel ein Sonderposten von 100% zugeordnet wurde. Ggf. geleistete städtische Eigenanteile bei der Finanzierung wurden bei dem Sonderposten mindernd berücksichtigt. Falls die dem Übertragenden entstandenen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten nicht ermittelt werden konnten, erfolgte eine eigenständige Wertermittlung, der dann der entsprechende Sonderposten gegenübergestellt wurde. Der Werteverzehr des Anlagevermögens durch Abnutzung wird durch aufwandsrelevante Abschreibungsbuchungen im Jahresabschluss abgebildet. Sofern einem Vermögensgegenstand Sonderposten zugeordnet waren, erfolgt die entsprechende anteilige ertragswirksame Auflösung des Sonderpostens. Hierdurch wird der Sonderpostenbestand reduziert und die Ergebnisrechnung entlastet. 2.2 Sonderposten für Beiträge Bilanzwert zum 31.12.2018 175.404.878,35 EUR Bilanzwert zum 31.12.2019 172.524.096,29 EUR 2.880.782,06 EUR Der Sonderposten beinhaltet Anliegerbeiträge aufgrund Vorschriften Baugesetzbuch (BauGB) bzw. Kommunalabgabengesetz (KAG) Einmaliger Kanalbeitrag nach KAG Gem. § 127 BauGB kann die Stadt für die Ersterschließung sowie gem. § 8 KAG für die Herstellung, Erweiterung oder Verbesserung von Straßen und Kanälen (und in diesem Zusammenhang auch für den notwendigen Grunderwerb sowie die notwendige Straßenbeleuchtung oder das Straßenbegleitgrün) Beiträge erheben. Gem. § 4 der Satzung der Stadt Bonn über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen - Erschließungsbeitragssatzung - vom 21. Dezember 1988, trägt die Stadt im Regelfall 10% des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes. Im Umkehrschluss trägt der Beitragszahler 90% des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes. Eine Abrechnung im Rahmen des § 8 KAG erfolgt auf Basis der Satzungen der Stadt Bonn mit Quoten zwischen 30% und 70% je nach Art des Vermögensgegenstands gegenüber den Anliegern. Beiträge aus BauGB- und KAG-Maßnahmen wurden insbesondere für folgende Vermögensgegenstände erhoben: Erschließungsbeiträge/Beiträge für Straßen und für Kanäle Erschließungsbeiträge/Beiträge für Straßenbegleitgrün und für Grunderwerb Für das Jahr 2019 erfolgte die Bildung der Sonderposten auf Basis der tatsächlich gezahlten Beiträge nach BauGB/KAG für die im jeweiligen Jahr abgerechneten Maßnahmen.Seite 44 von 870Seite 47 von 872 Anhang Seite 31 von 94 Einmaliger Kanalbeitrag nach KAG Der einmalige Kanalbeitrag wird für den erstmaligen Anschluss und die damit verbundene Nutzung des städtischen Kanalnetzes erhoben. Eine Einzelzuordnung zu einem bestimmten Kanal leitet sich aus der Beitragserhebung insoweit nicht ab. Um der sich aus § 44 Abs. 5 KomHVO NRW ergebenden Einzelzuordnung von Beiträgen zu Vermögensgegenständen dennoch Rechnung zu tragen, wird der einmalige Kanalbeitrag anteilig im Verhältnis zu den Baukosten auf die im Jahr der Erhebung hergestellten und aktivierten Kanäle verteilt. Für das Geschäftsjahr 2019 wurde ein Betrag von insgesamt 150.279,86 EUR 15 Anlagen zugeordnet. Erschließungsbeiträge/Beiträge nach KAG Für das Jahr 2019 erfolgte die Bildung der Sonderposten auf Basis der tatsächlich gezahlten Beiträge nach BauGB/KAG für die im jeweiligen Jahr abgerechneten Maßnahmen. In Fällen, wo diese Zuordnung noch nicht möglich war, erfolgte die Bildung von Sonderposten zunächst pauschal. Die Aufteilung auf Einzelanlagen erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. 