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200928-3 ST · Stellungnahme der Verwaltung

BBB-Anfrage: Umnutzung der ehemaligen „Klangstation“ am Bahnhof Bad Godesberg zu einer Radstation; Drucksache Bo-RIS 1910808

Nummer
200928-3 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
27.08.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 07.10.2020 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 200928 BBB-Anfrage: Umnutzung der ehemaligen „Klangstation“ am Bahnhof Bad Godesberg zu einer Radstation; Drucksache Bo-RIS 1910808

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
200928-3 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
BBB-Anfrage: Umnutzung der ehemaligen
„Klangstation“ am Bahnhof Bad Godesberg zu
einer Radstation; Drucksache Bo-RIS 1910808
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 07.10.2020 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zu 1. Konnten die Verhandlungen mit der DB AG über eine Umnutzung
der ehemaligen Gastwirtschaft im Bad Godesberger Bahnhof zu einer
Radstation mit dem Abschluss eines Miet-oder Pachtvertrages zu Ende
geführt werden und wenn nein, warum nicht?
Der Mietvertrag sollte ursprünglich bis zum 01.07.2020 abgeschlossen sein.
Aufgrund inhaltlicher Abstimmungen haben sich die Vertragsverhandlungen
leicht verzögert.
Inzwischen liegt der Deutschen Bahn ein von der Verwaltung unterzeichneter
Mietvertrag zur Unterschrift vor.
Zu 2. In welcher Höhe kann die Stadt Bonn für den Umbau der ehemaligen
Restaurationsräume des Bad Godesberger Bahnhofs zu einer Radstation
mit Fördergeldern rechnen und wann ist mit der Bescheidung – nach
hoffentlich des hoffentlich zwischenzeitlich erfolgten Miet- und
Betreibervertrages zu rechnen?
Es wird mit einer ca. 70%igen Förderung gerechnet.
Zu 3. Konnte die vorliegende Kostenschätzung für den in Rede stehenden
Umbau (ca. 660.000 EUR) zwischenzeitlich konkretisiert werden und wenn
ja, mit welcher Investitionssumme muss gerechnet werden?
Es liegen keine neuen Kostenschätzungen vor.
Zu 4. Wie lautet der vom Oberbürgermeister erstellte Zeit- und Kostenplan
zur Umsetzung des Vorhabens und ist in dem Ausbauplan eine zumindest
während der Betriebszeit öffentliche Toilettenanlage enthalten?Seite 1 von 2

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Nach Abschluss des Mietvertrages kann ein Betreibervertrag geschlossen
werden und eine Ausbauplanung vergeben werden. Erst danach kann ein
konkreter Zeit- und Kostenplan für die Umsetzung des Projektes erstellt
werden.
In dem Ausbauplan ist bisher keine Planung für eine öffentliche Toilettenanlage
enthalten, da diese nicht Bestandteil einer zur Förderung nach dem Programm
„Bundes- und Landeszuwendungen für Maßnahmen zur Förderung der
Nahmobilität in den Städten, Gemeinden und Kreisen des Landes Nordrhein-
Westfalen – FöRi-Nah“ beantragten Maßnahme sein kann.
Eine Fläche neben dem Eingang der Radstation wäre für eine öffentliche
Toilette nutzbar.
Zu 5. Wie ist der Stand zur Ausschreibung des Betriebes der Radstation,
welche verkehrspolitischen Schwerpunkte, arbeitsmarkt- und
sozialpolitischen Aspekte sollen bei der Betreiberschaft eine Rolle
spielen?
Die Frage der Betreiberschaft ist noch nicht entschieden. Seitens der
Verwaltung wird, neben der Zielsetzung der Förderung des Umweltverbundes
durch die Verknüpfung von Radverkehr und ÖPNV, auch Wert auf die
arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Aspekte gelegt, wie dies beispielhaft im
Projekt der Caritas bei der Radstation am Hauptbahnhof gegeben ist.
Anlage/n
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