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200915 · Mitteilungsvorlage

Freibadsaison 2020

Nummer
200915
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
20.05.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sondersitzung des Sportausschusses 09.06.2020 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
200915
Der Oberbürgermeister
Federführung:
52 Sport- und Bäderamt
Dezernat:
Dez. IV
Freibadsaison 2020
Beratungsfolge
Sportausschuss 20.05.2020 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Am 06.05. hatte die Landesregierung bekannt gegeben, dass ein Betrieb von
Freibädern in diesem Jahr ab dem 20.05. möglich sein wird. Entsprechend ist
nach § 10 Abs. 1 Ziffer 3 der Verordnung zum Schutz von Neuinfizierungen mit
dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Cornonaschutzverordnung – CoronaSchVO)
der Betrieb von Freibädern bis einschließlich 19. Mai 2020 untersagt.
Zum 16.05. (und damit 4 Tage vor einer möglichen Inbetriebnahme von
Freibädern) ist eine neue Fassung der Coronaschutzverordnung in Kraft
getreten. Nach § 10 Abs. 2 Satz 2 sind beim Betrieb von Freibädern die in der
Anlage zu der Verordnung festgelegten Hygiene- und
Infektionsschutzstandards zu beachten. Danach haben die Betreiber der
Freibäder ein anlagenbezogenes Infektions- und Zugangskonzept
(insbesondere zur Einhaltung der Abstandsgebote) zu erstellen und
umzusetzen.
Die Sportverwaltung hatte bereits ohne Kenntnis der konkreten
Landesvorgaben ein Konzept zur Inbetriebnahme der Freibäder in dieser
Saison unter den herrschenden Pandemiebedingungen erarbeitet. Dieses
Konzept ist im Anhang beigefügt. Die Landesvorgaben sind kurzfristig eingefügt
worden.
Zielsetzung der Sportverwaltung ist es, trotz der Corona-Pandemie und der sich
hieraus ergebenden Vorgaben und Auflagen möglichst vielen Bonner
Bürgerinnen und Bürgern, insbesondere Familien, Jugendlichen und Kindern, in
dieser besonderen Saison einen Besuch im Freibad zu ermöglichen.
Das Bonner Konzept zur Inbetriebnahme der Freibäder sieht folgende
Eckpunkte vor:
1. Die Freibadsaison 2020 startet mit der Eröffnung des Freibades Rüngsdorf
an Christi Himmelfahrt, Donnerstag, 21. Mai. Ab dem 30. Mai öffnen zusätzlich
das Römerbad, das Hardtbergbad, das Melbbad und das Freibad Friesdorf. Da
im Ennertbad derzeit noch Baumaßnahmen zur Sanierung der Pumpenanlagen
stattfinden, wird das Ennertbad erst ab dem 1. Juli in Betrieb gehen können.
Die Freibadsaison endet voraussichtlich am 30. August 2020. Danach werdenSeite 1 von 11