2.3 Sonderposten für den Gebührenausgleich Bilanzwert zum 31.12.2018 24.126.806,27 EUR Bilanzwert zum 31.12.2019 10.460.743,17 EUR -13.666.063,10 EUR Nach § 44 Abs. 6 KomHVO sind Kostenüberdeckungen der kostenrechnenden Einrich- tungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes, die nach § 6 Kommunalabgabengesetz in den folgenden vier Jahren ausgeglichen werden müssen, als Sonderposten für den Gebührenhaushalt anzusetzen. Die Beträge verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Einrichtungen: Stand 31.12.2019 Konto Betrag Rettungsdienst 233110 826.611,74 EUR Märkte* 233130 169.791,34 EUR Stadtentwässerung** 233140 5.553.271,01EUR Straßenreinigung 233150 101.479,26 EUR Abfallentsorgung 233160 3.809.589,82 EUR Bestattungswesen*** 233170 0,00 EUR * Märkte: Wegen der zweijährigen Kalkulationsperiode 2019/2020 ist im Jahresabschluss für 2019 kein Sonderposten zu bilden. Der Zwischenstand (ungeprüfte Betriebsabrechnung) zum 31.12.2019 beträgt 101.229,19 EUR; er wird sich aber voraussichtlich im Jahr 2020 abbauen. ** Stadtentwässerung: Für 2019 liegt keine Betriebsabrechnung vor. *** Bestattungswesen: Für 2018 und 2019 liegen keine Betriebsabrechnungen vor.Seite 45 von 870Seite 48 von 872 Anhang Seite 32 von 94 Nachrichtlich: Ausblick: Von den o.g. Beträgen sind in den Gebühren-/Entgeltkalkulationen für 2020 bereits die folgend aufgeführten Beträge berücksichtigt. Die restlichen Beträge (Zwischenstand) sind innerhalb der weiteren drei Jahre (2021 bis 2023) auszugleichen. bereits in Kalkulation für 2020 berücksichtigt Zwischenstand 2020 Rettungsdienst: 113.064,57 EUR 713.547,17 EUR Märkte (Kalk 2019/2020) insges. 79.319,63 EUR davon bereits 50 % im HHJ 2019 aufgelöst; für HHJ 2020: 39.659,81 EUR 130.131,53 EUR Stadtentwässerung 4.834.753,55 EUR 718.517,46 EUR Straßenreinigung 247,68 EUR 101.231,58 EUR Abfallentsorgung 3.314.344,80 EUR 495.245,02 EUR Bestattungswesen 0,00 EUR 0,00 EUR Wegen der noch nicht abgeschlossenen Prüfungen der Betriebsabrechnungen könnten sich die Beträge noch verändern. Am Ende des Anhangs (s. „Weitere Angaben“) sind die Kostenunterdeckungen der kostenrechnenden Einrichtungen aufgeführt. 2.4 Sonstige Sonderposten Bilanzwert zum 31.12.2018 24.515.692,91 EUR Bilanzwert zum 31.12.2019 24.891.627,38 EUR 375.934,47 EUR Rechtlich unselbstständige Stiftungen Die Bundesstadt Bonn betreut insgesamt 20 rechtlich unselbstständige Stiftungen. Hierbei handelt es sich um folgende Stiftungen: Stiftung Bernhard Oebeke Stiftung Thomas Hansen Stiftung Peter Kemper Stiftung Konrad Adenauer Stiftung August Kaiser Stiftung Dorothea-v.-Stetten Stiftung Dr. Werner Borchert Stiftung Bonner Altenhilfe Stiftung Paula Flerus Stiftung St. Albertus Magnus Heim Stiftung Wilhelmine-Lübke-Heim Stiftung Wilhelm-Augusta-Stift Stiftung Konvente St. Aegidius u. St. Jakob Stiftung Gabriel Adrian Stiftung Max Becker Stiftung Arme im Allgemeinen Stiftung Franz Xaver Joseph Lohe Stiftung Julius BarthelsSeite 46 von 870Seite 49 von 872 Anhang Seite 33 von 94 Stiftung Fritz Kirstein Stiftung Förderung der Feuerwehr Für diese rechtlich unselbstständigen Stiftungen wurden in Höhe der Vermögenswerte Sonderposten gebildet. Als Anlage sind Übersichten über die 20 Jahresabschlüsse beigefügt, in denen u.a. die Vermögenswerte und Sonderposten jeweils einzeln ausgewiesen werden. Baumschutzsatzung Der Gesamtbetrag der offenen Posten aus Mitteln der Baumschutzsatzung betrug zum 31.12.2019 286.654,93 EUR. Davon sind im Geschäftsjahr 2019 78.176,00 EUR eingenommen worden. Im Jahr 