← Vorlagen

200931 · Beschlussvorlage

Entwurf des Jahresabschlusses 2019 der Bundesstadt Bonn

Nummer
200931
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
03.06.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Rates 22.06.2020 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 17,9 MB Öffnen ↗

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (100.000 Zeichen)
Beschlussvorlage
öffentlich
200931
Der Oberbürgermeister
Federführung:
21 Kassen- und Steueramt
Dezernat:
Dez. II
Entwurf des Jahresabschlusses 2019 der
Bundesstadt Bonn
Beratungsfolge
Rat 18.06.2020 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Rat der Bundesstadt Bonn nimmt den nach § 95 Abs. 5 GO NRW zur
Feststellung zugeleiteten Entwurf des Jahresabschlusses 2019 zur Kenntnis
und verweist ihn zur Prüfung nach § 102 GO NRW an den
Rechnungsprüfungsausschuss.
Begründung
Auf der Grundlage des Gesetzes zur Einführung des Neuen Kommunalen
Finanzmanagements für die Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen vom
16.11.2004 (GV.NRW S. 644) hat die Bundesstadt Bonn ihr bisheriges
kamerales Rechnungswesen zum 01.01.2008 flächendeckend durch das Neue
Kommunale Finanzmanagement abgelöst. Die zum Stichtag 01.01.2008
aufgestellte Eröffnungsbilanz ist vom Rat am 04.10.2012 festgestellt worden.
Gemäß § 95 Abs. 1 GO NRW hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden
Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis
der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er muss
unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln und ist zu
erläutern. Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der
Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ihm ist
ein Lagebericht beizufügen.
Die ab dem 01.01.2019 geltende Fassung der Gemeindeordnung sowie die
zum selben Zeitpunkt in Kraft getretene Kommunalhaushaltsverordnung
(KomHVO NRW) wurden beachtet. Hierzu hat das Ministerium für Heimat,
Kommunales, Bau und Gleichstellung mit Erlass vom 15.02.2019 und
ergänzenden Hinweisen vom 17.05.2019 erklärt, dass die neuen
Regelungen erstmals auf den zum 31.12.2019 zu erstellenden
Jahresabschluss der Kernverwaltung (Einzelabschluss) anzuwenden sind.Seite 1 von 872

Seite 2
Entsprechend der gesetzlichen Vorgabe des § 95 Abs. 5 GO NRW ist der
vom Kämmerer/von der Kämmerin aufgestellte und vom Oberbürgermeister
bestätigte Entwurf innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des
Haushaltsjahres dem Rat zur Feststellung zuzuleiten.
Für den Jahresabschluss 2018 wurde der erforderliche Bestätigungsvermerk
durch das Rechnungsprüfungsamt am 04.11.2019 erteilt. Die Feststellung
und Entlastung des Oberbürgermeisters durch den Rat erfolgte in der
Sitzung vom 12.12.2019.
Der Jahresabschluss 2019 wird hiermit im Entwurf vorgelegt. Die Vorlage
erfolgt im Hinblick auf die in § 95 Abs. 3 GO NRW gesetzlich
vorgeschriebene Frist verspätet.
Allerdings ist die Fristsetzung 31.03. in Anbetracht der Menge und
Komplexität der zu berücksichtigenden Geschäftsvorfälle und der zu
berücksichtigenden Abschlussergebnisse von Beteiligungen und
verbundenen Unternehmen problematisch, da deren Jahresabschlüsse für
den städtischen Jahresabschlussentwurf vorliegen müssen.
Der Entwurf des Jahresabschlusses 2019 schließt mit einem
Jahresüberschuss von 9.883.196,21 EUR ab. Geplant war für das
Haushaltsjahr 2019 ein Fehlbetrag in Höhe von 41.896.143,02 EUR. Das
Ergebnis des Jahres 2019 ist im Jahresabschlussentwurf somit um
51.779.339,23 EUR besser als veranschlagt und zeigt wie die
Jahresabschlüsse 2017 und 2018 eine positive Tendenz im Vergleich zu
den vorherigen Jahresabschlüssen.
Der Jahresabschluss 2019 wird dem Rat nach Prüfung durch den
Rechnungsprüfungsausschuss zur Feststellung zugeleitet.Seite 2 von 872

Seite 3
Anlage/n
1 Jahresabschluss 2019-Teil 1-ALLRIS (öffentlich)
2 Jahresabschluss 2019-Teil 2-ALLRIS (öffentlich)Seite 3 von 872

Bundesstadt Bonn
Bundesstadt Bonn
Jahresabschluss 2019Seite 1 von 870Seite 4 von 872

Bundesstadt Bonn
Jahresabschluss 2019
Inhaltsverzeichnis
ab Seite
1 Bilanz 3
2 Gesamtergebnis- und Gesamtfinanzrechnung 8
3 Anhang 14
3.1 Anlagenspiegel 109
3.2 Forderungsspiegel 111
3.3 Verbindlichkeitenspiegel 113
3.4 Übersicht übertragene Haushaltsermächtigungen 115
3.5 Sonderpostenspiegel 124
3.6 Rückstellungsspiegel 126
3.7 Anlage Jahresabschlüsse der Stiftungen 128
3.8 Eigenkapitalspiegel 149
4 Lagebericht 151
5 Jahresrechnung 183Seite 2 von 870Seite 5 von 872


%XQGHVVWDGW%RQQ 
 



%LODQ]
Jahresabschluss 2019Seite 3 von 870Seite 6 von 872

Seite 4 von 870Seite 7 von 872

Seite 5 von 870Seite 8 von 872

Seite 6 von 870Seite 9 von 872

Seite 7 von 870Seite 10 von 872

 
%XQGHVVWDGW%RQQ 
 




*HVDPWHUJHEQLVXQG
*HVDPWILQDQ]UHFKQXQJ
Jahresabschluss 2019Seite 8 von 870Seite 11 von 872

Jahresabschluss 2019
Bundesstadt Bonn
Gesamtergebnisrechnung
Ertrags- und Aufwandsarten
Ergebnis des
Vorjahres
2018
fortgeschriebener
Ansatz des
Haushaltsjahres
2019
davon
Ermächtigungs-
übertragungen
aus dem Vorjahr
Ist-Ergebnis des
Haushaltsjahres
2019
Vergleich
Ansatz/Ist
(Sp. 4 ./. Sp. 2)
Ermächtigungs-
übertragungen
in das Folgejahr
1 Steuern und ähnliche Abgaben 719.652.552,00 655.198.703,14 653.239.438,29 -1.959.264,85
2 + Zuwendungen und allgemeine
Umlagen 212.388.771,29 257.181.613,80 263.210.074,19 6.028.460,39
3 + Sonstige Transfererträge 12.276.178,32 13.402.415,41 27.008.399,49 13.605.984,08
4 + Öffentlich-rechtliche
Leistungsentgelte 208.897.138,27 204.235.423,98 216.189.819,40 11.954.395,42
5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 31.536.850,72 32.333.871,21 34.067.007,76 1.733.136,55
6 + Kostenerstattungen und
Kostenumlagen 123.447.746,34 116.820.949,15 127.526.151,58 10.705.202,43
7 + Sonstige ordentliche Erträge 93.921.563,48 64.683.283,49 84.059.288,54 19.376.005,05
8 + Aktivierte Eigenleistungen 1.117.927,66 1.000.000,00 1.005.468,81 5.468,81
9 +/- Bestandsveränderungen 206.565,66 206.565,66
10 = Ordentliche Erträge 1.403.238.728,08 1.344.856.260,18 0 1.406.512.213,72 61.655.953,54 0
11 - Personalaufwendungen 313.372.832,18 328.519.428,04 530.452,98 339.845.712,20 11.326.284,16 -6.399.163,42
12 - Versorgungsaufwendungen 35.476.225,68 35.247.253,96 43.541.139,85 8.293.885,89
13 - Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen 209.825.636,83 212.428.246,54 19.688.123,87 201.187.641,58 -11.240.604,96 -13.659.897,92
14 - Bilanzielle Abschreibungen 74.371.728,07 65.844.853,72 76.278.161,95 10.433.308,23
15 - Transferaufwendungen 522.193.635,99 572.804.162,98 25.451.385,33 543.090.585,34 -29.713.577,64 -22.118.528,56
16 - Sonstige ordentliche
Aufwendungen 212.923.196,55 144.022.391,13 2.214.667,15 164.242.112,69 20.219.721,56 -3.557.296,10
17 = Ordentliche Aufwendungen 1.368.163.255,30 1.358.866.336,37 47.884.629,33 1.368.185.353,61 9.319.017,24 -45.734.886,00
18 = Ordentliches Ergebnis
(Zeilen 10 und 17) 35.075.472,78 -14.010.076,19 -47.884.629,33 38.326.860,11 52.336.936,30 45.734.886,00Seite 9 von 870Seite 12 von 872

Jahresabschluss 2019
Bundesstadt Bonn
Gesamtergebnisrechnung
Ertrags- und Aufwandsarten
Ergebnis des Vorjahres
2018
fortgeschriebener
Ansatz des
Haushaltsjahres
2019
davon Ermächtigungs-
übertragungen
aus dem Vorjahr
Ist-Ergebnis des Haushaltsjahres
2019
Vergleich
Ansatz/Ist
(Sp. 4 ./. Sp. 2)
Ermächtigungs-
übertragungen
in das Folgejahr
19 + Finanzerträge 3.048.678,12 5.580.057,56 5.577.409,50 -2.648,06
20 - Zinsen und sonstige
Finanzaufwendungen 29.548.838,12 34.747.990,00 34.139.797,53 -608.192,47
21 = Finanzergebnis
(Zeilen 19 und 20) -26.500.160,00 -29.167.932,44 0 -28.562.388,03 605.544,41 0
22 =
Ergebnis der laufenden
Verwaltungstätigkeit
(Zeilen 18 und 21)
8.575.312,78 -43.178.008,63 -47.884.629,33 9.764.472,08 52.942.480,71 45.734.886,00
23 + Außerordentliche Erträge 1.771.947,16 118.724,13 118.724,13
24 - Außerordentliche Aufwendungen
25 = Außerordentliches Ergebnis
(Zeilen 23 und 24) 1.771.947,16 0 0 118.724,13 118.724,13 0
26 = Jahresergebnis
(Zeilen 22 und 25) 10.347.259,94 -43.178.008,63 -47.884.629,33 9.883.196,21 53.061.204,84 45.734.886,00
27 - Globaler Minderaufwand 1)
28 =
Jahresergebnis nach Abzug
globaler Minderaufwand
(Zeilen 26 und 27)
10.347.259,94 -43.178.008,63 -47.884.629,33 9.883.196,21 53.061.204,84 45.734.886,00
Nachrichtlich: Verrechnung von Erträgen und Aufwendungen mit der allgemeinen Rücklage
29 + Verrechnete Erträge
bei Vermögensgegenständen 3.388.838,62 28.084,04 28.084,04
30 + Verrechnete Erträge
bei Finanzanlagen
31 - Verrechnete Aufwendungen
bei Vermögensgegenständen 548.370,77 74.187,47 74.187,47
32 - Verrechnete Aufwendungen
bei Finanzanlagen 450.997,97 627.717,23 627.717,23
33 = Verrechnungssaldo
(Zeilen 29 bis 32) 2.389.469,88 0 0 -673.820,66 -673.820,66 0
Fußnote 1: Beim globalen Minderaufwand ist in der Spalte des fortgeschriebenen Ansatzes lediglich der im Ergebnisplan festgesSeite 10 von 870Seite 13 von 872

Jahresabschluss 2019
Bundesstadt Bonn
Gesamtfinanzrechnung
Ein- und Auszahlungsarten
Ergebnis des
Vorjahres
2018
fortgeschriebener
Ansatz des
Haushaltsjahres
davon
Ermächtigungs-
übertragungen
aus dem Vorjahr
Ist-Ergebnis des
Haushaltsjahres
2019
Vergleich
Ansatz/Ist
(Sp. 4 ./. Sp. 2)
Ermächtigungs-
übertragungen
in das Folgejahr
1 Steuern und ähnliche Abgaben 681.092.778,92 655.198.703,14 640.994.002,56 -14.204.700,58
2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 194.957.196,08 239.519.579,93 235.056.345,45 -4.463.234,48
3 + Sonstige Transfereinzahlungen 10.309.390,15 12.692.415,41 14.157.761,39 1.465.345,98
4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 190.536.091,40 199.598.910,21 191.133.937,66 -8.464.972,55
5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 35.110.534,86 32.334.821,21 34.849.754,59 2.514.933,38
6 + Kostenerstattungen, Kostenumlagen 119.688.337,33 119.022.021,59 126.360.666,07 7.338.644,48
7 + Sonstige Einzahlungen 20.555.060,88 59.931.734,12 26.000.869,63 -33.930.864,49
8 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen 4.116.721,86 5.580.057,56 4.989.164,47 -590.893,09
9 = Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit 1.256.366.111,48 1.323.878.243,17 0,00 1.273.542.501,82 -50.335.741,35 0,00
10 - Personalauszahlungen 277.387.336,12 289.402.438,87 530.452,98 277.187.814,81 -12.214.624,06 -6.399.163,42
11 - Versorgungsauszahlungen 33.762.639,85 35.835.832,96 35.160.226,15 -675.606,81
12 - Auszahlungen für Sach- und
Dienstleistungen 200.299.880,90 209.515.783,31 19.688.123,87 199.861.916,16 -9.653.867,15 -17.417.314,44
13 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 29.892.417,21 34.747.989,00 34.414.763,92 -333.225,08
14 - Transferauszahlungen 526.088.365,64 573.546.081,63 25.451.385,33 546.117.850,30 -27.428.231,33 -22.118.528,56
15 - Sonstige Auszahlungen 159.687.174,69 149.423.392,27 2.214.667,15 154.541.783,70 5.118.391,43 -3.555.196,10
16 = Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit 1.227.117.814,41 1.292.471.518,04 47.884.629,33 1.247.284.355,04 -45.187.163,00 -49.490.202,52
17 =
Saldo aus laufender
Verwaltungstätigkeit
(Zeilen 9 und 16)
29.248.297,07 31.406.725,13 47.884.629,33 26.258.146,78 -5.148.578,35 -49.490.202,52Seite 11 von 870Seite 14 von 872

Jahresabschluss 2019
Bundesstadt Bonn
Gesamtfinanzrechnung
Ein- und Auszahlungsarten
Ergebnis des Vorjahres
2018
fortgeschriebener
Ansatz des
Haushaltsjahres
davon Ermächtigungs-
übertragungen
aus dem Vorjahr
Ist-Ergebnis des
Haushaltsjahres
2019
Vergleich
Ansatz/Ist
(Sp. 4 ./. Sp. 2)
Ermächtigungs-
übertragungen
in das Folgejahr
18 + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 27.692.195,06 41.420.309,42 35.388.982,04 -6.031.327,38
19 + Einzahlungen aus der Veräuß. von
Sachanlagen 15.367.373,06 20.150.564,44 5.605.618,73 -14.544.945,71
20 + Einzahlungen aus der Veräuß. von
Finanzanlagen 59.896.863,92 8.015.681,13 6.466.127,06 -1.549.554,07
21 + Einzahlungen aus Beiträgen u. ä.
Entgelten 4.179.616,35 5.650.000,00 2.701.190,98 -2.948.809,02
22 + sonstige Investitionseinzahlungen 94.838,57 13.728,46 19.074,46 5.346,00
23 = Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit 107.230.886,96 75.250.283,45 0,00 50.180.993,27 -25.069.290,18 0,00
24 - Auszahlungen für den Erwerb von
Grundstücken und Gebäuden 2.544.177,27 415.595,98 2.605.544,79 346.486,48 -69.109,50 -12.224.181,16
25 - Auszahlungen für Baumaßnahmen 54.160.080,61 99.655.038,72 138.391.746,15 57.602.935,66 -42.052.103,06 -152.744.802,27
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
beweglichem Anlagevermögen 10.940.548,37 13.228.767,33 10.188.161,14 10.123.694,86 -3.105.072,47 -12.209.592,96
27 - Auszahlungen für den Erwerb von
Finanzanlagen 121.595.866,47 96.274.328,94 303.240,84 53.375.391,29 -42.898.937,65 -26.145.685,28
28 - Auszahlungen von aktivierbaren
Zuwendungen 4.582.000,00 5.500.000,00 6.894.763,25 5.500.000,00
29 - Sonstige Investitionsauszahlungen 2.500.000,00 -2.500.000,00
30 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 193.822.672,72 217.573.730,97 158.383.456,17 126.948.508,29 -90.625.222,68 -203.324.261,67
31 = Saldo aus Investitionstätigkeit
(Zeilen 23 und 30) -86.591.785,76 -142.323.447,52 158.383.456,17 -76.767.515,02 65.555.932,50 -203.324.261,67
32 = Finanzmittelüberschuss / -fehlbetrag
(Zeilen 17 und 31) -57.343.488,69 -110.916.722,39 206.268.085,50 -50.509.368,24 60.407.354,15 -252.814.464,19Seite 12 von 870Seite 15 von 872