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die Hallenbäder geöffnet. Bei einer Schönwetterlage könnte das Freibad des
Hardtbergbades weiterhin im Betrieb bleiben.
2. Der Zutritt zum Freibad ist nach Landesvorgaben so zu regeln, dass nicht
mehr Kundinnen und Kunden in das Freibad gelangen als Plätze und Anlagen
unter Wahrung der allgemeinen Abstandsregeln nutzbar sind. Die
Sportverwaltung hat sich an einer von der Deutschen Gesellschaft für das
Badewesen herausgegebenen Arbeitshilfe zur Ermittlung der maximalen
Besucherzahl orientiert und setzt in einer ersten Stufe folgende Höchstzahl an
Badegästen fest, die sich gleichzeitig im Bad befinden dürfen.
• Römerbad: 950 Personen
• Melbbad: 650 Personen
• Ennertbad: 650 Personen
• Rüngsdorf: 500 Personen
• Hardtbergbad: 500 Personen
• Friesdorf: 150 Personen
Je nach Bewertung kann die Sportverwaltung diese maximalen Zahlen im
Saisonverlauf anpassen.
3. Um möglichst vielen Menschen die Möglichkeit zur Nutzung der Freibäder zu
geben und Wartezeiten vor den Bädern zu vermeiden, wird die Verwaltung für
die Bonner Bäder folgende Zeitblöcke anbieten:
• Frühschwimmen: 6.30 bis 9 Uhr
• erste Tageshälfte: 10 bis 14 Uhr
• zweite Tageshälfte: 15 bis 19 Uhr.
Nach Ende der Zeitblöcke wird für einen geregelten Auslass gesorgt. In den
Schließzeiten werden zur Sicherstellung der Landesvorgaben
Zwischenreinigungen und Desinfektionen durchgeführt.
4. Die jeweiligen Zeitblöcke sind vorab online zu buchen und zu bezahlen. Über
diese Online-Buchung erfüllt die Stadt Bonn gleichzeitig die landesseitige
Verpflichtung, die Kundenkontaktdaten zu dokumentieren, um die
Kontaktpersonennachverfolgung zu ermöglichen.
5. Der Entgelttarif für die Benutzung der Bonner Bäder in seiner bisherigen
Fassung wird außer Kraft gesetzt und ein neuer Entgelttarif für die
Freibadsaison 2020 per Dringlichkeitsentscheidung in Kraft gesetzt (DS
200900).
Für die Zeittarife werden folgende Entgelte fällig: Für Erwachsene 2,50 €,
ermäßigt 1,50 €, Gruppe (2 Erwachsene plus bis zu 2 Kinder) 6 €.
Saisonkarten und Mehrfachkarten können aus organisatorischen Gründen in
der Freibadsaison 2020 nicht zum Einsatz kommen. Die Gültigkeit der
Mehrfachkarten wird um die Zeit dieser Ausnahmesituation, in der sie nicht
nutzbar sind, verlängert. Die Pfandkarten aus dem Jahr 2019 können ab 2021
wieder eingesetzt werden.
Anlage/nSeite 2 von 11

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1 Konzept zur Inbetriebnahme der Bonner Freibäder unter
Pandemiebedingungen (öffentlich)Seite 3 von 11

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Bundesstadt Bonn – Dezernat IV Sport und Kultur
Sport- und Bäderamt
18.05.2020
Konzept zur Inbetriebnahme der Bonner Freibäder im Jahr 2020 unter
Pandemiebedingungen
Die Bonner Freibäder leisten einen wesentlichen Beitrag zur Lebensqualität. An sechs Standorten
bieten die Freibäder attraktive Möglichkeiten zur sportlichen Bestätigung und zur Gestaltung der
Freizeit. Insbesondere in den gegenwärtigen „Corona-Zeiten“, in der viele Familien und Menschen
nicht verreisen können, bieten die Bäder ein Stück Urlaub und Erholung. Um das Badevergnügen
auch unter Pandemie-Bedingungen zu ermöglichen, hat die Bundesstadt Bonn ein flexibles Konzept
entwickelt.
Nach den Ankündigungen der Landesregierung NRW vom 06.05.2020 können Freibäder ab dem 20.
Mai unter strengen Auflagen von Abstand und Hygiene geöffnet werden. Entsprechend ist in § 10,
Abs. 1, Nr. 3, der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) vorgesehen, dass der Betrieb von
Freibädern bis einschließlich 19.05.2020 untersagt ist.
Zum 16.05.2020 ist eine neue Fassung der CoronaSchVO in Kraft getreten. Nach § 10, Abs. 2, Satz 2,
sind beim Betrieb von Freibädern die in der Anlage zu der Verordnung festgelegten Hygiene- und
Infektionsschutzstandards zu beachten. Danach haben die Betreiber der Freibäder unter
Berücksichtigung der Rahmenvorgaben des Landes ein anlagenbezogenes Infektionsschutz- und
Zugangskonzept (insbesondere zur Einhaltung der Abstandsgebote) zu erstellen und umzusetzen. Die
örtliche Gesundheitsbehörde ist über das Konzept zu informieren.
Im Vorgriff auf diese Landesstandards hatte die Bäderverwaltung bereits die Bedingungen und den
Rahmen für eine Inbetriebnahme der Bonner Freibäder definiert und dieses Konzept erarbeitet. Das
Konzept betrifft die Mitarbeitenden des Bäderbetriebs sowie die Badegäste.
Als Orientierung für die in diesem Konzept dargestellten Maßnahmen dienen der „Fachbericht:
Pandemieplan Bäder“ der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen (DGfdB) und die
„Stellungnahme zu den Rechtsverordnungen der Bundesländer über infektionsschützende
Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus - Empfehlungen für eine stufenweise Öffnung
der kommunalen Bäder“ der IAKS.
Das Konzept versteht sich als dynamischer Entwicklungsprozess. Bei sich verändernden
Rahmenbedingungen sind die Maßnahmen zu prüfen und ggfs. entsprechend den jeweiligen
Vorgaben anzupassen.Seite 4 von 11

