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200924 · Beschlussvorlage: Einleitung

Einleitung Vergabeverfahren Herstellungs-, Entwicklungs- und Pflegemaßnahmen NSG Lyngsberg

Nummer
200924
Art
Beschlussvorlage: Einleitung
Veröffentlicht
02.06.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz 03.06.2020 Empfehlung
  2. Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses 25.06.2020 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage: Einleitung
öffentlich
200924
Der Oberbürgermeister
Federführung:
68 Amt für Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Einleitung Vergabeverfahren Herstellungs-,
Entwicklungs- und Pflegemaßnahmen NSG
Lyngsberg
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 03.06.2020 Empfehlung
Bau- und Vergabeausschuss 25.06.2020 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Die Einleitung des Vergabeverfahrens für die Maßnahmen im
Naturschutzgebiet Lyngsberg ist von hoher Dringlichkeit, weil durch die
Verwendung von Fördergeldern die Beauftragung einer ausführenden Firma bis
zum 01.10.2020 erfolgt sein muss. Die verwaltungsinterne Abstimmung konnte
nicht rechtzeitig vor Ende der Antragsfrist für den Umweltausschuss am
03.06.2020 abgeschlossen werden. Um eine Gefährdung der Fördergelder
auszuschließen, muss der Einleitung der Vergabe umgehend zugestimmt
werden.
Beschlussvorschlag
Der Einleitung des Vergabeverfahrens zur Umsetzung der Herstellungs-,
Entwicklungs- und Pflegemaßnahmen im Naturschutzgebiet Lyngsberg wird
zugestimmt.
Begründung
Das Naturschutzgebiet Steinbruch Lyngsberg besitzt - bedingt durch die
ehemalige Nutzung als Steinbruch - ein hohes Potenzial für seltene und
wärmeliebende Arten der basenreichen Felsen und Blockhalden. Seit
Beendigung der Abbautätigkeiten unterbleibt jedoch eine regelmäßige
Freistellung, sodass das anstehende Gestein von der Vegetation zurückerobert
wird. Hierdurch verlieren diese anthropogen geschaffenen Sonderbiotope
zunehmend an Bedeutung als Lebensraum für die hieran angepasste und hier
vorkommende Flora und Fauna.
Der Landschaftsplan Kottenforst weist den ehemaligen Basaltsteinbruch seit
2013 als Naturschutzgebiet aus (DS Nr. 1713132). Nun soll das wertvolle
Schutzgebiet auf der Grundlage eines in 2019 ausgearbeiteten Pflege- und
Entwicklungsplans (PEPL, Maßnahmenpläne siehe Anlage) sowie
entsprechend den Zielstellungen des Landschaftsplans Kottenforst hergestelltSeite 1 von 11

Seite 2
und langfristig gepflegt werden, um das Ziel "Erhalt der charakteristischen Tier-
und Pflanzenwelt" zu erreichen. Um dies nachhaltig sicherzustellen, wurden im
Rahmen des PEPL geeignete Maßnahmen der Herstellungs-, Fertig- und
Dauerpflege durch ein externes Planungsbüro erarbeitet, die ab 2020
umgesetzt werden sollen.
Die im PEPL vorgeschlagenen Maßnahmen der Herstellungs- und
Entwicklungspflege beinhalten z.B.
- Erschließung des Gebiets für Pflegemaßnahmen durch
Wiederherstellung der ehemaligen Zufahrt sowie Freistellung des
Schluchtweges
- Freistellungen der Felswände und -kuppen auf der nördlichen und
südlichen Zwischensohle
- Entwicklung einer blütenreichen Staudenflur durch Freistellung und
Mahd der Wiesenbrache
- Freistellung von Einzelbäumen wie Mispeln und Eichen
- Zurückdrängung Robinie auf der nördlichen Zwischensohle und im
südlichen Gebietsteil sowie auf der Böschung Lyngsbergstraße und
oberhalb der nördlichen Siedlungsstruktur
- Entfernung von Unrat, Müll und Grünabfällen im gesamten Gebiet
- Errichtung und Ergänzung einer Zaunanlage an der westlichen
Hangkante, entlang der verbleibenden Gebietsgrenze bzw. an der
Lyngsbergstraße, am Parkplatz sowie Errichtung einer Toranlage
- Beschilderung des Gebiets
- Artenschutzmaßnahme (Sicherung einer Höhle als Fledermausquartier)
Laut Kostenschätzung werden rund 120.000 Euro inklusive Baunebenkosten
benötigt. Die Kostenschätzung des Pflege- und Entwicklungsplans des Büros
Smeets beläuft sich auf 100.319,98 Euro, wobei hier die Kosten für die
Baubegleitung, die Folgepflege der Wiesenbrache sowie die Dauerpflege nicht
berücksichtigt sind. Die weitere Pflege des Schutzgebietes wird durch Amt 68
sichergestellt. Es ist geplant, die Maßnahmenumsetzung durch Landesmittel
(ELER und FÖNA) fördern zu lassen. Die Stadt Bonn trägt einen Eigenanteil
von 20% an den Gesamtkosten.
Die Arbeiten sollen im Sommer 2020 ausgeschrieben werden, sodass die
Maßnahme ab Herbst 2020 durchgeführt werden kann.
Abweichend von der Vergabeordnung der Stadt Bonn soll öffentlich
ausgeschrieben werden, da es auf Grund der derzeitigen Marktsituation nicht
möglich ist, mindestens 7 geeignete regionale Firmen zu benennen.
Vergabeart
x öffentlich offen (EU) aufgeforderte Firmen
beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem
Teilnahmewettbewerb
Freihändig bzw.
Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren (EU) x Abweichung von der
vorgeschriebenen VergabeartSeite 2 von 11