2019 konnte mangels Aktivierung in der Anlagenbuchhaltung keine Zuordnung von Sonderposten aufgrund von Einnahmen aus der Baumschutzsatzung erfolgen. Jedoch wurde ein Buchungskonzept zur ‚Verwendung der Mittel aus Ausgleichszahlungen gemäß Baumschutzsatzung ab Geschäftsjahr 2016‘ erstellt. Öko-Konto Ausgleichsbeiträge nach dem Bundesnaturschutzgesetz („Öko-Konto“) wurden zunächst pauschal angesetzt, bis eine Zuordnung auf bestimmte daraus finanzierte Vermögensgegenstände erfolgen kann. Die Aufarbeitung dieses Themas konnte weiterhin nicht erfolgen, da fachliche Ansprechpartner nicht verfügbar waren. 3. Rückstellungen 3.1 Pensionsrückstellungen für Beamte und Versorgungsempfänger gem. § 37 Abs. 1 KomHVO Bilanzwert zum 31.12.2018 739.544.596,90 EUR Bilanzwert zum 31.12.2019 786.611.251,70 EUR 47.066.654,80 EUR Zur Berechnung wurde das Programm „Haessler Pensionsrückstellung (HPR 5)“ verwendet, welches durch ein spezielles Testat die Eignung zur Berechnung von Pensionsrückstellungen und Ansprüchen aus der Beamtenversorgung nachweist. Als Rechengrundlagen wurden die Formeln und die Generationentafel 2018 G von Dr. Klaus Heubeck, Köln, verwendet. Es werden 12 vorschüssige Zahlungen im Jahr unterstellt. Hierbei handelt es sich neben den 12 Monatszahlungen auch um die Sonderzuwendung. Als Renteneintrittsalter wurde das gesetzliche Renteneintrittsalter verwendet. Das individuelle Renteneintrittsalter wird gemäß dem Schreiben des BMF IV B 2 - S 2176/07/0009 vom 5. Mai 2008 nach folgender Regel bestimmt: • für Geburtsjahrgänge bis 1952: 65 Jahre • für Geburtsjahrgänge ab 1953 bis 1961: 66 Jahre • für Geburtsjahrgänge ab 1962: 67 Jahre. Als Berechnungsmethode wurde das Teilwertverfahren gemäß § 6a EStG verwendet. Der Rechenzins betrug abweichend davon 5% (gem. § 37 Abs. 1 S.4 KomHVO).Seite 47 von 870Seite 50 von 872 Anhang Seite 34 von 94 Vor Eintritt einer Versorgungsleistung wird eine Pensionsrückstellung erstmals in dem Wirtschaftsjahr gebildet, in dem die Pensionszusage erteilt wurde (Ansparphase – aktive Mitarbeiter). Die fiktiven Jahresbeiträge sind so bemessen, dass am Beginn des Wirtschaftsjahres, in dem das Dienstverhältnis begonnen hat, deren Barwert gleich dem Barwert der zukünftigen Leistungen ist. Nach Eintritt einer Versorgungsleistung wird eine Pensionsrückstellung in dem Wirtschaftsjahr gebildet (neu berechnet), in dem der Versorgungsfall eingetreten ist (Leistungsphase – Versorgungsempfänger). Für Personen im Beamtenrecht wird als Anrechnungsbeginn das Eintrittsdatum verwendet (Dominanz). Zur Ermittlung der Bezüge einer aktiven Beamtin/eines aktiven Beamten werden die zum jeweiligen Stichtag gültigen Besoldungstabellen des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen verwendet. Aus jeder Besoldungsgruppe wird jeweils die Endstufe in Ansatz gebracht. Alle ruhegehaltsfähigen Amts- und Stellenzulagen sind in den Besoldungstabellen enthalten. Bei verheirateten Beamten wird der Familienzuschlag der Stufe 1 addiert. Sind beide Ehepartner im öffentlichen Dienst wird nur der halbe Familienzuschlag verwendet. Das Alter der Pensionsberechtigten wird exakt verwendet. Scheidet eine aktive Beamtin/ein aktiver Beamter vor Fälligkeit einer Versorgungsleistung aus, so bleibt die Anwartschaft in Höhe des Teils bestehen, der im Verhältnis der insgesamt erreichbaren Zeit bis zum vorgesehenen Renteneintritt zur tatsächlich abgeleisteten Zeit steht. Bei aktiven Beamtinnen/Beamten, die zum Zeitpunkt des