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200900 · Dringlichkeitsentscheidung OB

Entgelttarif für die Benutzung der Hallen- und Freibäder der Bundesstadt Bonn

Nummer
200900
Art
Dringlichkeitsentscheidung OB
Veröffentlicht
20.05.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Rates 18.06.2020 Genehmigung
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Dringlichkeitsentscheidung OB
öffentlich
200900
Der Oberbürgermeister
Federführung:
52 Sport- und Bäderamt
Dezernat:
Dez. IV
Entgelttarif für die Benutzung der Hallen- und
Freibäder der Bundesstadt Bonn
Beratungsfolge
Rat 18.06.2020 Genehmigung
Begründung der Dringlichkeit:
Mi der Corona-SchutzVO NRW vom 07. Mai 2020 wurde der Betrieb der
Freibäder für die Sommersaison 2020 ermöglicht. Die Verwaltung hat daraufhin
unter Einbeziehung der Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für das
Badewesen und der IAKS ein Konzept erarbeitet, mit Hilfe dessen der
Badbetrieb unter Einhaltung der Hygienevorschriften und zum Schutz vor
Neuinfektionen mit dem Coronavirus möglich wäre. Da die Freibadsaison
bereits am 21. Mai beginnen soll, kann bis dahin keine Beschlussfassung
herbeigeführt werden.
Beschlussvorschlag
Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Oberbürgermeisters wird
genehmigt.
Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW
1. Der Entgelttarif für die Benutzung der Hallen- und Freibäder der Bundesstadt
Bonn wird aufgrund der wegen der Corona-Pandemie eingeschränkten
Nutzbarkeit der Freibäder für die Freibadsaison 2020 außer Kraft gesetzt.
2. Für die Freibadsaison 2020 vom 21. Mai bis 31. August tritt der als Anlage
beigefügte Übergangsentgelttarif am 20. Mai 2020 in Kraft.
Begründung
Aufgrund der Corona-Pandemie und der Vorgaben, die sich aus der
Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus
(Coronaschutzverordnung) ergeben, werden die Freibäder im Sommer 2020
nur für eine sehr eingeschränkte gleichzeitig anwesende Besucherzahl geöffnet
werden können. Die Verwaltung strebt derzeit eine einvernehmliche
landesweite Lösung mit der Bezirksregierung und dem Land NRW an und ist
hierzu in Gesprächen.
Damit möglichst viele Bonnerinnen und Bonner die Chance auf einen
Freibadbesuch bekommen, hat die Bäderverwaltung vor, für die tägliche
Nutzung der Bäder Zeitfenster anzubieten. Geplant sind die Zeiten montags bisSeite 1 von 3

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freitags von 6.30 bis 9 Uhr für Frühschwimmer sowie täglich jeweils ein vier-
Stunden-Zeitfenster a) von 10 bis 14 Uhr und b) von 15 bis 19 Uhr. Dazwischen
liegen Auslass- und Reinigungszeiten.
Um möglichst den Andrang vor den Bädern zu reduzieren, sollen die Gäste
angehalten werden, vorab online ihre Zeitfenster für die Bäder zu buchen und
zu bezahlen. Nur so können Einlass und maximale Besucheranzahl nach den
Hygienevorschriften der Coronaschutzverordnung geregelt werden.
Damit wird es zwingend erforderlich, für diese Saison geänderte Tarife
einzuführen und die Nutzung von Dauerkarten (Mehrfachkarten und
Saisonkarten) für diese Saison auszusetzen. Im Entgelttarif für die Benutzung
der Freibäder in der Freibadsaison 2020 können damit nur Einmal-
Eintrittskarten für Erwachsene, Jugendliche und Gruppen/Familien zu
folgenden Konditionen angeboten werden:
Einmal-Eintrittskarten für die angebotenen Zeitfenster (6.30 bis 9 Uhr, 10 bis 14
Uhr und 15 bis 19 Uhr)
Erwachsene 2,50 Euro
ermäßigt* 1,50 Euro
Gruppen (2 Erwachsene und 2 Kinder) 6,00 Euro
Die mit * gekennzeichnete Ermäßigung gilt für Kinder und Jugendliche vom 7.
bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, Schüler/innen, Studierende,
Auszubildende, Personen im freiwilligen sozialen Jahr und Freiwillige im Sinne
des Bundesfreiwilligengesetzes, Inhaber/innen der Ehrenamtskarte und der
Jugendleiterkarte (Juleica) sowie Schwerbehinderte ab 50 %.
Die Regelungen des Bonn-Ausweises gelten weiterhin.
Freien Eintritt in die Freibäder haben:
Kinder bis 6 Jahre in Begleitung und unter Aufsicht Erwachsener
Begleitpersonen von Schwerbehinderten ab 50 %, sofern sie im
Schwerbehinderten-Ausweis als Begleitperson eingetragen sind.
Die Verwaltung schätzt, dass die Einnahmen des Bäderbetriebes von der
Tarifänderung unberührt bleiben.
19.05.20 / 20.05.20 gez. Sridharan gez. Schmidt
Datum Oberbürgermeister Stadtverordneter
Anlage/n
1 Entgelttarif Freibadsaison 2020 (öffentlich)Seite 2 von 3

Entgelttarif
für die Benutzung der Freibäder der Bundesstadt Bonn im Jahr 2020
Einmal-Eintrittskarten
gültig für die angebotenen Zeitfenster (6.30 bis 9 Uhr, 10 bis 14 Uhr und 15 bis 19 Uhr)
Erwachsene 2,50 Euro
ermäßigt* 1,50 Euro
Gruppen (2 Erwachsene und bis zu 2 Kinder) 6,00 Euro
Die mit * gekennzeichnete Ermäßigung gilt für Kinder und Jugendliche vom 7. bis zur Vollendung des
18. Lebensjahres, Schüler/innen, Studierende, Auszubildende, Personen im freiwilligen sozialen Jahr
und Freiwillige im Sinne des Bundesfreiwilligengesetzes, Inhaber/innen der Ehrenamtskarte und der
Jugendleiterkarte (Juleica) sowie Schwerbehinderte ab 50 %.
Inhaber/innen von Berechtigungsausweisen der Bundesstadt Bonn zur verbilligten Inanspruchnahme
städtischer Leistungen (Bonn-Ausweis) erhalten auf die Eintrittsentgelte eine Ermäßigung gemäß den
Richtlinien.
Freien Eintritt in die Freibäder haben:
- Kinder bis 6 Jahre (in Begleitung und unter Aufsicht Erwachsener)
- Begleitpersonen von Schwerbehinderten ab 50 %, sofern sie im Schwerbehinderten-Ausweis
als Begleitperson eingetragen sind.
Dieser Entgelttarif tritt am 21. Mai 2020 in Kraft und gilt für die Freibadsaison 2020.
Bonn, den 20. Mai 2020 Sridharan
OberbürgermeisterSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 22:05 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de