200924 · Beschlussvorlage: Einleitung
Einleitung Vergabeverfahren Herstellungs-, Entwicklungs- und Pflegemaßnahmen NSG Lyngsberg
Kerndaten
- Nummer
- 200924
- Art
- Beschlussvorlage: Einleitung
- Veröffentlicht
- 02.06.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz Empfehlung
- Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (19.076 Zeichen)
Beschlussvorlage: Einleitung öffentlich 200924 Der Oberbürgermeister Federführung: 68 Amt für Stadtgrün Dezernat: Dez. III Einleitung Vergabeverfahren Herstellungs-, Entwicklungs- und Pflegemaßnahmen NSG Lyngsberg Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 03.06.2020 Empfehlung Bau- und Vergabeausschuss 25.06.2020 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Die Einleitung des Vergabeverfahrens für die Maßnahmen im Naturschutzgebiet Lyngsberg ist von hoher Dringlichkeit, weil durch die Verwendung von Fördergeldern die Beauftragung einer ausführenden Firma bis zum 01.10.2020 erfolgt sein muss. Die verwaltungsinterne Abstimmung konnte nicht rechtzeitig vor Ende der Antragsfrist für den Umweltausschuss am 03.06.2020 abgeschlossen werden. Um eine Gefährdung der Fördergelder auszuschließen, muss der Einleitung der Vergabe umgehend zugestimmt werden. Beschlussvorschlag Der Einleitung des Vergabeverfahrens zur Umsetzung der Herstellungs-, Entwicklungs- und Pflegemaßnahmen im Naturschutzgebiet Lyngsberg wird zugestimmt. Begründung Das Naturschutzgebiet Steinbruch Lyngsberg besitzt - bedingt durch die ehemalige Nutzung als Steinbruch - ein hohes Potenzial für seltene und wärmeliebende Arten der basenreichen Felsen und Blockhalden. Seit Beendigung der Abbautätigkeiten unterbleibt jedoch eine regelmäßige Freistellung, sodass das anstehende Gestein von der Vegetation zurückerobert wird. Hierdurch verlieren diese anthropogen geschaffenen Sonderbiotope zunehmend an Bedeutung als Lebensraum für die hieran angepasste und hier vorkommende Flora und Fauna. Der Landschaftsplan Kottenforst weist den ehemaligen Basaltsteinbruch seit 2013 als Naturschutzgebiet aus (DS Nr. 1713132). Nun soll das wertvolle Schutzgebiet auf der Grundlage eines in 2019 ausgearbeiteten Pflege- und Entwicklungsplans (PEPL, Maßnahmenpläne siehe Anlage) sowie entsprechend den Zielstellungen des Landschaftsplans Kottenforst hergestelltSeite 1 von 11 Seite 2 und langfristig gepflegt werden, um das Ziel "Erhalt der charakteristischen Tier- und Pflanzenwelt" zu erreichen. Um dies nachhaltig sicherzustellen, wurden im Rahmen des PEPL geeignete Maßnahmen der Herstellungs-, Fertig- und Dauerpflege durch ein externes Planungsbüro erarbeitet, die ab 2020 umgesetzt werden sollen. Die im PEPL vorgeschlagenen Maßnahmen der Herstellungs- und Entwicklungspflege beinhalten z.B. - Erschließung des Gebiets für Pflegemaßnahmen durch Wiederherstellung der ehemaligen Zufahrt sowie Freistellung des Schluchtweges - Freistellungen der Felswände und -kuppen auf der nördlichen und südlichen Zwischensohle - Entwicklung einer blütenreichen Staudenflur durch Freistellung und Mahd der Wiesenbrache - Freistellung von Einzelbäumen wie Mispeln und Eichen - Zurückdrängung Robinie auf der nördlichen Zwischensohle und im südlichen Gebietsteil sowie auf der Böschung Lyngsbergstraße