200915 · Mitteilungsvorlage
Freibadsaison 2020
Kerndaten
- Nummer
- 200915
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 20.05.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sondersitzung des Sportausschusses Kenntnisnahme
Dateien
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Volltext
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Mitteilungsvorlage öffentlich 200915 Der Oberbürgermeister Federführung: 52 Sport- und Bäderamt Dezernat: Dez. IV Freibadsaison 2020 Beratungsfolge Sportausschuss 20.05.2020 Kenntnisnahme Mitteilung: Am 06.05. hatte die Landesregierung bekannt gegeben, dass ein Betrieb von Freibädern in diesem Jahr ab dem 20.05. möglich sein wird. Entsprechend ist nach § 10 Abs. 1 Ziffer 3 der Verordnung zum Schutz von Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Cornonaschutzverordnung – CoronaSchVO) der Betrieb von Freibädern bis einschließlich 19. Mai 2020 untersagt. Zum 16.05. (und damit 4 Tage vor einer möglichen Inbetriebnahme von Freibädern) ist eine neue Fassung der Coronaschutzverordnung in Kraft getreten. Nach § 10 Abs. 2 Satz 2 sind beim Betrieb von Freibädern die in der Anlage zu der Verordnung festgelegten Hygiene- und Infektionsschutzstandards zu beachten. Danach haben die Betreiber der Freibäder ein anlagenbezogenes Infektions- und Zugangskonzept (insbesondere zur Einhaltung der Abstandsgebote) zu erstellen und umzusetzen. Die Sportverwaltung hatte bereits ohne Kenntnis der konkreten Landesvorgaben ein Konzept zur Inbetriebnahme der Freibäder in dieser Saison unter den herrschenden Pandemiebedingungen erarbeitet. Dieses Konzept ist im Anhang beigefügt. Die Landesvorgaben sind kurzfristig eingefügt worden. Zielsetzung der Sportverwaltung ist es, trotz der Corona-Pandemie und der sich hieraus ergebenden Vorgaben und Auflagen möglichst vielen Bonner Bürgerinnen und Bürgern, insbesondere Familien, Jugendlichen und Kindern, in dieser besonderen Saison einen Besuch im Freibad zu ermöglichen. Das Bonner Konzept zur Inbetriebnahme der Freibäder sieht folgende Eckpunkte vor: 1. Die Freibadsaison 2020 startet mit der Eröffnung des Freibades Rüngsdorf an Christi Himmelfahrt, Donnerstag, 21. Mai. Ab dem 30. Mai öffnen zusätzlich das Römerbad, das Hardtbergbad, das Melbbad und das Freibad Friesdorf. Da im Ennertbad derzeit noch Baumaßnahmen zur Sanierung der Pumpenanlagen stattfinden, wird das Ennertbad erst ab dem 1. Juli in Betrieb gehen können. Die Freibadsaison endet voraussichtlich am 30. August 2020. Danach werdenSeite 1 von 11 Seite 2 die Hallenbäder geöffnet. Bei einer Schönwetterlage könnte das Freibad des Hardtbergbades weiterhin im Betrieb bleiben. 2. Der Zutritt zum Freibad ist nach Landesvorgaben so zu regeln, dass nicht mehr Kundinnen und Kunden in das Freibad gelangen als Plätze und Anlagen unter Wahrung der allgemeinen Abstandsregeln nutzbar sind. Die Sportverwaltung hat sich an einer von der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen herausgegebenen Arbeitshilfe zur Ermittlung der maximalen Besucherzahl orientiert und setzt in einer ersten Stufe folgende Höchstzahl an Badegästen fest, die sich gleichzeitig im Bad befinden dürfen. • Römerbad: 950 Personen • Melbbad: 650 Personen • Ennertbad: 650 Personen • Rüngsdorf: 500 Personen • Hardtbergbad: 500 Personen • Friesdorf: 150 Personen Je nach Bewertung kann die Sportverwaltung diese maximalen Zahlen im Saisonverlauf anpassen. 