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1. Auf-/ Umrüstung der Badausstattung der Funktionsbereiche
Zur Verminderung des Ansteckungsrisikos ist eine Vielzahl von Maßnahmen erforderlich, die eine
Auf- und Umrüstung der verschiedenen Bereiche in Freibädern beinhalten:
a) Einlassbereich
Im Einlassbereich geht es darum, den erforderlichen Abstand der Besucher untereinander und auch
zum Einlasspersonal sicherzustellen. Insbesondere geht es hier um den Schutz des Personals.
Folgende Maßnahmen werden getroffen:
- Vor dem Eingangsbereich werden Hinweistafeln angebracht, auf denen auf die Einhaltung
der Abstandsregelungen hingewiesen wird
- Vor den Kassen werden Abstandsmarkierungen angebracht.
- Die Kassentheken sind bereits mit Scheiben ausgestattet. Eine Anbringung mit Schutz aus
Plexiglas, Sicherheitsglas oder Folie entfällt.
- Desinfektionsmittel stehen im Eingangsbereich bereit
- Einführung eines webbasierten Reservierungssystems mit Begrenzung der Nutzerzahl und
der vom Land NRW vorgeschriebenen Besucherregistrierung für Kontaktverfolgung (Ziffer 6
zu VIII. Freibäder der Anlage zur CoronaSchVO).
Die Verwaltung prüft derzeit Umsetzungsmöglichkeiten außerhalb des Webangebotes, besonders für
Gäste ohne Web-Zugang, unter Einhaltung der Besucherregistrierung.
b) Umkleidebereich
In den Umkleidebereichen sollte das Einhalten des Abstandsgebotes zwischen den Besuchern durch
gestalterische und bauliche Maßnahmen unterstützt werden. Ebenso gilt Folgendes:
- Die Einzelumkleiden können eigenverantwortlich genutzt werden.
- Die Sammelumkleiden werden (entgegen den Landesstandards, die eine Benutzung unter
Wahrung des Mindestabstands von 1,5 m vorsehen) geschlossen.
- Die Nutzung von Duschen und Toiletten ist nur unter Einhaltung des Mindestabstands
möglich.
- Im Bereich der Garderobenschränke wird eine Beschilderung zur Einhaltung des
Abstandsgebots angebracht.
c) Beckenumgänge und Liegewiese
Im Bereich der Becken, Beckenumgänge und Liegewiesen werden folgende Maßnahmen umgesetzt:
- Auf den Sitzbänken sind Abstandsmarkierungen angebracht.
- Der Aufenthalt im Beckenbereich sollte nur dem Zugang und Verlassen der Becken dienen.
- Anbringen von Abstandsmarkierungen am Boden vor Attraktionen (Rutschen, Sprungtürme
etc.).
- Wasserattraktionen außer Betrieb nehmen, soweit durch diese Attraktion der
Mindestabstand nicht eingehalten werden kann (z.B. Wellenbeckenfunktion im Römerbad,
Strömungskanal im Freibad Rüngsdorf).Seite 5 von 11