Jahresabschluss 2019
Bundesstadt Bonn
Gesamtfinanzrechnung
Ein- und Auszahlungsarten
Ergebnis des Vorjahres
2018
fortgeschriebener
Ansatz des
Haushaltsjahres
davon Ermächtigungs-
übertragungen
aus dem Vorjahr
Ist-Ergebnis des
Haushaltsjahres
2019
Vergleich
Ansatz/Ist
(Sp. 4 ./. Sp. 2)
Ermächtigungs-
übertragungen
in das Folgejahr
33 +
Einzahlungen aus der Aufnahme und
durch
Rückflüsse von Krediten für Investitionen
und diesen wirtschaftlich
gleichkommenden Rechtsverhältnissen
164.624.010,46 267.419.893,16 -135.073.750,00 127.484.071,53 -139.935.821,63 180.055.426,55
34 +
Einzahlungen aus der Aufnahme und
durch Rückflüsse von Krediten zur
Liquiditätssicherung
2.142.534.103,35 1.710.000,00 2.262.209.996,65 2.260.499.996,65
35 -
Auszahlungen für die Tilgung und
Gewährung von Krediten für Investitionen
und diesen wirtschaftlich gleichkommen-
den Rechtsverhältnissen
139.706.619,57 167.041.892,00 100.450.433,67 -66.591.458,33
36 -
Auszahlungen für die Tilgung und
Gewährung von Krediten zur
Liquiditätssicherung
2.112.100.000,00 2.218.100.000,00 2.218.100.000,00
37 = Saldo aus
Finanzierungstätigkeit 55.351.494,24 102.088.001,16 -135.073.750,00 71.143.634,51 -30.944.366,65 180.055.426,55
38 =
Änderung des Bestandes
an eigenen Finanzmitteln
(Zeilen 32 und 37)
-1.991.994,45 -8.828.721,23 71.194.335,50 20.634.266,27 29.462.987,50 -72.759.037,64
39 + Anfangsbestand an Finanzmitteln (Liste s.
Lagebericht) 15.617.002,43 10.493.747,24 10.493.747,24
40 + Änderung des Bestandes an fremden
Finanzmitteln -3.131.260,74 -13.005.497,84 -13.005.497,84
41 = Liquide Mittel
(Zeilen 38, 39 und 40) 10.493.747,24 -8.828.721,23 71.194.335,50 18.122.515,67 26.951.236,90 -72.759.037,64Seite 13 von 870Seite 16 von 872

 
%XQGHVVWDGW%RQQ 
 



$QKDQJ
Jahresabschluss 2019Seite 14 von 870Seite 17 von 872

Anhang Seite 1 von 94
Dezernat II Bundesstadt Bonn
NKF-Jahresabschluss zum 31.12.2019
Anhang
Inhalt Seite
EINLEITUNG 4
1. INVENTUR ZUM 31.12.2019 5
1.1 Inventur der Vermögensgegenstände 5
1.2 Inventur zu Forderungen, Verbindlichkeiten, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten 8
1.3 Erläuterung weiterer Sachverhalte 8
ERLÄUTERUNGEN ZU EINZELNEN BILANZPOSITIONEN 10
AKTIVA 10
1. Anlagevermögen 10
1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 12
1.2 Sachanlagen 12
1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 12
1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 12
1.2.3 Infrastrukturvermögen 12
1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden 12
1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 12
1.2.6 Maschinen, technische Anlagen, Betriebsvorrichtungen, Fahrzeuge 12
1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 12
1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau. 12
1.3 Finanzanlagen 15
1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 15
1.3.2 Beteiligungen 15
1.3.3 Sondervermögen 16
1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens 16
1.3.5 Ausleihungen 17
2. Umlaufvermögen 18
2.1 Vorräte 18
2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 18
2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen 18
2.2.2 Privatrechtliche Forderungen 19
2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens 21
2.4 Liquide Mittel 21
3. Aktive Rechnungsabgrenzung 22Seite 15 von 870Seite 18 von 872

Anhang Seite 2 von 94
PASSIVA 23
1. Eigenkapital 23
1.1 Allgemeine Rücklage 23
1.2 Sonderrücklagen 27
1.3 Ausgleichsrücklage 28
2. Sonderposten 28
2.1 Sonderposten für Zuwendungen 28
2.2 Sonderposten für Beiträge 30
2.3 Sonderposten für den Gebührenausgleich 31
2.4 Sonstige Sonderposten 32
3. Rückstellungen 33
3.1 Pensionsrückstellungen für Beamte und Versorgungsempfänger 33
3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten 35
3.3 Instandhaltungsrückstellungen 35
3.4 Sonstige Rückstellungen 35
4. Verbindlichkeiten 36
4.1 Anleihen 36
4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 37
4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 38
4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 39
4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 39
4.6 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 39
4.7 Sonstige Verbindlichkeiten 39
4.8 Erhaltene Anzahlungen 40
5. Passive Rechnungsabgrenzung (PRAP) 41
ERLÄUTERUNGEN ZUR ERGEBNISRECHNUNG 42
1. ERTRÄGE 44
1.1 Steuern und ähnliche Abgaben 44
1.2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 45
1.3 Sonstige Transfererträge 47
1.5 Privatrechtliche Leistungsentgelte 49
1.6 Kostenerstattungen/-umlagen 50
1.7 Sonstige ordentlichen Erträge 52
1.8 Aktivierte Eigenleistungen 54
1.9 Bestandsveränderungen 54
2. AUFWENDUNGEN 55
2.1 Personalaufwendungen 55
2.2. Versorgungsaufwendungen 56
2.3 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 57
2.4 Bilanzielle Abschreibungen 58
2.5 Transferaufwendungen 59
2.6 Sonstige ordentliche Aufwendungen 60
3. FINANZERGEBNIS 62
3.1 Finanzerträge 62
3.2 Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 62
ERLÄUTERUNGEN ZUR FINANZRECHNUNG 64
1. Konsumtive Ein- und Auszahlungen 64Seite 16 von 870Seite 19 von 872

Anhang Seite 3 von 94
2. Investitionsmaßnahmen 65
3. Finanzierungstätigkeit 70
WEITERE ANGABEN GEM. § 45 KOMHVO 71
Noch nicht erhobene Beiträge aus fertig gestellten Erschließungsmaßnahmen 71
Verpflichtungen aus Leasingverträgen 71
Treuhandvermögen 72
Bürgschaften 72
Kostenunterdeckungen der kostenrechnenden Einrichtungen nach § 6 KAG 72
Erläuterungen zum Anlagenspiegel 73
Erläuterungen zum Forderungsspiegel 74
Erläuterungen zum Eigenkapitalspiegel 74
Erläuterungen zum Verbindlichkeitenspiegel 74
Erläuterungen zum Sonderpostenspiegel 75
Erläuterungen zum Rückstellungsspiegel 76
ANGABEN ZU DEN MITGLIEDERN DES VERWALTUNGSVORSTANDES UND DES RATES
GEMÄß § 95 ABS. 3 GO NRW 77
Mitglieder des Verwaltungsvorstandes 77
Mitglieder des Rates 82
ERMÄCHTIGUNGSÜBERTRAGUNGEN GEMÄß § 95 ABS. 4 GO NRW IN DER AB DEM
01.01.2019 GÜLTIGEN FASSUNG 94Seite 17 von 870Seite 20 von 872

Anhang Seite 4 von 94
NKF-Jahresabschluss zum 31.12.2019
Anhang
Einleitung
Das Gesetz zur Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements für Gemeinden im
Land Nordrhein-Westfalen (NKF Einführungsgesetz NRW - NKFEG NRW) vom 16.11.2004 (GV.
NRW 2004, S. 644) verpflichtet in § 1 Abs. 1 Gemeinden und Gemeindeverbände spätestens ab
dem Haushaltsjahr 2009, ihre Geschäftsvorfälle nach dem System der doppelten Buchführung in
ihrer Finanzbuchhaltung zu erfassen und zum Stichtag 1. Januar 2009 eine Eröffnungsbilanz
nach § 92 Abs. 1 bis 3 der Gemeindeordnung aufzustellen.
Die Bundesstadt Bonn hat ihren Gesamthaushalt zum 01.01.2008 auf das Neue Kommunale
Finanzmanagement umgestellt. Der vorliegende Jahresabschluss 2019 wurde unter Beachtung
der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und der gesetzlichen Vorschriften der
Gemeindeordnung (GO NRW) und Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO NRW) erstellt.
Gemäß § 95 Abs. 2 GO NRW der Jahresabschluss um einen Anhang zu erweitern, der im
erforderlichen Umfang einzelne Bilanzposten und Positionen der Ergebnisrechnung erläutert.
Beachtet wurden weiterhin die Regelungen des NKF-Weiterentwicklungsgesetzes (NKFWG
NRW) vom 18.09.2012 (GV.NRW S. 432) bzw. des 2. NKF-Weiterentwicklungsgesetzes
(2.NKFWG NRW) vom 07.12.2018 (GV. NRW. 2018 S. 759).
Wichtige Neuregelungen des NKFWG NRW waren beispielsweise die Dynamisierung der
Ausgleichsrücklage (§ 75 Abs. 3 GO NRW), eine geänderte Bilanzstruktur (§ 2 Abs. 2 GemHVO
NRW), die Buchführung für Vermögensgegenstände bis zu 410 EUR in Form von Sammellisten,
Inventarlisten oder unmittelbar als Aufwand (§§ 33 Abs. 4 und 35 Abs. 2 GemHVO NRW) und die
Pflicht, Erträge und Aufwendungen aus dem Abgang von Vermögensgegenständen und
Wertveränderungen von Finanzanlagen unmittelbar mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen
(§§ 38 Abs. 3 und 43 Abs. 3 GemHVO NRW).
Mit dem Inkrafttreten des 2.NKFWG erfolgten Änderungen in der Gemeindeordnung NRW (GO
NRW) sowie die Ablösung der bisherigen Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW)
durch die Kommunalhaushaltsverordnung NRW (KomHVO NRW) zum 01.01.2019. Die
Wertgrenze der Vermögensgegenstände bis 410 EUR wurde auf 800 EUR erhöht, hierbei besteht
weiterhin die Möglichkeit zur Verbuchung als Aufwand (§§ 30 Abs. 4 und 36 Abs. 3 KomHVO
NRW). Des Weiteren wurde erstmals das Wahlrecht einer kompontenenweisen Aktivierung von
bestimmten Vermögensgegenständen eingeräumt (Komponentenansatz gem. § 36 Abs. 2 und 5
KomHVO NRW). Zudem wurden die Muster für die dem Anhang beizufügenden Spiegel
angepasst und um den Eigenkapitalspiegel erweitert („VV Muster zur GO NRW und KomHVO
NRW“ Veröffentlichung im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen MBl. NRW. 2019 S.
652).
Bei der Bundesstadt Bonn besteht für den Zeitraum 1.1.2019 bis 31.12.2022 ein gültiger
Gleichstellungsplan gemäß § 5 des Gesetzes zur Gleichstellung von Männern und Frauen für
das Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz - LGG).Seite 18 von 870Seite 21 von 872

Anhang Seite 5 von 94
1. Inventur zum 31.12.2019
1.1 Inventur der Vermögensgegenstände
Gemäß § 91 GO NRW i.V.m. §§ 29/30 KomHVO NRW hat die Gemeinde ihre
Vermögensgegenstände zum 31.12. genau zu verzeichnen und dabei den Wert der
einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden anzugeben.
Die Durchführung der Inventur wird in der allgemeinen Inventurrichtlinie geregelt, die am
13.04.2017 in Kraft getreten ist.
Die Inventur muss bewegliche und unbewegliche Vermögengegenstände berücksichtigen
und zwar:
 Die Betriebs- und Geschäftsausstattung (bürotechnische Ausrüstung, Mobiliar...).
 Das sonstige bewegliche Anlagevermögen (technische Anlagen und Maschinen,
Betriebsvorrichtungen, Schuleinrichtungen, Fahrzeuge, Kunstgegenstände...).
 Das unbewegliche Anlagevermögen (Grundstücke, Gebäude, Straßen, Kanäle...).
 Das immaterielle Anlagevermögen (Lizenzen, Konzessionen).
 Die Überprüfung der Festwerte.
Das zu überprüfende Anlagevermögen hatte zum 31.12.2019 einen Buchwert von
4.726.541.288,70 EUR.
Zur ordnungsgemäßen Fortschreibung des Vermögensbestands wurden die
Fachbereiche in der Jahresabschlussverfügung des Stadtdirektors in Vertretung der
Kämmerin aufgefordert, alle Veränderungen des Vermögensbestands an die
Finanzbuchhaltung zu melden.
Alle Fachbereiche haben in einem Bestätigungsschreiben erklärt, dass sie dieser
Verpflichtung nachgekommen sind.
1.1.1 Inventurmethoden
Die körperliche Inventur beinhaltet die Anforderung die materiellen
Vermögengegenstände in Augenschein zu nehmen und den Bestand mengen- und
wertmäßig zu erfassen (zählen, messen, wiegen).
Eine erneute vollständige Erhebung aller Vermögenswerte wäre nur mit externer
Unterstützung und erheblichen Kosten möglich gewesen.
Der auch bei einer Inventur zu beachtende Grundsatz der Wirtschaftlichkeit hat dazu
geführt, dass Inventurformen angewendet wurden, die mit weniger Aufwand verbunden
waren bzw. sind und die erforderliche Vollständigkeit und Richtigkeit ausreichend
gewährleisten.
Für das Vermögen von Aufgabenbereichen, die aufgrund anderweitiger Anforderungen
zur regelmäßigen Kontrolle der Vermögensgegenstände verpflichtet sind, z.B. um
Verkehrssicherungspflichten oder gesetzliche Auflagen zu erfüllen, wurden diese
Kontrollen als Inaugenscheinnahme für die Inventur anerkannt. Da im Rahmen solcher
Kontrollen regelmäßig auch Reparatur- oder Sanierungsbedarf festzustellen ist, wird auch
die Werthaltigkeit der Vermögengegenstände betrachtet. Solche Vermögensbereiche sind
beispielsweise das Kanalvermögen, die Straßen, die Straßenbäume oder die
Außensportanlagen der Stadt Bonn.Seite 19 von 870Seite 22 von 872