3. Um möglichst vielen Menschen die Möglichkeit zur Nutzung der Freibäder zu geben und Wartezeiten vor den Bädern zu vermeiden, wird die Verwaltung für die Bonner Bäder folgende Zeitblöcke anbieten: • Frühschwimmen: 6.30 bis 9 Uhr • erste Tageshälfte: 10 bis 14 Uhr • zweite Tageshälfte: 15 bis 19 Uhr. Nach Ende der Zeitblöcke wird für einen geregelten Auslass gesorgt. In den Schließzeiten werden zur Sicherstellung der Landesvorgaben Zwischenreinigungen und Desinfektionen durchgeführt. 4. Die jeweiligen Zeitblöcke sind vorab online zu buchen und zu bezahlen. Über diese Online-Buchung erfüllt die Stadt Bonn gleichzeitig die landesseitige Verpflichtung, die Kundenkontaktdaten zu dokumentieren, um die Kontaktpersonennachverfolgung zu ermöglichen. 5. Der Entgelttarif für die Benutzung der Bonner Bäder in seiner bisherigen Fassung wird außer Kraft gesetzt und ein neuer Entgelttarif für die Freibadsaison 2020 per Dringlichkeitsentscheidung in Kraft gesetzt (DS 200900). Für die Zeittarife werden folgende Entgelte fällig: Für Erwachsene 2,50 €, ermäßigt 1,50 €, Gruppe (2 Erwachsene plus bis zu 2 Kinder) 6 €. Saisonkarten und Mehrfachkarten können aus organisatorischen Gründen in der Freibadsaison 2020 nicht zum Einsatz kommen. Die Gültigkeit der Mehrfachkarten wird um die Zeit dieser Ausnahmesituation, in der sie nicht nutzbar sind, verlängert. Die Pfandkarten aus dem Jahr 2019 können ab 2021 wieder eingesetzt werden. Anlage/nSeite 2 von 11 Seite 3 1 Konzept zur Inbetriebnahme der Bonner Freibäder unter Pandemiebedingungen (öffentlich)Seite 3 von 11 1 Bundesstadt Bonn – Dezernat IV Sport und Kultur Sport- und Bäderamt 18.05.2020 Konzept zur Inbetriebnahme der Bonner Freibäder im Jahr 2020 unter Pandemiebedingungen Die Bonner Freibäder leisten einen wesentlichen Beitrag zur Lebensqualität. An sechs Standorten bieten die Freibäder attraktive Möglichkeiten zur sportlichen Bestätigung und zur Gestaltung der Freizeit. Insbesondere in den gegenwärtigen „Corona-Zeiten“, in der viele Familien und Menschen nicht verreisen können, bieten die Bäder ein Stück Urlaub und Erholung. Um das Badevergnügen auch unter Pandemie-Bedingungen zu ermöglichen, hat die Bundesstadt Bonn ein flexibles Konzept entwickelt. Nach den Ankündigungen der Landesregierung NRW vom 06.05.2020 können Freibäder ab dem 20. Mai unter strengen Auflagen von Abstand und Hygiene geöffnet werden. Entsprechend ist in § 10, Abs. 1, Nr. 3, der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) vorgesehen, dass der Betrieb von Freibädern bis einschließlich 19.05.2020 untersagt ist. Zum 16.05.2020 ist eine neue Fassung der CoronaSchVO in Kraft getreten. Nach § 10, Abs. 2, Satz 2, sind beim Betrieb von Freibädern die in der Anlage zu der Verordnung festgelegten Hygiene- und Infektionsschutzstandards zu beachten. Danach haben die Betreiber der Freibäder unter Berücksichtigung der Rahmenvorgaben des Landes ein anlagenbezogenes Infektionsschutz- und Zugangskonzept (insbesondere zur Einhaltung der Abstandsgebote) zu erstellen und umzusetzen. Die örtliche Gesundheitsbehörde ist über das Konzept zu informieren. Im Vorgriff auf diese Landesstandards hatte die Bäderverwaltung bereits die Bedingungen und den Rahmen für eine Inbetriebnahme der Bonner Freibäder