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2. Hygienemaßnahmen
Der Hygienestandard in den Bonner Bädern ist bereits sehr hoch. Durch die bestehenden Regelungen
werden die Bäder regelmäßig gründlich gereinigt. Der Betrieb unter den derzeit herrschenden
Pandemiebedingungen erfordert folgende Ausweitung der bestehenden Reinigungs- und
Desinfektionspläne.
a) Um den Eintrag von Keimen auf den Griffflächen bzw. Kontaktflächen zu minimieren, werden
vor dem Kassenbereich, in den Umkleiden und in den Toiletten Desinfektionsspender für die
Badegäste angebracht. Die Spender werden gut sichtbar und erreichbar angebracht und auf
die Nutzung wird durch Schilder aufmerksam gemacht.
b) Während der einstündigen Schließzeit (siehe hierzu unter Ziffer 5) wird eine Endreinigung
durchgeführt, so dass für die Kunden des nächsten Zeitblocks das Schwimmbad gereinigt und
desinfiziert zur Verfügung steht.
c) Zu der bestehenden Unterhaltungsreinigung sollten alle Griffflächen, die von Besuchern
berührt werden, in bedarfsgerechten Intervallen desinfiziert werden, um die Keimbelastung
zu verringern. Die Reinigungs- und Desinfektionspläne sind gut sichtbar für den Badegast
unter Angabe der Uhrzeit der letzten Reinigung auszuhängen.
d) Für das Personal werden Desinfektionsspender vor dem Personalbereich angebracht.
Hierdurch wird ein Eintrag in die Sozialräume und den Umkleidebereich vermieden. Bei der
Beschaffung des Desinfektionsmittels ist darauf zu achten, dass es sich um „begrenzt
viruzide“ Mittel handelt, die somit gegen behüllte Viren wirksam sind.
e) Abfälle sind in kurzen Intervallen und ordnungsgemäß zu entsorgen.
3. Begrenzung der Besucherzahl
Der Zutritt zum Freibad ist nach Landesvorgaben so zu regeln, dass nicht mehr Kundinnen und
Kunden in das Freibad gelangen als Plätze und Anlagen unter Wahrung der allgemeinen
Abstandsregeln nutzbar sind. Damit die Einhaltung der geforderten Abstandsregeln überhaupt
möglich ist, wird die Zahl der gleichzeitig anwesenden Besucher verringert bzw. limitiert.
Die Deutsche Gesellschaft für das Badewesen hat eine Arbeitshilfe zur Ermittlung der maximalen
Besucherzahlen in Freibädern veröffentlicht. Danach werden als Berechnungsgrundlagen die
Liegeflächen und die Wasserflächen herangezogen.
Quelle: https://www.baederportal.com/aktuelles/details/arbeitshilfe-zur-ermittlung-der-maximalen-
besucherzahlen-in-freibaedern-1588937400/Seite 6 von 11

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Nach der Liegenflächenbetrachtung ist die maximale Nutzerzahl mittels der Fläche der Liegewiese
geteilt 15 zu ermitteln. Dies würde zu folgenden maximalen Nutzerzahlen führen:
Bad Liegewiese Maximale Nutzer
Ennertbad 55375m² 3692
Friesdorf 11702m² 780
Hardtbergbad 10401m² 693
Melbbad 20474m² 1365
Römerbad 43364m² 2891
Rüngsdorf 6664m² 444
Nach der Wasserflächenbetrachtung wird zur Ermittlung der Maximalnutzerzahl die maximale
Belegung der Wasserflächen herangezogen. Die Deutsche Gesellschaft empfiehlt, die
Maximalbelegung auf 75 % der Nennbelastung der Becken nach DIN 19643-1 zu beschränken. Für die
Freibäder ergibt sich damit folgende maximale Belegung:Länge Breite Fläche
Römerbad
Sportbecken 50,00 m 21,00 m 1050,00 m² 233 233 175
Nichtschwimmerbecken 46,00 m 21,00 m 966,00 m² 358 358 268
" 2. Teil 523,00 m² 194 194 145
Wellenbecken 700,00 m² 259 259 194
Springerbecken 18,00 m 18,00 m 324,00 m² 72 72 54
Kinderbecken 327,00 m² 121 121 91
3890,00 m² 1237 928
Melbbad
Sportbecken 50,00 m 23,00 m 1150,00 m² 256 256 192
Nichtschwimmerbecken 1400,00 m² 519 519 389
Springerbecken 12,00 m 10,60 m 127,20 m² 28 28 21
Kinderbecken 176,00 m² 65 65 49
2853,20 m² 868 651
Ennertbad
Sportbecken 50,00 m 21,00 m 1050,00 m² 233 233 175
Nichtschwimmerbecken 1303,00 m² 483 483 362
Springerbecken 11,75 m 12,45 m 146,29 m² 33 33 24
Kinderbecken 211,95 m² 79 79 59
2711,24 m² 827 620
Rüngsdorf
Sportbecken 50,00 m 21,00 m 1050,00 m² 233 233 175
Nichtschwimmerbecken 800,00 m² 296 296 222
Springerbecken 18,00 m 18,00 m 324,00 m² 72 72 54
Kinderbecken 133,00 m² 49 49 37
2307,00 m² 651 488
Friesdorf
Sportbecken 25,00 m 16,67 m 416,75 m² 93 93 69
Nichtschwimmerbecken 10,00 m 16,67 m 166,70 m² 62 62 46
Kinderbecken 59,00 m² 22 22 16
642,45 m² 176 132
Hardtbergbad
Sportbecken 825,00 m² 183 183 138
Nichtschwimmerbecken 1 640,00 m² 237 237 178
Nichtschwimmerbecken 2 316,00 m² 117 117 88
Kinderbecken 217,00 m² 80 80 60
1998,00 m² 618 463
Belegung
75% Din
4,5 m²/P Schwimmerbecken 2,7 m²/P Nichtschwimmer Belegung
max DINSeite 7 von 11