Seite 3
Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto
BN-2020-739 x VOB UVgO VgV Ab Herbst 2020 120.000,00 €
Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto
(konsumtiv) /
Finanzposition
(investiv)
CO-Kontierung
(konsumtiv) /
Finanzstelle
(investiv)
1.13.07 Natur und Landschaft 529100 156001307
Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von
Haushaltsresten
Mittel
ja x nein ja x nein freigegeben x vorgesehen
Anlage/n
1 Maßnahmenpläne (öffentlich)Seite 3 von 11

Name: Maßnahmenplan 1
P
PP
SMEETS LANDSCHAFTSARCHITEKTEN
Planungsgesellschaft mbH 50374 Erftstadt-Lechenich
Zehntwall 5-7 02235 TEL 68 53 59 0 FAX 68 53 59 29
Datum Gezeichnet Format
01.10.2019 Hi 420 x 297
Plan-Nr.
997-M-Plan_1
Projekt
Inhalt
Planart
Planungsträger
Maßnahmenplan
1:1.500
0 50 100 15025 m
Maßnahmenplan 1
Maßnahme 1.1 - Erstpflege der Felswand
auf der nördlichen Zwischensohle
Naturschutzgebiet "Steinbruch Lyngsberg"
Bundesstadt Bonn QPflege- und Entwicklungsplan
Grenze des Naturschutzgebietes
"Steinbruch Lyngsberg"
MaßnahmeM
Freistellung von Steilhang und Hangfuß
Maßnahme 1 - Freistellung von Felsbereichen
Maßnahmenbeschreibung
In den gekennzeichneten Bereichen sind die vor-
handenen Gehölze dauerhaft zu entfernen. Dazu
sind die Flächen zunächst freizustellen und im An-
schluss alle 2 Jahre von neu ausschlagenden Trie-
ben zu befreien. In Bereichen mit Vorkommen der
Robinie (M 1.2) ist ein gesondertes Vorgehen ge-
mäß Maßnahme 4.1 erforderlich. In den Bereichen
von M 1.1 und M 1.3 ist auf den Erhalt der markier-
ten Eichen zu achten. Zudem ist ein Vorkommen
der Mispel im Maßnahmenbereich 1.3 und dessen
Umfeld möglich. Vorhandene Mispeln sind ebenfalls
zu erhalten. Anfallendes Totholz ist innerhalb des Na-
turschutzgebietes an geeigneter Stelle zu belassen
(vgl. Maßnahme 10) oder flächig in angrenzenden Be-
reichen abzulegen. Die Maßnahme ist durch einen
Umweltfachlichen Bauüberwacher zu begleiten.
Legende
Kartengrundlage:
Amtliche Basiskarte NRW (ABK*)
Land NRW 2019
Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0
(www.govdata.de/dl-de/by-2-0)
Kartenprojektion / Koordinatensystem: ETRS 1989 UTM Zone 32N
Freistellung von Felsbereichen nach Durch-
führung von Maßnahme 4.1 (Robinie)
Maßnahme 1.3 - Erstpflege auf der südli-
chen Zwischensohle
Freistellung von Felskuppe bis Hangfußes
M 1.3
M 1.1
Maßnahme 1.4 - Dauerpflege
Dauerhafte Entfernung aller neu ausschlagenden
Triebe alle 2 Jahre, Turnus ggf. anpassen
Eiche, zu erhaltenP potenzielles Vorkommen der Mispel, erhalten
M 1.2
Maßnahme 1.2 - Erstpflege der drei kleineren
Felskuppen auf der nördlichen ZwischensohleSeite 4 von 11