definiert und dieses Konzept erarbeitet. Das Konzept betrifft die Mitarbeitenden des Bäderbetriebs sowie die Badegäste. Als Orientierung für die in diesem Konzept dargestellten Maßnahmen dienen der „Fachbericht: Pandemieplan Bäder“ der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen (DGfdB) und die „Stellungnahme zu den Rechtsverordnungen der Bundesländer über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus - Empfehlungen für eine stufenweise Öffnung der kommunalen Bäder“ der IAKS. Das Konzept versteht sich als dynamischer Entwicklungsprozess. Bei sich verändernden Rahmenbedingungen sind die Maßnahmen zu prüfen und ggfs. entsprechend den jeweiligen Vorgaben anzupassen.Seite 4 von 11 2 1. Auf-/ Umrüstung der Badausstattung der Funktionsbereiche Zur Verminderung des Ansteckungsrisikos ist eine Vielzahl von Maßnahmen erforderlich, die eine Auf- und Umrüstung der verschiedenen Bereiche in Freibädern beinhalten: a) Einlassbereich Im Einlassbereich geht es darum, den erforderlichen Abstand der Besucher untereinander und auch zum Einlasspersonal sicherzustellen. Insbesondere geht es hier um den Schutz des Personals. Folgende Maßnahmen werden getroffen: - Vor dem Eingangsbereich werden Hinweistafeln angebracht, auf denen auf die Einhaltung der Abstandsregelungen hingewiesen wird - Vor den Kassen werden Abstandsmarkierungen angebracht. - Die Kassentheken sind bereits mit Scheiben ausgestattet. Eine Anbringung mit Schutz aus Plexiglas, Sicherheitsglas oder Folie entfällt. - Desinfektionsmittel stehen im Eingangsbereich bereit - Einführung eines webbasierten Reservierungssystems mit Begrenzung der Nutzerzahl und der vom Land NRW vorgeschriebenen Besucherregistrierung für Kontaktverfolgung (Ziffer 6 zu VIII. Freibäder der Anlage zur CoronaSchVO). Die Verwaltung prüft derzeit Umsetzungsmöglichkeiten außerhalb des Webangebotes, besonders für Gäste ohne Web-Zugang, unter Einhaltung der Besucherregistrierung. b) Umkleidebereich In den Umkleidebereichen sollte das Einhalten des Abstandsgebotes zwischen den Besuchern durch gestalterische und bauliche Maßnahmen unterstützt werden. Ebenso gilt Folgendes: - Die Einzelumkleiden können eigenverantwortlich genutzt werden. - Die Sammelumkleiden werden (entgegen den Landesstandards, die eine Benutzung unter Wahrung des Mindestabstands von 1,5 m vorsehen) geschlossen. - Die Nutzung von Duschen und Toiletten ist nur unter Einhaltung des Mindestabstands möglich. - Im Bereich der Garderobenschränke wird eine Beschilderung zur Einhaltung des Abstandsgebots angebracht. c) Beckenumgänge und Liegewiese Im Bereich der Becken, Beckenumgänge und Liegewiesen werden folgende Maßnahmen umgesetzt: - Auf den Sitzbänken sind Abstandsmarkierungen angebracht. - Der Aufenthalt im Beckenbereich sollte nur dem Zugang und Verlassen der Becken dienen. - Anbringen von Abstandsmarkierungen am Boden vor Attraktionen (Rutschen, Sprungtürme etc.). - Wasserattraktionen außer Betrieb nehmen, soweit durch diese Attraktion der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann (z.B. Wellenbeckenfunktion im Römerbad, Strömungskanal im Freibad Rüngsdorf).Seite 5 von 11 3 2. Hygienemaßnahmen Der Hygienestandard in den Bonner Bädern ist bereits sehr hoch. Durch die bestehenden Regelungen werden die Bäder regelmäßig gründlich gereinigt. Der Betrieb unter den