Anhang Seite 6 von 94
Zusätzlich zur Inaugenscheinnahme wurden Bestandsabgleiche zwischen den
Datenbeständen der Fachämter und den Daten der Anlagenbuchhaltung festgelegt, die
zukünftig erfolgen sollen bzw. schon durchgeführt werden. Es wurden Sonderrichtlinien
zu Bestandskontrolle erstellt, die fachliche Besonderheiten berücksichtigen und die
erforderlichen Vorgehensweisen vorgeben.
Für folgende Aufgabenbereiche wurden Sonderrichtlinien im Entwurf an die Fachbereiche
zur Abnahme bzw. an das Rechnungsprüfungsamt zur Abstimmung übermittelt:
Geschäfts
-bereich
Inventurfeld /
Sonderrichtlinie Stand der Bearbeitung
Diverse KFZ (ohne Feuerwehr)
Abstimmung / Anpassung der Sonderrichtlinie
gem. RPA (Anlagenbuchhaltung ggf.
Fachbereich)
3799 Inventar Feuerwehr
Auftaktgespräch 21-2 mit der jeweiligen
Amtsleitung/Fachbereichsleitern/Inventur-
beauftragten
4130 Kunstwerke Kunstmuseum Fachliche Ergänzungen des Bereiches im
Fachamt
4150 Stadtmuseum
Sammlungsbestände
Auftaktgespräch 21-2 mit der jeweiligen
Amtsleitung/Fachbereichsleitern/Inventur-
beauftragten
5299 Aufbauten Außensportanlagen
(ohne Boden)
Abstimmung auf Arbeitsebene
(Anlagenbuchhaltung / Fachbereich)
6699 Kanalnetz
Abstimmung / Anpassung der Sonderrichtlinie
gem. RPA (Anlagenbuchhaltung ggf.
Fachbereich)
6699 Aufbauten Straßen
(Straßenbelag, ohne Boden)
Auftaktgespräch 21-2 mit der jeweiligen
Amtsleitung/Fachbereichsleitern/Inventur-
beauftragten
6699 Straßentunnel Godesberg Abstimmung auf Arbeitsebene
(Anlagenbuchhaltung / Fachbereich)
6699 Kläranlagen, Pumpwerke,
Betriebsdepot (ohne Boden)
Abstimmung / Anpassung der Sonderrichtlinie
gem. RPA-Rückmeldung (Anlagenbuchhaltung
ggf. Fachbereich)
6699 Brücken
Abstimmung / Anpassung der Sonderrichtlinie
gem. RPA-Rückmeldung (Anlagenbuchhaltung
ggf. Fachbereich)
6699 Wasserbauwerke
Abstimmung / Anpassung der Sonderrichtlinie
gem. RPA-Rückmeldung (Anlagenbuchhaltung
ggf. Fachbereich)
6899 Straßenbäume Abstimmung auf Arbeitsebene
(Anlagenbuchhaltung / Fachbereich)
Die Sonderrichtlinie für die Grundstücke wurde am 05.06.2019 in Kraft gesetzt. Die
Sonderrichtlinie zur Inventarkennzeichnung wurde am 17.09.2019 in Kraft gesetzt.Seite 20 von 870Seite 23 von 872

Anhang Seite 7 von 94
Mit dem Einsatz der zur Durchführung der Inventur für bewegliche
Vermögensgegenstände beschafften Inventarisierungssoftware wurde in 2019 begonnen.
Es konnten zwei Inventurgänge mit Etikettierung der Vermögensgegenstände mittels
Inventaraufkleber abgeschlossen werden. Dabei werden auch Vermögensgegenstände
mit einem Buchwert von 0,00 EUR inventarisiert. In der Anlagenbuchhaltung wurden für
die weiteren Geschäftsbereiche vorbereitende Buchungen (Vereinzelungen sowie
Anpassungen hinsichtlich der auf 800,00 EUR erhöhten Wertgrenze) zur Durchführung
der Inventur mit der Software vorgenommen.
Inventurfeld Art der
Bestandsaufnahme
Bestandsabgleich
durchgeführt
Buchwert EUR
ausgewerteter /
abgeglichener
SAP-Bestand
2199 Kassen- und
Steueramt Parsec.NET ja 5.744,45
1399 Presseamt Parsec.NET ja 2.077,22
Ergebnis 7.821,67
Bewegliche Vermögensgegenstände sollen zukünftig grundsätzlich einen
Barcodeaufkleber erhalten, der im Rahmen der Inventurdurchführung abgescannt werden
kann. Das Scanergebnis wird zum elektronischen Abgleich mit den Daten der
Anlagenbuchhaltung verwendet.
Weiterhin sind Inventurbearbeitungen teilweise noch nicht vollständig abgeschlossen.
Beispielsweise soll für das Straßenvermögen eine neue Software eingeführt werden, was
in der Sonderrichtlinie zu berücksichtigen ist. Diese Arbeiten konnten noch nicht erledigt
werden, da der zuständige Sachbearbeiter langfristig erkrankt war.
Unabhängig davon finden regelmäßig Kontrollen des Straßenzustands statt, die
inventurmäßig berücksichtigt werden können.
Da für einige Aufgabenbereiche noch keine Vorverfahren existieren, die zu einem
Bestandsabgleich mit den Buchführungsdaten genutzt werden könnten, wurde von der
Finanzbuchhaltung ein Vorschlag zur Einführung solcher Verfahren im Smart City Board
zur Fortentwicklung der Digitalisierung der Verwaltung eingebracht. Eine kurzfristige
Umsetzung dieses Vorschlags kann allerdings nicht erwartet werden.
Wirtschaftsgüter, deren Nettowert 800,00 EUR nicht überschreitet, werden entsprechend
der Regelung in § 36 Abs. 3 KomHVO unmittelbar als Aufwand gebucht. Der
Hauptverwaltungsbeamte hat die Bundesstadt Bonn im Sinne von § 30 Abs. 4 KomHVO
von der körperlichen Inventur dieser Vermögensgegenstände befreit.
Investive geleistete Anzahlungen werden bilanziell im Sachanlagevermögen dargestellt
und in der Anlagenbuchhaltung erfasst. Das Buchungsverfahren wurde im Juni 2018
umgestellt, sodass alle nachfolgenden Buchungen zutreffend in der Anlagenbuchhaltung
und auch im Anlagenspiegel dargestellt werden. Zum Stichtag werden 22.135.399,54
EUR ausgewiesen.
Korrekturbuchungen aus dem Umlauf- in das Anlagevermögen sind weiterhin für
Anzahlungen der Vergangenheit erforderlich, zu denen noch keine Schlussrechnung
vorliegt. Der zugehörige geprüfte und zusätzlich ausgewiesene Wert beträgt zum
Jahresabschluss 2019 21.420.999,09 EUR.
Das zu erstellende Inventarverzeichnis des Anlagevermögens liegt in Form
entsprechender stichtagsbezogener Auswertungen aus dem SAP-System vor.Seite 21 von 870Seite 24 von 872

Anhang Seite 8 von 94
Die Bestandsüberprüfung der Vermögensgegenstände wurde auf Grundlage der
vorhandenen gebuchten Bestände/Werte und der im Rahmen der
Jahresabschlussverfügung vorgegebenen Meldepflicht für Bestands- oder
Wertveränderungen vorgenommen.
Zur Erreichung des Ziels, eine effiziente und sichere Vermögensverwaltung für
unbewegliche Vermögensbestände durch Buch- bzw. Beleginventuren und
automationsunterstützte Prozesse für Grundstücke, Kanäle und weitere Bereiche zu
organisieren, sind durch die Sonderrichtlinien zur Inventur entscheidende
Umsetzungsschritte erfolgt.
1.2 Inventur zu Forderungen, Verbindlichkeiten, Schulden und
Rechnungsabgrenzungsposten
Im Rahmen des Jahresabschlusses wurde der Forderungsbestand festgestellt und
überprüft - es wurden Einzel- und Pauschalwertberichtigungen vorgenommen.
Verbindlichkeiten/Schulden wurden ermittelt und ins Folgejahr vorgetragen.
Die erforderlichen Rechnungsabgrenzungsbuchungen wurden durchgeführt. Die
zugehörigen Inventarverzeichnisse zu Forderungen und Verbindlichkeiten wurden erstellt.
1.3 Erläuterung weiterer Sachverhalte
 Die buchhalterische Abwicklung der Entwicklungsmaßnahmen Bundesviertel und
Hardtberg wurde abgeschlossen und die Förderquoten wurden abschließend
festgestellt.
Die Sonderpostenzuordnung bzw. Umbuchung der erhaltenen Anzahlungen ist zu
rund 90% erfolgt. Der weitere städtische Eigenanteil an den abgeschlossenen
Entwicklungsmaßnahmen Hardtberg und Bundesviertel wurde 2019 in Höhe von
118.724,13 EUR als außerordentlicher Ertrag gebucht (2018: 1.771.947,16 EUR).
 Für den Bestandsabgleich der Grundstücke wurden weitere Sammelanlagen von
der Anlagenbuchhaltung aufgelöst. Diese Bearbeitung konnte bisher für ca. 83 %
des Bestandswertes im Geoinformationssystem erfolgen. Die Anzahl der
vereinzelten Teilflächen erhöhte sich von 13.639 auf 19.707 Teilflächen
(Bilanzwert der ergänzend vereinzelten Teilflächen ca. 157 Mio. EUR). Eine
Wertanpassung bei Umbuchung von Grundstücken in andere Anlagenklassen ist
mit der durchgeführten Vereinzelung bisher noch nicht vorgenommen worden.
 Zu den weiterhin bestehenden pauschalen Sonderposten aus der
Baumschutzsatzung (ca. 287 TEUR) wurde bisher keine Buchungsanweisung an
die Finanzbuchhaltung gegeben. Für zukünftige Bearbeitungen ist durch ein
geändertes Buchungskonzept gewährleistet, dass Ausgleichszahlungen aus der
Baumschutzsatzung als zuzuordnende Fördermittel gebucht werden.
 Zum Klärungskonto 189973 ist eine Korrekturbuchung in Höhe von 7.557,03 EUR
im Jahr 2019 erfolgt.
 Der Bestandsabgleich zum 31.12.2018 für die Straßenbeleuchtung (Abgleich zur
Bestandsliste der Stadtwerke Bonn) wurde abgeschlossen und die sich darausSeite 22 von 870Seite 25 von 872

Anhang Seite 9 von 94
ergebene Bereinigung des Anlagevermögens (Abgang ca. 512 TEUR, Zugang ca.
145 TEUR) in 2019 verbucht.
 Ohne Finanzanlagen, deren Wert jährlich von der Beteiligungsverwaltung bestätigt
wird, und ohne Anlagen im Bau/geleistete Anzahlungen, ist das Anlagevermögen
mit 3.102.995.511,16 EUR zu beziffern.
Für folgende Bereiche wurden Bestandsabgleiche zum 31.12.2019 durchgeführt:
Inventurfeld Vorsystem Bestandsabgleich
durchgeführt
Buchwert EUR
ausgewerteter /
abgeglichener
SAP-Bestand
Straßenbäume Baumkataster ja 33.574.092,68
Grundstücke Limas/GIS ja 1.103.898.906,12
Ergebnis 1.137.472.998,80
Die durchgeführten Bestandsabgleiche umfassen 36,66 % des o.g.
Vermögensbestands. Teilweise sind aufgrund der Bestandsabgleiche festgestellte
Abweichungen zwischen Vorsystem und Buchführung noch aufzuklären.
 Von den sogenannten 'Altfällen' der Anlagen im Bau aus der Abschlussprüfung
2017 wurden inzwischen 1.601.407,58 EUR (entspricht 17%) erledigt.
6.640.509,20 EUR (entspricht 70 %) befinden sich in Bearbeitung: teilweise
wurden die Fachämter an die Erledigung erinnert, teilweise wurden Sachverhalte
mitgeteilt, aufgrund derer eine Aktivierung noch nicht möglich ist (laufende
Ausschreibungen, Planungsstadium, Baumaßnahme noch nicht abgeschlossen,
Übertragung an das Städtischen Gebäudemanagement soll in 2021 erfolgen u.ä.).Seite 23 von 870Seite 26 von 872

Anhang Seite 10 von 94
Erläuterungen zu einzelnen Bilanzpositionen
AKTIVA
1. Anlagevermögen
Allgemeines
Der Wertansatz der Vermögensgegenstände geht auf die erstmalige Bewertung des
Vermögens im Rahmen der Eröffnungsbilanz zum Stichtag 01.01.2008 zurück. Die in der
Eröffnungsbilanz erfassten vorsichtig geschätzten Zeitwerte gelten für die künftigen
Haushaltsjahre als Anschaffungs- oder Herstellungskosten und wurden entsprechend
fortgeführt.
Gegebenenfalls erfolgte die Bewertung aufgrund spezieller gesetzlicher Regelungen in
der KomHVO NRW (z.B. Kunstwerke gem. § 56 KomHVO NRW).
Der Wertansatz von nach dem Stichtag der Eröffnungsbilanz neu zugegangenem
Anlagevermögen richtete sich nach den tatsächlichen Anschaffungs- und
Herstellungskosten. Sofern Vermögensgegenstände durch eine Schenkung oder
unentgeltliche Überlassung zugingen, wurden sie mit den tatsächlichen Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten bilanziert, die dem Zuwendungsgeber entstanden sind. Wenn
solche Angaben nicht verfügbar waren, wurden Wertansätze durch sachverständige
Schätzungen oder Heranziehung passender Vergleichswerte ermittelt. Gleichzeitig
erfolgte die Bildung entsprechender Sonderposten.
Abweichungen von bisher angewandten Bewertungs- und Bilanzierungsmethoden
wurden im Geschäftsjahr 2019 grundsätzlich nicht vorgenommen. Vom Grundsatz der
Einzelbewertung wurde, wie bei der Anwendung von Vereinfachungsregeln erläutert, nur
im Bereich der Festwerte abgewichen.
Im Zuge des 2. NKFWG NRW wurde bezüglich der gemeindlichen Investitionen ein
Wahlrecht zur Anwendung des Komponentenansatzes in § 36 Abs. 4 und 5 KomHVO
NRW ermöglicht. Demnach können für bestimmte Vermögensgegenstände (Gebäude,
Straßen, Wege, Plätze in bituminöser Bauweise) Komponenten gebildet und für diese
unterschiedliche Nutzungsdauern hinsichtlich des Abschreibungszeitraumes bestimmt
werden. Für alle anderen Vermögensgegenstände ist die Anwendung des
Komponentenansatzes ausgeschlossen. Soweit der Komponentenansatz nicht
angewendet wird, ist bei einer erheblichen Erhaltungsmaßnahme oder Instandsetzung
eines Vermögensgegenstandes, die eine Verlängerung seiner wirtschaftlichen
Nutzungsdauer erreicht, dieser neu zu bewerten und die Restnutzungsdauer neu zu
bestimmen.
Das Wahlrecht wurde für die Bundesstadt Bonn dahingehend ausgeübt:
Für den Bereich der Straßen, Wege, Plätze wird auf eine komponentenweise
Abschreibung verzichtet. Auch die städtischen Gebäude sollen grundsätzlich nicht
komponentenweise angesetzt werden. Dementsprechend erfolgt die Anwendung der
Nutzungsdauerverlängerung im Sinne des § 36 Abs. 5 KomHVO NRW bei allen
Vermögensgegenständen des Anlagevermögens.
Als Abschreibungsmethode wurde ausschließlich die lineare Abschreibung angewendet
(vgl. § 36 Abs. 1 S. 2 KomHVO NRW). Die wirtschaftlichen Nutzungsdauern sind in einer
gesonderten Abschreibungstabelle aufgeführt. Das MHKBG hat im Runderlass „MusterSeite 24 von 870Seite 27 von 872

