200900 · Dringlichkeitsentscheidung OB
Entgelttarif für die Benutzung der Hallen- und Freibäder der Bundesstadt Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 200900
- Art
- Dringlichkeitsentscheidung OB
- Veröffentlicht
- 20.05.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Genehmigung
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Dringlichkeitsentscheidung OB öffentlich 200900 Der Oberbürgermeister Federführung: 52 Sport- und Bäderamt Dezernat: Dez. IV Entgelttarif für die Benutzung der Hallen- und Freibäder der Bundesstadt Bonn Beratungsfolge Rat 18.06.2020 Genehmigung Begründung der Dringlichkeit: Mi der Corona-SchutzVO NRW vom 07. Mai 2020 wurde der Betrieb der Freibäder für die Sommersaison 2020 ermöglicht. Die Verwaltung hat daraufhin unter Einbeziehung der Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen und der IAKS ein Konzept erarbeitet, mit Hilfe dessen der Badbetrieb unter Einhaltung der Hygienevorschriften und zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus möglich wäre. Da die Freibadsaison bereits am 21. Mai beginnen soll, kann bis dahin keine Beschlussfassung herbeigeführt werden. Beschlussvorschlag Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Oberbürgermeisters wird genehmigt. Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW 1. Der Entgelttarif für die Benutzung der Hallen- und Freibäder der Bundesstadt Bonn wird aufgrund der wegen der Corona-Pandemie eingeschränkten Nutzbarkeit der Freibäder für die Freibadsaison 2020 außer Kraft gesetzt. 2. Für die Freibadsaison 2020 vom 21. Mai bis 31. August tritt der als Anlage beigefügte Übergangsentgelttarif am 20. Mai 2020 in Kraft. Begründung Aufgrund der Corona-Pandemie und der Vorgaben, die sich aus der Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus (Coronaschutzverordnung) ergeben, werden die Freibäder im Sommer 2020 nur für eine sehr eingeschränkte gleichzeitig anwesende Besucherzahl geöffnet werden können. Die Verwaltung strebt derzeit eine einvernehmliche landesweite Lösung mit der Bezirksregierung und dem Land NRW an und ist hierzu in Gesprächen. Damit möglichst viele Bonnerinnen und Bonner die Chance auf einen Freibadbesuch bekommen, hat die Bäderverwaltung vor, für die tägliche Nutzung der Bäder Zeitfenster anzubieten. Geplant sind die Zeiten montags bisSeite 1 von 3 Seite 2 freitags von 6.30 bis 9 Uhr für Frühschwimmer sowie täglich jeweils ein vier- Stunden-Zeitfenster a) von 10 bis 14 Uhr und b) von 15 bis 19 Uhr. Dazwischen liegen Auslass- und Reinigungszeiten. Um möglichst den Andrang vor den Bädern zu reduzieren, sollen die Gäste angehalten werden, vorab online ihre Zeitfenster für die Bäder zu buchen und zu bezahlen. Nur so können Einlass und maximale Besucheranzahl nach den Hygienevorschriften der Coronaschutzverordnung geregelt werden. Damit wird es zwingend erforderlich, für diese Saison geänderte Tarife einzuführen und die Nutzung von Dauerkarten (Mehrfachkarten und Saisonkarten) für diese Saison auszusetzen. Im Entgelttarif für die Benutzung der Freibäder in der Freibadsaison 2020 können damit nur Einmal- Eintrittskarten für Erwachsene, Jugendliche und Gruppen/Familien zu folgenden Konditionen angeboten werden: Einmal-Eintrittskarten für die angebotenen Zeitfenster (6.30 bis 9 Uhr, 10 bis 14 Uhr und 15 bis 19 Uhr) Erwachsene 2,50 Euro ermäßigt* 1,50 Euro Gruppen (2 Erwachsene und 2 Kinder) 6,00 Euro Die mit * gekennzeichnete Ermäßigung gilt für Kinder und Jugendliche vom 7. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, Schüler/innen, Studierende, Auszubildende, Personen im freiwilligen sozialen Jahr und Freiwillige im Sinne des Bundesfreiwilligengesetzes, Inhaber/innen der Ehrenamtskarte und der Jugendleiterkarte (Juleica) sowie Schwerbehinderte ab 50 %. Die Regelungen des Bonn-Ausweises gelten weiterhin. Freien Eintritt in die Freibäder haben: Kinder bis 6 Jahre in Begleitung und unter Aufsicht Erwachsener Begleitpersonen von Schwerbehinderten ab 50 %, sofern sie im Schwerbehinderten-Ausweis als Begleitperson eingetragen sind. Die Verwaltung schätzt, dass die Einnahmen des Bäderbetriebes von der Tarifänderung unberührt bleiben. 19.05.20 / 20.05.20 gez. Sridharan gez. Schmidt Datum Oberbürgermeister Stadtverordneter Anlage/n 1 Entgelttarif Freibadsaison 2020 (öffentlich)Seite 2 von 3 Entgelttarif für die Benutzung der Freibäder der Bundesstadt Bonn im Jahr 2020 Einmal-Eintrittskarten gültig für die angebotenen Zeitfenster (6.30 bis 9 Uhr, 10 bis 14 Uhr und 15 bis 19 Uhr) Erwachsene 2,50 Euro ermäßigt* 1,50 Euro Gruppen (2 Erwachsene und bis zu 2 Kinder) 6,00 Euro Die mit * gekennzeichnete Ermäßigung gilt für Kinder und Jugendliche vom 7. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, Schüler/innen, Studierende, Auszubildende, Personen im freiwilligen sozialen Jahr und Freiwillige im Sinne des Bundesfreiwilligengesetzes, Inhaber/innen der Ehrenamtskarte und der Jugendleiterkarte (Juleica) sowie Schwerbehinderte ab 50 %. Inhaber/innen von Berechtigungsausweisen der Bundesstadt Bonn zur verbilligten Inanspruchnahme städtischer Leistungen (Bonn-Ausweis) erhalten auf die Eintrittsentgelte eine Ermäßigung gemäß den Richtlinien. Freien Eintritt in die Freibäder haben: - Kinder bis 6 Jahre (in Begleitung und unter Aufsicht Erwachsener) - Begleitpersonen von Schwerbehinderten ab 50 %, sofern sie im Schwerbehinderten-Ausweis als Begleitperson eingetragen sind. Dieser Entgelttarif tritt am 21. Mai 2020 in Kraft und gilt für die Freibadsaison 2020. Bonn, den 20. Mai 2020 Sridharan OberbürgermeisterSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:05 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de