derzeit herrschenden Pandemiebedingungen erfordert folgende Ausweitung der bestehenden Reinigungs- und Desinfektionspläne. a) Um den Eintrag von Keimen auf den Griffflächen bzw. Kontaktflächen zu minimieren, werden vor dem Kassenbereich, in den Umkleiden und in den Toiletten Desinfektionsspender für die Badegäste angebracht. Die Spender werden gut sichtbar und erreichbar angebracht und auf die Nutzung wird durch Schilder aufmerksam gemacht. b) Während der einstündigen Schließzeit (siehe hierzu unter Ziffer 5) wird eine Endreinigung durchgeführt, so dass für die Kunden des nächsten Zeitblocks das Schwimmbad gereinigt und desinfiziert zur Verfügung steht. c) Zu der bestehenden Unterhaltungsreinigung sollten alle Griffflächen, die von Besuchern berührt werden, in bedarfsgerechten Intervallen desinfiziert werden, um die Keimbelastung zu verringern. Die Reinigungs- und Desinfektionspläne sind gut sichtbar für den Badegast unter Angabe der Uhrzeit der letzten Reinigung auszuhängen. d) Für das Personal werden Desinfektionsspender vor dem Personalbereich angebracht. Hierdurch wird ein Eintrag in die Sozialräume und den Umkleidebereich vermieden. Bei der Beschaffung des Desinfektionsmittels ist darauf zu achten, dass es sich um „begrenzt viruzide“ Mittel handelt, die somit gegen behüllte Viren wirksam sind. e) Abfälle sind in kurzen Intervallen und ordnungsgemäß zu entsorgen. 3. Begrenzung der Besucherzahl Der Zutritt zum Freibad ist nach Landesvorgaben so zu regeln, dass nicht mehr Kundinnen und Kunden in das Freibad gelangen als Plätze und Anlagen unter Wahrung der allgemeinen Abstandsregeln nutzbar sind. Damit die Einhaltung der geforderten Abstandsregeln überhaupt möglich ist, wird die Zahl der gleichzeitig anwesenden Besucher verringert bzw. limitiert. Die Deutsche Gesellschaft für das Badewesen hat eine Arbeitshilfe zur Ermittlung der maximalen Besucherzahlen in Freibädern veröffentlicht. Danach werden als Berechnungsgrundlagen die Liegeflächen und die Wasserflächen herangezogen. Quelle: https://www.baederportal.com/aktuelles/details/arbeitshilfe-zur-ermittlung-der-maximalen- besucherzahlen-in-freibaedern-1588937400/Seite 6 von 11 4 Nach der Liegenflächenbetrachtung ist die maximale Nutzerzahl mittels der Fläche der Liegewiese geteilt 15 zu ermitteln. Dies würde zu folgenden maximalen Nutzerzahlen führen: Bad Liegewiese Maximale Nutzer Ennertbad 55375m² 3692 Friesdorf 11702m² 780 Hardtbergbad 10401m² 693 Melbbad 20474m² 1365 Römerbad 43364m² 2891 Rüngsdorf 6664m² 444 Nach der Wasserflächenbetrachtung wird zur Ermittlung der Maximalnutzerzahl die maximale Belegung der Wasserflächen herangezogen. Die Deutsche Gesellschaft empfiehlt, die Maximalbelegung auf 75 % der Nennbelastung der Becken nach DIN 19643-1 zu beschränken. Für die Freibäder ergibt sich damit folgende maximale Belegung:Länge Breite Fläche Römerbad Sportbecken 50,00 m 21,00 m 1050,00 m² 233 233 175 Nichtschwimmerbecken 46,00 m 21,00 m 966,00 m² 358 358 268 " 2. Teil 523,00 m² 194 194 145 Wellenbecken 700,00 m² 259 259 194 Springerbecken 18,00 m 18,00 m 324,00 m² 72 72 54 Kinderbecken 327,00 m² 121 121 91 3890,00 m² 1237 928 Melbbad Sportbecken 50,00 m 23,00 m 1150,00 m² 256 256 192 Nichtschwimmerbecken 1400,00 m² 519 519 389 Springerbecken 12,00 m 10,60 m 127,20 m² 28 28 21 Kinderbecken 176,00 m² 65 65 49 2853,20 