Anhang Seite 11 von 94
für das doppische Rechnungswesen sowie zu Bestimmungen der Gemeindeordnung für
das Land Nordrhein-Westfalen und der Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-
Westfalen (VV Muster zur GO NRW und KomHVO NRW)“ unter anderem das Muster
„Abschreibungstabelle“ im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen veröffentlicht
(MBl. NRW. 2019 S. 652). Innerhalb der vorgegebenen Rahmenbreite ist die
Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der tatsächlichen örtlichen Verhältnisse festgelegt
worden. Diese Abschreibungsrahmentabelle entspricht den bei der Bundesstadt Bonn
angewendeten Nutzungsdauern. In begründeten Einzelfällen wurde von der
Rahmentabelle abgewichen.
Durch das NKFWG NRW wurde die NKF-Rahmentabelle für die Gesamtnutzungsdauern
geändert: Für die Nutzung von Straßen wurde eine Nutzungsdauer von 25-50 Jahren statt
bisher 30-60 Jahre vorgegeben.
Die städtische Nutzungsdauertabelle sieht Nutzungsdauern für Straßen zwischen 7 und
60 Jahren vor. Bei der Festlegung wurden die örtlichen Verhältnisse, Bauweise,
Straßentyp, Art der Befestigung, Nutzungsform und Belastung durch Schwerlastverkehr
oder Busverkehr berücksichtigt. Eine Überprüfung der städtischen Festlegungen hat
ergeben, dass eine Anpassung der Nutzungsdauern aufgrund der geänderten NKF-
Rahmentabelle nicht erforderlich war.
Es erfolgte eine außerplanmäßige Abschreibung des Beteiligungswertes für das Theater.
Nähere Ausführungen hierzu finden sich unter Ziffer 1.3.3 - Aktiva.
Für Festwerte, Grundstücke, Kunstwerke sowie Anlagen im Bau wurden keine
Abschreibungen vorgenommen.
Anwendung von Vereinfachungsregeln
Wertgrenzen
Gemäß § 36 Abs. 3 KomHVO können Vermögensgegenstände des Anlagevermögens,
deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten wertmäßig den Betrag von 800,00 EUR
ohne Umsatzsteuer nicht übersteigen, die selbstständig genutzt werden können und einer
Abnutzung unterliegen, als geringwertige Vermögensgegenstände in Inventarlisten oder
auf einem Sammelposten erfasst werden. Von dieser Vereinfachungsregel wurde in den
Jahren 2008 bis 2012 Gebrauch gemacht. Die Abschreibung dieser
Vermögensgegenstände erfolgte vollständig im Jahr der Anschaffung. Ab dem
Haushaltsjahr 2013 wurden GWG´s entsprechend der geänderten Vorschrift im NKFWG
unmittelbar als Aufwand gebucht, ab dem Haushaltsjahr 2019 wurde dies unter
Berücksichtigung der erhöhten Wertgrenze (bisher 410 EUR) weiterhin angewandt.
Festwerte
Abweichend vom Grundsatz der Einzelbewertung wurden für ausgewählte
Vermögensgegenstände Festwerte gebildet (vgl. § 29 Abs. 1 KomHVO NRW). Hierbei
handelt es sich um den Aufwuchs/die Ausstattung von Grün- und Parkanlagen (ohne die
Rheinaue), das Straßenbegleitgrün (ohne Straßenbäume) und den Stadtwald sowie um
den Medienbestand der Stadtbibliothek.Seite 25 von 870Seite 28 von 872

Anhang Seite 12 von 94
1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände
Bilanzwert zum 31.12.2018 7.068.599,65 EUR
Bilanzwert zum 31.12.2019 7.121.998,71 EUR
53.399,06 EUR
Immaterielle Vermögensgegenstände sind Rechte und Möglichkeiten mit besonderen
Vorteilen, zu deren Erlangung der Kommune Aufwendungen aus einem Kauf- oder
Tauschvertrag entstanden sein müssen. Die Vermögensgegenstände müssen zudem
bewertungsfähig sein. Nur entgeltlich erworbene immaterielle Anlagegüter dürfen aktiviert
werden (§ 44 Abs. 1 KomHVO NRW).
Neben Software und Lizenzen gehören hierzu Nutzungsrechte (z.B. Wege- oder
Leitungsrechte auf Grundstücken oder an der „Dachmarke“ Bonn).
Geleistete Anzahlungen für immaterielle Vermögengegenstände waren in Höhe von
123.444,87 EUR zu bilanzieren.
1.2 Sachanlagen
Bilanzwert zum 31.12.2018 3.271.677.034,48 EUR
Bilanzwert zum 31.12.2019 3.286.758.466,41 EUR
15.081.431,93 EUR
Folgende Vermögensgegenstände gehörten zu der Bilanzposition:
1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
 Grünflächen: öffentliche Grünflächen, Friedhöfe, Sportflächen, Freibäder,
Spielplätze, Dauerkleingärten
 Ackerland: landwirtschaftlich genutzte Flächen und Gartenland.
 Wald/Forst
 sonstige unbebaute Grundstücke: Bauland, Rohbau- und Bauerwartungsland,
Unland, Wasserflächen (Bäche incl. Aufbauten), Erbbaurechte.
1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
Der größte Teil der städtischen Objekte wurde beim Städtischen
Gebäudemanagement (SGB) bilanziert. Bei der Stadt selbst wurden nur noch
Objekte bilanziert, die kostenrechnenden Einrichtungen oder Betrieben
gewerblicher Art zugerechnet wurden, an Dritte vermietet oder zur Veräußerung
vorgesehen waren, sowie einige Sonderfälle.
1.2.3 Infrastrukturvermögen
Das Infrastrukturvermögen beinhaltet den Grund und Boden des
Infrastrukturvermögens, Brücken und Tunnel, Entwässerungs- und
Abwasserbeseitigungsanlagen, Straßen, Wege, Plätze,
Verkehrslenkungsanlagen, Lärm- und Stützwände, Hochwasserschutzanlagen.
1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden
1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler
1.2.6 Maschinen, technische Anlagen, Betriebsvorrichtungen, Fahrzeuge
1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung
1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau.Seite 26 von 870Seite 29 von 872

Anhang Seite 13 von 94
Insgesamt erhöhte sich der Wert der Bilanzposition 1.2 - Sachanlagen zum 31.12.2019
um 15.081.431,93 EUR.
Die wesentlichen Gründe für diese Veränderung waren:
Erhöhungen durch Zugänge/Aktivierungen bei
1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 10.812.693,01 EUR
Nachaktivierung eines Flurstücks, Aktivierung Messanlage Alarmsystem
Bachpegel, Aktivierung von Aufbauten für Spielplätze, Aktivierungen für Friedhöfe
und Grünanlagen
1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 7.182.780,22 EUR
Der Zugang resultiert hauptsächlich aus der Aktivierung
weiterer Schlussrechnungen zum WCCB.
1.2.3 Infrastrukturvermögen 34.076.690,41 EUR
 davon Kanalnetz 22.453.237,09 EUR
(Überwiegend Aktivierung fertiggestellter Kanäle)
 davon Straßennetz 9.685.778,03 EUR
(Überwiegend Aktivierung fertiggestellter Straßenmaßnahmen)
1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 333.177,44 EUR
Aktivierung von Kunstgegenständen/-werken
1.2.6 Maschinen, technische Anlagen, Fahrzeuge 5.059.078,87 EUR
Aktivierung von Sirenenanlagen, Dienstwagen und Nutz- und Spezialfahrzeugen
1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 6.196.040,78 EUR
1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 35.110.484,18 EUR
davon
 für den Erwerb von Vermögensgeg. über 800 EUR 823.553,69 EUR
 für Baumaßnahmen Tiefbau 17.157.213,08 EUR
 für sonstige Baumaßnahmen 7.805.960,12 EUR
 für Anzahlungsrechnungen zu Vermögensgeg. 9.323.757,29 EUR
Zuzüglich Umbuchung aus Umlaufvermögen
i.d.R. für Baumaßnahmen 21.420.999,09 EUR
Die Umbuchung aus dem Umlaufvermögen war aufgrund eines zu verbessernden
Buchungskonzeptes zur zutreffenden bilanziellen Ausweisung erforderlich. Das
neue Buchungskonzept wurde 2018 umgesetzt und führt zu einer Nachweisung
der geleisteten Anzahlung im Sachanlagevermögen. Umbuchungen sind nur für
Anzahlungen der Vergangenheit, für die noch keine Schlussrechnung vorliegt,
erforderlich.Seite 27 von 870Seite 30 von 872

Anhang Seite 14 von 94
Verminderungen durch Abgänge/Abschreibungen bei
1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
Überwiegend Abschreibungen auf vorhandene Aufbauten
und Betriebsvorrichtungen, Umbuchungen ins Umlaufvermögen
und Korrektur eines Bilanzwertes 4.458.044,13 EUR
Überwiegend Verkauf von Grundstücken, Korrektur eines
Bilanzwertes und Abschreibungen
auf Aufbauten und Betriebsvorrichtungen 3.937.556,68 EUR
1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
Abgänge 291.222,06 EUR
Abschreibungen auf Aufbauten und Betriebsvorrichtungen 3.761.458,28 EUR
1.2.3 Infrastrukturvermögen
 Abgänge 2.308.150,48 EUR
 Abschreibungen Brücken und Tunnel 4.896.203,25 EUR
 Abschreibungen Kanalnetz 21.640.101,76 EUR
 Abschreibungen Straßennetz 21.212.610,91 EUR
 Abschreibungen sonstige Bauten 814.797,25 EUR
1.2.6 Maschinen, technische Anlagen, Betriebsvorrichtungen,
Fahrzeuge
Abgänge (in der Regel Verkauf) 1.457.138,81 EUR
Abschreibungen 3.908.822,74 EUR
1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung
Abgänge 451.258,48 EUR
Abschreibungen 4.728.265,34 EUR
1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau
Es wurde ein Abgang aufgrund einer Aktivierung im Umlaufvermögen in Höhe
von 1.785.873,92 EUR gebucht.
Insgesamt wurde der Bestand an geleisteten Anzahlungen, Anlagen im Bau durch
Umbuchungen im Rahmen von Aktivierungen um 11.334.435,79 EUR reduziert.
Betragsmäßig kleinere Veränderungen wurden aufgrund der Vielzahl und der
Geringfügigkeit nicht einzeln erläutert.
Bezüglich der Anwendung der Nutzungsdauerverlängerung im Sinne des § 36 Abs. 5
KomHVO NRW bei allen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens gab es in 2019
keine konkret zu benennenden Fälle von Bedeutung (Anwendung bislang hinsichtlich
bituminöser Deckenerneuerung im Straßenbau).Seite 28 von 870Seite 31 von 872

Anhang Seite 15 von 94
1.3 Finanzanlagen
Bilanzwert zum 31.12.2018 1.396.146.900,99 EUR
Bilanzwert zum 31.12.2019 1.432.660.823,58 EUR
36.513.922,59 EUR
Die Bewertung der städtischen Beteiligungen für die Eröffnungsbilanz der Bundesstadt
Bonn erfolgte auf der Grundlage von § 92 Abs. 2 GO NRW i.V.m. § 55 Abs. 6 GemHVO
a.F. NRW. Ausgehend vom Grundsatz des vorsichtig geschätzten Zeitwertes sind bei der
Ermittlung die zulässigen Bewertungsmethoden Substanzwertverfahren, Ertrags-
wertverfahren oder Eigenkapitalspiegelbildmethode verwandt worden.
Diese Wertansätze gelten für die Folgejahre als Anschaffungskosten. Die Beteiligungen
wurden entsprechend ihrer Bedeutung und ihres Kapitalanteils ausgewiesen.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden unverändert zum Vorjahr über-
nommen.
1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen
Bilanzwert zum 31.12.2018 530.489.824,66 EUR
Bilanzwert zum 31.12.2019 530.489.824,66 EUR
0,00 EUR
Unter den "Anteilen an verbundene Unternehmen" sind als wertmäßig wesentliche
Beteiligungen ausgewiesen:
 Stadtwerke Konzern (SWB GmbH)
 Vereinigte Bonner Wohnungsbau Aktiengesellschaft (Vebowag)
 Müllverwertungsanlage Bonn GmbH (MVA)
 bonnorange AöR.
Es haben sich keine Hinweise auf Wertberichtigungen zum 31.12.2019 für Betei-
ligungswerte der verbundenen Unternehmen ergeben.
1.3.2 Beteiligungen
Bilanzwert zum 31.12.2018 122.431.798,68 EUR
Bilanzwert zum 31.12.2019 122.431.798,68 EUR
0,00 EUR
Unter der Bilanzposition „Beteiligungen“ sind als wertmäßig wesentliche Unter-
nehmen ausgewiesen:
 Wahnbachtalsperrenverband (WTV)
 Zweckverband Rheinische Entsorgungskooperation (REK)
 Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Rheinland AöR (CVUA).
Bei den Beteiligungswerten der „Beteiligungen“ haben sich keine Hinweise auf
Wertberichtigungen zum 31.12.2019 ergeben.Seite 29 von 870Seite 32 von 872

Anhang Seite 16 von 94
1.3.3 Sondervermögen
Bilanzwert zum 31.12.2018 305.085.127,89 EUR
Bilanzwert zum 31.12.2019 312.696.117,36 EUR
7.610.989,47 EUR
Unter der Bilanzposition "Sondervermögen" sind die drei eigenbetriebsähnlichen
Einrichtungen
 Städtisches Gebäudemanagement Bonn (SGB)
 Theater der Bundesstadt Bonn
 Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn (SZB)
ausgewiesen.
Mit Ratsbeschluss vom 07.02.2019 zum Wirtschaftsplan 2019 des SGB werden
die vom SGB benötigten Mittel zur Darlehenstilgung in Höhe von rd. 8,2 Mio. EUR
in Form einer Kapitalerhöhung zur Verfügung gestellt.
Die Bewertung des Theaters der Bundesstadt Bonn erfolgt auf Basis eines vom
Theater erstellten Zwischenabschlusses. Der Zwischenabschluss zum 31.12.2018
zeigt einen Jahresfehlbetrag. Es hat sich ein Wertberichtigungsbedarf ergeben, so
dass eine außerplanmäßige Abschreibung von rd. 628 TEUR vorgenommen
werden musste.
Der Zwischenabschluss zum 31.12.2019 liegt noch nicht vor. Dieser wird
zusammen mit dem regulären Abschluss des Geschäftsjahres des Theaters zum
31.07.2020 vorgelegt. Vorlage und Feststellung des Jahresabschlusses zum
31.07.2020 sind für Anfang des Jahres 2021 geplant.
Bei dem Beteiligungswert für die Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn haben
sich keine Hinweise auf Wertberichtigungen zum 31.12.2019 ergeben.
1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens
Bilanzwert zum 31.12.2018 94.516.417,03 EUR
Bilanzwert zum 31.12.2019 97.385.201,67 EUR
2.868.784,64 EUR
Die Wertpapiere des Anlagevermögens wurden für die Eröffnungsbilanz gem.
§ 55 Abs. 7 GemHVO a.F. bewertet. An- bzw. Zukäufe wurden mit den tatsäch-
lichen Anschaffungskosten bilanziert.
Zu den Wertpapieren gehören eine Fonds-Anlage mit der bisher gebildeten
Versorgungsrücklage und ein Sparkassenbrief, in den ein Teil des Barwertvorteils
aus zwei US-Cross-Border-Lease-Transaktionen geflossen ist. Das US-Cross-
Border-Leasinggeschäft wurde im Jahr 2010 beendet. Die abgeschlossene
Finanzanlage wurde jedoch weiter fortgeführt, da sich eine vorzeitige Auflösung
wirtschaftlich nachteilig dargestellt hat.
Außerdem wurden für die rechtlich unselbstständigen Stiftungen in 2016 zwei
Vermögensverwaltungsaufträge abgeschlossen, deren Portfolio sich in Aktien,
Unternehmens- und Staatsanleihen aufteilt. Für die Geldanlagen der rechtlich
unselbstständigen Stiftungen werden auf der Passivseite Sonderposten ausge-
wiesen.Seite 30 von 870Seite 33 von 872