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Nach der Liegenflächenbetrachtung könnten somit bei den meisten Bädern deutlich mehr Besucher
zugelassen werden als nach der Wasserflächenbetrachtung. Da davon auszugehen ist, dass die
Kunden unter den Pandemiebedingungen die Freibäder primär zur Nutzung der Wasserflächen
aufsuchen werden, wird vorgeschlagen, in einer ersten Stufe folgende maximale Besucherzahl
festzulegen:
 Römerbad: 950 Personen
 Melbbad: 650 Personen
 Ennertbad: 650 Personen
 Rüngsdorf: 500 Personen
 Hardtbergbad: 500 Personen
 Friesdorf: 150 Personen
Eine Erhöhung der genannten Besucherzahlen wäre in einem zweiten Schritt möglich, dabei könnte
die von der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen in der Arbeitshilfe als Kombination von
Liegefläche und Wasserfläche als Grundlage herangezogen werden. Aus dieser würden sich dann
folgende (gerundete) Besucherzahlen ergeben:
 Römerbad: 2800 Personen
 Melbbad: 1400 Personen
 Ennertbad: 1900 Personen
 Rüngsdorf: 500 Personen
 Hardtbergbad: 700 Personen
 Friesdorf: 400 Personen
Die erhöhte maximale Besucherzahl sollte erst dann zur Anwendung kommen, wenn sich der
Umgang mit der zunächst festgelegten Besucherzahl im praktischen Ablauf als unproblematisch
herausgestellt hat.
Die Verwaltung wird im Verlauf der Freibadsaison regelmäßig prüfen, ob eine weitere Erhöhung der
maximalen Besucherzahlen in Betracht kommt.
Um den Badegästen eine bessere Orientierung zur Einhaltung des Mindestabstandes zu geben,
werden in den Sportbecken nach Möglichkeit Schwimmleinen eingezogen.
4. Schul- und Vereinsschwimmen sowie Schwimmkurse
Aufgrund der begrenzten Kapazitäten (siehe Punkt 3) wird das Schulschwimmen und auch der
Trainingsbetrieb der Vereine in den Freibädern nicht oder zumindest nur sehr eingeschränkt
stattfinden können. Es soll verstärkt der Öffentlichkeit die Möglichkeit gegeben, die Freibäder zu
nutzen, insbesondere Familien mit Kleinkindern und Personen, die auf die Bewegung im Wasser
angewiesen sind.
Für das Schul- und Vereinsschwimmen sind kurzfristig alternative Lösungen zu prüfen. So könnte
ggfs. das Hallenbad des Hardtbergbades zu den Öffnungszeiten des Freibades sowie in Absprache mit
dem SSF Bonn das Schwimmbecken im Sportpark Nord für das Vereinsschwimmen genutzt werden.Seite 8 von 11