m² 868 651 Ennertbad Sportbecken 50,00 m 21,00 m 1050,00 m² 233 233 175 Nichtschwimmerbecken 1303,00 m² 483 483 362 Springerbecken 11,75 m 12,45 m 146,29 m² 33 33 24 Kinderbecken 211,95 m² 79 79 59 2711,24 m² 827 620 Rüngsdorf Sportbecken 50,00 m 21,00 m 1050,00 m² 233 233 175 Nichtschwimmerbecken 800,00 m² 296 296 222 Springerbecken 18,00 m 18,00 m 324,00 m² 72 72 54 Kinderbecken 133,00 m² 49 49 37 2307,00 m² 651 488 Friesdorf Sportbecken 25,00 m 16,67 m 416,75 m² 93 93 69 Nichtschwimmerbecken 10,00 m 16,67 m 166,70 m² 62 62 46 Kinderbecken 59,00 m² 22 22 16 642,45 m² 176 132 Hardtbergbad Sportbecken 825,00 m² 183 183 138 Nichtschwimmerbecken 1 640,00 m² 237 237 178 Nichtschwimmerbecken 2 316,00 m² 117 117 88 Kinderbecken 217,00 m² 80 80 60 1998,00 m² 618 463 Belegung 75% Din 4,5 m²/P Schwimmerbecken 2,7 m²/P Nichtschwimmer Belegung max DINSeite 7 von 11 5 Nach der Liegenflächenbetrachtung könnten somit bei den meisten Bädern deutlich mehr Besucher zugelassen werden als nach der Wasserflächenbetrachtung. Da davon auszugehen ist, dass die Kunden unter den Pandemiebedingungen die Freibäder primär zur Nutzung der Wasserflächen aufsuchen werden, wird vorgeschlagen, in einer ersten Stufe folgende maximale Besucherzahl festzulegen: Römerbad: 950 Personen Melbbad: 650 Personen Ennertbad: 650 Personen Rüngsdorf: 500 Personen Hardtbergbad: 500 Personen Friesdorf: 150 Personen Eine Erhöhung der genannten Besucherzahlen wäre in einem zweiten Schritt möglich, dabei könnte die von der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen in der Arbeitshilfe als Kombination von Liegefläche und Wasserfläche als Grundlage herangezogen werden. Aus dieser würden sich dann folgende (gerundete) Besucherzahlen ergeben: Römerbad: 2800 Personen Melbbad: 1400 Personen Ennertbad: 1900 Personen Rüngsdorf: 500 Personen Hardtbergbad: 700 Personen Friesdorf: 400 Personen Die erhöhte maximale Besucherzahl sollte erst dann zur Anwendung kommen, wenn sich der Umgang mit der zunächst festgelegten Besucherzahl im praktischen Ablauf als unproblematisch herausgestellt hat. Die Verwaltung wird im Verlauf der Freibadsaison regelmäßig prüfen, ob eine weitere Erhöhung der maximalen Besucherzahlen in Betracht kommt. Um den Badegästen eine bessere Orientierung zur Einhaltung des Mindestabstandes zu geben, werden in den Sportbecken nach Möglichkeit Schwimmleinen eingezogen. 4. Schul- und Vereinsschwimmen sowie Schwimmkurse Aufgrund der begrenzten Kapazitäten (siehe Punkt 3) wird das Schulschwimmen und auch der Trainingsbetrieb der Vereine in den Freibädern nicht oder zumindest nur sehr eingeschränkt stattfinden können. Es soll verstärkt der Öffentlichkeit die Möglichkeit gegeben, die Freibäder zu nutzen, insbesondere Familien mit Kleinkindern und Personen, die auf die Bewegung im Wasser angewiesen sind. Für das Schul- und Vereinsschwimmen sind kurzfristig alternative Lösungen zu prüfen. So könnte ggfs. das Hallenbad des Hardtbergbades zu den Öffnungszeiten des Freibades sowie in Absprache mit dem SSF Bonn das Schwimmbecken im Sportpark Nord für das Vereinsschwimmen genutzt werden.Seite 8 von 11 6 Schwimmkurse entfallen bis auf weiteres. Für die Durchführung von Schwimmkursen ist der körperliche Kontakt zwingend erforderlich, so dass die Abstandsregelungen nicht eingehalten werden können. 