Anhang Seite 17 von 94
Die Rücklagemittel für das Kongresszentrum (WorldCCBonn) sind seit Mitte 2018
in einem neu aufgelegten, konservativen Spezialfonds angelegt. Hierfür werden
wie bisher auf der Passivseite sonstige Verbindlichkeiten angesetzt.
Weitere Geldanlagen werden in Form von Termingeldern gehalten und unter der
Bilanzposition „Liquide Mittel“ im Umlaufvermögen ausgewiesen. Erläuterungen
hierzu finden sich unter Aktiva Ziffer 2.4.
1.3.5 Ausleihungen
Bilanzwert zum 31.12.2018 343.623.732,73 EUR
Bilanzwert zum 31.12.2019 369.657.881,21 EUR
26.034.148,48 EUR
Ausleihungen wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Die Gesamtlaufzeit
der Darlehen beträgt mehr als ein Jahr. Zu den Ausleihungen gehörten u.a.:
 diverse Darlehensforderungen
 Darlehensforderungen aus Transferleistungen
 Städtische Investitionszuschüsse an das SGB und das Theater
 Anteil an der Gemeinnützigen Wohnungsgenossenschaft Bonn eG
 Anteil an der Gemeinnützigen Baugenossenschaft Sankt Augustin eG
 Anteile an Zweckverbänden
 Anteil am Rheinischen Studieninstitut für kommunale Verwaltung (RSI).
In einem Fall wurde ein zinsloses Darlehen vergeben. Das Darlehen war u.a. zur
Teilfinanzierung der Errichtung einer Mehrzweckhalle bestimmt. Insofern besteht
eine Gegenleistungsverpflichtung, so dass von einer Abzinsung abgesehen wurde.
Bei den Darlehensforderungen hat sich der Wert gegenüber dem Vorjahr im Saldo
um insgesamt 693.764,26 EUR reduziert.
Unter der Bilanzposition Ausleihungen werden auch die an die beiden eigen-
betriebsähnlichen Einrichtungen SGB und Theater geleisteten Investitions-
zuschüsse ausgewiesen.
Im Jahr 2019 ergeben sich größere Veränderungen durch neu geleistete
Zuschüsse sowie jährliche aufwandswirksame Auflösungsbeträge:
Neuzugänge
inkl. Umbuchungen
Auflösungsbeträge
inkl. Wertbericht.
Bestand 31.12.2019
SGB + 35.900.074,48 EUR - 10.006.118,55 EUR 354.537.646,81 EUR
Theater + 1.002.318,81 EUR - 168.362,00 EUR 4.536.690,91 EUR
+ 36.902.393,29 EUR - 10.174.480,55 EUR 359.074.337,72 EUR
Bei den Beteiligungswerten der „Sonstigen Ausleihungen“ haben sich keine Hin-
weise auf Wertberichtigungen zum 31.12.2019 ergeben.
Insgesamt ist der Wert der Bilanzposition 1.3 Finanzanlagen um 36.513.922,59 EUR
höher als zum 31.12.2018.Seite 31 von 870Seite 34 von 872

Anhang Seite 18 von 94
2. Umlaufvermögen
2.1 Vorräte
Bilanzwert zum 31.12.2018 695.067,21 EUR
Bilanzwert zum 31.12.2019 696.613,94 EUR
1.546,73 EUR
Eine Ermittlung und Bilanzierung von Vorratsbeständen „Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe“ erfolgte in folgenden Verwaltungsbereichen:
 Amt 03 Merchandising-Artikel Bonn-Information
 Amt 10-2 DV-Verbrauchsmaterial
 Amt 10-3 Büromaterial der Druckerei sowie Büromobiliar
 Amt 40 div. Material für die Bonner Schulen
 Amt 52 Materialien für die Bäder
 Amt 66 Materiallager Lievelingsweg 110
 Amt 68 Wirtschaftshof
Es erfolgte eine Bilanzierung zu den jeweiligen Anschaffungskosten. Die Bestände und
die zugehörigen Werte wurden zum Jahresende in den Fachbereichen ermittelt und der
Finanzbuchhaltung zur Buchung der Bestandsveränderungen gemeldet.
Des Weiteren wurde die Skontoverrechnung unter der Bilanzposition Vorräte
ausgewiesen. Die Auszahlung der betroffenen kreditorischen Rechnungen mit
Skontoabzug erfolgte im Folgejahr und damit auch der Ausgleich des Sachkontos.
2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Bilanzwert zum 31.12.2018 144.295.683,77 EUR
Bilanzwert zum 31.12.2019 193.332.778,00 EUR
49.037.094,23 EUR
Die Forderungen wurden nach den Vorschriften der KomHVO gegliedert in:
2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen
bestehend aus
 Gebühren (z.B. Abwassergebühren, Straßenreinigungsgebühren,
Abfallbeseitigungsgebühren, Verwaltungsgebühren), Beiträge (z.B.
Erschließungsbeiträge, Kanalbeiträge),
 Steuern (z.B. Grundsteuern, Gewerbesteuer),
 Forderungen aus Transferleistungen (z.B. Rückforderung von
Jugendhilfeleistungen, Erstattungen von Sozialleistungen) und
 sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen (z.B. Elternbeiträge für
Kindergärten, Zuweisungen des Landes).
Die Bilanzierung der vom Jobcenter und dem Inkassoservice der Bundesagentur
für Arbeit verwalteten Forderungen wird seit dem Jahr 2017 vorgenommen. Es
erfolgte eine Korrektur des Forderungsbestandes aus 2018 sowie die Anpassung
für 2019. Aufgrund der gemeldeten Zahlen bestanden zum Stichtag 31.12.2019
per Saldo Forderungen in Höhe von 7.709.175,95 EUR.Seite 32 von 870Seite 35 von 872

Anhang Seite 19 von 94
Bestandteil der Forderungen aus Transferleistungen war ein Betrag in Höhe von
16.045.492,84 EUR aufgrund des Förderprogramms ‚Gute Schule 2020‘ des
Landes NRW. Für konsumtive und investive Darlehen war aufgrund der
Tilgungsleistung des Landes NRW die Forderung in 2019 um 182.701,79 EUR zu
reduzieren.
Die Forderungen aus Transferleistungen für unbegleitete minderjährige Ausländer
waren um 9.140.421,36 EUR zu reduzieren.
2.2.2 Privatrechtliche Forderungen
(z.B. Einnahmen aus Ersatzansprüchen, Mieteinnahmen,
Verkaufserlöse)
2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände
Als sonstige Vermögensgegenstände wurden u.a. Spenden und Zuschüsse
nachgewiesen. Darüber hinaus erfolgte unter diesem Posten ein Ausweis von
Ansprüchen gegen Dritte, die weder aus Lieferung und Leistung, noch aus
Beteiligungen, Ausleihungen oder dergleichen entstanden sind sowie der Ausweis
des Bestandes an sonstigen Forderungen. Die sonstigen Forderungen dienen dem
Nachweis der periodengerechten Ertragszuordnung.
Weiterhin wurden hier Vermögensgegenstände ausgewiesen, die dem
Geschäftsbetrieb nicht mehr dauerhaft dienen sollen, weil ein Verkauf vorgesehen
ist. Hierbei handelte es sich fast ausschließlich um bebaute und unbebaute
Grundstücke der Abteilung Liegenschaften.
Auch der Bestand der Grundstücke aus der Entwicklungsmaßnahme Wohn- und
Wissenschaftspark St. Augustin (WTP), die zum Ende des Geschäftsjahres noch
nicht veräußert waren, wurden hier i.H.v. 4.934.405,96 EUR ausgewiesen. Da die
Grundstücke von den Entwicklungsträgern (= Treuhänder) in deren Namen, aber
für Rechnung der Stadt (= Treugeber) zu veräußern sind, hatte die Bilanzierung
bei der Stadt als wirtschaftlichem Eigentümer zu erfolgen. Auf der Passivseite
wurden entsprechende Verbindlichkeiten für die Rückzahlungsverpflichtungen der
Stadt abgebildet.
Im Rahmen der Buchung von geleisteten Anzahlungen wurde festgestellt, dass
auch Anzahlungen für Baumaßnahmen dieser Bilanzposition zugeordnet waren.
Um eine zutreffende Ausweisung in der Bilanz 2019 vorzunehmen, wurden
geleistete Anzahlungen in Höhe von 21.420.999,09 EUR, die zum Stichtag
31.12.2019 ermittelt wurden, umgebucht und in der Bilanzposition Sachanlagen
(geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau) dargestellt. Die Buchung konnte nur auf
der Sachkontenebene erfolgen und wird daher nicht in der Anlagenbuchhaltung
nachvollzogen.
Die Umbuchung in das Anlagevermögen war aufgrund eines zu verbessernden
Buchungskonzeptes zur zutreffenden bilanziellen Ausweisung erforderlich. Das
neue Buchungskonzept wurde 2018 umgesetzt und führt zur unmittelbaren
Nachweisung der geleisteten Anzahlung im Sachanlagevermögen. Umbuchungen
sind nur für Anzahlungen der Vergangenheit, für die noch keine Schlussrechnung
vorliegt, erforderlich.
Zum Anlagenspiegel wird eine entsprechende Erläuterung gegeben.Seite 33 von 870Seite 36 von 872

Anhang Seite 20 von 94
Die Forderungen sind zum Bilanzstichtag einer individuellen Risikoprüfung unter
Beachtung des § 27 KomHVO zu unterziehen und ggf. in Höhe des geschätzten Ausfalls
abzuschreiben. Dabei sind gemäß § 33 KomHVO das Wirklichkeitsprinzip und das Prinzip
der Wertaufhellung zu beachten. In diesem Zusammenhang ist für die Vornahme einer
Wertberichtigung zu berücksichtigen, wann die wertaufhellenden Tatsachen stattgefunden
haben und wann die Kenntnisnahme erfolgen konnte. Sofern nur eine Schätzung möglich
ist wird ggfls. eine anteilige Wertberichtigung vorgenommen.
Zudem sind Forderungen (Nominalbetrag) gemäß § 34 Abs. 5 KomHVO, soweit ein
Ausfallrisiko besteht, entweder durch Einzel- oder durch Pauschalwert- oder durch
pauschale Einzelwertberichtigung zu vermindern.
Forderungen, die aufgrund ausgeschöpfter Vollstreckungsmöglichkeiten nicht beitreibbar
waren, wurden durch befristete/unbefristete Niederschlagungen wertberichtigt. Von der
Vollziehung ausgesetzte Forderungen wurden nicht im Forderungsbestand geführt, da sie
nicht beigetrieben werden durften.
Ein Forderungsbestand in Höhe von 123.846.380,39 EUR war 58.504 Geschäftspartnern
/ 71.922 Vertragsgegenständen zuzuordnen. Ein hoher Bestand an freiwilligen Zahlungen
(ca. 8 Mio. EUR) auf zukünftige Gewerbesteuerfestsetzungen vermindert den
Gesamtsaldo der offenen Posten zum 31.12.2019.
Zum Bilanzwert gehörten außerdem Forderungen, die nur auf den Bilanzkonten
nachgewiesen werden, z.B., wenn noch kein Fälligkeitsdatum festgesetzt werden kann,
sowie Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens.
Forderungen > 100.000,00 EUR wurden zum Bilanzstichtag einzeln auf ihre Werthaltigkeit
überprüft. Hierbei wurden ebenfalls ausgesetzte Forderungen hinsichtlich der
Realisierungsaussichten beurteilt.
Auf 52 Geschäftspartnern / 163 Vertragsgegenständen wurden Forderungen größer
100.000,00 EUR mit einem Gesamtvolumen von 94.870.653,29 EUR ermittelt.
13.770.248,64 EUR der Forderungen über 100.000,00 EUR wurden bis zum 31.03.2020
bezahlt. Hiervon waren 2.706.666,06 EUR im Jahr 2020 fällig gestellt und wurden
pünktlich bezahlt. Zu den bezahlten Forderungen wurde keine Wertberichtigung gebucht.
Die Ergebnisse der Forderungsprüfungen wurden im Rahmen der Einzelwertberichtigung
gebucht. Zum 31.12.2019 waren insgesamt Forderungen in Höhe von 54.859.155,51 EUR
im Rahmen der Einzelwertberichtigung als nicht werthaltig zu beurteilen.
Der im Vergleich zu Vorjahren erhebliche Anstieg des Wertberichtigungsbetrages im Jahr
2018 ist durch eine Veranlagung von Gewerbesteuer auf Sanierungsgewinne für das
Veranlagungsjahr 2014 von ca. 42 Mio. EUR und Nachzahlungszinsen hierzu in Höhe von
ca. 6 Mio. EUR zu erklären, die aufgrund einer verbindlichen Auskunft (Ratsbeschluss vom
15.05.2014 (DS 1411177) nach endgültiger Steuerfestsetzung zu erlassen sind. Die Stadt
Bonn ist an die damalige verbindliche Auskunft gebunden, da diese Auskunft
Vertrauensschutz begründet hat.
Zwischenzeitlich wurde eine gesetzliche Neuregelung zum Umgang mit
Sanierungsgewinnen in beschlossen, sodass derartige Gewinne künftig generell nicht
mehr der Gewerbesteuer unterliegen.
Im Jahressteuergesetz 2018 findet sich hierzu auch die Öffnung für sogenannte 'Altfälle':Seite 34 von 870Seite 37 von 872

Anhang Seite 21 von 94
Die Steuerbefreiung für Sanierungsgewinne (§ 3a EStG und Folgevorschriften, § 7b
GewStG) wird mit dem JStG 2018 rückwirkend zum 05.07.2017 Inkraftgesetzt. Auf Antrag
des Steuerpflichtigen sind die Regelungen auch auf Altfälle (Schuldenerlass vor dem
9.2.2017, dem Tag der Veröffentlichung des Sanierungsbeschlusses des Großen Senats
v. 28.11.2016 - GrS 1/15, BStBl II 2017, 393) anzuwenden. (§ 52 Abs. 4a, Abs. 5 EStG-
E).
Für die Forderungen < 100.000,00 EUR wurde eine Pauschalwertberichtigung
vorgenommen: Es wurde ermittelt, wie hoch in der Vergangenheit der abzuschreibende
%-Anteil der wegen Uneinbringlichkeit abzuschreibenden Forderungen war. Dieser
Prozentsatz wurde auf die offenen Forderungen des Jahres angewendet. Im Rahmen der
Pauschalwertberichtigung waren 1.964.168,34 EUR als nicht werthaltig zu schätzen.
Der Bestand an Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen (Bilanzposition
2.2) zum 31.12.2019 war insgesamt um 49.037.094,23 EUR höher als am 31.12.2018.
2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens
Bilanzwert zum 31.12.2018 0,00 EUR
Bilanzwert zum 31.12.2019 0,00 EUR
0,00 EUR
Unter dieser Bilanzposition ist kein Betrag erfasst. Die Wertpapiere werden unter dem
Anlagevermögen ausgewiesen, da grundsätzlich kein Erwerb mit einem Anlagehorizont
von weniger als einem Jahr erfolgt.
2.4 Liquide Mittel
Bilanzwert zum 31.12.2018 10.493.747,24 EUR
Bilanzwert zum 31.12.2019 18.122.515,67 EUR
7.628.768,43 EUR
Als liquide Mittel wurden die Bestände der Bankkonten, Termingelder, Handvorschüsse
und die Bestände der Schulgirokonten sowie der Schulsparbücher nachgewiesen.
Das Termingeld beläuft sich zum 31.12.2019 auf 1.649.298,90 EUR. Hierbei handelt es
sich um das Rücklagevermögen der rechtlich unselbstständigen Stiftungen. Auf der
Passivseite werden entsprechende Sonderposten ausgewiesen.
Alle Termingelder für das WorldCCBonn wurden 2018 und 2019 in den neu aufgelegten,
konservativen Spezialfonds überführt.
Die Bestände der Konten für liquide Mittel sind durch entsprechende Kontoauszüge der
Banken bestätigt. Die Abstimmung mit der Finanzrechnung hat stattgefunden und
Differenzen wurden bereinigt.
Die Guthabenbestände von Frankiermaschinen betragen 25.092,05 EUR und werden seit
2018 ebenfalls in den liquiden Mitteln dargestellt.
Der Bestand an liquiden Mitteln war um rd. 7,6 Mio. EUR höher als am 31.12.2018.Seite 35 von 870Seite 38 von 872