Name: Maßnahmenplan 2
!.!.
SMEETS LANDSCHAFTSARCHITEKTEN
Planungsgesellschaft mbH 50374 Erftstadt-Lechenich
Zehntwall 5-7 02235 TEL 68 53 59 0 FAX 68 53 59 29
Datum Gezeichnet Format
01.10.2019 Hi 420 x 297
Plan-Nr.
997-M-Plan_2
Projekt
Inhalt
Planart
Planungsträger
Maßnahmenplan
1:1.500
0 50 100 15025 m
Maßnahmenplan 2
Maßnahme 2.1 - Erstpflege der Wiesenbrache
Naturschutzgebiet "Steinbruch Lyngsberg"
Bundesstadt Bonn QPflege- und Entwicklungsplan
Grenze des Naturschutzgebietes
"Steinbruch Lyngsberg"
MaßnahmeM
Aushagerung der Wiesenbrache
(mind. 2 Jahre)
Maßnahme 2 - Entwicklung einer blüten-
reichen Staudenflur
Maßnahmenbeschreibung
In den gekennzeichneten Bereichen soll eine blüten-
reiche Staudenflur hergestellt werden. Hierzu sind zu-
nächst die bestehenden Wiesenbrache auszuhagern
(M 2.1) und die angrenzenden Bereiche von Gehölzen
freizustellen (M 2.2 und M 2.3). Hierbei ist auf das Vor-
kommen der Robinie zu achten. Als Folgepflege (M 2.4)
ist eine Anssat mittels Mahdgutübertragung, Druschgut
oder Saatgut durchzuführen, Auf den Flächen der Wie-
senbrache und des südlich angrenzenden Bereichs
wird eine vorherige Bodenstörung empfohlen. Anschlie-
ßend ist auf allen Teilflächen eine regelmäßige Pflege-
maßnahmen (M 2.5) durchzuführen (Beweidung oder ein-
schürige Mahd). Altgrasstreifen sind mit einem Flächen-
anteil von 5-10% zu belassen. Die Maßnahme ist durch
einen Umweltfachlichen Bauüberwacher zu begleiten.
Legende
Kartengrundlage:
Amtliche Basiskarte NRW (ABK*)
Land NRW 2019
Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0
(www.govdata.de/dl-de/by-2-0)
Kartenprojektion / Koordinatensystem: ETRS 1989 UTM Zone 32N
Maßnahme 2.2 - Erstpflege im südlichen
Umfeld der Wiesenbrache
Entfernung der Gehölze, Material flächig verteilen
oder an geeigneter Stelle lagern (M 10)
M 2.2
M 2.1
Maßnahme 2.4 - Folgepflege
Beweidung oder einschürige Mahd der gesamten
Maßnhamenfläche, Belassen von Altgrasstreifen
!. Wildobstbaum, zu erhalten
M 2.3
Maßnahme 2.3 - Erstpflege im nördlichen
Umfeld der Wiesenbrache
Entfernung der Gehölze nach Durchführung
von Maßnahme 4.1, Material flächig verteilen
Maßnahme 2.5 - Dauerpflege
Bodenstörung vor Anssat
M 2.4
flächige Anssat
(Mahdgutübertragung empfohlen)Seite 5 von 11