Berechnungsstichtags das Renteneintrittsalter überschritten haben, wird unterstellt, dass sie mit Erreichen des nächsten Lebensjahres die Altersrente in Anspruch nehmen werden. Bei einer Anwartschaft auf Hinterbliebenenrente wird ein Hinterbliebener mit 60 % der Altersrente einer aktiven Beamtin/eines aktiven Beamten angesetzt. Eine Anwartschaft auf Waisenrente ist nicht vorgesehen. Die Rückstellung für den eingetretenen Leistungsfall eines Waisen wird in HPR 5 berechnet. HPR 5 unterscheidet dabei zwischen einem lebenslang zu zahlenden Waisen und einem Waisen mit einem Waisenendalter von 27 Jahren. Nach § 18 BeamtVG ist ein Sterbegeld i. H. des zweifachen der Dienstbezüge oder der Anwärterbezüge des Verstorbenen zu zahlen. Als Feuerwehrbeamte gelten in HPR 5 Personen, die mit der Zulage „Feuerwehrzulage“ oder „Feuerwehrbeamter ohne Zulage“ gekennzeichnet wurden. Die Altersrente beginnt im Alter von 60 Jahren ohne Abschläge. Bei der Berechnung der Pensionsrückstellungen (mit der Software Haessler) werden die gesetzlich vorgeschriebenen Rechengrößen nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (GO) und Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO) zu Grunde gelegt. Die Einbeziehung von allgemeinen Preis- und Kostensteigerungen ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Bei der Berechnung der Pensionsrückstellungen wird die jeweils zum Stichtag der Berechnung (31. Dezember eines jeden Jahres) gültige Besoldungstabelle verwendet. Der Bestand der bisher gebildeten Rückstellungen sowie die Berechnungen für die Zukunft werden auf dieser Basis im Rahmen des Jahresabschlusses neu bewertet. Somit wird die Entwicklung der Preis- und Kostensteigerungen in Bezug auf BesoldungserhöhungenSeite 48 von 870Seite 51 von 872 Anhang Seite 35 von 94 einbezogen. Eine ratierliche Aufteilung von Zuführungen aufgrund von allgemeinen Besoldungsanpassungen wurde nicht angewandt. Die Beihilferückstellung wurde zuletzt zum Stichtag 31.12.2019 aufgrund des prozentualen Anteils der gezahlten Beihilfe für Versorgungsempfänger im Verhältnis zu den gezahlten Versorgungsbezügen in den Jahren 2016, 2017 und 2018 ermittelt. Daraus ergibt sich der anzuwendende Rückstellungssatz von 22,33 %, der auf die ermittelten Zuführungswerte (Aufwand) zur Pensionsrückstellung angewendet wurde. Eine Überprüfung des Rückstellungssatzes ist nach § 37 Abs. 1 KomHVO NRW alle 5 Jahre vorzunehmen. Eine Anpassung muss daher spätestens im Jahr 2024 erfolgen. Im Jahr 2019 wurde der Rückstellungsbetrag (Bilanzposition 3.1) insgesamt um 47.066.654,80 EUR erhöht. 3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten Bilanzwert zum 31.12.2018 0,00 EUR Bilanzwert zum 31.12.2019 0,00 EUR 0,00 EUR Eine Rückstellung für Deponien und Altlasten wurde nicht gebildet. Die Deponiesanierung der ehemaligen Hausmülldeponie Hersel erfolgt durch die zum 01.01.2013 gegründete bonnorange AöR. 3.3 Instandhaltungsrückstellungen Bilanzwert zum 31.12.2018 0,00 EUR Bilanzwert zum 31.12.2019 0,00 EUR 0,00 EUR Instandhaltungsrückstellungen wurden nicht gebildet. 