und oberhalb der nördlichen Siedlungsstruktur - Entfernung von Unrat, Müll und Grünabfällen im gesamten Gebiet - Errichtung und Ergänzung einer Zaunanlage an der westlichen Hangkante, entlang der verbleibenden Gebietsgrenze bzw. an der Lyngsbergstraße, am Parkplatz sowie Errichtung einer Toranlage - Beschilderung des Gebiets - Artenschutzmaßnahme (Sicherung einer Höhle als Fledermausquartier) Laut Kostenschätzung werden rund 120.000 Euro inklusive Baunebenkosten benötigt. Die Kostenschätzung des Pflege- und Entwicklungsplans des Büros Smeets beläuft sich auf 100.319,98 Euro, wobei hier die Kosten für die Baubegleitung, die Folgepflege der Wiesenbrache sowie die Dauerpflege nicht berücksichtigt sind. Die weitere Pflege des Schutzgebietes wird durch Amt 68 sichergestellt. Es ist geplant, die Maßnahmenumsetzung durch Landesmittel (ELER und FÖNA) fördern zu lassen. Die Stadt Bonn trägt einen Eigenanteil von 20% an den Gesamtkosten. Die Arbeiten sollen im Sommer 2020 ausgeschrieben werden, sodass die Maßnahme ab Herbst 2020 durchgeführt werden kann. Abweichend von der Vergabeordnung der Stadt Bonn soll öffentlich ausgeschrieben werden, da es auf Grund der derzeitigen Marktsituation nicht möglich ist, mindestens 7 geeignete regionale Firmen zu benennen. Vergabeart x öffentlich offen (EU) aufgeforderte Firmen beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb Freihändig bzw. Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren (EU) x Abweichung von der vorgeschriebenen VergabeartSeite 2 von 11 Seite 3 Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto BN-2020-739 x VOB UVgO VgV Ab Herbst 2020 120.000,00 € Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv) / Finanzposition (investiv) CO-Kontierung (konsumtiv) / Finanzstelle (investiv) 1.13.07 Natur und Landschaft 529100 156001307 Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Haushaltsresten Mittel ja x nein ja x nein freigegeben x vorgesehen Anlage/n 1 Maßnahmenpläne (öffentlich)Seite 3 von 11 Name: Maßnahmenplan 1 P PP SMEETS LANDSCHAFTSARCHITEKTEN Planungsgesellschaft mbH 50374 Erftstadt-Lechenich Zehntwall 5-7 02235 TEL 68 53 59 0 FAX 68 53 59 29 Datum Gezeichnet Format 01.10.2019 Hi 420 x 297 Plan-Nr. 997-M-Plan_1 Projekt Inhalt Planart Planungsträger Maßnahmenplan 1:1.500 0 50 100 15025 m Maßnahmenplan 1 Maßnahme 1.1 - Erstpflege der Felswand auf der nördlichen Zwischensohle Naturschutzgebiet "Steinbruch Lyngsberg" Bundesstadt Bonn QPflege- und Entwicklungsplan Grenze des Naturschutzgebietes "Steinbruch Lyngsberg" MaßnahmeM Freistellung von Steilhang und Hangfuß Maßnahme 1 - Freistellung von Felsbereichen Maßnahmenbeschreibung In den gekennzeichneten Bereichen sind die vor- handenen Gehölze dauerhaft zu entfernen. Dazu sind die Flächen zunächst freizustellen und im An- schluss alle 2 Jahre von neu ausschlagenden Trie- ben zu befreien. In Bereichen mit Vorkommen der Robinie (M 1.2) ist ein gesondertes Vorgehen ge- mäß Maßnahme 4.1 erforderlich. In den Bereichen von M 1.1 und M 1.3 ist auf den Erhalt der markier- ten Eichen zu achten. Zudem ist ein Vorkommen der Mispel im Maßnahmenbereich 1.3 und dessen Umfeld möglich. Vorhandene Mispeln sind ebenfalls zu erhalten. Anfallendes Totholz