!.
!.
!.
!.
Name: Maßnahmenplan 3
SMEETS LANDSCHAFTSARCHITEKTEN
Planungsgesellschaft mbH 50374 Erftstadt-Lechenich
Zehntwall 5-7 02235 TEL 68 53 59 0 FAX 68 53 59 29
Datum Gezeichnet Format
10.12.2019 Hi 420 x 297
Plan-Nr.
Projekt
Inhalt
Planart
Planungsträger
Maßnahmenplan
1:1.500
0 50 100 15025 m
Maßnahmenplan 3
Maßnahme 3.1 - Mispel
Naturschutzgebiet "Steinbruch Lyngsberg"
Bundesstadt Bonn QPflege- und Entwicklungsplan
Grenze des Naturschutzgebietes
"Steinbruch Lyngsberg"
MaßnahmeM
Maßnahme 3 - Freistellung von Einzelbäumen
Maßnahmenbeschreibung
Durch die Freistellung von einzelnen Mispeln (M 3.1)
und Eichen (M 3.2) soll deren Entwicklung und Erhal-
tung begünstigt werden. Anfallendes Material ist flä-
chig im Gebiet zu verteilen oder an geeigenter Stelle zu
lagern (M 10).
Zur Bereitstellung einer im NSG vorhandenen Höhle
als Fledermausquartier ist eine Sicherung des Höhlen-
eingangs durch ein Gitter erforderlich (M 9), um anthro-
pogene Störungen auszuschließen.
Zur Schaffung von Lebensraum für verschiedene xylo-
bionte Lebewesen, darunter die Larven des Hirsch-
käfers, sind anfallendes Holz und Häckselmaterial auf
den ausgewählten Lagerflächen zu sammelnn. Die ge-
naue Position der Flächen ist entsprechend der Situ-
ation vor Ort festzulegen.
Die Maßnahmen sind durch einen Umweltfachlichen
Bauüberwacher zu begleiten.
Legende
Kartengrundlage:
Amtliche Basiskarte NRW (ABK*)
Land NRW 2019
Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0
(www.govdata.de/dl-de/by-2-0)
Kartenprojektion / Koordinatensystem: ETRS 1989 UTM Zone 32N
M 9
Bereich mit potenziellem Vorkommen, bei
Feststellung freistellen bzw. erhalten (s. M 1.2)
Freistellung
Maßnahme 3.2 - Eiche
Maßnahme 9 - Sicherung einer Höhle
als Fledermausquartier
Lagerflächen
Maßnahme 10 - Schaffung von Lagerflächen
für Totholz und Häckselmaterial
Sicherung durch Gitter
M 3.2
M 3.2
Maßnahme 9 - Sicherung einer Höhle als
Fledermausquartier
Maßnahme 10 - Schaffung von Lagerflächen
für Totholz und Häckselmaterial
M 3.1
M 10
997-M-Plan_3
$1
!.Seite 6 von 11

Name: Maßnahmenplan 4
SMEETS LANDSCHAFTSARCHITEKTEN
Planungsgesellschaft mbH 50374 Erftstadt-Lechenich
Zehntwall 5-7 02235 TEL 68 53 59 0 FAX 68 53 59 29
Datum Gezeichnet Format
10.12.2019 Hi 420 x 297
Plan-Nr.
997-M-Plan_4
Projekt
Inhalt
Planart
Planungsträger
Maßnahmenplan
1:1.500
0 50 100 15025 m
Maßnahmenplan 4
Maßnahme 4.1 - Erstpflege auf der nördlichen
Zwischensohle und im südlichen Gebietsteil
Naturschutzgebiet "Steinbruch Lyngsberg"
Bundesstadt Bonn QPflege- und Entwicklungsplan
Grenze des Naturschutzgebietes
"Steinbruch Lyngsberg"
MaßnahmeM
Entfernung der Robinien durch Ringelung
(mit Verbleib von stehendem Totholz)
Maßnahme 4 - Zurückdrängung der Robinie
Maßnahmenbeschreibung
In den gekennzeichneten Bereichen ist der vorhandene
Robinienbestand dauerhaft zurückzudrängen. Dazu ist
auf allen drei Maßnahmenflächen eine Erstpflege mit Rin-
gelung der Baumstämme unter Verbleib einer Restbrücke
durchzuführen. In der zweiten Vegetationsperiode sind
dann die Restbrücke, das neu gebildete Kallusgewebe
sowie alle Stammaustriebe zu entfernen. Die Maßnahme
ist so häufig zu wiederholen bis zwei Vegetationsperio-
denhintereinander keine neuen Triebe mehr auftreten.
Auf den Maßnahmenflächen 4.1 sind die Stämme als
stehendes Totholz zu belassen. An den Hängen zur
Straße und zu den Siedlungsbereichen sind die Bäume
im Anschluss zu fällen und abzutransportieren (M4.2).
Anschließend ist eine jährliche Kontrolle und Entfernung
neuer Triebe einschließlich der Bekämpfung neu kei-
mender Robinien erforderlich. Die Maßnahme ist durch
einen Umweltfachlichen Bauüberwacher zu begleiten.
Legende
Kartengrundlage:
Amtliche Basiskarte NRW (ABK*)
Land NRW 2019
Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0
(www.govdata.de/dl-de/by-2-0)
Kartenprojektion / Koordinatensystem: ETRS 1989 UTM Zone 32N
Maßnahme 4.2 - Erstpflege auf der Böschung
Lyngsbergstraße und oberhalb der nördlichen
Siedlungsstruktur
Entfernung der Robinien durch Ringelung
(mit Fällung)
M 4.1
M 4.2
Maßnahme 4.3 - Dauerpflege
Es ist eine regelmäßige (mind. jährliche) Erfolgskontrolle
einschließlich der Bekämpfung neu austreibender Robinien
und Keimlinge erforderlich.
M 4.1Seite 7 von 11