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Schwimmkurse entfallen bis auf weiteres. Für die Durchführung von Schwimmkursen ist der
körperliche Kontakt zwingend erforderlich, so dass die Abstandsregelungen nicht eingehalten
werden können.
5. Entgeltordnung und Zeitblöcke
Die Entgeltordnung wird während der Zeit des eingeschränkten Betriebs außer Kraft gesetzt.
Stattdessen werden attraktive Zeittarife eingeführt. Tageskarten, Mehrfachkarten und Dauerkarten
und auch die Saisonkarten der Fördervereine werden ersatzlos gestrichen.
Folgende Tarife werden vorgeschlagen:
Eintritt Erwachsene Frühschwimmen oder 4 Std.-Tarif 2,50 €
Eintritt Jugendliche Frühschwimmen oder 4 Std.-Tarif/ ermäßigt* 1,50 €
Gruppenkarte Frühschwimmen oder 4 Std.-Tarif 6,00 €
Die mit * gekennzeichneten Ermäßigungen gelten für Kinder und Jugendliche vom 7. bis zur
Vollendung des 18. Lebensjahres, Schüler/innen, Studierende, Auszubildende, Personen im
freiwilligen sozialen Jahr und Freiwillige im Sinne des Bundesfreiwilligendienstgesetzes,
Inhaber/innen der Ehrenamtskarte und der Jugendleiterkarte (Juleica) sowie Schwerbehinderte ab
50%. Die Regelungen zum Bonn-Ausweis gelten weiterhin.
Freien Eintritt haben:
- Kinder bis 6 Jahre in Begleitung und unter Aufsicht Erwachsener
- Inhaber/innen von Freikarten/Gutscheinen
- Begleitpersonen von Schwerbehinderten ab 50 %, sofern sie im Schwerbehinderten-Ausweis
als Begleitperson eingetragen sind.
Mit diesen Zeittarifen soll erreicht werden, dass trotz eingeschränktem Betrieb möglichst viele
Bürger/innen in den Vorzug der Nutzung der Freibäder kommen, insbesondere während „Schön-
Wetter-Perioden“. Die Öffnungszeiten werden entsprechend angepasst und in verschiedene
Zeitblöcke unterteilt, diese sind wie folgt gestaltet:
- Frühschwimmen 6:30-9:00
- Erster Zeitblock 10:00-14:00
- Zweiter Zeitblock 15:00-19:00
Die Schließzeit von einer Stunde zwischen den Zeitblöcken wird dazu genutzt, den Auslass der
anwesenden Badegäste kontrolliert durchzuführen, so dass Menschenansammlungen vermieden
werden. Dadurch wird ebenfalls garantiert, dass keine Kunden die gebuchte Zeit überziehen.
In der Schließzeit werden ebenfalls notwendige Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten im
Sanitärbereich durchzugeführt.Seite 9 von 11