ist innerhalb des Na- turschutzgebietes an geeigneter Stelle zu belassen (vgl. Maßnahme 10) oder flächig in angrenzenden Be- reichen abzulegen. Die Maßnahme ist durch einen Umweltfachlichen Bauüberwacher zu begleiten. Legende Kartengrundlage: Amtliche Basiskarte NRW (ABK*) Land NRW 2019 Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0) Kartenprojektion / Koordinatensystem: ETRS 1989 UTM Zone 32N Freistellung von Felsbereichen nach Durch- führung von Maßnahme 4.1 (Robinie) Maßnahme 1.3 - Erstpflege auf der südli- chen Zwischensohle Freistellung von Felskuppe bis Hangfußes M 1.3 M 1.1 Maßnahme 1.4 - Dauerpflege Dauerhafte Entfernung aller neu ausschlagenden Triebe alle 2 Jahre, Turnus ggf. anpassen Eiche, zu erhaltenP potenzielles Vorkommen der Mispel, erhalten M 1.2 Maßnahme 1.2 - Erstpflege der drei kleineren Felskuppen auf der nördlichen ZwischensohleSeite 4 von 11 Name: Maßnahmenplan 2 !.!. SMEETS LANDSCHAFTSARCHITEKTEN Planungsgesellschaft mbH 50374 Erftstadt-Lechenich Zehntwall 5-7 02235 TEL 68 53 59 0 FAX 68 53 59 29 Datum Gezeichnet Format 01.10.2019 Hi 420 x 297 Plan-Nr. 997-M-Plan_2 Projekt Inhalt Planart Planungsträger Maßnahmenplan 1:1.500 0 50 100 15025 m Maßnahmenplan 2 Maßnahme 2.1 - Erstpflege der Wiesenbrache Naturschutzgebiet "Steinbruch Lyngsberg" Bundesstadt Bonn QPflege- und Entwicklungsplan Grenze des Naturschutzgebietes "Steinbruch Lyngsberg" MaßnahmeM Aushagerung der Wiesenbrache (mind. 2 Jahre) Maßnahme 2 - Entwicklung einer blüten- reichen Staudenflur Maßnahmenbeschreibung In den gekennzeichneten Bereichen soll eine blüten- reiche Staudenflur hergestellt werden. Hierzu sind zu- nächst die bestehenden Wiesenbrache auszuhagern (M 2.1) und die angrenzenden Bereiche von Gehölzen freizustellen (M 2.2 und M 2.3). Hierbei ist auf das Vor- kommen der Robinie zu achten. Als Folgepflege (M 2.4) ist eine Anssat mittels Mahdgutübertragung, Druschgut oder Saatgut durchzuführen, Auf den Flächen der Wie- senbrache und des südlich angrenzenden Bereichs wird eine vorherige Bodenstörung empfohlen. Anschlie- ßend ist auf allen Teilflächen eine regelmäßige Pflege- maßnahmen (M 2.5) durchzuführen (Beweidung oder ein- schürige Mahd). Altgrasstreifen sind mit einem Flächen- anteil von 5-10% zu belassen. Die Maßnahme ist durch einen Umweltfachlichen Bauüberwacher zu begleiten. Legende Kartengrundlage: Amtliche Basiskarte NRW (ABK*) Land NRW 2019 Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0) Kartenprojektion / Koordinatensystem: ETRS 1989 UTM Zone 32N Maßnahme 2.2 - Erstpflege im südlichen Umfeld der Wiesenbrache Entfernung der Gehölze, Material flächig verteilen oder an geeigneter Stelle lagern (M 10) M 2.2 M 2.1 Maßnahme 2.4 - Folgepflege Beweidung oder einschürige Mahd der gesamten Maßnhamenfläche, Belassen von Altgrasstreifen !. Wildobstbaum, zu erhalten M 2.3 Maßnahme 2.3 - Erstpflege im nördlichen Umfeld der Wiesenbrache Entfernung der Gehölze nach Durchführung von Maßnahme 4.1, Material flächig verteilen Maßnahme 2.5 - Dauerpflege Bodenstörung vor Anssat M 2.4 flächige Anssat (Mahdgutübertragung empfohlen)Seite 5 von 11 !. !. !. !. Name: Maßnahmenplan 3 SMEETS LANDSCHAFTSARCHITEKTEN Planungsgesellschaft mbH 50374 Erftstadt-Lechenich Zehntwall 