5. Entgeltordnung und Zeitblöcke Die Entgeltordnung wird während der Zeit des eingeschränkten Betriebs außer Kraft gesetzt. Stattdessen werden attraktive Zeittarife eingeführt. Tageskarten, Mehrfachkarten und Dauerkarten und auch die Saisonkarten der Fördervereine werden ersatzlos gestrichen. Folgende Tarife werden vorgeschlagen: Eintritt Erwachsene Frühschwimmen oder 4 Std.-Tarif 2,50 € Eintritt Jugendliche Frühschwimmen oder 4 Std.-Tarif/ ermäßigt* 1,50 € Gruppenkarte Frühschwimmen oder 4 Std.-Tarif 6,00 € Die mit * gekennzeichneten Ermäßigungen gelten für Kinder und Jugendliche vom 7. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, Schüler/innen, Studierende, Auszubildende, Personen im freiwilligen sozialen Jahr und Freiwillige im Sinne des Bundesfreiwilligendienstgesetzes, Inhaber/innen der Ehrenamtskarte und der Jugendleiterkarte (Juleica) sowie Schwerbehinderte ab 50%. Die Regelungen zum Bonn-Ausweis gelten weiterhin. Freien Eintritt haben: - Kinder bis 6 Jahre in Begleitung und unter Aufsicht Erwachsener - Inhaber/innen von Freikarten/Gutscheinen - Begleitpersonen von Schwerbehinderten ab 50 %, sofern sie im Schwerbehinderten-Ausweis als Begleitperson eingetragen sind. Mit diesen Zeittarifen soll erreicht werden, dass trotz eingeschränktem Betrieb möglichst viele Bürger/innen in den Vorzug der Nutzung der Freibäder kommen, insbesondere während „Schön- Wetter-Perioden“. Die Öffnungszeiten werden entsprechend angepasst und in verschiedene Zeitblöcke unterteilt, diese sind wie folgt gestaltet: - Frühschwimmen 6:30-9:00 - Erster Zeitblock 10:00-14:00 - Zweiter Zeitblock 15:00-19:00 Die Schließzeit von einer Stunde zwischen den Zeitblöcken wird dazu genutzt, den Auslass der anwesenden Badegäste kontrolliert durchzuführen, so dass Menschenansammlungen vermieden werden. Dadurch wird ebenfalls garantiert, dass keine Kunden die gebuchte Zeit überziehen. In der Schließzeit werden ebenfalls notwendige Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten im Sanitärbereich durchzugeführt.Seite 9 von 11 7 6. Kundenkontaktdaten Nach der Anlage zur CoronaSchVO (VIII. Freibäder Ziffer 6) sind Kundenkontaktdaten sowie Zeitpunkt des Betretens und Verlassens des Freibads nach Einholen des Einverständnisses zur Ermöglichung einer Kontaktpersonennachverfolgung zu dokumentieren und unter Wahrung der Vertraulichkeit gesichert für 4 Wochen aufzubewahren. Die Verwaltung wird ein Buchungs-/Reservierungsmodul einführen. Die jeweiligen Zeitblöcke sind vorab online zu buchen und zu bezahlen. Die Kunden haben bei der Buchung ihre Kontaktdaten einzugeben. Über den Einlass und den Auslass werden das Betreten und das Verlassen des Bades dokumentiert. 7. Verhaltensregeln für die Besucher Auch die Besucher müssen durch ihr Verhalten das Ansteckungsrisiko aktiv mindern. Dazu sind klare Verhaltensregeln aufzustellen und auch entsprechend zu kommunizieren. - Gäste müssen sich beim Betreten des Freibads die Hände desinfizieren. Zu diesem Zweck ist Desinfektionsmittel am Eingang bereitzuhalten (mindestens „begrenzt viruzid“). - In Wartebereichen (auch vor den Bädern) ist eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. - WC-Bereiche dürfen nur von maximal zwei Personen betreten werden. - Die wichtigsten Maßnahmen zur individuellen Prävention einer Infektion mit Viren bestehen in einer Husten- und Nies-Etikette