Name: Maßnahmenplan 5
SMEETS LANDSCHAFTSARCHITEKTEN
Planungsgesellschaft mbH 50374 Erftstadt-Lechenich
Zehntwall 5-7 02235 TEL 68 53 59 0 FAX 68 53 59 29
Datum Gezeichnet Format
01.10.2019 Hi 420 x 297
Plan-Nr.
997-M-Plan_5
Projekt
Inhalt
Planart
Planungsträger
Maßnahmenplan
1:1.500
0 50 100 15025 m
Maßnahmenplan 5
Maßnahme 5.1 - Entfernung von Müll
Naturschutzgebiet "Steinbruch Lyngsberg"
Bundesstadt Bonn QPflege- und Entwicklungsplan
Grenze des Naturschutzgebietes
"Steinbruch Lyngsberg"
MaßnahmeM
Maßnahmenbeschreibung
Im gesamten NSG hat sich hat sich über die Zeit eine
beachtliche Menge an Müll angesammelt, welche zu
entfernen ist (M 5.1). Zudem sind Ablagerungen von
Grünabfällen aus dem Gebiet zu beseitigen (M 5.2).
Es sind regelmäßige Kontroll des NSGs auf Unrat und
eine entsprechende Entfernung erforderlich (M 5.3).
Legende
Kartengrundlage:
Amtliche Basiskarte NRW (ABK*)
Land NRW 2019
Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0
(www.govdata.de/dl-de/by-2-0)
Kartenprojektion / Koordinatensystem: ETRS 1989 UTM Zone 32N
M 5.1
Maßnahme 5 - Entfernung von Unrat
Maßnahme 5.2 - Entfernung von Grünabfällen
M 5.1
M 5.2
Maßnahme 5.3 - Dauerpflege
Entfernung von Müll im gesamten NSG
Regelmäßige Kontrolle und Entfernung von Müll und
Grünabfällen im gesamten Gebiet des NSG
Müllansammlung entfernen
Grünabfälle entfernen
M 5.1 / 5.3
M 5.1 / 5.3
M 5.2Seite 8 von 11

Name: Maßnahmenplan 6
SMEETS LANDSCHAFTSARCHITEKTEN
Planungsgesellschaft mbH 50374 Erftstadt-Lechenich
Zehntwall 5-7 02235 TEL 68 53 59 0 FAX 68 53 59 29
Datum Gezeichnet Format
21.11.2019 Hi 420 x 297
Plan-Nr.
997-M-Plan_6
Projekt
Inhalt
Planart
Planungsträger
Maßnahmenplan
1:1.500
0 50 100 15025 m
Maßnahmenplan 6
Maßnahme 6.1 - Variante A
Errichtung einer Rampe
Naturschutzgebiet "Steinbruch Lyngsberg"
Bundesstadt Bonn QPflege- und Entwicklungsplan
Grenze des Naturschutzgebietes
"Steinbruch Lyngsberg"
MaßnahmeM
Bereich zur Errichtung einer Rampe
Maßnahme 6 - Erschließung für Pflegemaß-
nahmen
Maßnahmenbeschreibung
In den gekennzeichneten Bereichen ist eine Erschlie-
ßung des Geländes zur Umsetzung der vorgesehenen
Pflegemaßnahmen anzulegen. Die Zufahrt zum Stein-
bruch aus Richtung Lyngsbergstraße (M 6.1) erfolgt ent-
weder über eine neu anzulegende Rampe (Variante A)
oder über die ehemalige Zufahrt, welche gemäß der Ge-
ländestruktur zuvor freigestellt werden muss (Variante B).
Das Vorkommen der Robinie ist zubeachten. Ein geson-
derter Umgang mit Bodenaushub ist aufgrund möglicher
Wurzelteile von Robinie erforderlich. In Maßnahmen-
fläche 6.2 ist die Freistellung des Schluchtweges durch
die Entfernung vorhandener Sträucher, einzelner Bäume
und größerer Gesteinsbrocken vorzunehmen. Anfallendes
Gesteinsmaterial ist im Seitenraum zu verdrängen. Baum-
stämme sind an geeigneter Stelle im NSG zu lagern (s.
Maßnahme 10) oder flächig zu verteilen. Die Maßnahme
ist durch einen Umweltfachlichen Bauüberwacher zu be-
gleiten.
Legende
Entfernung von Gehölzen und Räumung von
Gesteinsmaterial
M 6.1
Variante A
M 6.2
Entfernung von Gehölzen und Räumung von
Gesteinsmaterial
Maßnahme 6.2 - Freistellung des Schlucht-
weges
Zusätzliche Entfernung von Gehölzen und
Gesteinsmaterial bei Wahl von Variante A
M 6.1
Variante B
Maßnahme 6.1 - Variante B
Wiederherstellung der ehemaligen Zufahrt
Böschung der Rampe, hangauf- und
hangabwärts
Kartengrundlage:
Amtliche Basiskarte NRW (ABK*)
Land NRW 2019
Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0
(www.govdata.de/dl-de/by-2-0)
Kartenprojektion / Koordinatensystem: ETRS 1989 UTM Zone 32N
Seitenraum zur Verdrängung von GeröllSeite 9 von 11

