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200928-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

BBB-Anfrage: Umnutzung der ehemaligen „Klangstation“ am Bahnhof Bad Godesberg zu einer Radstation; Drucksache Bo-RIS 1910808

Nummer
200928-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
15.06.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 17.06.2020 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 200928 BBB-Anfrage: Umnutzung der ehemaligen „Klangstation“ am Bahnhof Bad Godesberg zu einer Radstation; Drucksache Bo-RIS 1910808

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
200928-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
BBB-Anfrage: Umnutzung der ehemaligen
„Klangstation“ am Bahnhof Bad Godesberg zu
einer Radstation; Drucksache Bo-RIS 1910808
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 17.06.2020 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zu 1. Wann wurde bei der Bezirksregierung Köln ein Förderantrag für den
Umbau der ehemaligen Restaurationsräume des Bad Godesberger Bahnhofs
zu einer Radstation gestellt und wann ist mit der Bescheidung zu rechnen?
Der Förderantrag wurde im Mai 2019 gestellt. Mit einer Bewilligung ist nach
Abschluss des Miet- und Betreibervertrages zu rechnen.
Zu 2. Wann wurden die Verhandlungen mit der DB AG über eine Umnutzung
der ehemaligen Gastwirtschaft im Bad Godesberger Bahnhof aufgenommen
und wann ist mit dem Abschluss eines Miet- oder Pachtvertrages zu rechnen?
Nach Vorliegen der relevanten Daten aus der Machbarkeitsstudie fand das
Mieterauftaktgespräch mit der DB AG am 30.05.2018 in Düsseldorf statt. Mit
dem Abschluss der Verhandlungen wird Ende Juni 2020 gerechnet.
Zu 3. Konnte die vorliegende Kostenschätzung für den in Rede stehenden
Umbau (ca. 660.000 EUR) zwischenzeitlich konkretisiert werden und wenn ja,
mit welcher Investitionssumme muss gerechnet werden?
Vor Abschluss der Verhandlungen ist keine Konkretisierung der
Kostenschätzung möglich.
Zu 4. Wie lautet der vom Oberbürgermeister erstellte Zeit- und Kostenplan zur
Umsetzung des Vorhabens?
Nach Abschluss des Mietvertrages, der 2020 erfolgen soll, kann ein
Betreibervertrag geschlossen werden und eine Ausbauplanung vergeben
werden. Erst danach kann ein konkreter Zeit- und Kostenplan für die
Umsetzung des Projektes erstellt werden.
Zu 5. Wer soll die Radstation betreiben?Seite 1 von 2

Seite 2
Die Frage der Betreiberschaft ist noch nicht entschieden. Seitens der
Verwaltung wird, neben den verkehrspolitischen Schwerpunkten einer
Radstation, auch auf die arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Aspekte ein
Schwerpunkt gelegt, wie dies auch bereits bei der Radstation am Hauptbahnhof
gegeben ist.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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