sowie einer gründlichen Handhygiene, also: Husten und Niesen möglichst immer in die Armbeuge, Hände häufig und gründlich waschen, - Das Schwimmbecken und die Beckenumgänge müssen nach dem Schwimmen unverzüglich verlassen und Menschenansammlungen müssen vermieden werden. - In den Becken und auf dem Beckenumgang müssen enge Begegnungen vermieden und die gesamte Breite zum Ausweichen genutzt werden. Die Besucher werden über die Verhaltensregeln durch Hinweisschilder und Aushänge informiert. Gästen, die nicht zur Einhaltung der Verhaltensregeln bereit sind, ist im Rahmen des Hausrechts der Zutritt zu verwehren bzw. werden zum Schutz der übrigen Gäste und der Mitarbeiter zum unverzüglichen Verlassen des Bades aufgefordert. 8. Maßnahmen in Bezug auf das Personal Auch für das Personal gelten während des Betriebes veränderte Verhaltensregeln, damit eine Ansteckung und damit verbunden ein Personalausfall durch Krankheit vermieden wird. Das Personal wird entsprechend der Verhaltensregeln geschult, die folgenden Regeln einzuhalten: - Der Mindestabstand von 1,50 m ist einzuhalten - Regelmäßiges gründliches Händewaschen - Keine Hände schüttelnSeite 10 von 11 8 - Richtig husten und niesen - Hände aus dem Gesicht fernhalten Des Weiteren werden dem Personal Desinfektionsspender und Mund-Nasen-Masken zur Verfügung gestellt. Die betrieblichen Prozesse sind so zu organisieren, dass der direkte Kontakt vermieden wird. Für Erste-Hilfe-Leistungen gelten folgende Regeln: - Für Erste-Hilfe-Leistungen sollten so früh wie möglich Gesichtsschutz und Handschuhe angelegt werden. - Für die Beatmung werden ausschließlich die Beatmungsbeutel genutzt. Nach der Nutzung werden Beatmungsbeutel in einem Plastikbeutel gegeben und luftdicht verschlossen, damit keine Kontaminationsverschleppung erfolgen kann. Anschließend erfolgt die Entsorgung. Ob und in welchem Umfang für Mitarbeitende, die nach der Definition des Robert-Koch-Institutes zu einer Risikogruppe gehören, noch besondere Schutzmaßnahmen zu ergreifen sind, wird in Zusammenarbeit mit dem Mitarbeitenden kurzfristig geklärt. 9. Gastronomie Das gastronomische Angebot ist nach den Landesvorgaben auch in Freibädern nur unter Beachtung der in dieser Anlage angebotsbezogen festgelegten Infektionsschutzregelungen zulässig. Den Pächter der Gastronomiebereiche in den Freibädern ist daher angeboten worden, die Freibad-Gastronomie unter Beachtung der Infektionsschutzregelungen zu öffnen. 10. Erhöhter Personalbedarf Zur Umsetzung und Kontrolle der aufgeführten Maßnahmen bedarf es eines erhöhten Personaleinsatzes. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass bei heißem Wetter von zwei Szenarien ausgegangen werden muss. Zum einen werden Bürger versuchen, sich unerlaubten Zugang zum Bad über den Zaun zu verschaffen. Zum anderen ist zu befürchten, dass Bürger, die über keine Vorreservierung verfügen und deshalb am Einlass wegen Überschreitung der maximalen Nutzerzahl abgewiesen wurden, gegenüber dem Personal aggressiv werden. Daher ist der Einsatz eines Sicherheitsdienstes zwingend erforderlich. Die Bereiche Liegewiese und Reinigung der Umkleide- und Sanitärbereiche müssten durch Mitarbeitende des Bäderbetriebes, externe Dienstleister und/oder ehrenamtliche Kräfte bedient werden.Seite 11 von 11
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