200926 · Beschlussvorlage
Umbenennung Teilbereich der Reuterstraße von Bundeskanzlerplatz bis Kaiserstraße in Bonn-Gronau
Kerndaten
- Nummer
- 200926
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 22.05.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 200926 Der Oberbürgermeister Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Umbenennung Teilbereich der Reuterstraße von Bundeskanzlerplatz bis Kaiserstraße in Bonn- Gronau Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 16.06.2020 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Teilbereich der Reuterstraße von Bundeskanzlerplatz bis zur Kaiserstraße wird umbenannt und der bereits bestehenden Bezeichnung Bundeskanzlerplatz zugeordnet. Begründung Das v. g. Teilstück der Reuterstraße, hier insbesondere die entlang der Hausgrundstücke Reuterstraße 231 bis 241 führende Spur, ist durch die Reuterbrücke von der übrigen Reuterstraße getrennt. Des Weiteren liegen die genannten Häuser in der Nähe der Häuser Kaiserstraße 235 bis 239, sodass es häufig zu Verwechselungen und Fehlfahrten und Fehllieferungen kommt. Um ein schnelles und sicheres Auffinden insbesondere auch in Not- und Rettungseinsätzen zu gewährleisten, soll das betreffende Teilstück umbenannt und dem unmittelbar angrenzenden Bundeskanzlerplatz zugeordnet werden. Dies auch im Hinblick darauf, dass für das auf der gegenüberliegenden Straßenseite früher vorhandene Bonn-Center bzw. jetzt entstehende Neubauprojekt bereits seit langem die Adresse Bundeskanzlerplatz 2 – 10 besteht. Die betreffenden Häuser Reuterstraße 231 bis 241 erhielten dann neue Adressen zum Bundeskanzlerplatz. Bei der bereits durchgeführten Anliegerbefragung haben sich von den sechs Eigentümern fünf gemeldet, wobei sich drei dafür und zwei dagegen ausgesprochen haben. Von den 41 Mietern haben sechs geantwortet; fünf sind gegen die Maßnahme und einer ist dafür. Als Gegenargument wurde angeführt, dass dies mit Kosten verbunden sei. Dazu ist jedoch festzustellen, dass für die Änderung von Ausweisen keine Gebühren anfallen. Die Änderung des Personalausweises ist gebührenfrei, ebenso die Änderung des Fahrzeugscheins, wenn auf die Umbenennung hingewiesen wird. Beim Führerschein sowie beim Fahrzeugbrief ist es nicht zwingend erforderlich, diese ändern zu lassen. Im Reisepass ist nur der Wohnort vermerkt, sodass hier eine Anpassung entfällt.Seite 1 von 3 Seite 2 Soweit sich Anlieger für die Umbenennung ausgesprochen haben, wurde dies damit begründet, dass es beim Auffinden der Häuser immer wieder zu Problemen kommt, insbesondere bei der Postzustellung und bei Anlieferungen. Von den Anliegern, die der v. g. Maßnahme zustimmten, wurde der Wunsch geäußert, eine Zuordnung zum Bundeskanzlerplatz vorzunehmen. Im Hinblick auf die ordnungsrechtlichen Aspekte eines schnellen Auffindens sowie einer besseren Übersichtlichkeit soll das v. g. Teilstück der Reuterstraße in Bundeskanzlerplatz umbenannt werden. Da in diesem Fall kein neuer Straßenname vergeben, sondern nur ein Teilstück einer Verkehrsfläche einer anderen bereits bestehenden Straßenbezeichnung zugeordnet werden soll, wird von einer vorherigen Mitteilungsvorlage sowie einer Beteiligung des Hauptausschusses abgesehen. Anlage/n 1 Lageplan Umbenennung Teilbereich Reuterstraße (öffentlich)Seite 2 von 3 Umbenennung Teilbereich Reuterstraße von Bundeskanzlerplatz bis Kaiserstraße in Bonn-Gronau Umzubenennendes Teilstück der Reuterstraße Häuser Reuterstraße 231 bis 241 Bundeskanzler- platz 2 - 10 Häuser Kaiserstraße 235 bis 239Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:50 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de