Anhang Seite 22 von 94
3. Aktive Rechnungsabgrenzung
Bilanzwert zum 31.12.2018 28.405.394,84 EUR
Bilanzwert zum 31.12.2019 35.172.423,53 EUR
6.767.028,69 EUR
Geleistete Investitionsförderungen
Gemäß § 44 Abs. 2 KomHVO erfolgte bei geleisteten Zuwendungen für
Vermögensgegenstände, an denen die Bundesstadt Bonn nicht das wirtschaftliche
Eigentum hat, aber die entsprechenden Voraussetzungen (u.a. eine konkrete, einklagbare
Gegenleistungsverpflichtung des Zuwendungsempfängers) gegeben sind, eine
Berücksichtigung als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten. Diese wurden entsprechend
der Erfüllung der Gegenleistungsverpflichtung und der Dauer der Zweckbindung
aufgelöst.
In 2019 ist die Zuordnung der Stellplatzablösebeträge der Jahre 2008 bis 2015 in Höhe
von 4.536.098,56 EUR erfolgt. In Höhe der jeweils vereinnahmten Stellplatzablöse wurden
diese dem PRAP (Umbuchung aus den erhaltenen Anzahlungen) zugeführt, in gleicher
Höhe die Aufwendungen aus Zuschuss an die Stadtwerke in den ARAP umgebucht. Die
anteilige Auflösung erfolgte entsprechend der Dauer der Gegenleistungsverpflichtung. Es
werden zum Stichtag 2.624.384,15 EUR ausgewiesen.
Darüber hinaus wurden die bereits im Dezember 2019 geleisteten Auszahlungen für
Sozialhilfe, Jugendhilfe, Besoldung und Versorgung für den Monat 01/2020, sowie
Erstattung kommunaler Leistungen SGB II für 2020 als Rechnungsabgrenzungsposten
erfasst.
Sofern Zahlungen im Jahr 2019 vorgenommen wurden, die Aufwand des Jahres 2020
(oder weitere Folgejahre) betrafen, wurden diese Werte als aktive
Rechnungsabgrenzungsposten gebucht.Seite 36 von 870Seite 39 von 872

Anhang Seite 23 von 94
PASSIVA
1. Eigenkapital
1.1 Allgemeine Rücklage
Bilanzwert zum 31.12.2018 1.030.129.561,27 EUR
Bilanzwert zum 31.12.2019 1.031.454.886,37 EUR
1.325.325,10 EUR
Diese Position stellt die Differenz der Aktivposten zu den übrigen Passivposten dar.
Die Allgemeine Rücklage wurde zum 31.12.2019 aus folgenden Gründen verändert:
 Verrechnungen mit der allgemeinen Rücklage gemäß § 44 Abs. 3 KomHVO:
A) Buchungen gegen die allgemeine Rücklage bei Abgängen von
Vermögensgegenständen und Wertänderungen von Finanzanlagen gem. § 44
Abs. 3 KomHVO in Verbindung mit § 90 Abs. 3 Satz 1 GO NRW.
Seit dem Geschäftsjahr 2013 sind Erträge und Aufwendungen aus dem Abgang
und der Veräußerung von Vermögensgegenständen nach § 90 Absatz 3 Satz 1
der GO NRW sowie aus Wertveränderungen von Finanzanlagen unmittelbar mit
der allgemeinen Rücklage zu verrechnen. In der Konkretisierung durch die
Gesetzesbegründung beschränkt sich diese Regelung auf außergewöhnliche,
aber ergebniswirksame Ereignisse außerhalb der laufenden Verwaltungstätigkeit.
Die erfolgsneutrale Verbuchung war unabhängig von der Zuordnung der
Vermögensgegenstände zum Anlage- oder Umlaufvermögen. Erfolgte aufgrund
der Veräußerungsabsicht die Umbuchung eines bisher genutzten
Vermögensgegenstandes in das Umlaufvermögen und war infolge des hier
geltenden Niederstwertprinzips eine außerplanmäßige Abschreibung
vorzunehmen, so war dieser Aufwand ebenfalls erfolgsneutral mit der allgemeinen
Rücklage zu verrechnen.
Verrechnungen im Umlaufvermögen:
Strenges Niederstwertprinzip im Umlaufvermögen, außerplanmäßige
Abschreibung bzw. Sonderpostenauflösung für die zum Verkauf stehenden
Objekte, Moltkestraße 3, Viktoriabad (Vermerk 15.04.2020)
Auflösung Sonderposten -28.084,04 EUR
Abschreibung 74.187,47 EUR
Verrechnung aufgrund der Werteveränderung einer Finanzanlage:
Abschreibung für den Wert des Sondervermögens 'Theater' 627.717,23 EUR
(Erläuterung unter Ziff. 1.3.3 - Aktiva)
B) Entwicklungsmaßnahmen
Zur Entwicklungsmaßnahme WTP (Wohn- und Technologiepark Sankt Augustin)
waren verschiedene Grundstücksgeschäfte sowie die Jahresabschlussbuchung
zum Treuhandbankkonto gegen die allgemeine Rücklage zu buchen:
Verkauf von Grundstücken (Vermerk 10.09.2019 und 01.10.2019) 114,07 EUR
Zugänge im Umlaufvermögen (Vermerk 14.01.2020) -287.050,00 EURSeite 37 von 870Seite 40 von 872

Anhang Seite 24 von 94
Korrektur Abgänge (Vermerk 04.12.2019) -2.412.278,25 EUR
Bestand Treuhandkonto (Vermerk 14.01.2020) 720.604,53 EUR
Abschlussbuchungen zu Konten für Fremde Mittel /
Durchlaufende Gelder aus Entwicklungsmaßnahmen 118.724,14 EUR
C) Nachträgliche Korrekturen
Folgende Sachverhalte wurden aufgrund nachträglicher Überprüfungen korrigiert
und gegen die allgemeine Rücklage verrechnet:
Nachträgliche Korrektur des Eröffnungsbilanzwertes für einen Sonderposten
(Vermerk vom 01.04.2020) -460,00 EUR.
Nachträgliche Korrektur des Eröffnungsbilanzwertes für ein Grundstück
(Vermerk vom 03.04.2020) 300,00 EUR
Nachträgliche Korrektur des Eröffnungsbilanzwertes für ein Grundstück
(Vermerk vom 03.09.2019) 114.528,00 EUR
Nachträgliche Korrektur des Eröffnungsbilanzwertes für Grundstücke
(Vermerk vom 05.12.2019) -0,59 EUR
Nachträgliche Korrektur des Eröffnungsbilanzwertes für ein Grundstück
(Vermerk vom 06.01.2020) -4.875,00 EUR
Nachträgliche Korrektur des Eröffnungsbilanzwertes für Grundstücke
(Vermerk vom 06.04.2020) 2.409,75 EUR
Nachträgliche Korrektur des Eröffnungsbilanzwertes für Grundstücke
(Vermerk vom 09.09.2019) 0,01 EUR
Nachträgliche Korrektur des Eröffnungsbilanzwertes für ein Grundstück
(Vermerk vom 13.11.2019) 735,75 EUR
Nachträgliche Korrektur des Eröffnungsbilanzwertes für Grundstücke
(Vermerk vom 14.01.2020) 810,00 EUR
Nachträgliche Korrektur des Eröffnungsbilanzwertes für ein Grundstück
(Vermerk vom 18.03.2020) -21.520,00 EUR
Nachträgliche Korrektur des Eröffnungsbilanzwertes für ein Grundstück
(Vermerk vom 19.03.2020) -600,00 EUR
Nachträgliche Korrektur des Eröffnungsbilanzwertes für Grundstücke
(Vermerk vom 19.06.2019) 40.027,50 EUR
Nachträgliche Korrektur des Eröffnungsbilanzwertes für Grundstücke
(Vermerk vom 22.05.2019) -53.599,20 EUR
Nachträgliche Korrektur des Eröffnungsbilanzwertes für Grundstücke
(Vermerk vom 22.08.2019) 9.365,56 EURSeite 38 von 870Seite 41 von 872

Anhang Seite 25 von 94
Nachträgliche Korrektur des Eröffnungsbilanzwertes für ein Grundstück
(Vermerk vom 23.03.2020) 3.240,00 EUR
Nachträgliche Korrektur des Eröffnungsbilanzwertes für Grundstücke
(Vermerk vom 24.06.2019) -157.172,62 EUR
Nachträgliche Korrektur des Eröffnungsbilanzwertes für Grundstücke
(Vermerk vom 26.08.2019) -150.558,86 EUR
Nachträgliche Korrektur des Eröffnungsbilanzwertes für Grundstücke
(Vermerk vom 27.01.2020) -902,50 EUR
Nachträgliche Korrektur des Eröffnungsbilanzwertes für Grundstücke
(Vermerk vom 28.01.2020) -20.115,00 EUR
Nachträgliche Korrektur des Eröffnungsbilanzwertes für Grundstücke
(Vermerk vom 30.01.2020) -42.997,50 EUR
Nachträgliche Korrektur des Eröffnungsbilanzwertes für Grundstücke
(Vermerk vom 30.03.2020) -352,50 EUR
Nachträgliche Korrektur des Eröffnungsbilanzwertes für Grundstücke
(Vermerk vom 30.08.2019) 276.926,74 EUR
Nachträgliche Korrektur des Eröffnungsbilanzwertes für Grundstücke
(Vermerk vom 31.03.2020) 1.553,25 EUR
Ausbuchung von Flurstücken die bei Gründung der bonnorange AöR übertragen
wurden
(Vermerk vom 18.09.2019 und 15.11.2019) 62.525,69 EUR
Nachträgliche Korrektur des Eröffnungsbilanzwertes für Straßenbeleuchtung
(Ergebnis des Bestandsabgleiches zum 31.12.2018,
Vermerk 02.07.2019 bzw. 19.02.2020) -92.311,94 EUR
Nachträgliche Korrektur des Eröffnungsbilanzwertes zu beweglichem
Anlagevermögen (Ergebnis der körperlichen Inventur mit Parsec.NET,
Vermerk 13.12.2019) -1.000,00 EUR
 Sonstige Veränderungen
Schuldenerlass des Bundes in Höhe von
(Vermerk vom 25.01.2019) -10.859,50 EUR
Tilgungszuschuss des Bundes zur Reduzierung der Kreditverbindlichkeiten
(Vermerke vom 15.08.2019 und 15.11.2019) -94.303,00 EURSeite 39 von 870Seite 42 von 872

Anhang Seite 26 von 94
Entwicklung der Allgemeinen Rücklage
Seit der NKF-Einführung hat die Bundesstadt Bonn nur in den Jahren 2009, 2017 und
2018 einen Überschuss erwirtschaftet, der der Ausgleichsrücklage zugeführt wurde.
Für alle weiteren Jahresergebnisse war ein Fehlbetrag zu verzeichnen, der in 2011
teilweise und in den Folgejahren vollständig durch die allgemeine Rücklage gedeckt
werden musste. Das Jahresergebnis 2018 wurde nach Ergebnisverwendungsbeschluss
durch den Rat zum 31.12.2019 in die Ausgleichsrücklage gebucht.
Der Entwurf des Jahresabschlusses 2019 schließt erneut mit einem Jahresüberschuss ab.
Der Jahresüberschuss 2019 beträgt 9.883.196,21 EUR. Geplant war für das Haushaltsjahr
2019 ein Fehlbetrag in Höhe von 41.896.143,02 EUR.
Der im Jahr 2019 erwirtschaftete Überschuss in Höhe von 9.883.196,21 EUR wird im
Rahmen der Ergebnisverwendung im Jahr 2020, nach Beschluss des Rates gem. § 96
Abs. 1 Satz 2 GO, in die Allgemeine Rücklage gebucht.
Das Ergebnis des Jahres 2019 ist im Jahresabschlussentwurf somit um 51.779.339,23
EUR besser als veranschlagt und zeigt wie die Jahresabschlüsse 2015 bis 2018 eine
positive Tendenz im Vergleich zu den vorherigen Jahresabschlüssen.
Aufgrund der Ergebnisse der Jahre 2012 und 2013 hatte die Bundesstadt Bonn für die
Jahre 2015/2016 ff ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen, welches von der
Bezirksregierung genehmigt wurde. Das Haushaltssicherungskonzept wurde im
Doppelhaushalt 2017/2018 erstmals fortgeschrieben. Die zweite Fortschreibung des
Haushaltssicherungskonzeptes 2019 bis 2024 wurde von der Bezirksregierung mit
Schreiben vom 23.01.2019 genehmigt.
Ein ausgeglichener Haushalt ist nach den Planwerten des fortgeschriebenen
Haushaltssicherungskonzeptes voraussichtlich wieder im Jahr 2021 erreichbar. Bis dahin
wird sich das Eigenkapital der Bundesstadt Bonn zunächst weiter reduzieren.
Vergleich Allgemeine Rücklage/Fehlbetrag/Überschuss
Ausgleichsrücklage am 31.12.2016 0,00 EUR
allgemeine Rücklage am 31.12.2016 1.089.533.092,24 EUR
Fehlbetrag 2016 64.869.511,07 EUR
Ausgleichsrücklage am 31.12.2017 0,00 EUR
allgemeine Rücklage am 31.12.2017 1.028.597.429,62 EUR
Überschuss 2017 59.514.961,61 EUR
Ausgleichsrücklage am 31.12.2018 59.514.961,61 EUR
allgemeine Rücklage am 31.12.2018 1.030.129.561,27 EUR
Überschuss 2018 10.347.259,94 EURSeite 40 von 870Seite 43 von 872

Anhang Seite 27 von 94
Aufgrund der Planwerte des Haushaltssicherungskonzeptes ist folgende Entwicklung des
Eigenkapitals zu erwarten:
Die in der Tabelle dargestellten Eigenkapitalwerte beinhalten jeweils schon das
festgestellte/geplante Ergebnis des jeweiligen Jahres.
1.2 Sonderrücklagen
Bilanzwert zum 31.12.2018 655.065,37 EUR
Bilanzwert zum 31.12.2019 805.065,37 EUR
150.000,00 EUR
Der Bilanzwert besteht aus der für die selbstständige Beethovenstiftung gebildeten
Sonderrücklage in Höhe von 655.065,37 EUR sowie einer in 2019 gebildeten
Sonderrücklage aufgrund einer erhaltenen Zuwendung für die Instandsetzung des
Foyergartens der Beethovenhalle in Höhe von 150.000,00 EUR.Seite 41 von 870Seite 44 von 872

Anhang Seite 28 von 94
1.3 Ausgleichsrücklage
Bilanzwert zum 31.12.2018 59.514.961,61 EUR
Bilanzwert zum 31.12.2019 69.862.221,55 EUR
10.347.259,94 EUR
Die Ausgleichsrücklage stellt eine separat auszuweisende Position des Eigenkapitals dar.
Sie wurde zum Eröffnungsbilanzstichtag gem. § 75 Abs. 3 GO berechnet. Durch den
Überschuss des Jahres 2018 wurde die Ausgleichsrücklage auf den ausgewiesenen
Stand erhöht. Der im Jahr 2019 erwirtschaftete Überschuss in Höhe von 9.883.196,21
EUR wird im Rahmen der Ergebnisverwendung im Jahr 2020, nach Beschluss des Rates
gem. § 96 Abs. 1 Satz 2 GO, in die Allgemeine Rücklage gebucht.
Die seit dem 01.01.2019 geltenden neuen gesetzlichen Regelungen der GO und der
KomHVO beinhalten veränderte Vorschriften zur Buchung in die Ausgleichsrücklage (§ 75
Abs. 3 GO). Mit Bezug auf den Erlass vom 15.02.2019 und die ergänzenden Hinweise
vom 17.05.2019 des MHKBG wurden die neuen Regelungen erstmals auf den zum
31.12.2019 zu erstellenden Jahresabschluss der Kernverwaltung (Einzelabschluss)
angewendet. Demnach entfällt die bisherige Beschränkung für die Zuführung von
Jahresüberschüssen in die Ausgleichsrücklage. Die Beschränkung besteht nur in zweierlei
Hinsicht: Die Allgemeine Rücklage muss einen Mindestbestand von drei Prozent der
Bilanzsumme des Jahresabschlusses 2019 ausweisen, was zutrifft (rund 21%). Zudem
müssen Jahresüberschüsse zunächst der Allgemeinen Rücklage zugeführt werden, in
denen diese in den letzten drei vorhergehenden Haushaltsjahren durch Fehlbetrag der
Ergebnisrechnung reduziert wurde. Lediglich der Jahresfehlbetrag 2016 wurde der
Allgemeinen Rücklage i.H.v. 64.869.511,07 EUR entnommen, daher ist eine Rückführung
des Überschusses 2019 in die Allgemeine Rücklage erforderlich, bevor die
Ausgleichsrücklage erhöht werden darf. Der Bestand der Ausgleichsrücklage wird sich
daher bei der Verbuchung des Jahresergebnisses 2019 in 2020 nicht verändern.
2. Sonderposten
2.1 Sonderposten für Zuwendungen
Bilanzwert zum 31.12.2018 811.798.108,34 EUR
Bilanzwert zum 31.12.2019 818.931.927,22 EUR
7.133.818,88 EUR
Gemäß § 44 Abs. 5 KomHVO sind erhaltene Zuwendungen für Investitionen, die im
Rahmen einer Zweckbindung bewilligt und gezahlt werden, als Sonderposten anzusetzen
und entsprechend der Abnutzung des bezuschussten Vermögensgegenstands
aufzulösen.
Im Jahr 2019 konnten Zuwendungen und unentgeltliche Vermögensübertragungen aus
einzelfallbezogenen Fördermaßnahmen zugeordnet werden.
Beispiele für Einzelförderungen, die 2019 in den Sonderposten umgebucht wurden, sind:
• Bundesförderungen für die abgeschlossenen Entwicklungsmaßnahmen
Bundesviertel und Hardtberg (2 Mio. EUR)
• Landesförderungen für die abgeschlossenen Entwicklungsmaßnahmen
Bundesviertel und Hardtberg (1,9 Mio. EUR)
• Investitionen aufgrund des Förderprogramms 'Gute Schule 2020' des Landes
NRW (6.878,20 EUR)Seite 42 von 870Seite 45 von 872