3.4 Sonstige Rückstellungen Bilanzwert zum 31.12.2018 59.068.102,43 EUR Bilanzwert zum 31.12.2019 60.186.736,91 EUR 1.118.634,48 EUR Sonstige Rückstellungen wurden gem. § 37 Abs. 4 und 5 KomHVO für folgende Sachverhalte gebildet (Bestand am 31.12.2019): Rückstellungen für nicht in Anspruch genommenen Urlaub 12.011.033,50 EUR Rückstellungen für Arbeitszeitguthaben 5.077.547,08 EUR Rückstellungen für die Inanspruchnahme der Altersteilzeit 9.623.425,00 EUR Rückstellungen nach § 107 b Beamtenversorgungsgesetz 6.737.202,59 EUR Rückstellungen für Beihilfen 1.410.583,19 EUR Rückstellungen für Jubiläumszuwendungen 1.680.090,00 EUR Rückstellungen für drohende Verluste aus laufenden Verfahren (z.B. für Prozesskosten) 1.443.032,72 EUR andere sonstige Rückstellungen (z.B. für ausstehende Rechnungen, Schadensersatz). 22.203.822,83 EURSeite 49 von 870Seite 52 von 872 Anhang Seite 36 von 94 Entsprechend der Jahresabschlussverfügung des Stadtdirektors in Vertretung der Kämmerin mussten für Verpflichtungen, die dem Grunde oder der Höhe nach zum 31.12.2019 noch nicht genau bekannt waren und deren wirtschaftliche Ursache im Haushaltsjahr 2019 begründet war, 'Rückstellungen' beantragt werden, sofern der drohende Aufwand einen Betrag von 100.000 EUR überstieg. Wenn Einzelfälle zwar unter die Wertgrenze von 100.000 EUR fielen, die Anzahl der Fälle insgesamt aber so hoch war, dass die Summe nicht mehr als geringfügig betrachtet werden konnte, war hierfür ebenfalls eine Rückstellung zu beantragen. Sofern keine Rückstellungen zu bilden waren, war eine Fehlanzeige erforderlich. Die bereits in Vorjahren gebildeten Rückstellungen waren in ihrer Höhe und dem Grunde nach zu überprüfen. Rückstellungen, die aufgelöst oder in der Betragshöhe angepasst werden mussten, wurden entsprechend der Anweisungen der Fachämter durch die Finanzbuchhaltung angepasst. Rückstellungen für drohende Verluste aus laufenden Verfahren/andere sonstige Rückstellungen beinhalten Prozesskosten für verschiedene gerichtliche Verfahren Zu allen anhängigen Klageverfahren werden die zukünftig entstehenden Prozesskosten aufgrund der ermittelten Werte des Rechtsamtes zurückgestellt. Die Prozesskosten umfassen die Rechtsanwaltskosten sowie Gerichtskosten je Klage bis zur dritten Instanz. Rückstellungen für Ansprüche gegen die Bundesstadt Bonn in Höhe der möglichen Inanspruchnahme aufgrund der Schadensersatzklage WCCB Rückstellungen für mögliche Residualkosten Kostenerstattungsansprüche Altlasten zu zwei Grundstücksverkäufen Ausstehende Rechnungen in unterschiedlichen Bereichen Eine Rückstellung für verkaufte Darlehensforderungen. Es erfolgt eine jährliche Anpassung des Betrages anhand der festgestellten Forderungsausfälle. Aufgrund von abgeschlossenen Geschäftsvorfällen waren gebildete Rückstellungen aufzulösen Der Bestand der sonstigen Rückstellungen (Bilanzposition 3.4) wurde zum 31.12.2019 um 1.118.634,48 EUR erhöht. 4. Verbindlichkeiten 4.1 Anleihen Bilanzwert zum 31.12.2018 0,00 EUR Bilanzwert zum 31.12.2019 0,00 EUR 0,00 EUR Das MHKBG hat im Runderlass „Muster für das doppische Rechnungswesen sowie zu Bestimmungen der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen und derSeite 50 von 870Seite 53 von 872 Anhang Seite 37 von 94 Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen (VV Muster zur GO NRW und KomHVO NRW)“ unter anderem das Muster „Bilanzstruktur“ im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen veröffentlicht (MBl. NRW. 2019 S. 652). Hier wurde der Bilanzposten 4.1 Anleihen in die Bilanzposten 4.1.1 Anleihen für Investitionen und 4.1.2 Anleihen zur Liquiditätssicherung untergliedert. Es bestehen keine Verpflichtungen aus Anleihen, daher bleiben beide Positionen ohne Werte. 