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6. Kundenkontaktdaten
Nach der Anlage zur CoronaSchVO (VIII. Freibäder Ziffer 6) sind Kundenkontaktdaten sowie Zeitpunkt
des Betretens und Verlassens des Freibads nach Einholen des Einverständnisses zur Ermöglichung
einer Kontaktpersonennachverfolgung zu dokumentieren und unter Wahrung der Vertraulichkeit
gesichert für 4 Wochen aufzubewahren.
Die Verwaltung wird ein Buchungs-/Reservierungsmodul einführen. Die jeweiligen Zeitblöcke sind
vorab online zu buchen und zu bezahlen. Die Kunden haben bei der Buchung ihre Kontaktdaten
einzugeben. Über den Einlass und den Auslass werden das Betreten und das Verlassen des Bades
dokumentiert.
7. Verhaltensregeln für die Besucher
Auch die Besucher müssen durch ihr Verhalten das Ansteckungsrisiko aktiv mindern. Dazu sind klare
Verhaltensregeln aufzustellen und auch entsprechend zu kommunizieren.
- Gäste müssen sich beim Betreten des Freibads die Hände desinfizieren. Zu diesem Zweck ist
Desinfektionsmittel am Eingang bereitzuhalten (mindestens „begrenzt viruzid“).
- In Wartebereichen (auch vor den Bädern) ist eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.
- WC-Bereiche dürfen nur von maximal zwei Personen betreten werden.
- Die wichtigsten Maßnahmen zur individuellen Prävention einer Infektion mit Viren bestehen
in einer Husten- und Nies-Etikette sowie einer gründlichen Handhygiene, also:
Husten und Niesen möglichst immer in die Armbeuge,
Hände häufig und gründlich waschen,
- Das Schwimmbecken und die Beckenumgänge müssen nach dem Schwimmen unverzüglich
verlassen und Menschenansammlungen müssen vermieden werden.
- In den Becken und auf dem Beckenumgang müssen enge Begegnungen vermieden und die
gesamte Breite zum Ausweichen genutzt werden.
Die Besucher werden über die Verhaltensregeln durch Hinweisschilder und Aushänge informiert.
Gästen, die nicht zur Einhaltung der Verhaltensregeln bereit sind, ist im Rahmen des Hausrechts der
Zutritt zu verwehren bzw. werden zum Schutz der übrigen Gäste und der Mitarbeiter zum
unverzüglichen Verlassen des Bades aufgefordert.
8. Maßnahmen in Bezug auf das Personal
Auch für das Personal gelten während des Betriebes veränderte Verhaltensregeln, damit eine
Ansteckung und damit verbunden ein Personalausfall durch Krankheit vermieden wird.
Das Personal wird entsprechend der Verhaltensregeln geschult, die folgenden Regeln einzuhalten:
- Der Mindestabstand von 1,50 m ist einzuhalten
- Regelmäßiges gründliches Händewaschen
- Keine Hände schüttelnSeite 10 von 11

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- Richtig husten und niesen
- Hände aus dem Gesicht fernhalten
Des Weiteren werden dem Personal Desinfektionsspender und Mund-Nasen-Masken zur Verfügung
gestellt. Die betrieblichen Prozesse sind so zu organisieren, dass der direkte Kontakt vermieden wird.
Für Erste-Hilfe-Leistungen gelten folgende Regeln:
- Für Erste-Hilfe-Leistungen sollten so früh wie möglich Gesichtsschutz und Handschuhe
angelegt werden.
- Für die Beatmung werden ausschließlich die Beatmungsbeutel genutzt. Nach der Nutzung
werden Beatmungsbeutel in einem Plastikbeutel gegeben und luftdicht verschlossen, damit
keine Kontaminationsverschleppung erfolgen kann. Anschließend erfolgt die Entsorgung.
Ob und in welchem Umfang für Mitarbeitende, die nach der Definition des Robert-Koch-Institutes zu
einer Risikogruppe gehören, noch besondere Schutzmaßnahmen zu ergreifen sind, wird in
Zusammenarbeit mit dem Mitarbeitenden kurzfristig geklärt.
9. Gastronomie
Das gastronomische Angebot ist nach den Landesvorgaben auch in Freibädern nur unter Beachtung
der in dieser Anlage angebotsbezogen festgelegten Infektionsschutzregelungen zulässig. Den Pächter
der Gastronomiebereiche in den Freibädern ist daher angeboten worden, die Freibad-Gastronomie
unter Beachtung der Infektionsschutzregelungen zu öffnen.
10. Erhöhter Personalbedarf
Zur Umsetzung und Kontrolle der aufgeführten Maßnahmen bedarf es eines erhöhten
Personaleinsatzes.
Hierbei ist zu berücksichtigen, dass bei heißem Wetter von zwei Szenarien ausgegangen werden
muss. Zum einen werden Bürger versuchen, sich unerlaubten Zugang zum Bad über den Zaun zu
verschaffen. Zum anderen ist zu befürchten, dass Bürger, die über keine Vorreservierung verfügen
und deshalb am Einlass wegen Überschreitung der maximalen Nutzerzahl abgewiesen wurden,
gegenüber dem Personal aggressiv werden. Daher ist der Einsatz eines Sicherheitsdienstes zwingend
erforderlich.
Die Bereiche Liegewiese und Reinigung der Umkleide- und Sanitärbereiche müssten durch
Mitarbeitende des Bäderbetriebes, externe Dienstleister und/oder ehrenamtliche Kräfte bedient
werden.Seite 11 von 11

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

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Datenstand: 02.11.2026, 23:54 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de