Anhang Seite 29 von 94
• Schenkung von Kunstgegenständen durch private Unternehmen und übrige
Bereiche (184.663,38 EUR)
• Investitionsförderungen von übrigen Bereichen aus einem Umlegungsverfahren
(4,5 Mio. EUR)
Weiterhin wurden 583.435,46 EUR Sonderposten aus den Mitteln der
Feuerschutzpauschale gebucht. Zugeflossen sind diese Mittel in 2018 und 2019 und
wurden in 2019 vorständig verwendet.
Zusätzlich gingen Zuwendungen Dritter aufgrund verschiedener gesetzlicher Regelungen
ein:
 Allgemeine Investitionspauschale des Landes
Die allgemeine Investitionspauschale wird vom Land seit 1979 gewährt und darf nur
Vermögensgegenständen zugeordnet werden, die über den Zeitpunkt der
Eröffnungsbilanzerstellung hinaus von der Gemeinde genutzt werden. Für den
Zeitpunkt der Zurechnung ist auf den Zeitpunkt der Inbetriebnahme abzustellen. Bei
einer mehrjährigen Anschaffung oder Herstellung eines Vermögensgegenstandes
können auch mehrere jahresbezogene Pauschalen unter Einhaltung der
Zuwendungsvorgaben einem Vermögensgegenstand zugeordnet werden.
Die allgemeine Investitionspauschale nach § 16 Abs. 3 GFG 2019 für die Stadt Bonn
im Jahr 2019 betrug 12.450.795,20 EUR. Hinzu kamen 1.409.547,44 EUR aus der
Investitionspauschale für Sozialhilfeträger (§ 16 Abs. 4 GFG 2019).
Im Jahr 2019 erfolgte die Zuordnung von Sonderposten in Höhe von 11.554.154,79
EUR auf verschiedene, noch nicht oder nicht zur Gänze, geförderte
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, die in diesem Geschäftsjahr gekauft
bzw. aktiviert wurden. Vermögensgegenstände, die nicht linear abgeschrieben werden
oder bei denen von einer anderweitigen Förderung auszugehen ist, wurden hierbei
nicht berücksichtigt. Dies betrifft z.B. Kanäle und Straßenaufbau, da hier eine
Konkurrenz zu einer Förderung aus Beiträgen nach BauGB oder KAG zu erwarten ist.
Davon wurde ein Betrag i.H.v. 3.627.418,97 EUR den Aufwendungen aus dem
Sachkonto Aufwendungen für Ausstattung bis 800,00 EUR zugeordnet.
Der Betrag von 2.306.187,85 EUR wurde Auszahlungen zugeordnet, die noch nicht
aktiviert worden sind. Der Sonderposten wird erst mit der Aktivierung der Maßnahme
gebildet.
Der Anteil nach § 16 Abs. 4 GFG 2019, der in erster Linie für Maßnahmen zur
Verbesserung der Altenhilfe und -pflege einzusetzen ist, wurden in Höhe von
42.582,60 Euro den sonstigen Beschaffungen im Geschäftsbereich 5099 zugeordnet.
76.476,26 Euro wurden den Beschaffungen unter 800,00 Euro des Geschäftsbereichs
5099 zugeordnet.
Der verbleibende Teil der Investitionspauschale für Sozialhilfeträger in Höhe von
1.290.488,58 Euro wurde wie in den Vorjahren mangels weiterer Investitionen bei der
Zuordnung der allgemeinen Investitionspauschale berücksichtigt.
 Stellplatzablösebeträge
In 2019 ist die Zuordnung der Stellplatzablösebeträge der Jahre 2008 bis 2015 in Höhe
von 4.536.098,56 EUR in Form der Bildung eines ARAP und PRAP erfolgt. Die
verbliebenen ab dem Jahr 2016 vereinnahmten Stellplatzablösebeträge in Höhe von
2.118.299,72 EUR sind noch zu verwenden.Seite 43 von 870Seite 46 von 872

Anhang Seite 30 von 94
Die Bildung von Sonderposten aus Zuwendungen (Landes- und Bundesförderungen
sowie finanzielle Zuwendungen durch Dritte) erfolgte auf Basis der tatsächlich
zugegangenen Zuwendungsbeträge. Bei unentgeltlichen Übertragungen (z.B. im Rahmen
von privatrechtlichen Erschließungsverträgen) erfolgt eine Bilanzierung zu den beim
Übertragenden entstandenen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, denen in der Regel
ein Sonderposten von 100% zugeordnet wurde. Ggf. geleistete städtische Eigenanteile
bei der Finanzierung wurden bei dem Sonderposten mindernd berücksichtigt. Falls die
dem Übertragenden entstandenen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten nicht ermittelt
werden konnten, erfolgte eine eigenständige Wertermittlung, der dann der entsprechende
Sonderposten gegenübergestellt wurde.
Der Werteverzehr des Anlagevermögens durch Abnutzung wird durch aufwandsrelevante
Abschreibungsbuchungen im Jahresabschluss abgebildet. Sofern einem
Vermögensgegenstand Sonderposten zugeordnet waren, erfolgt die entsprechende
anteilige ertragswirksame Auflösung des Sonderpostens. Hierdurch wird der
Sonderpostenbestand reduziert und die Ergebnisrechnung entlastet.
2.2 Sonderposten für Beiträge
Bilanzwert zum 31.12.2018 175.404.878,35 EUR
Bilanzwert zum 31.12.2019 172.524.096,29 EUR
2.880.782,06 EUR
Der Sonderposten beinhaltet
 Anliegerbeiträge aufgrund Vorschriften Baugesetzbuch (BauGB) bzw.
Kommunalabgabengesetz (KAG)
 Einmaliger Kanalbeitrag nach KAG
Gem. § 127 BauGB kann die Stadt für die Ersterschließung sowie gem. § 8 KAG für die
Herstellung, Erweiterung oder Verbesserung von Straßen und Kanälen (und in diesem
Zusammenhang auch für den notwendigen Grunderwerb sowie die notwendige
Straßenbeleuchtung oder das Straßenbegleitgrün) Beiträge erheben.
Gem. § 4 der Satzung der Stadt Bonn über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen -
Erschließungsbeitragssatzung - vom 21. Dezember 1988, trägt die Stadt im Regelfall 10%
des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes. Im Umkehrschluss trägt der Beitragszahler
90% des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes.
Eine Abrechnung im Rahmen des § 8 KAG erfolgt auf Basis der Satzungen der Stadt Bonn
mit Quoten zwischen 30% und 70% je nach Art des Vermögensgegenstands gegenüber
den Anliegern.
Beiträge aus BauGB- und KAG-Maßnahmen wurden insbesondere für folgende
Vermögensgegenstände erhoben:
 Erschließungsbeiträge/Beiträge für Straßen und für Kanäle
 Erschließungsbeiträge/Beiträge für Straßenbegleitgrün und für Grunderwerb
Für das Jahr 2019 erfolgte die Bildung der Sonderposten auf Basis der tatsächlich
gezahlten Beiträge nach BauGB/KAG für die im jeweiligen Jahr abgerechneten
Maßnahmen.Seite 44 von 870Seite 47 von 872

Anhang Seite 31 von 94
 Einmaliger Kanalbeitrag nach KAG
Der einmalige Kanalbeitrag wird für den erstmaligen Anschluss und die damit
verbundene Nutzung des städtischen Kanalnetzes erhoben. Eine Einzelzuordnung zu
einem bestimmten Kanal leitet sich aus der Beitragserhebung insoweit nicht ab. Um
der sich aus § 44 Abs. 5 KomHVO NRW ergebenden Einzelzuordnung von Beiträgen
zu Vermögensgegenständen dennoch Rechnung zu tragen, wird der einmalige
Kanalbeitrag anteilig im Verhältnis zu den Baukosten auf die im Jahr der Erhebung
hergestellten und aktivierten Kanäle verteilt. Für das Geschäftsjahr 2019 wurde ein
Betrag von insgesamt 150.279,86 EUR 15 Anlagen zugeordnet.
 Erschließungsbeiträge/Beiträge nach KAG
Für das Jahr 2019 erfolgte die Bildung der Sonderposten auf Basis der tatsächlich
gezahlten Beiträge nach BauGB/KAG für die im jeweiligen Jahr abgerechneten
Maßnahmen. In Fällen, wo diese Zuordnung noch nicht möglich war, erfolgte die
Bildung von Sonderposten zunächst pauschal. Die Aufteilung auf Einzelanlagen
erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.
2.3 Sonderposten für den Gebührenausgleich
Bilanzwert zum 31.12.2018 24.126.806,27 EUR
Bilanzwert zum 31.12.2019 10.460.743,17 EUR
-13.666.063,10 EUR
Nach § 44 Abs. 6 KomHVO sind Kostenüberdeckungen der kostenrechnenden Einrich-
tungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes, die nach § 6 Kommunalabgabengesetz in
den folgenden vier Jahren ausgeglichen werden müssen, als Sonderposten für den
Gebührenhaushalt anzusetzen. Die Beträge verteilen sich wie folgt auf die einzelnen
Einrichtungen:
Stand 31.12.2019 Konto Betrag
Rettungsdienst 233110 826.611,74 EUR
Märkte* 233130 169.791,34 EUR
Stadtentwässerung** 233140 5.553.271,01EUR
Straßenreinigung 233150 101.479,26 EUR
Abfallentsorgung 233160 3.809.589,82 EUR
Bestattungswesen*** 233170 0,00 EUR
* Märkte:
Wegen der zweijährigen Kalkulationsperiode 2019/2020 ist im Jahresabschluss für 2019 kein
Sonderposten zu bilden. Der Zwischenstand (ungeprüfte Betriebsabrechnung) zum
31.12.2019 beträgt 101.229,19 EUR; er wird sich aber voraussichtlich im Jahr 2020 abbauen.
** Stadtentwässerung:
Für 2019 liegt keine Betriebsabrechnung vor.
*** Bestattungswesen:
Für 2018 und 2019 liegen keine Betriebsabrechnungen vor.Seite 45 von 870Seite 48 von 872

Anhang Seite 32 von 94
Nachrichtlich: Ausblick:
Von den o.g. Beträgen sind in den Gebühren-/Entgeltkalkulationen für 2020 bereits die
folgend aufgeführten Beträge berücksichtigt. Die restlichen Beträge (Zwischenstand) sind
innerhalb der weiteren drei Jahre (2021 bis 2023) auszugleichen.
bereits in Kalkulation für
2020 berücksichtigt Zwischenstand 2020
Rettungsdienst: 113.064,57 EUR 713.547,17 EUR
Märkte (Kalk 2019/2020)
insges. 79.319,63 EUR
davon bereits 50 % im HHJ
2019 aufgelöst; für HHJ 2020:
39.659,81 EUR
130.131,53 EUR
Stadtentwässerung 4.834.753,55 EUR 718.517,46 EUR
Straßenreinigung 247,68 EUR 101.231,58 EUR
Abfallentsorgung 3.314.344,80 EUR 495.245,02 EUR
Bestattungswesen 0,00 EUR 0,00 EUR
Wegen der noch nicht abgeschlossenen Prüfungen der Betriebsabrechnungen könnten
sich die Beträge noch verändern.
Am Ende des Anhangs (s. „Weitere Angaben“) sind die Kostenunterdeckungen der
kostenrechnenden Einrichtungen aufgeführt.
2.4 Sonstige Sonderposten
Bilanzwert zum 31.12.2018 24.515.692,91 EUR
Bilanzwert zum 31.12.2019 24.891.627,38 EUR
375.934,47 EUR
 Rechtlich unselbstständige Stiftungen
Die Bundesstadt Bonn betreut insgesamt 20 rechtlich unselbstständige Stiftungen. Hierbei
handelt es sich um folgende Stiftungen:
Stiftung Bernhard Oebeke
Stiftung Thomas Hansen
Stiftung Peter Kemper
Stiftung Konrad Adenauer
Stiftung August Kaiser
Stiftung Dorothea-v.-Stetten
Stiftung Dr. Werner Borchert
Stiftung Bonner Altenhilfe
Stiftung Paula Flerus
Stiftung St. Albertus Magnus Heim
Stiftung Wilhelmine-Lübke-Heim
Stiftung Wilhelm-Augusta-Stift
Stiftung Konvente St. Aegidius u. St. Jakob
Stiftung Gabriel Adrian
Stiftung Max Becker
Stiftung Arme im Allgemeinen
Stiftung Franz Xaver Joseph Lohe
Stiftung Julius BarthelsSeite 46 von 870Seite 49 von 872

Anhang Seite 33 von 94
Stiftung Fritz Kirstein
Stiftung Förderung der Feuerwehr
Für diese rechtlich unselbstständigen Stiftungen wurden in Höhe der Vermögenswerte
Sonderposten gebildet. Als Anlage sind Übersichten über die 20 Jahresabschlüsse
beigefügt, in denen u.a. die Vermögenswerte und Sonderposten jeweils einzeln
ausgewiesen werden.
 Baumschutzsatzung
Der Gesamtbetrag der offenen Posten aus Mitteln der Baumschutzsatzung betrug zum
31.12.2019 286.654,93 EUR. Davon sind im Geschäftsjahr 2019 78.176,00 EUR
eingenommen worden. Im Jahr 2019 konnte mangels Aktivierung in der
Anlagenbuchhaltung keine Zuordnung von Sonderposten aufgrund von Einnahmen aus
der Baumschutzsatzung erfolgen. Jedoch wurde ein Buchungskonzept zur ‚Verwendung
der Mittel aus Ausgleichszahlungen gemäß Baumschutzsatzung ab Geschäftsjahr 2016‘
erstellt.
 Öko-Konto
Ausgleichsbeiträge nach dem Bundesnaturschutzgesetz („Öko-Konto“) wurden zunächst
pauschal angesetzt, bis eine Zuordnung auf bestimmte daraus finanzierte
Vermögensgegenstände erfolgen kann. Die Aufarbeitung dieses Themas konnte weiterhin
nicht erfolgen, da fachliche Ansprechpartner nicht verfügbar waren.
3. Rückstellungen
3.1 Pensionsrückstellungen für Beamte und Versorgungsempfänger
gem. § 37 Abs. 1 KomHVO
Bilanzwert zum 31.12.2018 739.544.596,90 EUR
Bilanzwert zum 31.12.2019 786.611.251,70 EUR
47.066.654,80 EUR
Zur Berechnung wurde das Programm „Haessler Pensionsrückstellung (HPR 5)“
verwendet, welches durch ein spezielles Testat die Eignung zur Berechnung von
Pensionsrückstellungen und Ansprüchen aus der Beamtenversorgung nachweist.
Als Rechengrundlagen wurden die Formeln und die Generationentafel 2018 G von Dr.
Klaus Heubeck, Köln, verwendet. Es werden 12 vorschüssige Zahlungen im Jahr
unterstellt. Hierbei handelt es sich neben den 12 Monatszahlungen auch um die
Sonderzuwendung. Als Renteneintrittsalter wurde das gesetzliche Renteneintrittsalter
verwendet.
Das individuelle Renteneintrittsalter wird gemäß dem Schreiben des BMF IV B 2 - S
2176/07/0009 vom 5. Mai 2008 nach folgender Regel bestimmt:
• für Geburtsjahrgänge bis 1952: 65 Jahre
• für Geburtsjahrgänge ab 1953 bis 1961: 66 Jahre
• für Geburtsjahrgänge ab 1962: 67 Jahre.
Als Berechnungsmethode wurde das Teilwertverfahren gemäß § 6a EStG verwendet. Der
Rechenzins betrug abweichend davon 5% (gem. § 37 Abs. 1 S.4 KomHVO).Seite 47 von 870Seite 50 von 872