4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen Bilanzwert zum 31.12.2018 970.818.246,56 EUR Bilanzwert zum 31.12.2019 996.119.149,42 EUR 25.300.902,86 EUR Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen wurden nach Kreditgebern gegliedert und teilen sich wie folgt auf: Investitionskredite vom Bund 26.087.396,96 EUR Investitionskredite von Kreditinstituten 970.031.752,46 EUR Bei den Investitionskrediten von Kreditinstituten ist ein Betrag i.H.v. 13.413.684,63 EUR dem Förderprogramm 'Gute Schule 2020' des Landes NRW zuzurechnen. Die Mittel wurden bei der NRW.Bank aufgenommen. Der Ansatz erfolgte mit dem Rückzahlungsbetrag. Verbindlichkeiten in fremder Währung waren zum Bilanzstichtag nicht vorhanden. Erläuterung zum Einsatz von Derivaten: Die Stadt verfolgt im Schuldenmanagement primär die Hauptziele der Zinssicherung, Entzerrung der Umschuldungsfälligkeiten und Kontinuität in den Zins- und Tilgungs- zahlungen. Ein Handel mit Derivaten ist nicht vorgesehen. Um die aus zukünftigen Umschuldungen resultierenden Zinsänderungsrisiken so niedrig wie möglich zu halten, wurden Zinssicherungsgeschäfte abgeschlossen. Die Auswahl dieser Produkte erfolgte stets durch eine Chance-/Risikoanalyse durch Einbezug von Vergangenheits- und Prognosewerten fortwährend unter Einhaltung sämtlicher Derivat- erlasse des Landes NRW sowie interner Richtlinien. Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen hat in seiner Sitzung vom 09.07.2013 die Verwaltung wiederholt ermächtigt, im Rahmen eines Beratungsmandates mit einer Bank, Verträge zur Optimierung der Zinsstruktur und zur Begrenzung von Zinsänderungsrisiken abzuschließen. Die Zinssicherungsgeschäfte der Stadt Bonn entsprechen im Wesentlichen dem Risiko einer Festsatzfinanzierung, da Bewertungseinheiten zwischen Grund- und Sicherungs- geschäft bestehen und ein Handel nicht betrieben wird. Seit der aktuellen Niedrigzins- situation mit negativen Referenzzinssätzen ist allerdings ein Konditionengleichlauf zwischen dem Grundgeschäft und dem Zinssicherungsgeschäft nicht mehr gegeben, da die Bankenseite im Grundgeschäft eine Zinsuntergrenze für variabel verzinste Darlehen unterstellt, während im Zinssicherungsgeschäft keine Begrenzung des zu zahlenden variablen Zinssatzes unterstellt wird. Im Ergebnis besteht somit ein finanzielles Risiko in Höhe des negativen Referenzzinssatzes.Seite 51 von 870Seite 54 von 872 Anhang Seite 38 von 94 Neue Derivatgeschäfte wurden seit 2012 nicht mehr abgeschlossen. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die zum Stichtag 31.12.2019 noch bestehenden Verträge: Derivat- Nr. Art des Derivats Vertrags- abschluss Laufzeit anfängl. Bezugsbetrag in EUR Bezugsbetrag 31.12.2019 in EURvon bis 012 Payerswap 09.05.2007 21.01.2008 20.01.2021 22.259.668,89 12.220.994,59 014 Payerswap 11.05.2007 30.12.2009 30.12.2024 10.818.261,83 7.682.533,83 027 Payerswap mit BKR* 17.09.2008 02.03.2012 30.12.2031 21.775.392,52 17.650.392,52 028 Forward Payerswap 25.02.2009 02.09.2031 02.03.2052 11.050.392,52 - 030 Forward Payerswap 25.06.2010 26.04.2024 26.04.2038 10.205.338,48 - 035 Payerswap 18.02.2011 31.01.2011 29.07.2050 25.346.711,16 19.892.355,68 037 Payerswap 13.05.2011 15.06.2011 15.06.2049 15.141.783,24 11.741.783,24 040 Payerswap 08.08.2011 29.01.2012 29.07.2041 19.666.666,67 14.666.666,72 047 Payerswap mit BKR* 28.11.2011 01.12.2011 01.12.2046 25.000.000,00 19.285.714,24 048 Payerswap 06.12.2011 30.12.2011 30.12.2041 20.900.000,00 15.326.666,72 * BKR = Bankenkündigungs
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:38 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de