200928-3 ST · Stellungnahme der Verwaltung
BBB-Anfrage: Umnutzung der ehemaligen „Klangstation“ am Bahnhof Bad Godesberg zu einer Radstation; Drucksache Bo-RIS 1910808
Kerndaten
- Nummer
- 200928-3 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 27.08.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 200928-3 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III BBB-Anfrage: Umnutzung der ehemaligen „Klangstation“ am Bahnhof Bad Godesberg zu einer Radstation; Drucksache Bo-RIS 1910808 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 07.10.2020 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zu 1. Konnten die Verhandlungen mit der DB AG über eine Umnutzung der ehemaligen Gastwirtschaft im Bad Godesberger Bahnhof zu einer Radstation mit dem Abschluss eines Miet-oder Pachtvertrages zu Ende geführt werden und wenn nein, warum nicht? Der Mietvertrag sollte ursprünglich bis zum 01.07.2020 abgeschlossen sein. Aufgrund inhaltlicher Abstimmungen haben sich die Vertragsverhandlungen leicht verzögert. Inzwischen liegt der Deutschen Bahn ein von der Verwaltung unterzeichneter Mietvertrag zur Unterschrift vor. Zu 2. In welcher Höhe kann die Stadt Bonn für den Umbau der ehemaligen Restaurationsräume des Bad Godesberger Bahnhofs zu einer Radstation mit Fördergeldern rechnen und wann ist mit der Bescheidung – nach hoffentlich des hoffentlich zwischenzeitlich erfolgten Miet- und Betreibervertrages zu rechnen? Es wird mit einer ca. 70%igen Förderung gerechnet. Zu 3. Konnte die vorliegende Kostenschätzung für den in Rede stehenden Umbau (ca. 660.000 EUR) zwischenzeitlich konkretisiert werden und wenn ja, mit welcher Investitionssumme muss gerechnet werden? Es liegen keine neuen Kostenschätzungen vor. Zu 4. Wie lautet der vom Oberbürgermeister erstellte Zeit- und Kostenplan zur Umsetzung des Vorhabens und ist in dem Ausbauplan eine zumindest während der Betriebszeit öffentliche Toilettenanlage enthalten?Seite 1 von 2 Seite 2 Nach Abschluss des Mietvertrages kann ein Betreibervertrag geschlossen werden und eine Ausbauplanung vergeben werden. Erst danach kann ein konkreter Zeit- und Kostenplan für die Umsetzung des Projektes erstellt werden. In dem Ausbauplan ist bisher keine Planung für eine öffentliche Toilettenanlage enthalten, da diese nicht Bestandteil einer zur Förderung nach dem Programm „Bundes- und Landeszuwendungen für Maßnahmen zur Förderung der Nahmobilität in den Städten, Gemeinden und Kreisen des Landes Nordrhein- Westfalen – FöRi-Nah“ beantragten Maßnahme sein kann. Eine Fläche neben dem Eingang der Radstation wäre für eine öffentliche Toilette nutzbar. Zu 5. Wie ist der Stand zur Ausschreibung des Betriebes der Radstation, welche verkehrspolitischen Schwerpunkte, arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Aspekte sollen bei der Betreiberschaft eine Rolle spielen? Die Frage der Betreiberschaft ist noch nicht entschieden. Seitens der Verwaltung wird, neben der Zielsetzung der Förderung des Umweltverbundes durch die Verknüpfung von Radverkehr und ÖPNV, auch Wert auf die arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Aspekte gelegt, wie dies beispielhaft im Projekt der Caritas bei der Radstation am Hauptbahnhof gegeben ist. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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