Anhang Seite 34 von 94
Vor Eintritt einer Versorgungsleistung wird eine Pensionsrückstellung erstmals in dem
Wirtschaftsjahr gebildet, in dem die Pensionszusage erteilt wurde (Ansparphase – aktive
Mitarbeiter). Die fiktiven Jahresbeiträge sind so bemessen, dass am Beginn des
Wirtschaftsjahres, in dem das Dienstverhältnis begonnen hat, deren Barwert gleich dem
Barwert der zukünftigen Leistungen ist.
Nach Eintritt einer Versorgungsleistung wird eine Pensionsrückstellung in dem
Wirtschaftsjahr gebildet (neu berechnet), in dem der Versorgungsfall eingetreten ist
(Leistungsphase – Versorgungsempfänger).
Für Personen im Beamtenrecht wird als Anrechnungsbeginn das Eintrittsdatum verwendet
(Dominanz).
Zur Ermittlung der Bezüge einer aktiven Beamtin/eines aktiven Beamten werden die zum
jeweiligen Stichtag gültigen Besoldungstabellen des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen
verwendet. Aus jeder Besoldungsgruppe wird jeweils die Endstufe in Ansatz gebracht. Alle
ruhegehaltsfähigen Amts- und Stellenzulagen sind in den Besoldungstabellen enthalten.
Bei verheirateten Beamten wird der Familienzuschlag der Stufe 1 addiert. Sind beide
Ehepartner im öffentlichen Dienst wird nur der halbe Familienzuschlag verwendet. Das
Alter der Pensionsberechtigten wird exakt verwendet.
Scheidet eine aktive Beamtin/ein aktiver Beamter vor Fälligkeit einer Versorgungsleistung
aus, so bleibt die Anwartschaft in Höhe des Teils bestehen, der im Verhältnis der
insgesamt erreichbaren Zeit bis zum vorgesehenen Renteneintritt zur tatsächlich
abgeleisteten Zeit steht. Bei aktiven Beamtinnen/Beamten, die zum Zeitpunkt des
Berechnungsstichtags das Renteneintrittsalter überschritten haben, wird unterstellt, dass
sie mit Erreichen des nächsten Lebensjahres die Altersrente in Anspruch nehmen werden.
Bei einer Anwartschaft auf Hinterbliebenenrente wird ein Hinterbliebener mit 60 % der
Altersrente einer aktiven Beamtin/eines aktiven Beamten angesetzt.
Eine Anwartschaft auf Waisenrente ist nicht vorgesehen.
Die Rückstellung für den eingetretenen Leistungsfall eines Waisen wird in HPR 5
berechnet. HPR 5 unterscheidet dabei zwischen einem lebenslang zu zahlenden Waisen
und einem Waisen mit einem Waisenendalter von 27 Jahren.
Nach § 18 BeamtVG ist ein Sterbegeld i. H. des zweifachen der Dienstbezüge oder der
Anwärterbezüge des Verstorbenen zu zahlen.
Als Feuerwehrbeamte gelten in HPR 5 Personen, die mit der Zulage „Feuerwehrzulage“
oder „Feuerwehrbeamter ohne Zulage“ gekennzeichnet wurden. Die Altersrente beginnt
im Alter von 60 Jahren ohne Abschläge.
Bei der Berechnung der Pensionsrückstellungen (mit der Software Haessler) werden die
gesetzlich vorgeschriebenen Rechengrößen nach den Vorschriften der Gemeindeordnung
(GO) und Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO) zu Grunde gelegt. Die
Einbeziehung von allgemeinen Preis- und Kostensteigerungen ist gesetzlich nicht
vorgeschrieben.
Bei der Berechnung der Pensionsrückstellungen wird die jeweils zum Stichtag der
Berechnung (31. Dezember eines jeden Jahres) gültige Besoldungstabelle verwendet. Der
Bestand der bisher gebildeten Rückstellungen sowie die Berechnungen für die Zukunft
werden auf dieser Basis im Rahmen des Jahresabschlusses neu bewertet. Somit wird die
Entwicklung der Preis- und Kostensteigerungen in Bezug auf BesoldungserhöhungenSeite 48 von 870Seite 51 von 872

Anhang Seite 35 von 94
einbezogen. Eine ratierliche Aufteilung von Zuführungen aufgrund von allgemeinen
Besoldungsanpassungen wurde nicht angewandt.
Die Beihilferückstellung wurde zuletzt zum Stichtag 31.12.2019 aufgrund des
prozentualen Anteils der gezahlten Beihilfe für Versorgungsempfänger im Verhältnis zu
den gezahlten Versorgungsbezügen in den Jahren 2016, 2017 und 2018 ermittelt. Daraus
ergibt sich der anzuwendende Rückstellungssatz von 22,33 %, der auf die ermittelten
Zuführungswerte (Aufwand) zur Pensionsrückstellung angewendet wurde. Eine
Überprüfung des Rückstellungssatzes ist nach § 37 Abs. 1 KomHVO NRW alle 5 Jahre
vorzunehmen. Eine Anpassung muss daher spätestens im Jahr 2024 erfolgen.
Im Jahr 2019 wurde der Rückstellungsbetrag (Bilanzposition 3.1) insgesamt um
47.066.654,80 EUR erhöht.
3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten
Bilanzwert zum 31.12.2018 0,00 EUR
Bilanzwert zum 31.12.2019 0,00 EUR
0,00 EUR
Eine Rückstellung für Deponien und Altlasten wurde nicht gebildet.
Die Deponiesanierung der ehemaligen Hausmülldeponie Hersel erfolgt durch die zum
01.01.2013 gegründete bonnorange AöR.
3.3 Instandhaltungsrückstellungen
Bilanzwert zum 31.12.2018 0,00 EUR
Bilanzwert zum 31.12.2019 0,00 EUR
0,00 EUR
Instandhaltungsrückstellungen wurden nicht gebildet.
3.4 Sonstige Rückstellungen
Bilanzwert zum 31.12.2018 59.068.102,43 EUR
Bilanzwert zum 31.12.2019 60.186.736,91 EUR
1.118.634,48 EUR
Sonstige Rückstellungen wurden gem. § 37 Abs. 4 und 5 KomHVO für folgende
Sachverhalte gebildet (Bestand am 31.12.2019):
 Rückstellungen für nicht in Anspruch genommenen Urlaub 12.011.033,50 EUR
 Rückstellungen für Arbeitszeitguthaben 5.077.547,08 EUR
 Rückstellungen für die Inanspruchnahme der Altersteilzeit 9.623.425,00 EUR
 Rückstellungen nach § 107 b Beamtenversorgungsgesetz 6.737.202,59 EUR
 Rückstellungen für Beihilfen 1.410.583,19 EUR
 Rückstellungen für Jubiläumszuwendungen 1.680.090,00 EUR
 Rückstellungen für drohende Verluste aus laufenden
Verfahren (z.B. für Prozesskosten) 1.443.032,72 EUR
 andere sonstige Rückstellungen
(z.B. für ausstehende Rechnungen, Schadensersatz). 22.203.822,83 EURSeite 49 von 870Seite 52 von 872

Anhang Seite 36 von 94
Entsprechend der Jahresabschlussverfügung des Stadtdirektors in Vertretung der
Kämmerin mussten für Verpflichtungen, die dem Grunde oder der Höhe nach zum
31.12.2019 noch nicht genau bekannt waren und deren wirtschaftliche Ursache im
Haushaltsjahr 2019 begründet war, 'Rückstellungen' beantragt werden, sofern der
drohende Aufwand einen Betrag von 100.000 EUR überstieg. Wenn Einzelfälle zwar unter
die Wertgrenze von 100.000 EUR fielen, die Anzahl der Fälle insgesamt aber so hoch war,
dass die Summe nicht mehr als geringfügig betrachtet werden konnte, war hierfür
ebenfalls eine Rückstellung zu beantragen.
Sofern keine Rückstellungen zu bilden waren, war eine Fehlanzeige erforderlich.
Die bereits in Vorjahren gebildeten Rückstellungen waren in ihrer Höhe und dem Grunde
nach zu überprüfen. Rückstellungen, die aufgelöst oder in der Betragshöhe angepasst
werden mussten, wurden entsprechend der Anweisungen der Fachämter durch die
Finanzbuchhaltung angepasst.
Rückstellungen für drohende Verluste aus laufenden Verfahren/andere sonstige
Rückstellungen beinhalten
 Prozesskosten für verschiedene gerichtliche Verfahren
Zu allen anhängigen Klageverfahren werden die zukünftig entstehenden
Prozesskosten aufgrund der ermittelten Werte des Rechtsamtes zurückgestellt. Die
Prozesskosten umfassen die Rechtsanwaltskosten sowie Gerichtskosten je Klage bis
zur dritten Instanz.
 Rückstellungen für Ansprüche gegen die Bundesstadt Bonn in Höhe der möglichen
Inanspruchnahme aufgrund der Schadensersatzklage WCCB
 Rückstellungen für mögliche Residualkosten
 Kostenerstattungsansprüche Altlasten zu zwei Grundstücksverkäufen
 Ausstehende Rechnungen in unterschiedlichen Bereichen
 Eine Rückstellung für verkaufte Darlehensforderungen. Es erfolgt eine jährliche
Anpassung des Betrages anhand der festgestellten Forderungsausfälle.
Aufgrund von abgeschlossenen Geschäftsvorfällen waren gebildete Rückstellungen
aufzulösen
Der Bestand der sonstigen Rückstellungen (Bilanzposition 3.4) wurde zum 31.12.2019 um
1.118.634,48 EUR erhöht.
4. Verbindlichkeiten
4.1 Anleihen
Bilanzwert zum 31.12.2018 0,00 EUR
Bilanzwert zum 31.12.2019 0,00 EUR
0,00 EUR
Das MHKBG hat im Runderlass „Muster für das doppische Rechnungswesen sowie zu
Bestimmungen der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen und derSeite 50 von 870Seite 53 von 872

Anhang Seite 37 von 94
Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen (VV Muster zur GO NRW und
KomHVO NRW)“ unter anderem das Muster „Bilanzstruktur“ im Ministerialblatt für das
Land Nordrhein-Westfalen veröffentlicht (MBl. NRW. 2019 S. 652). Hier wurde der
Bilanzposten 4.1 Anleihen in die Bilanzposten 4.1.1 Anleihen für Investitionen und 4.1.2
Anleihen zur Liquiditätssicherung untergliedert.
Es bestehen keine Verpflichtungen aus Anleihen, daher bleiben beide Positionen ohne
Werte.
4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen
Bilanzwert zum 31.12.2018 970.818.246,56 EUR
Bilanzwert zum 31.12.2019 996.119.149,42 EUR
25.300.902,86 EUR
Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen wurden nach Kreditgebern gegliedert und
teilen sich wie folgt auf:
Investitionskredite vom Bund 26.087.396,96 EUR
Investitionskredite von Kreditinstituten 970.031.752,46 EUR
Bei den Investitionskrediten von Kreditinstituten ist ein Betrag i.H.v. 13.413.684,63 EUR
dem Förderprogramm 'Gute Schule 2020' des Landes NRW zuzurechnen. Die Mittel
wurden bei der NRW.Bank aufgenommen.
Der Ansatz erfolgte mit dem Rückzahlungsbetrag. Verbindlichkeiten in fremder Währung
waren zum Bilanzstichtag nicht vorhanden.
Erläuterung zum Einsatz von Derivaten:
Die Stadt verfolgt im Schuldenmanagement primär die Hauptziele der Zinssicherung,
Entzerrung der Umschuldungsfälligkeiten und Kontinuität in den Zins- und Tilgungs-
zahlungen. Ein Handel mit Derivaten ist nicht vorgesehen.
Um die aus zukünftigen Umschuldungen resultierenden Zinsänderungsrisiken so niedrig
wie möglich zu halten, wurden Zinssicherungsgeschäfte abgeschlossen. Die Auswahl
dieser Produkte erfolgte stets durch eine Chance-/Risikoanalyse durch Einbezug von
Vergangenheits- und Prognosewerten fortwährend unter Einhaltung sämtlicher Derivat-
erlasse des Landes NRW sowie interner Richtlinien.
Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen hat in seiner Sitzung vom 09.07.2013 die
Verwaltung wiederholt ermächtigt, im Rahmen eines Beratungsmandates mit einer Bank,
Verträge zur Optimierung der Zinsstruktur und zur Begrenzung von Zinsänderungsrisiken
abzuschließen.
Die Zinssicherungsgeschäfte der Stadt Bonn entsprechen im Wesentlichen dem Risiko
einer Festsatzfinanzierung, da Bewertungseinheiten zwischen Grund- und Sicherungs-
geschäft bestehen und ein Handel nicht betrieben wird. Seit der aktuellen Niedrigzins-
situation mit negativen Referenzzinssätzen ist allerdings ein Konditionengleichlauf
zwischen dem Grundgeschäft und dem Zinssicherungsgeschäft nicht mehr gegeben, da
die Bankenseite im Grundgeschäft eine Zinsuntergrenze für variabel verzinste Darlehen
unterstellt, während im Zinssicherungsgeschäft keine Begrenzung des zu zahlenden
variablen Zinssatzes unterstellt wird. Im Ergebnis besteht somit ein finanzielles Risiko in
Höhe des negativen Referenzzinssatzes.Seite 51 von 870Seite 54 von 872

Anhang Seite 38 von 94
Neue Derivatgeschäfte wurden seit 2012 nicht mehr abgeschlossen.
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die zum Stichtag 31.12.2019 noch
bestehenden Verträge:
Derivat-
Nr. Art des Derivats Vertrags-
abschluss
Laufzeit anfängl.
Bezugsbetrag
in EUR
Bezugsbetrag
31.12.2019
in EURvon bis
012 Payerswap 09.05.2007 21.01.2008 20.01.2021 22.259.668,89 12.220.994,59
014 Payerswap 11.05.2007 30.12.2009 30.12.2024 10.818.261,83 7.682.533,83
027 Payerswap mit BKR* 17.09.2008 02.03.2012 30.12.2031 21.775.392,52 17.650.392,52
028 Forward Payerswap 25.02.2009 02.09.2031 02.03.2052 11.050.392,52 -
030 Forward Payerswap 25.06.2010 26.04.2024 26.04.2038 10.205.338,48 -
035 Payerswap 18.02.2011 31.01.2011 29.07.2050 25.346.711,16 19.892.355,68
037 Payerswap 13.05.2011 15.06.2011 15.06.2049 15.141.783,24 11.741.783,24
040 Payerswap 08.08.2011 29.01.2012 29.07.2041 19.666.666,67 14.666.666,72
047 Payerswap mit BKR* 28.11.2011 01.12.2011 01.12.2046 25.000.000,00 19.285.714,24
048 Payerswap 06.12.2011 30.12.2011 30.12.2041 20.900.000,00 15.326.666,72
* BKR = Bankenkündigungs

Gekürzt — den vollständigen Text enthält das PDF.

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 18:38 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de