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200926 · Beschlussvorlage

Umbenennung Teilbereich der Reuterstraße von Bundeskanzlerplatz bis Kaiserstraße in Bonn-Gronau

Nummer
200926
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
22.05.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 16.06.2020 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
200926
Der Oberbürgermeister
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Umbenennung Teilbereich der Reuterstraße von
Bundeskanzlerplatz bis Kaiserstraße in Bonn-
Gronau
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 16.06.2020 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Teilbereich der Reuterstraße von Bundeskanzlerplatz bis zur Kaiserstraße
wird umbenannt und der bereits bestehenden Bezeichnung
Bundeskanzlerplatz zugeordnet.
Begründung
Das v. g. Teilstück der Reuterstraße, hier insbesondere die entlang der
Hausgrundstücke Reuterstraße 231 bis 241 führende Spur, ist durch die
Reuterbrücke von der übrigen Reuterstraße getrennt. Des Weiteren liegen die
genannten Häuser in der Nähe der Häuser Kaiserstraße 235 bis 239, sodass
es häufig zu Verwechselungen und Fehlfahrten und Fehllieferungen kommt.
Um ein schnelles und sicheres Auffinden insbesondere auch in Not- und
Rettungseinsätzen zu gewährleisten, soll das betreffende Teilstück umbenannt
und dem unmittelbar angrenzenden Bundeskanzlerplatz zugeordnet werden.
Dies auch im Hinblick darauf, dass für das auf der gegenüberliegenden
Straßenseite früher vorhandene Bonn-Center bzw. jetzt entstehende
Neubauprojekt bereits seit langem die Adresse Bundeskanzlerplatz 2 – 10
besteht. Die betreffenden Häuser Reuterstraße 231 bis 241 erhielten dann
neue Adressen zum Bundeskanzlerplatz.
Bei der bereits durchgeführten Anliegerbefragung haben sich von den sechs
Eigentümern fünf gemeldet, wobei sich drei dafür und zwei dagegen
ausgesprochen haben. Von den 41 Mietern haben sechs geantwortet; fünf sind
gegen die Maßnahme und einer ist dafür. Als Gegenargument wurde angeführt,
dass dies mit Kosten verbunden sei. Dazu ist jedoch festzustellen, dass für die
Änderung von Ausweisen keine Gebühren anfallen. Die Änderung des
Personalausweises ist gebührenfrei, ebenso die Änderung des
Fahrzeugscheins, wenn auf die Umbenennung hingewiesen wird. Beim
Führerschein sowie beim Fahrzeugbrief ist es nicht zwingend erforderlich, diese
ändern zu lassen. Im Reisepass ist nur der Wohnort vermerkt, sodass hier eine
Anpassung entfällt.Seite 1 von 3

Seite 2
Soweit sich Anlieger für die Umbenennung ausgesprochen haben, wurde dies
damit begründet, dass es beim Auffinden der Häuser immer wieder zu
Problemen kommt, insbesondere bei der Postzustellung und bei Anlieferungen.
Von den Anliegern, die der v. g. Maßnahme zustimmten, wurde der Wunsch
geäußert, eine Zuordnung zum Bundeskanzlerplatz vorzunehmen.
Im Hinblick auf die ordnungsrechtlichen Aspekte eines schnellen Auffindens
sowie einer besseren Übersichtlichkeit soll das v. g. Teilstück der Reuterstraße
in Bundeskanzlerplatz umbenannt werden.
Da in diesem Fall kein neuer Straßenname vergeben, sondern nur ein Teilstück
einer Verkehrsfläche einer anderen bereits bestehenden Straßenbezeichnung
zugeordnet werden soll, wird von einer vorherigen Mitteilungsvorlage sowie
einer Beteiligung des Hauptausschusses abgesehen.
Anlage/n
1 Lageplan Umbenennung Teilbereich Reuterstraße (öffentlich)Seite 2 von 3

Umbenennung Teilbereich Reuterstraße von Bundeskanzlerplatz bis Kaiserstraße in
Bonn-Gronau
Umzubenennendes
Teilstück der
Reuterstraße
Häuser Reuterstraße
231 bis 241
Bundeskanzler-
platz 2 - 10
Häuser Kaiserstraße
235 bis 239Seite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 18:50 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de