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200918 · Beschlussvorlage

Jubiläumszuschüsse 2020 im Rahmen der Heimat- und Brauchtumspflege im Stadtbezirk Bonn

Nummer
200918
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
19.05.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 16.06.2020 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
200918
Der Oberbürgermeister
Federführung:
Bezirksverwaltungsstelle Bonn
Dezernat:
Dez. I
Jubiläumszuschüsse 2020 im Rahmen der Heimat-
und Brauchtumspflege im Stadtbezirk Bonn
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 16.06.2020 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Im Haushaltsjahr 2020 werden Jubiläumszuschüsse an die nachstehenden
Vereine des Stadtbezirks Bonn im Rahmen der Heimat- und Brauchtumspflege
gewährt:
1. Bonner Barbershop-Chor Die Barberellas 25
Jahre 180,00 €
Festausschuss Bonn Röttgen-Ueckesdorf e.V. 50
Jahre 200,00 €
Kirchenchor an St. Sebastian Bonn-Poppelsdorf 125
Jahre 250,00 €
Begründung
Nach Ziffer 3.3 der Richtlinien für die Förderung kultureller Vereine und
Vereinigungen im Rahmen der Heimatpflege und des Brauchtums sowie der
Gesang- und Instrumentalvereine im Stadtbezirk Bonn wird Bonner Vereinen
für die Durchführung eines Jubiläums ein entsprechender Zuschuss gewährt.
Haushaltsmittel für Transferleistungen stehen für diesen Zweck zur Verfügung.Seite 1 von 2

Seite 2
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.01.30 BezVSt.Bonn 1.10.66.01.30.01 BezVSt.Bonn
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
630,00 € 110660130 2020 aus lfd. Ansatz
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich einmalig
630,00 €
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 20:52 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de