Name: Maßnahmenplan 7
#*
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")
Ñ
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SMEETS LANDSCHAFTSARCHITEKTEN
Planungsgesellschaft mbH 50374 Erftstadt-Lechenich
Zehntwall 5-7 02235 TEL 68 53 59 0 FAX 68 53 59 29
Datum Gezeichnet Format
13.11.2019 Hi 420 x 297
Plan-Nr.
997-M-Plan_7
Projekt
Inhalt
Planart
Planungsträger
Maßnahmenplan
1:1.500
0 50 100 15025 m
Maßnahmenplan 7
Maßnahme 7.1 - Neuanlage eines Zaunes an
der westlichen Hangkante
Naturschutzgebiet "Steinbruch Lyngsberg"
Bundesstadt Bonn QPflege- und Entwicklungsplan
Grenze des Naturschutzgebietes
"Steinbruch Lyngsberg"
MaßnahmeM
Maßnahme 7 - Errichtung und Ergänzung einer
Zaunanlage
Maßnahmenbeschreibung
Zur Vermeidung vor Gefahren und zum Schutz störungs-
empfindlicher Tiere und Pflanzen ist die Umzäunung des
NSG zu erneuern bzw. zu ergänzen (M 7.1 und M 7.2).
Auf Höhe des Parkplatzes weicht der Verlauf des Zaun-
es von der Gebietsgrenze ab. Langfristig wird die Einzäu-
nung des gesamten Geländes angestrebt (M 7.3). Zusätz-
lich zur Einzäung sind Hinweisschilder entlang der Außen-
grenzen in Bezug auf den Schutzstatus, die Gefahrensitua-
tion und das Verbot zur Ablagerung von Unrat aufzu-
stellen. Anzahl und Position der Schilder sind ggf. anzu-
passen.
Legende
Kartengrundlage:
Amtliche Basiskarte NRW (ABK*)
Land NRW 2019
Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0
(www.govdata.de/dl-de/by-2-0)
Kartenprojektion / Koordinatensystem: ETRS 1989 UTM Zone 32N
M 7.1
M 7.2
(Variante A)
M 7.3
M 7.3
Maßnahme 8 - Beschilderung
Zaun
Maßnahme 7.2 - Ergänzung des Zaunes an
der Lyngsbergstraße
Zaun
Toranlage
Zaun vorhanden
Maßnahme 7.3 - Errichtung eines Zaunes
entlang der verbleibenden Gebietsgrenze
Zaun
Maßnahme 8.1 - Neunanlage Beschilderung
Naturschutzgebiet
Verbot zur Ablagerung von Grünabfällen
und Müll
Absturzgefahr
Maßnahme 8.2 - Entfernung Beschilderung
Basalt AG
M 8.1
M 8.1
M 8.1
M 8.1
M 8.1
M 8.2
#*
#*
#*
")D
M 7.2
(Variante B)
Zaun bei Variante B (M 6.1)
M 8.1
M 8.1
M 8.1
M 8.1Seite 10 von 11

Seite 11 von 11

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Datenstand: 03.11.2026, 10:39 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de