5-7 02235 TEL 68 53 59 0 FAX 68 53 59 29 Datum Gezeichnet Format 10.12.2019 Hi 420 x 297 Plan-Nr. Projekt Inhalt Planart Planungsträger Maßnahmenplan 1:1.500 0 50 100 15025 m Maßnahmenplan 3 Maßnahme 3.1 - Mispel Naturschutzgebiet "Steinbruch Lyngsberg" Bundesstadt Bonn QPflege- und Entwicklungsplan Grenze des Naturschutzgebietes "Steinbruch Lyngsberg" MaßnahmeM Maßnahme 3 - Freistellung von Einzelbäumen Maßnahmenbeschreibung Durch die Freistellung von einzelnen Mispeln (M 3.1) und Eichen (M 3.2) soll deren Entwicklung und Erhal- tung begünstigt werden. Anfallendes Material ist flä- chig im Gebiet zu verteilen oder an geeigenter Stelle zu lagern (M 10). Zur Bereitstellung einer im NSG vorhandenen Höhle als Fledermausquartier ist eine Sicherung des Höhlen- eingangs durch ein Gitter erforderlich (M 9), um anthro- pogene Störungen auszuschließen. Zur Schaffung von Lebensraum für verschiedene xylo- bionte Lebewesen, darunter die Larven des Hirsch- käfers, sind anfallendes Holz und Häckselmaterial auf den ausgewählten Lagerflächen zu sammelnn. Die ge- naue Position der Flächen ist entsprechend der Situ- ation vor Ort festzulegen. Die Maßnahmen sind durch einen Umweltfachlichen Bauüberwacher zu begleiten. Legende Kartengrundlage: Amtliche Basiskarte NRW (ABK*) Land NRW 2019 Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0) Kartenprojektion / Koordinatensystem: ETRS 1989 UTM Zone 32N M 9 Bereich mit potenziellem Vorkommen, bei Feststellung freistellen bzw. erhalten (s. M 1.2) Freistellung Maßnahme 3.2 - Eiche Maßnahme 9 - Sicherung einer Höhle als Fledermausquartier Lagerflächen Maßnahme 10 - Schaffung von Lagerflächen für Totholz und Häckselmaterial Sicherung durch Gitter M 3.2 M 3.2 Maßnahme 9 - Sicherung einer Höhle als Fledermausquartier Maßnahme 10 - Schaffung von Lagerflächen für Totholz und Häckselmaterial M 3.1 M 10 997-M-Plan_3 $1 !.Seite 6 von 11 Name: Maßnahmenplan 4 SMEETS LANDSCHAFTSARCHITEKTEN Planungsgesellschaft mbH 50374 Erftstadt-Lechenich Zehntwall 5-7 02235 TEL 68 53 59 0 FAX 68 53 59 29 Datum Gezeichnet Format 10.12.2019 Hi 420 x 297 Plan-Nr. 997-M-Plan_4 Projekt Inhalt Planart Planungsträger Maßnahmenplan 1:1.500 0 50 100 15025 m Maßnahmenplan 4 Maßnahme 4.1 - Erstpflege auf der nördlichen Zwischensohle und im südlichen Gebietsteil Naturschutzgebiet "Steinbruch Lyngsberg" Bundesstadt Bonn QPflege- und Entwicklungsplan Grenze des Naturschutzgebietes "Steinbruch Lyngsberg" MaßnahmeM Entfernung der Robinien durch Ringelung (mit Verbleib von stehendem Totholz) Maßnahme 4 - Zurückdrängung der Robinie Maßnahmenbeschreibung In den gekennzeichneten Bereichen ist der vorhandene Robinienbestand dauerhaft zurückzudrängen. Dazu ist auf allen drei Maßnahmenflächen eine Erstpflege mit Rin- gelung der Baumstämme unter Verbleib einer Restbrücke durchzuführen. In der zweiten Vegetationsperiode sind dann die Restbrücke, das neu gebildete Kallusgewebe sowie alle Stammaustriebe zu entfernen. Die Maßnahme ist so häufig zu wiederholen bis zwei Vegetationsperio- denhintereinander keine neuen Triebe mehr auftreten. Auf den Maßnahmenflächen 4.1 sind die Stämme als stehendes Totholz zu belassen. An den Hängen zur Straße und zu den Siedlungsbereichen sind die Bäume im Anschluss zu fällen und abzutransportieren (M4.2). Anschließend ist eine jährliche Kontrolle und Entfernung neuer Triebe einschließlich der Bekämpfung neu kei- mender Robinien erforderlich. Die Maßnahme ist durch einen Umweltfachlichen Bauüberwacher zu begleiten. Legende Kartengrundlage: Amtliche Basiskarte NRW (ABK*) Land NRW 2019 Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0) Kartenprojektion / Koordinatensystem: ETRS 1989 UTM Zone 32N Maßnahme 4.2 - Erstpflege auf der Böschung Lyngsbergstraße und oberhalb der nördlichen Siedlungsstruktur Entfernung der Robinien durch Ringelung (mit Fällung) M 4.1 M 4.2 Maßnahme 4.3 - Dauerpflege Es ist eine regelmäßige (mind. jährliche) Erfolgskontrolle einschließlich der Bekämpfung neu austreibender Robinien und Keimlinge erforderlich. M 4.1Seite 7 von 11 Name: Maßnahmenplan 5 SMEETS LANDSCHAFTSARCHITEKTEN Planungsgesellschaft mbH 50374 Erftstadt-Lechenich Zehntwall 5-7 02235 TEL 68 53 59 0 FAX 68 53 59 29 Datum Gezeichnet Format 01.10.2019 Hi 420 x 297 Plan-Nr. 997-M-Plan_5 Projekt Inhalt Planart Planungsträger Maßnahmenplan 1:1.500 0 50 100 15025 m Maßnahmenplan 5 Maßnahme 5.1 - Entfernung von Müll Naturschutzgebiet "Steinbruch Lyngsberg" Bundesstadt Bonn QPflege- und Entwicklungsplan Grenze des Naturschutzgebietes "Steinbruch Lyngsberg" MaßnahmeM Maßnahmenbeschreibung Im gesamten NSG hat sich hat sich über die Zeit eine beachtliche Menge an Müll angesammelt, welche zu entfernen ist (M 5.1). Zudem sind Ablagerungen von Grünabfällen aus dem Gebiet zu beseitigen (M 5.2). Es sind regelmäßige Kontroll des NSGs auf Unrat und eine entsprechende Entfernung erforderlich (M 5.3). Legende Kartengrundlage: Amtliche Basiskarte NRW (ABK*) Land NRW 2019 Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0) Kartenprojektion / Koordinatensystem: ETRS 1989 UTM Zone 32N M 5.1 Maßnahme 5 - Entfernung von Unrat Maßnahme 5.2 - Entfernung von Grünabfällen M 5.1 M 5.2 Maßnahme 5.3 - Dauerpflege Entfernung von Müll im gesamten NSG Regelmäßige Kontrolle und Entfernung von Müll und Grünabfällen im gesamten Gebiet des NSG Müllansammlung entfernen Grünabfälle entfernen M 5.1 / 5.3 M 5.1 / 5.3 M 5.2Seite 8 von 11 Name: Maßnahmenplan 6 SMEETS LANDSCHAFTSARCHITEKTEN Planungsgesellschaft mbH 50374 Erftstadt-Lechenich Zehntwall 5-7 02235 TEL 68 53 59 0 FAX 68 53 59 29 Datum Gezeichnet Format 21.11.2019 Hi 420 x 297 Plan-Nr. 997-M-Plan_6 Projekt Inhalt Planart Planungsträger Maßnahmenplan 1:1.500 0 50 100 15025 m Maßnahmenplan 6 Maßnahme 6.1 - Variante A Errichtung einer Rampe Naturschutzgebiet "Steinbruch Lyngsberg" Bundesstadt Bonn QPflege- und Entwicklungsplan Grenze des Naturschutzgebietes "Steinbruch Lyngsberg" MaßnahmeM Bereich zur Errichtung einer Rampe Maßnahme 6 - Erschließung für Pflegemaß- nahmen Maßnahmenbeschreibung In den gekennzeichneten Bereichen ist eine Erschlie- ßung des Geländes zur Umsetzung der vorgesehenen Pflegemaßnahmen anzulegen. Die Zufahrt zum Stein- bruch aus Richtung Lyngsbergstraße (M 6.1) erfolgt ent- weder über eine neu anzulegende Rampe (Variante A) oder über die ehemalige Zufahrt, welche gemäß der Ge- ländestruktur zuvor freigestellt werden muss (Variante B). Das Vorkommen der Robinie ist zubeachten. Ein geson- derter Umgang mit Bodenaushub ist aufgrund möglicher Wurzelteile von Robinie erforderlich. In Maßnahmen- fläche 6.2 ist die Freistellung des Schluchtweges durch die Entfernung vorhandener Sträucher, einzelner Bäume und größerer Gesteinsbrocken vorzunehmen. Anfallendes Gesteinsmaterial ist im Seitenraum zu verdrängen. Baum- stämme sind an geeigneter Stelle im NSG zu lagern (s. Maßnahme 10) oder flächig zu verteilen. Die Maßnahme ist durch einen Umweltfachlichen Bauüberwacher zu be- gleiten. Legende Entfernung von Gehölzen und Räumung von Gesteinsmaterial M 6.1 Variante A M 6.2 Entfernung von Gehölzen und Räumung von Gesteinsmaterial Maßnahme 6.2 - Freistellung des Schlucht- weges Zusätzliche Entfernung von Gehölzen und Gesteinsmaterial bei Wahl von Variante A M 6.1 Variante B Maßnahme 6.1 - Variante B Wiederherstellung der ehemaligen Zufahrt Böschung der Rampe, hangauf- und hangabwärts Kartengrundlage: Amtliche Basiskarte NRW (ABK*) Land NRW 2019 Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0) Kartenprojektion / Koordinatensystem: ETRS 1989 UTM Zone 32N Seitenraum zur Verdrängung von GeröllSeite 9 von 11 Name: Maßnahmenplan 7 #* #* #* #* #* #* #* #* #* #* #* #* #* #* ") Ñ #* #* SMEETS LANDSCHAFTSARCHITEKTEN Planungsgesellschaft mbH 50374 Erftstadt-Lechenich Zehntwall 5-7 02235 TEL 68 53 59 0 FAX 68 53 59 29 Datum Gezeichnet Format 13.11.2019 Hi 420 x 297 Plan-Nr. 997-M-Plan_7 Projekt Inhalt Planart Planungsträger Maßnahmenplan 1:1.500 0 50 100 15025 m Maßnahmenplan 7 Maßnahme 7.1 - Neuanlage eines Zaunes an der westlichen Hangkante Naturschutzgebiet "Steinbruch Lyngsberg" Bundesstadt Bonn QPflege- und Entwicklungsplan Grenze des Naturschutzgebietes "Steinbruch Lyngsberg" MaßnahmeM Maßnahme 7 - Errichtung und Ergänzung einer Zaunanlage Maßnahmenbeschreibung Zur Vermeidung vor Gefahren und zum Schutz störungs- empfindlicher Tiere und Pflanzen ist die Umzäunung des NSG zu erneuern bzw. zu ergänzen (M 7.1 und M 7.2). Auf Höhe des Parkplatzes weicht der Verlauf des Zaun- es von der Gebietsgrenze ab. Langfristig wird die Einzäu- nung des gesamten Geländes angestrebt (M 7.3). Zusätz- lich zur Einzäung sind Hinweisschilder entlang der Außen- grenzen in Bezug auf den Schutzstatus, die Gefahrensitua- tion und das Verbot zur Ablagerung von Unrat aufzu- stellen. Anzahl und Position der Schilder sind ggf. anzu- passen. Legende Kartengrundlage: Amtliche Basiskarte NRW (ABK*) Land NRW 2019 Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0) Kartenprojektion / Koordinatensystem: ETRS 1989 UTM Zone 32N M 7.1 M 7.2 (Variante A) M 7.3 M 7.3 Maßnahme 8 - Beschilderung Zaun Maßnahme 7.2 - Ergänzung des Zaunes an der Lyngsbergstraße Zaun Toranlage Zaun vorhanden Maßnahme 7.3 - Errichtung eines Zaunes entlang der verbleibenden Gebietsgrenze Zaun Maßnahme 8.1 - Neunanlage Beschilderung Naturschutzgebiet Verbot zur Ablagerung von Grünabfällen und Müll Absturzgefahr Maßnahme 8.2 - Entfernung Beschilderung Basalt AG M 8.1 M 8.1 M 8.1 M 8.1 M 8.1 M 8.2 #* #* #* ")D M 7.2 (Variante B) Zaun bei Variante B (M 6.1) M 8.1 M 8.1 M 8.1 M 8.1Seite 10 von 11 Seite 11 von 11
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:39 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de